Vor den Parlamentswahlen vom Herbst wird mit politischem Zündstoff besonders behutsam umgegangen. Man will sichs mit seiner Klientel nicht verscherzen. So wird auch die Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) später angepackt als geplant.
Dazu kommen sinkende Arbeitslosenzahlen dank guter Konjunktur, was den Druck für rasche Korrekturen zusätzlich wegnimmt. Die Vernehmlassung zur Revision ist erst Ende des Jahres geplant, nachdem ursprünglich vom Sommer die Rede war. Dabei ist das Loch in der ALV-Kasse gross: Ende 2006 beliefen sich die Darlehen des Bundes auf 4,8 Milliarden Franken – die Konsequenz einer Fehlkalkulation. Gerechnet hatte man mit durchschnittlich 100.000 Arbeitslosen, doch tatsächlich waren es von 2003 bis 2006 um fast 50 Prozent mehr. Bei der letzten ALV-Revision war vorgesehen, dass bei einem Defizit von 5,6 Milliarden die Lohnabzüge erhöht und von Besserverdienenden ein sogenannter Solidaritätsbeitrag erhoben werden sollte. Zudem wurde der Bundesrat verpflichtet, eine Neuregelung der Finanzierung vorzulegen. Weil die Schuldengrenze dank besserer Konjunktur weniger rasch erreicht wird, lässt sich der Bundesrat nun mit der unpopulären Beitragserhöhung Zeit. Obwohl diese leichter zu verkraften wäre, wenn der Wirtschaftsmotor rundläuft.
Statt die Lohnprozente anzuheben – von 2 auf 2,3 Prozent –, soll auf der Leistungsseite gekürzt werden, verlangen Wirtschaftsvertreter. Was die politische Linke gar nicht goutiert. Eine Revision der ALV tritt realistischerweise frühestens 2010 in Kraft. Das wäre knapp vor dem nächsten Abschwung, den die Experten des Bundes ab 2011 prognostizieren. Mal sehen, ob sich die Konjunktur daran hält.
Die erste Online-Vernehmlassung läuft: Wer etwas zum Gesetzesentwurf über die künftige Finanzierung öffentlich-rechtlicher Pensionskassen sagen möchte, kann dies elektronisch tun – mit „Ja”- und „Nein“– Antworten zu Sachfragen und einem Eingabefeld für zusätzliche Anmerkungen. Beim Bundesamt für Sozialversicherung erhofft man sich sowohl eine Beschleunigung als auch eine Vereinfachung des Verfahrens. Ein Synthesebericht lässt sich aus „Ja-“ und „Nein“-Antworten rascher erstellen, als wenn beispielsweise die Haltung eines Verbandes aus seiner Stellungnahme herausgefiltert werden muss. Um die Auswertung der zusätzlichen Anmerkungen kommen die rationellen Beamten aber auch bei der elektronischen Vernehmlassung nicht herum.
Die Parlamentarier suchen vor den Wahlen im Herbst das mediale Schaufenster und haben in den letzten Wochen mehrere Anfragen, Postulate und Interpellationen in Sachen Pensionierung und Vorsorgeeinrichtungen platziert:
Der Bundesrat soll wegen der zu erwartenden Flexibilisierung des Pensionierungsalters die Einführung einer Zusatzrente prüfen, verlangt FDP-Ständerätin Trix Heberlein in einem Postulat. Diese Zusatzrente sei für Personen vorzusehen, die über das Renten-Regelalter hinaus bis beispielsweise 68 oder 70 Jahre erwerbstätig bleiben, Lohnbeiträge zahlen und während dieser Zeit auf den regulären Rentenanspruch verzichten.
Laut SP-Nationalrat und Gewerkschafter Paul Rechsteiner wird die soziale Sicherheit von Temporärbeschäftigten empfindlich beeinträchtigt, wenn sie nicht dem BVG unterstellt sind. Nach Gesetz ist dies erst nach einem Arbeitsverhältnis über drei Monate vorgeschrieben. Umgangen werden kann die BVG-Pflicht auch dadurch, dass zwischen den einzelnen Temporäreinsätzen zwei beschäftigungsfreie Wochen liegen. Rechsteiner verlangt nun vom Bundesrat in seiner Anfrage, die Temporärarbeitenden generell dem BVG zu unterstellen.
Sein Namens- und Parteikollege Rudolf Rechsteiner treibt die Sorge um die Anlagestrategie von Pensionskassen um. In einer Interpellation will er vom Bundesrat erfahren, wie stark die Vorsorgeeinrichtungen dem Risiko von Hedgefonds und anderen „hochriskanten Anlageformen” ausgesetzt seien. Dabei interessieren ihn nicht nur die Summen und Kapitalanteile, sondern er will auch schärfere Anlagevorschriften. Die meisten Kassenverwalter seien nämlich bei der Beurteilung der Risiken hochkomplexer Finanzmarkt-Instrumente überfordert.
Immer mehr Versicherte können oder wollen ihre Krankenkassen-Prämien nicht mehr bezahlen. Rund 120.000 Personen – etwa 1,6 Prozent der Bevölkerung – sind aktuell wegen Zahlungsunfähigkeit von der Sistierung obligatorischer Leistungen der Krankenversicherung betroffen. 2006 übernahm die öffentliche Hand fast 190 Millionen Franken an Zahlungsausständen. Seit Anfang 2006 schieben die Versicherer Leistungen bereits dann auf, wenn im Betreibungsverfahren gegenüber säumigen Zahlern ein Fortsetzungsbegehren gestellt ist. Das führt aber auch dazu, dass Personen mit Leistungsstopp die nötige Gesundheitsversorgung zu spät oder gar nicht in Anspruch nehmen. Die Krankenkassen verlangen, dass die Kantone grundsätzlich zur Übernahme der Fehlbeträge verpflichtet werden. Alte Väter profitieren finanziell: Wer als AHV-Rentner noch Kinder zu versorgen hat, erhält unterm Strich deutlich mehr Kindergeld als Erwerbstätige. Wie das? Kommen späte Väter ins Rentenalter, haben diese Anspruch auf eine AHV-Kinderrente. Maximal sind das 884 Franken, minimal die Hälfte. Ist auch noch die Mutter im Rentenalter, was biologisch eher selten vorkommt, gibt es von der AHV gar bis zu 1.324 Franken. Dazu kommt noch die Kinderrente der Pensionskasse, die weitere 1.000 Franken im Monat ausmachen kann. 2006 hat der Bund 14.000 AHV-Kinderrenten ausbezahlt, 950 davon an Mütter. Junge Eltern erhalten je nach Kanton bis zu sechs Mal weniger Kindergeld. Ab 2009 gelten Mindestbeiträge von 200 Franken pro Kind und 250 Franken für Jugendliche in Ausbildung. Vorerst will der Bundesrat an dieser Ungleichbehandlung nichts ändern.



