Von Bernhard Raos
Unbeeindruckt von den demografischen Realitäten verlangt der Schweizerische Gewerkschaftsbund mit seiner 2006 eingereichten Initiative „Für ein flexibles AHVAlter“ ein tieferes Pensionsalter. Bereits ab dem vollendeten 62. Altersjahr sollen Erwerbstätige Anspruch auf eine ungekürzte Rente erhalten – vorausgesetzt, sie haben bis 62 gearbeitet und ihr Einkommen lag nicht höher als das Anderthalbfache des maximal Renten bildenden Einkommens der AHV (119.340 Franken). Damit wollen die Gewerkschaften ihrer Klientel mit tieferem Einkommen ein Zückerchen bieten. Ein teures Präsent, wie der Bundesrat durchgerechnet hat: Demnach kostet die Initiative zwischen 779 und 1.259 Millionen Schweizer Franken. Berücksichtigt man auch noch die Auswirkungen auf andere Sozialwerke wie die Invalidenversicherung und die Ergänzungsleistungen, steigt der Mehrbedarf auf 919 bis 1.316 Millionen Schweizer Franken. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, sowohl wegen der demografischen Entwicklung und den finanziellen Konsequenzen als auch wegen der laufenden 11. AHV-Revision. Doch selbst der Vorschlag der Landesregierung, eine sogenannte Vorruhestandsrente für Personen mit bescheidenem Einkommen einzuführen, ist zurzeit nicht mehrheitsfähig. Auch da wird mit zusätzlichen Aufwendungen von mehreren 100 Millionen Franken gerechnet. National- und Ständerat müssen die Initiative des Gewerkschaftsbundes bis spätestens Ende November 2008 behandeln.
Auf den 1. Juli 2007 wird eine neue AHV-Versichertennummer in Kraft gesetzt und auf Anfang 2008 verbindlich eingeführt. Worum geht’s? Statt wie bisher 11 hat die neue Kennziffer 13 Stellen und soll anonym sein. Die bisherige AHV-Nummer basiert vor allem auf dem Geburtsdatum und ist daher leicht nachvollziehbar. Die neue Personenidentifikationsnummer PIN soll in allen Sozialversicherungsbereichen des Bundes, bei den Bundessteuern, auf Kantons- und Gemeindeebene, bei der Sozialhilfe und in amtlichen Personenregistern verwendet werden. Davon verspricht man sich administrative Vereinfachungen und Kosteneinsparungen von bis zu 100 Millionen Schweizer Franken. Weil diese PIN aber ausbaufähig und beispielsweise auch für den Gesundheitsbereich einsetzbar wäre, geben Datenschützer vorsorglich Sperrfeuer: Der gläserne Patient werde so Realität. Was der Bundesrat verneint. Jede zusätzliche PIN-Verwendung unterstehe nämlich demokratischer Kontrolle.
Zurzeit läuft die Vernehmlassung zum Expertenbericht „Strukturreform berufliche Vorsorge“. Damit will der Bundesrat die Aufsicht über die Zweite Säule neu regeln. Das betrifft neben der Direkt- und Oberaufsicht durch den Staat auch die obersten Organe der Pensionskassen. Sie werden stärker in die Pflicht genommen: Das Controlling soll so frühzeitig Sturmwarnung geben können. Das war bei vielen Pensionskassen bisher schon der Fall, wird nun aber verbindlich festgeschrieben: Der Stiftungsrat einer Pensionskasse bestimmt für die jährliche Prüfung der Geschäftsstelle, des Rechnungswesens und der Vermögensanlage eine Kontrollstelle. Dieser Wirtschaftsprüfer analysiert nicht nur die Leistungsfälle, sondern überwacht auch, ob sich Pensionskassen- Verwalter und Stiftungsräte an die Loyalität in der Vermögensanlage halten. Ein Thema, das nach den Wirren um die Swissfirst- Bank – medial orchestriert – verstärkt Beachtung findet. Der Jahresbericht der Kontrollstelle ist der staatlichen Direktaufsicht einzureichen. Der Wirtschaftsprüfer hat die Aufsicht unverzüglich zu informieren, wenn es die Lage der Pensionskasse erfordert oder wenn er sein Mandat zurücklegt. Neben der Kontrollstelle müssen Pensionskassen auch einen Experten für berufliche Vorsorge beiziehen. Dieser Experte prüft periodisch, ob die reglementarischen Bestimmungen und gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Die beiden Organe sollen nicht doppelt, sondern ergänzend prüfen. Weil Stiftungsrat, Experte und Kontrollstelle nicht in jedem Fall dieselben Interessen verfolgen, wird die entsprechende Verordnung zur „Strukturreform berufliche Vorsorge“ wohl wieder viel Juristenfutter geben.
Geht es nach dem Willen des Bundesrates, wird der Umwandlungssatz bei der beruflichen Vorsorge in den nächsten Jahren schrittweise gesenkt. Und das rascher, als noch vor kurzem angenommen – einerseits als Antwort auf die höhere Lebenserwartung, andererseits wegen gesunkener, risikoarmer Renditen an den Finanzmärkten. Änderungen beim Umwandlungssatz haben direkte Auswirkungen auf die Rente: Wird dieser Faktor von gegenwärtig 7,1 Prozent für Männer und 7,15 Prozent für Frauen auf 6,4 Prozent für beide Geschlechter bis 2011 korrigiert, gibt es für 100.000 Schweizer Franken angespartes Altersguthaben in der Zweiten Säule noch eine jährliche Rente von 6.400 Schweizer Franken – 750 beziehungsweise 700 Schweizer Franken weniger als heute. Damit würde die erst 2005 in Kraft gesetzte Regelung bereits Makulatur, die bis 2014 eine Absenkung auf den Faktor 6,8 verlangt. Der Vorschlag des Bundesrates ist politisch umstritten. Vor allem Linksparteien kritisieren den „Rentenklau von oben“. Nun überlegen sich Versicherte, den tieferen Rentenumwandlungssatz durch eine Frühpensionierung zu umgehen. Wer früher in Pension geht, nimmt zwar meist bereits einen tieferen Faktor in Kauf – aber wenigstens zu den aktuell geltenden Umwandlungssätzen, so die Hoffnung. Doch das Bundesamt für Sozialversicherung macht solchem Ansinnen einen Strich durch die Rechnung: Für die Altersrente ist derjenige Umwandlungssatz massgebend, der dem ordentlichen Rentenalter des Frühpensionierten entspricht. Ein tieferer Faktor lässt sich also nicht durch eine Frühpensionierung umgehen.



