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Retrozessionen sind in der Branche gang und gäbe. Auf Weisung des Bundesamtes für Sozialversicherungen müssen nun Pensionskassen für die Berichterstattung 2006 die Retrozessionen mit den Vermögensverwaltern vertraglich geregelt haben. Die Konsequenz: Die Vermögensverwalter müssen wohl neue Verträge aushandeln.
Fragen: Andreas Valda
Antworten: Marco Betti, Unternehmensberater für Pensionskassen, Betti Bonitas, Zürich
spn: Herr Betti, warum sind Retrozessionen in aller Munde?
Betti: Das geht auf ein Bundesgerichtsurteil im letzten Jahr zurück. Ein privater Kunde eines Vermögensverwalters wusste nicht, dass zwischen der Depotbank und dem Verwalter Vergütungen in Form von Retrozessionen fliessen. Als er davon erfuhr, machte er diese geltend, der Vermögensverwalter lehnte eine Vergütung ab. Das Bundesgericht beurteilte das Verhältnis im Auftragsrecht und bestimmte, dass die zusätzlich vereinnahmten Gelder dem Kunden gutzuschreiben seien. Das Besondere an diesem Urteil ist: Ein Vermögensverwalter müsste im Voraus für den Kunden klären, wie hoch die Retrozessionen ausfallen. Dies ist fast unmöglich, weil der Betrag am Anfang des Jahres nicht feststeht.
spn: Und der Fall von Swissfirst und der Siemens-Pensionskasse?
Betti: Mit Swissfirst weitete sich die Frage der Retrozessionen auf Pensionskassen aus und löste Untersuchungen aus. Zum Vorschein kam aber nicht eine unstatthafte Retrozession, sondern eine Entschädigung für ein Produkt der Bank, die der PK-Leiter persönlich in Anspruch nahm. Dies war ein Verstoss gegen geltende Regeln: Er war Angestellter und hatte keinen Anspruch auf solche Gelder. Diese Feststellung verschärfte die Diskussion um Swissfirst. Dabei ging es weniger um die Bank als um ein fragwürdiges Verhalten Einzelner.
spn: Einer solchen Praxis will jetzt der Bundesrat mit einer Gesetzesänderung einen Riegel vorschieben.
Betti: In der jüngsten Botschaft des Bundesrates zur Verstärkung der Aufsicht wird Swissfirst interessanterweise mehrfach erwähnt.
spn: Was ist eigentlich eine Retrozession?
Betti: Sie wird von einer Bank oder von einem Vermögensverwalter versprochen, denen ein Vermögen zur Betreuung vermittelt wird. Im Grunde genommen ist es eine jährlich wiederkehrende Provision. Es gibt aber auch solche, die einmalig bezahlt werden. Retrozessionen sind in der Branche gang und gäbe.
spn: Wie hoch sind solche Vergütungen?
Betti: Typische Retrozessionen messen sich am Vermögen in der Höhe von 5 bis 30 Basispunkten und sind abgestuft nach Produkten, die der Kunde in Anspruch nimmt. Je teurer, desto höher die Retrozession. Je mehr Management-Fee und Transaktionskosten eine Bank geltend machen kann, umso höher ist die Vergütung.
spn: Wie hoch sind die Retrozessionen pro Jahr in der Beruflichen Vorsorge? Millionen, Milliarden Franken?
Betti: Bei einem verwalteten Vermögen von 630 Milliarden Franken reden wir von 500 bis 600 Millionen Franken an Retrozessionen.
spn: Wer hatte bis zum Urteil von Retrozessionen profitiert?
Betti: Eine Vorsorgeeinrichtung hat drei verschiedene Ertragsquellen, um Verwaltungskosten zu tragen. Erstens die direkt fakturierten Kosten, zweitens Retrozessionen und drittens Provisionen von Versicherungsgesellschaften. Nur, in den meisten Fällen war deren Umfang den Kunden nicht bekannt. Sie werden nicht kommuniziert.
spn: Sprich, die Vermögensverwalter behielten sie für sich.
Betti: Ja.
spn: Gilt das bis heute?
Betti: Auf Weisung des Bundesamtes für Sozialversicherungen müssen alle ihm unterstellten Pensionskassen für die Berichterstattung 2006 die Retrozessionen mit den Vermögensverwaltern vertraglich geregelt haben. Der Umfang der Retrozessionen – der erhaltenen und nicht erhaltenen – ist im Anhang erstmals auszuweisen. Pensionskassen, die diese nicht darstellen, müssen sich der Diskussion mit ihren Kunden stellen. Der Bundesrat geht in seiner Strukturreform jetzt aber weiter und sagt: Ein blosser Ausweis in der Jahresrechnung genügt dann nicht mehr. Retrozessionen gehören dann unwiederbringlich den Vorsorgeeinrichtungen. Dieser Ertrag wird den Anbietern künftig fehlen. Mit anderen Worten: Die Verwaltungskosten steigen.
spn: Wie reagieren Unternehmen darauf?
Betti: Eine Versicherungsgesellschaft oder ein Verwalter muss jetzt den Verlust auf die Verwaltungskostensätze umlegen. Die Versicherten oder Anleger haben nun die Wahl, ob sie höhere Sätze zahlen wollen oder ob sie sich nach einem neuen Anbieter umsehen. Ich bin überzeugt: Da wird sich einiges bewegen. Die Vermögensverwalter werden neue Verträge aushandeln müssen.
spn: Das ist jetzt im Gang, haben Sie Beispiele?
Betti: Die Sammelstiftung Gemini. Im Anhang des publizierten Jahresberichts 2006 wird erwähnt, dass sie in Zukunft Retrozessionen klar regeln will. Sie verlangt von den Banken, Vermögensverwaltern, Fondsmanagern und Anlagestiftungen eine Offenlegung.
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