Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Und der Gewinner ist: die Prudent Man Rule
Veröffentlicht am:  21. Juni 2007

Der Mehrzahl der Schweizer institutionellen Investoren genügen die BVG-Anlagerichtlinien nicht mehr. Denn rund 80 Prozent nutzen den sogenannten Erweiterungsartikel 59 BVV2. Das ergab eine aktuelle Studie von Lusenti & Partners, bei der insgesamt 172 institutionelle Investoren in der Schweiz befragt wurden, die zusammen ein Vermögen von 211,7 Milliarden Schweizer Franken verwalten. Die Gründe hierfür: Drei Viertel der Befragten investieren in alternative Asset-Klassen wie beispielsweise Hedgefonds, Private Equity und Rohstoffe. Insgesamt beläuft sich der Betrag, den die Schweizer Institutionellen in diese drei Kategorien investieren, auf mittlerweile knapp 9,4 Milliarden Schweizer Franken.

Anteil alternativer Anlagen wächst

Dies stellt 4,4 Prozent des Gesamtvermögens der Teilnehmer dar. Ein eindeutiges Indiz dafür, dass die Liste der zulässigen Anlagen nicht mehr up to date ist. Des Weiteren werden insbesondere die Gesamtbegrenzungen des Anlagekataloges kritisiert. Hierbei erscheinen insbesondere die Restriktionen bei Fremdwährungsobligationen und bei Aktienanlagen als zu eng. Als Gründe hierfür werden das tiefe Zinsniveau und die zunehmende Diversifikation der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen genannt. Dagegen scheint die Einhaltung der Grenzen für die Anlagen beim Arbeitgeber unproblematisch zu sein.

Interessante Fragen hierbei lauten unter anderem: Reagiert der Gesetzgeber auf derartige Umfragen oder gibt es etwa schon konkrete Pläne, die Anlagevorschriften den sich geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Anpassungen werden kommen

„Der grösste Revisionsbedarf liegt sicher bei den alternativen Anlagen“, sagt Joseph Steiger, Anlageexperte beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), deswegen beschäftige sich der Ausschuss Anlagefragen der Eidgenössischen BVG-Kommision gerade mit der Revision der Anlagevorschriften. „Es wird Änderungen geben, wobei ich zum Inhalt noch nichts sagen kann. Es ist geplant, der BVG-Kommission im Herbst einen Entwurf vorzulegen. Sicher ist nur eins: Die heutigen Restriktionen sollen an die Entwicklung der Märkte angepasst werden“, erklärt Steiger weiter.

Als grösste Herausforderung bei den alternativen Anlagen wird die Beurteilung der Transparenz und der Funktionsweise der Produkte empfunden, die Bestimmung des Verschuldungsgrades, auch Leverage genannt, stellt indes keine sonderliche Herausforderung dar. Zudem nicht zufriedenstellend geregelt sind laut der befragten Teilnehmer die Bestimmungen hinsichtlich strukturierter Produkte. Gefordert wird beispielsweise, dass einfache Produkte oder diejenigen, welche die Grundmerkmale elementarer Anlageformen, wie beispielsweise Obligationen, nachbilden, uneingeschränkt zugelassen werden sollten. Interessant hierbei ist, dass Call- oder Put-Optionen, Warrants und Swaps im Rahmen der Erweiterung der Anlagemöglichkeiten weniger häufig verwendet werden als etwa strukturierte Produkte, wobei zu sagen ist, dass Derivate hauptsächlich zu Absicherungszwecken eingesetzt werden. Gleichwohl, die Herausforderungen, mit denen Vorsorgeeinrichtungen bei strukturierten Produkten zu kämpfen haben, ähneln denen von alternativen Anlagen: die Zuordnung zu einer bestimmten Anlagekategorie, das Verständnis der Funktionsweise, die Ermittlung der Gesamtkosten und die Transparenz.

Mehr Performance, geringere Volatilität

Bei der Bewertung der Anlagerichtlinien als Ganzes schätzt die Mehrheit der Teilnehmer die Richtlinien als leicht negativ ein, wobei sich diese Unzufriedenheit aus der Tatsache erklärt, dass die Richtlinien sie bei der optimalen Realisierung ihrer Anlagen etwas stören, ohne sie jedoch wirklich zu behindern.

Eine mögliche Lösung deswegen: die Einführung einer Prudent Man Rule. „Die Grundzüge der Prudent Man Rule sind bereits in den Anlagevorschriften vorhanden. Dies soll in der nächsten Revision sicher nicht abgeschwächt werden“, erklärt Steiger hierzu.

Die Befragten, nahezu 85 Prozent, betrachten die Regeln der treuhänderischen Kapitalanlage nach den Regeln einer Prudent Man Rule als geeignete Basis für die Anlage des Vermögens der zweiten Säule und erwarten im Anschluss an die Einführung signifikante oder geringfügige Verbesserungen, jedoch keinesfalls eine Verschlechterung in folgenden Bereichen: Optimierung der Anlagen und der Performance, vermehrte Verantwortung der Mitglieder der Organe, geringere Volatilität und verbesserte Beurteilung der effektiv eingegangenen Anlagerisiken.

Lediglich bei der Buchführung und Revision, der Information an die Aufsichtsbehörden, den Kosten und bei der administrativen Durchführung wird mit beschränkten Vorteilen gerechnet.
ML

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