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Autor: Christoph Ryter |
Die Corporate Governance für Unternehmungen umfasst „die Gesamtheit der auf das Aktionärsinteresse ausgerichteten Grundsätze, die unter Wahrung von Entscheidungsfähigkeit und Effizienz auf der obersten Unternehmensebene Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben“.
Umgesetzt auf die Vorsorgeeinrichtung (VE) steht folgende Definition im Vordergrund: „Die Pension Fund Governance umfasst alle Massnahmen zur Gestaltung, Überwachung und Steuerung der Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung mit dem Ziel, die langfristigen finanziellen Interessen der Destinatäre verantwortungsbewusst und effizient wahrzunehmen.“ Es geht einerseits um formelle Aspekte (unter anderem organisatorische Fragen) und andererseits um materielle, prozessorientierte Fragestellungen. PFG muss die Führungsorganisation auf die Versicherteninteressen ausrichten. Neben Organisation stehen daher auch Ausbildung, Kommunikation, Ethik und Loyalität im Fokus.
Ausbildung der Führungsorgane und Kommunikation
Das Wichtigste bei der PFG ist, dass die Prozesse und Kontrollen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern in der Praxis auch gelebt und immer wieder auf ihre Zweckmässigkeit überprüft werden. Dazu ist es notwendig, dass alle Beteiligten – die Mitglieder des obersten Führungsorgans, die Beauftragten und die Durchführenden – eine optimale Ausbildung für ihre Tätigkeiten aufweisen und die Erstausbildung periodisch wieder auffrischen. Nur so wird sich die heutige schweizerische berufliche Vorsorge – freiheitlich und partnerschaftlich organisiert und geführt von den Sozialpartnern im Milizsystem – zum Wohle der Destinatäre weiterentwickeln können.
Zur PFG gehört auch die Kommunikation mit den Destinatären, dem oder den der VE angeschlossenen Arbeitgebern, den Aufsichtsorganen (Experte für berufliche Vorsorge, Kontrollstelle und Aufsichtsbehörden) und je nach Grösse der Kasse auch der breiteren Öffentlichkeit. Mit den Transparenzvorschriften der 1. BVG-Revision wurden gewisse gesetzliche Mindeststandards vorgegeben. Jede Vorsorgeeinrichtung sollte aber ein auf die eigene Situation abgestimmtes Kommunikationskonzept entwickeln, welches den spezifischen Bedürfnissen unter Beachtung einer Kosten-Nutzen-Analyse Rechnung trägt. Ebenfalls in dieses Kapitel gehört die interne Berichterstattung an die verantwortlichen Organe, damit diese ihrer Führungsaufgabe auch tatsächlich nachkommen können.
Loyalität in der Vermögensverwaltung
Die berufliche Vorsorge hat eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung in der Schweiz: Gemäss BSV betrug das Vermögen der Pensionskassen Ende 2004 492 Milliarden Schweizer Franken. Um dieses Kapital kümmern sich die unterschiedlichsten Akteure: Banken, Anlageberater, Vermögensverwalter, interne Angestellte der VE und andere. Die Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen den Destinatären der VE, welche ihr Geld der VE treuhänderisch zur Verwaltung übergeben (müssen), und den mit der Vermögensverwaltung betrauten Personen ist somit sehr wichtig! Im Sinne der Selbstregulierung wurde unter Mitwirkung des Asip als Gründungsmitglied bereits 1996 der Verhaltenskodex für berufliche Vorsorge geschaffen. Die erste Fassung wurde später überarbeitet und im Jahr 2000 in der heutigen Form verabschiedet.
Die im Rahmen der 1. BVG-Revision ins Gesetz übernommenen Bestimmungen des Verhaltenskodex sollen gemäss der Mitte Juni 2007 veröffentlichten Botschaft zur Strukturreform noch weiter verschärft werden: Personen, welche mit der Geschäftsführung oder Vermögensverwaltung betraut sind, sollen einen guten Ruf geniessen und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung bieten. Rechtsgeschäfte der VE mit der VE nahestehenden Personen sind gegenüber der Revisionsstelle offenlegungspflichtig und müssen auf Marktkonformität überprüft werden. Zudem hat der Bundesrat angekündigt, im Rahmen von noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen das „parallel running“ zu verbieten sowie vorzuschreiben, dass sämtliche Vermögensvorteile mit Ausnahme von Bagatell- und Gelegenheitsgeschenken der VE abzuliefern sind.
Grundsätzlich sind aus heutiger Optik die meisten dieser Bestrebungen zu begrüssen, da sie sich an den Grundprinzipien der „Prudent Investor Rule“ orientieren. Der Asip als Schweizerischer Pensionskassenverband wird sich in Zukunft noch stärker dafür einsetzen, dass im Bereich der Loyalität in der Vermögensverwaltung bei seinen Mitgliedern höchste Standards befolgt werden. Allerdings ziehen wir eigenverantwortliche und effizient umsetzbare Bestimmungen auf Stufe der VE einer starren, für alle gültigen gesetzlichen Regelung vor. In diesem Sinne wird sich der Asip auf die Etablierung von Geboten (statt Verboten) und die Erstellung von Hilfsmitteln für die Umsetzung bei den verschiedenartigen VE konzentrieren.
Fazit
Um die berufliche Vorsorge zu stärken, ist eine funktionierende PFG zwingend. Der Gesetzgeber kann diesbezüglich einen Rahmen setzen, entscheidender ist aber, dass die verantwortlichen Führungsorgane in der Wahrnehmung ihrer treuhänderischen Aufgabe höchsten ethischen Verhaltensstandards genügen.
Christoph Ryter, Präsident Asip
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