Die politisch Verantwortlichen werden bekanntlich nicht müde, für eine möglichst lange Lebensarbeitszeit zu werben. Um das Sozialsystem längerfristig zu finanzieren, sei ein höheres Rentenalter nötig. Nur: Die Zielgruppe will das Gegenteil. Die Frühpensionierung ist „ein verbreitetes Phänomen“, schreibt das Bundesamt für Statistik zu seiner Arbeitskräfteerhebung (Sake). Die aktuell verfügbaren Daten sind zwei Jahre alt. Im Vergleich zu 2002 ist der Anteil der Berufstätigen, die drei Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter – 65 für Männer, 64 für Frauen – in Frühpension gehen, von 27,1 auf 29,3 Prozent angestiegen. Fünf Jahre früher hören 16,2 Prozent auf, über zwei Prozent mehr als 2003. Ein Jahr vor der Rente waren 2005 noch 49,3 Prozent berufstätig, ein knappes Prozent weniger als bei der letzten Erhebung. Die Erwerbstätigen steigen also immer früher aus.
Steuerlich sehr interessant
Begünstigt wird der vorzeitige Abschied von der Arbeit durch Rahmenbedingungen von denen vor allem Besserverdiener profitieren. Wer es sich leisten kann, vorfinanziert seine Pension und spart dabei erst noch Steuern. Der Staat sendet also widersprüchliche Signale aus. Konkret: In der Verordnung über die berufliche Vorsorge wird den Pensionskassen erlaubt, eine Vorfinanzierung der frühzeitigen Pensionierung vorzusehen. Das heisst aber auch, die Möglichkeit dazu hängt vom Reglement der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung ab. Die meisten Kassen halten diese Abgangstüre offen und legen teilweise gar den roten Teppich aus. Wer früher in Rente geht, wird von der Pensionskasse subventioniert.
Laut BVG-Verordnung besteht die Möglichkeit, fehlende Beitragsjahre mit Einmaleinlagen auszugleichen. Solche Einkäufe sind auch für die Frühpensionierung erlaubt. Wie schaut das beispielsweise aus, wenn jemand fünf Jahre früher in Rente will? Finanziell fehlen dann die Beiträge an die Pensionskasse für diesen Zeitraum. Das sind gleichzeitig auch jene Jahre, in denen bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen die höchsten Beiträge fällig werden. Auch die Zinsen für fünf Jahre fehlen. Was besonders einschenkt, weil das angehäufte Kapital am höchsten ist und der Zinseszins-Effekt wirkt. Und weil der Frührentner seine Rente fünf Jahre länger bezieht, muss das Kapital entsprechend länger reichen. Das alles ist bei der Vorfinanzierung einzurechnen, soll die Rente gleich hoch ausfallen wie bei einer regulären Pensionierung.
Den maximal möglichen Einkaufsbetrag berechnet dann die Pensionskasse. Mit der Tabelle „Kapitalbedarf bei Pensionierung berechnen“ des VZ VermögensZentrum lässt sich dies einfach nachvollziehen. Konkret: Beträgt die Einkommenslücke 50.000 Franken, die Dauer der Einkommenslücke 25 Jahre und die erwartete Rendite vier Prozent, dann berechnet sich das notwendige Kapital mit dem Faktor 16,25. Also: 50.000 Franken x 16,25 = 812.500 Franken. Bei zwei Prozent Rendite wären es 995.500 Franken und bei sechs Prozent 677.500 Franken.
Frührentner können den Einkaufsbetrag einmalig leisten oder über mehrere Jahre staffeln. Aus steuerlichen Gründen lohnt sich die Einmaleinlage in Raten, denn so lässt sich die Steuerprogression brechen. Zu beachten gilt, dass Einmaleinlagen drei Jahre vor der Frühpensionierung zu leisten sind, wenn jemand sein Vorsorgekapital nicht als Rente, sondern bar bezieht. Der Fiskus vermutet sonst unzulässige Steueroptimierung.
Weiters zu berücksichtigen: Will jemand noch früher als ursprünglich geplant in Frühpension, ist das in den meisten Fällen – abhängig vom Reglement der Vorsorgeeinrichtung – möglich. Die Rente wird neu berechnet und fällt entsprechend tiefer aus. Wird der Rücktritt aufgeschoben und länger als geplant gearbeitet, fällt die Rente höher aus. Allerdings legt der Gesetzgeber die Latte bei 105 Prozent der regulären Rente im Alter 65/64 an. Viel länger zu arbeiten lohnt sich dann nicht.
AHV-Beitragspflicht bleibt
Bleibt noch die fehlende Abstimmung mit der AHV. Aktuell können Männer die Rente frühestens mit 63 abrufen, Frauen bereits mit 62 Jahren. Die lebenslängliche Kürzung der Altersrente beträgt 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr. Für Frauen mit Jahrgang 1947 und älter gilt eine Übergangsfrist, wo die Rente pro Vorbezugsjahr nur um 3,4 Prozent gesenkt wird. Trotz Vorbezug endet aber die AHV-Beitragspflicht nicht – bis zum ordentlichen Rentenalter müssen zwingend Beiträge geleistet werden. Abhängig ist dieser Beitrag vom Renteneinkommen und vom Vermögen. Fällig werden Zahlungen zwischen 445 und 10.100 Franken pro Jahr. Ein Rechenbeispiel dazu: Beträgt das massgebende Renteneinkommen eines Ehepaars 120.000 Franken und das Vermögen 600.000 Franken, muss jeder Ehepartner jährlich 2.929 Franken einzahlen. Frühpensionierung verlangt also Finanzplanung. Die Tabelle wird dabei wie folgt gelesen: Beträgt die Einkommenslücke 50.000 Franken, die Dauer der Lücke 25 Jahre und die erwartete Rendite vier Prozent, dann berechnet sich das notwendige Kapital mit dem Faktor 16,25, also: 50.000 Franken x 16,25 = 812.500.
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