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Autonome Pensionskassen, Sammelstiftungen oder Gemeinschaftskassen: die Vielzahl der Vorsorgeeinrichtungen erschwert eine Kostentransparenz und -vergleichbarkeit. Zudem gibt es Lücken in den Rechnungslegungsvor-schriften. Und: Es fehlt eine genaue Anweisung des Regulators, wie die Verwaltungskosten zu erfassen sind.
Fragen: Andreas Valda
Antworten: Michael Brandenberger, Complementa, CEO
spn: Herr Brandenberger, haben Sie Einblick in die Kostenstrukturen von Schweizer Pensionskassen?
Brandenberger: Nur begrenzt. Bei den von uns beratenen Kassen erhalten wir Einblick. Ansonsten beschränkt sich mein Wissen auf die Inhalte der von uns analysierten Jahresberichte.
spn: Gibt es die Möglichkeit, in der Schweiz sich ein Bild über die Verwaltungskosten zu machen? Kennen Sie eine Benchmark für Verwaltungskosten bei Vorsorgeeinrichtungen?
Brandenberger: Nein. Zum einen gibt es viele verschiede Vorsorgeeinrichtungen. Autonome Pensionskassen, solche mit Outsourcing, Sammelstiftungen, Gemeinschaftskassen. Je nach konkreter Ausgestaltung müssen die Kosten ganz unterschiedlich ausfallen. Zum anderen gibt es immer noch viele Kassen, die Teil eines patronalen Betriebes sind. Dort wird ein Teil der Administration vom Arbeitgeber getragen, ohne dass sie die Bücher der Pensionskasse belastet.
spn: Welchen Missstand treffen Sie am häufigsten an im Rahmen Ihrer Beratertätigkeit?
Brandenberger: Ich stelle immer wieder eine fehlende Abgrenzung der Kosten von Betrieb und Pensionskasse fest. Ein Missstand ist aber auch, dass nach den gültigen Rechnungslegungsregeln von Swiss Gaap Fer 26 die Vermögensverwaltungskosten, die in einem Anlagefonds anfallen, nicht erfasst sind. Eine Kasse, die nur in Fonds anlegt, weist in ihren Büchern null Vermögensverwaltungskosten aus. Dabei gibt es Fonds, die signifikante Kosten verursachen. Ein dritter Missstand ist, dass zum Teil Vermögensverwaltungs- und Verwaltungskosten nicht scharf voneinander getrennt werden. Alle drei Punkte verunmöglichen einen sinnvollen Kostenvergleich.
spn: Ist denn die Verwaltung durch die Personalabteilung eines Unternehmens wirklich zu kritisieren? Keine Schnittstellen, keine doppelte Apparatur, die gleichen Leute, alles in einer Hand. Das ist doch effizient.
Brandenberger: Für die Versicherten eines Unternehmens ist das super. Neben dem mindestens 50-prozentigen Beitrag am Sparprozess übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Verwaltungskosten. So gesehen subventioniert der Arbeitgeber die Pensionskasse mit Firmenmitteln. Dagegen habe ich gar nichts einzuwenden. Doch die Vergleichbarkeit mit anderen Pensionskassen wird dadurch verunmöglicht.
spn: Die fehlende Kostenwahrheit ist ein Dorn im Auge der Outsourcing-Dienstleister. Doch ist Outsourcing wirklich billiger? Eine Studie von Swisscanto hielt fest, dass Kassen mit externer Verwaltung höhere Kosten aufweisen. Mehr Schnittstellen, doppelter Aufwand für Mensch und Maschine. Gibt es überhaupt ein economy of scale bei Outsourcing-Dienstleistern?
Brandenberger: Das kommt auf die Struktur der verwalteten Bestände an. Wenn ein externer Dienstleister ähnliche Sparpläne verwaltet und die Versichertenbestände einander gleichen, dann kommt die externe Verwaltung sicher günstiger zu stehen. Die technischen Schnittstellen sind in modernen Systemen kein Problem mehr. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so ist eine economy of scale aber infrage gestellt. Festzustellen bleibt: Auch wenn der Arbeitgeber die Verwaltung übernimmt, braucht es zusätzliches, ausgebildetes Personal und eine eigene Software. Es ist nicht so, dass man eine Pensionskasse einfach aus der Lohnbuchhaltung heraus betreiben könnte. Dazu braucht es eine eigene Infrastruktur.
spn: 2001 begann eine breite politische Diskussion zu den Kosten. 2004 wurden Transparenzvorschriften eingeführt. Im Rahmen unserer Recherchen stellten wir fest: 2007 fehlen immer noch Daten, die Kosten verlässlich beurteilen lassen. Überrascht Sie das?
Brandenberger: Nein. Aus den erwähnten Gründen. Was fehlt, ist eine genaue Weisung des Regulators, welche Kosten wie zu erfassen sind.
spn: Müssen aus den gleichen Gründen nicht auch alle Kostenstudien wie die von Swisscanto scheitern?
Brandenberger: Die Basis der erhobenen Daten kann nicht überprüft werden. Insofern ist eine Interpretation schwierig. Doch sie liefert wenigstens ein paar Anhaltspunkte zur Höhe.
spn: Nimmt man die Zahlen ernst, ist eine Zu- statt Abnahme der Kosten je Versicherten seit 2001 festzustellen, sei es bei den Lebensversicherern, sei es bei den Pensionskassen. Was ist passiert?
Brandenberger: Zum einen wechselte eine grössere Zahl von Arbeitgebern von den Lebensversicherungen zu unabhängigen Sammelstiftungen. Zum anderen war die Umsetzung der 1. BVG-Revision teilweise sehr aufwendig. Sie verteuerte die Verwaltung. Die Vermögensverwaltungskosten sind seither sicher gesunken. Aber ein statistischer Nachweis ist schwierig, weil die Fondskosten ausgeklammert sind.
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