Fünf Jahre nach der öffentlichen Diskussion um zu hohe Verwaltungskosten hat sich die Situation kaum verbessert. Die Kostentransparenz fehlt weiterhin, eine Benchmark gibt es nicht und die Kosten steigen. Das Interesse, die Verwaltungskosten zu senken, ist gering.
Von Andreas Valda
Die politische Forderung nach Transparenz in der zweiten Säule geht auf das Jahr 2002 zurück. Das Parlament aufgeschreckt hatten Medienberichte über jährliche Verwaltungskosten von 800 Franken und mehr je Versicherten bei einigen Sammelstiftungen der Lebensversicherer. Das kolportierte Maximum lag bei 3.450 Franken für Versicherte der Rentenanstalt. Diese Werte standen damals in Kontrast zu Sammelstiftungen wie ASGA, die Kosten von 180 Franken je Versicherten und eine pauschale Prämie von 300 Franken je Vorsorgewerk auswiesen.
Darauf beschloss die Kommission des Nationalrates, neue Bestimmungen zur Rechnungslegung und statistischen Erfassung von Pensionskassen und Lebensversicherungen einzufordern. Das Parlament und der Bundesrat schlossen sich an. Ein Jahr später war es so weit. Die Schlussabstimmung war durch. Zum April 2004 trat das neu revidierte Gesetz in Kraft.
Wichtigste Ergänzung darin ist der Artikel 65a. Er lautet: „Die Vorsorgeeinrichtungen haben bei der Rechnungslegung den Grundsatz der Transparenz zu beachten.” Der Bundesrat erlässt Bestimmungen über die Art und Weise, wie die Transparenz gewährleistet werden muss. Stichworte sind Rechnungslegungsvorschriften und Anforderungen an die Kosten- und Ertragstransparenz. Was daraus geworden ist, steht in der Verordnung im Artikel 48: „Als Verwaltungskosten sind die für die allgemeine Verwaltung, die Vermögensverwaltung und für Marketing und Werbung auszuweisen. Basis dazu ist die Rechnungslegung nach Swiss Gaap Fer 26.”
Kostenerhebung 2005 mit schwarzen Löchern
Zu welchen Resultaten dies führt, kann jetzt erstmals beurteilt werden. Die Auswertungen des Bundesamtes für Statistik (BfS) für die Pensionskassenstatistik 2005 sind zwar noch im Gange, aber die administrativen Kosten liegen in einer Sonderauswertung vor (siehe vorhergehender Artikel). Und auch das Bundesamt für Privatversicherungen, das die Rechnung der Lebensversicherer überprüft konnte für das Jahr 2005 erstmals genaue Werte erheben. Wie eine Umfrage bei Akteuren und Verantwortlichen zeigt, werden die publizierten Ergebnisse jedoch weiterhin drei grosse Mängel beinhalten:
- Kostenprämien: „Die Verwaltungskosten für Vorsorgewerke, welche bei der Versicherung entstehen und durch Kostenprämien vergütet werden, sind in der Betriebsrechnung nicht sichtbar”, schreibt Willi Stuber, stellvertretender Sektionschef für den Bereich Pensionskassenstatistik beim Bundesamt für Statistik. Zwar nennt Swiss Gaap Fer 26 die Möglichkeit, die Kosten im Anhang weiter auszuführen. „Aber sie sind nicht gezwungen, die Zahlen zu detaillieren”, sagt Anton Streit, Vizedirektor des Bun- desamtes für Sozialversicherungen (BSV). „Insbesondere ist die Ausweisung von Kosten einzelner Vorsorgewerke und der Kosten aus der Rückversicherung von Tod-, Invaliditäts- und Langlebig- keitsrisiken nicht vorgesehen”, konstatiert Streit gegenüber spn.
- Fondskosten: „Nach den gültigen Rechnungslegungsregeln von Swiss Gaap Fer 26 werden die Vermögensverwaltungskosten, die in einem Anlagefonds anfallen, nicht erfasst. Eine Kasse, die nur in Fonds anlegt, weist in ihren Büchern null Vermögensverwal- tungskosten aus”, sagt Michael Brandenberger, Chef des Bera- tungsunternehmens Complementa (siehe Interview).
- Überobligatorische Kosten: „Die Unterscheidung nach den obligatorischen und überobligatorischen Kosten ist unmöglich”, schreibt Stuber vom BfS. Dies, weil Swiss Gaap Fer 26 diese recht-- liche Unterscheidung nicht vorsieht. Mit überobligatorisch ist der Aufwand zu verstehen, der die Verwaltung von gespartem Pensionsvermögen verursacht. Es wird meist zusammen mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Vermögen verwaltet. Mit anderen Worten: Die Durchführungskosten des vom Gesetzgeber befohlenen Vorsorgeobligatoriums sind nicht eruierbar.
Das schwarze Loch in der Kostenrechnung dürfte substanziell gross sein. Die nicht ausgewiesenen Kostenprämien betreffen geschätzt ein Drittel aller Versicherten, die überwiegend kollektiv versichert sind. Und die nicht ausgewiesenen Kosten indirekter Anlagen wie Anlagestiftungen, -fonds oder Immobiliengesellschaften betreffen jeden dritten Franken des in der zweiten Säule verwalteten Vermögens von über 500 Milliarden Franken.
Fazit: Das Fehlerpotenzial der Resultate ist gross, die vom Gesetzgeber seit 2004 verlangte Transparenz ist grundsätzlich infrage gestellt. „Die Resultate der Pensionskassenstatistik sind mit der entsprechenden Vorsicht zu verwenden”, sagt Stuber vom BfS. Für das Jahr 2006 hat das Bundesamt den Fragebogen für die Erhebung nochmals geändert. „Wir versuchen die Verwaltungskosten als Ganzes zu erheben, also inklusive allfälliger Kosten, welche nicht in der Betriebsrechnung aufgeführt sind”, erklärt der Verantwortliche und gibt gespannt, ob im Jahr 2008 besseres Datenmaterial zur Verfügung steht. „Die absolute Vergleichbarkeit hat seine Grenzen wegen der grossen Vielfalt von Vorsorgeeinrichtungen”, schränkt auch Sozialversicherungsdirektor Streit ein. Handlungsbedarf sieht er zurzeit aber nicht. Eine Überprüfung der Gesetzesbestimmung auf ihre Wirksamkeit sei erst „in den nächsten Jahren” vorgesehen. Das Programm starte nächstes Jahr.

Steigende statt sinkender Kosten
Damit verstreichen weitere Jahre ins Land, ohne dass für die obligatorisch Versicherten geklärt wäre, ob sich die Kosten seit der Skandalisierung in den Jahren 2002 und 2003 verändert haben und ob sie in einer gesunden Proportion zum Ertrag stehen. Präzise Aussagen sind aus den genannten Gründen nicht zu machen. Eine von spn vorgenommene Analyse des vorhandenen Zahlenmaterials aus verschiedenen Quellen legt aber den Schluss nahe, dass sich die Kosten weiter erhöht haben. Die eine Quelle, auf die auch das Bundesamt für Sozialversicherungen verweist, sind die jährlichen Stichproben von Swisscanto. Die andere sind die jährlichen Berichte des Amtes selber über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen und Lebensversicherer:
- Swisscanto: Die Studienreihe bietet keine systematische Betrachtung der Kosten. Für das Jahr 1999 wurde erstmals ein Durchschnitt von jährlich 218 Franken je Versicherten genannt, allerdings ohne Sammelstiftungen der Versicherer mit einzubeziehen. Die Vermögensverwaltungskosten wurden mit 0,19 Prozent des verwalteten Vermögens angegeben. Erst vier Jahre später findet man wieder einen Wert. Er bezieht sich auf das Jahr 2003 und weist einen ungewichteten Durchschnitt von 318 Franken Administrationsaufwand je Versicherten aus. Zu den Vermögensverwaltungskosten werden keine Angaben gemacht. Ein Jahr später, also für 2004, wird der Durchschnitt auf rund 300 Franken Ver- waltungskosten je Versicherten beziffert. Die Vermögensverwaltungskosten belaufen sich auf 0,15 bis 0,75 Prozent des Vermögens. Für das Jahr 2005 schliesslich sind Verwaltungskosten kein gesondertes Thema mehr. Die Vermögensverwaltungskosten belaufen sich jetzt auf 0,15 bis 1 Prozent. Und erstmals wird ein Durchschnittswert der gesamten Kosten präsentiert: 509 Franken je Versicherten für Verwaltung und Vermögensverwaltung zusammen. Vergleicht man die Werte von 1999 bis 2004, so sind die Verwaltungskosten um rund ein Drittel gestiegen. Ähnliches kann für die Vermögensverwaltungskosten gesagt werden: Vom Durchschnittswert 0,19 Prozent im Jahr 1999 bis zum Wert von maximal 1 Prozent im Jahr 2005 beträgt der Unterschied im Extremfall Faktor 5.
- Berichte BSV: Die jährlichen, seit Dezember 2002 erscheinenden Berichte nennen mangels Grundlagen keine Kosten der Pensionskassen. Ausgewiesen werden hingegen Durchschnittswerte der in der beruflichen Vorsorge tätigen Lebensversicherer für die Jahre 2002 bis 2005. Sie enthalten die administrativen und die Vermögensverwaltungskosten. Die Zahlenreihe beginnt mit 568 Franken je Versicherten (2002), erhöht sich auf 591 Franken (2003), steigt dann weiter auf 666 Franken (2004) und landet schliesslich bei 672 Franken im Jahre 2005 Die Kosten pro Kopf sind also gestiegen. „Die höheren Kosten pro versicherten Person dürften damit zusammenhängen, dass der Bestand an Versicher- ten gesunken ist und sich die Infrastruktur der Unternehmen nur mit einer zeitlichen Verzögerung dem geringen Volumen anpas- sen lässt”, erklärt Patrick Jecklin, Sprecher des Bundesamtes für Privatversicherung (BPV), die Steigerung gegenüber spn. Er relati- viert allerdings die Vergleichbarkeit: „Die Werte der Jahre 2002 bis 2005 wurden mittels summarischer Erhebung ermittelt und basieren nicht wie 2005 auf getrennten Zahlen der Betriebsrechnung.”
Die wirkliche Kostenspanne der Lebensversicherer beläuft sich demnach auf 590 Franken (Winterthur Leben) bis 822 Franken. Zu einzelnen, hohen Werten und den gewaltigen Schwankungen im Verhältnis zu Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten will das Bundesamt für Privatversicherungen nicht Stellung nehmen. Man habe keine Möglichkeit, irgendwelche Vorschriften in Bezug auf die Verwaltungskosten zu machen. „Dahinter steckt die Absicht des Gesetzgebers, den Markt spielen zu lassen”, begründet Patrick Jecklin die Haltung. Die Frage ist nur: Wie kann der Wettbewerb spielen, wenn Effizienzvergleiche kaum angestellt werden können? Eine Benchmark sei trotzdem gegeben: Die von den Kantonalbanken betriebenen, unabhängigen Sammelstiftungen Swisscanto erreichten für 2005 einen vergleichbaren Wert von 447 Franken je Versicherten. Der Anteil der administrativen Kosten beläuft sich dabei auf 52 Franken, schreibt Swisscanto-Sprecher Roland Kaufmann. Er kennt auch die Kosten der Vorjahre: 2001 bis 2003 beliefen sie sich auf 35 bis 37 Franken, 2004 auf 40 Franken. Die Werte sind tief im Vergleich, sehr tief sogar. Doch auch sie sind im Steigen begriffen.
Zürich Versicherung kennt eigene Kennwerte vor 2005 nicht
Einige Lebensversicherungen beteuern, die Kosten gesenkt zu haben. „Wir haben in den Jahren 2001 bis 2005 die Kosten bereits deutlich gesenkt und sind auf gutem Weg, dies weiter zu tun”, sagt Swisslife-Sprecher Frank Keidel. Dies mit einer Zahlenreihe belegen kann er nicht. „Eine solche wäre nicht sehr aussagekräftig, weil wir im vergangenen Jahr beispielsweise das BVG-Geschäft von Vaudoise und La Suisse integriert haben.” Folgendes erklärt die Kostenführerin unter den Lebensversicherern: „Restriktive Budgetvorgaben und ein striktes Controlling der Kosten führten gegenüber dem Vorjahr zu weiteren Einsparungen”, sagt Sprecherin Angelika Gätzi auf Anfrage. Im Gegensatz zu Swisslife stützt sie sich dabei auf eine objektive Unterlage: „Im Rahmen einer jährlich durchgeführten Benchmarking-Studie, an welcher die meisten Schweizer Versicherer teilnehmen, konnten wir seit 2001 die jährlichen Verwaltungskosten pro Versicherten nachweislich senken.” Den im Vergleich tiefen Wert von 590 Franken erklärt sie mit den „Skaleneffekten gekoppelt mit der Kostenkontrolle”, die zur Kostenführerschaft führten. Darauf ruht man sich aber nicht aus. „Wir senken die Kosten weiter”, so Gätzi.
Die Zürich Versicherung kann hingegen keine Aussage über die Veränderung der Kosten machen. „Da eine Betriebsrechnung Kollektivleben erstmals für das Jahr 2005 zu erstellen war, liegen keine Werte für die Jahre 2001 bis 2004 vor”, schreibt Pressesprecher Olivier Michel. Schlimm genug. Denn wie können Kosten kontrolliert werden, wenn sie nicht ausgewiesen sind? Die Methode war bisher einfach. „Nicht gedeckte Kosten gehen zulasten anderer Ergebnisquellen, das heisst des Vermögensertrags oder des Ertrags aus dem Risikogeschäft”, schreibt der Zürich-Sprecher. Eine Praxis, die – nebenbei gesagt – unter allen Versicherern üblich war und ist.
Wie gross das Spar-Engagement wirklich ist, darf nach dem Studium der erwähnten Berichte des Bundesamtes für Sozialversicherungen von 2002 bis 2006 bezweifelt werden. Im Vorfeld des Berichts wurden jeweils Umfragen über die vorgesehenen Massnahmen bei Unterdeckung gemacht. Die Antworten sind in jedem Bericht nachzulesen. Beispiel November 2003: Die meisten Nennungen erhielten „Erhöhung der Prämien”, „Reduktion von Altersgutschriften”, „Zinsreduktionen” oder gar „Nullverzinsung”. Eine „Reduktion der Verwaltungskosten beziehungsweise Effizienzsteigerung” wurde gerade mal von 1,6 Prozent aller Pensionskassen als Massnahme angedacht. Bei den unabhängigen Sammeleinrichtungen belief sich der Wert auf ganze zwei Prozent aller Nennungen.
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