Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Die kritische Grösse gibt es nicht

Autor: Ronald Biehler

Veröffentlicht am:  17. Dezember 2006

Von Ronald Biehler, Chief Markets Officer, Noventus PensionPartner AG – Ecofin Gruppe.

Die Einflüsse auf Pensionskassen sind zahlreicher und intensiver geworden. Die drei Tranchen der umfangreichen ersten BVG-Revision, die jüngsten Vorkommnisse in den Vermögensverwaltungen sowie der steigende Druck der Medien und der Destinatäre fordern die Stiftungsräte. Das ursprüngliche Ehrenamt für verdienstvolle Mitarbeiter wandelte sich in kurzer Zeit in einen verantwortungsvollen Beruf. Dieser Auftrag ist alles andere als eine einfache Aufgabe. Zufällige Parameter wie Sterbe- und Invaliditätswahrscheinlichkeiten, Personalwechsel, Vorbezüge oder Kapitaloptionen bestimmen die Ausgaben, volatile Anlagemärkte die Erträge. Rückstellungen und Schwankungsreserven müssen gebildet werden. Teil der Aufgabe ist eine Verwaltung, welche die Versichertenbestände führt, Beiträge erhebt, alle Geschäftsfälle abwickelt, die Jahresrechnung nach FER 26 erstellt und der Aufsicht Bericht erstattet. Kennt der Stiftungsrat die existierenden Risiken? Ist er über die Lage seiner Pensionskasse jederzeit im Bild? Oder ist das angesichts der Komplexität der beruflichen Vorsorge nicht zuviel verlangt?

Und gibt es eine kritische Grösse für eine Pensionskasse – etwa eine Anzahl von Versicherten oder eine Höhe des Vorsorgevermögens zur Beurteilung der Weiterführung der Pensionskasse?

Bestünde die Pensionskasse aus einem einzelnen biometrischen Risiko oder aus einer reinen Anlage, könnte die Frage mathematisch gelöst werden. Keine Hilfe bietet der Artikel 43, Absatz 1 BVV 2, welcher bei autonomen Vorsorgeeinrichtungen mit weniger als hundert aktiven Versicherten die Rückdeckung regelt. Andererseits leuchtet ein, dass eine grosse Anzahl aktiver Versicherter den Ausgleich biometrischer Risiken verbessert, die Verwaltung dank Skaleneffekten kostengünstiger wird, ein grosses Vorsorgevermögen sich breiter diversifizieren lässt und bessere Konditionen am Markt findet.

Schon einige Pensionskassen haben sich entschlossen, Teile der beruflichen Vorsorge an Spezialisten auszulagern. Das entbindet den Stiftungsrat zwar nicht von der Verantwortung, gibt ihm aber die beruhigende Gewissheit, dass alle ausgelagerten Funktionen in professionellen Händen liegen. Andere Pensionskassen gingen noch weiter und schlossen sich Sammelstiftungen an. In diesem Fall wird der eigene Stiftungsrat durch eine Personalvorsorgekommission mit deutlich reduzierter Verantwortung ersetzt.


Herausforderungen gibt es genügend


Bei den biometrischen Risiken setzen soziale, gesellschaftliche, konjunkturelle, wirtschaftliche und globale Phänomene den lang–fristig ausgerichteten Sterbe- und Invaliditätstafeln immer stärker zu: Die Zahl der psychisch bedingten Invaliditätsfälle steigt stark an, das Abschieben von Arbeitnehmern als Pensionskassen-Invaliditätsfall ist Trend, die Sterblichkeit nimmt ab und doch drohen globale Pandemien, die mittlere Lebenserwartung steigt weiterhin, gleichzeitig wird deren Abnahme durch Fettleibigkeit prognostiziert und schliesslich bestimmt die Politik die Umwandlungs- und Zinssätze. Da machte es sich der Vorsorgegründer Bismarck einfacher: Er legte das Pensionsalter so fest, dass nur wenige es erreichten, wodurch sich Diskussionen über die Höhe von Altersrenten erübrigten.

Ein früher unterschätztes Risiko sind die Bewegungen der Versichertenbestände. Unternehmensteilungen, Firmenkäufe und Fusionen erzwingen entsprechende Vorgänge für die betroffenen Pensionskassen, die Versichertenzahlen ändern sich je nach Entwicklung des Unternehmens stark.

Grösstes Risiko und grösste Chance zugleich bildet das Vorsorgevermögen. Sind die Kapitalanlagen auf die Verpflichtungen abgestimmt? Erwirtschaftet das Portfolio die erforderliche Zielrendite? Entspricht die Anlagestrategie der Risikofähigkeit der Pensionskasse, ist das Portfolio genügend diversifiziert, effizient und kostengünstig angelegt? Sind die direkten Immobilien korrekt bewertet und verwaltet? Sind die Anlageprozesse klar und schriftlich festgelegt, besteht ein Investmentcontrolling?

Die Regularien haben tsunamische Dimensionen angenommen. Sie müssen von der Verwaltung umgesetzt werden, was ein weiteres, oft unterschätztes Risiko bildet. Kennt der Stiftungsrat die Arbeitsabläufe, Kompetenzzuordnungen, Stellvertretungsregeln, Kontrollmechanismen und das aktuelle Informatiksystem?


Eine kritische Grösse gibt es eben nicht


Die aufgeführten, nicht abschliessenden Risiken belegen die beeindruckende Komplexität der beruflichen Vorsorge, welche unterschiedlich gemeistert wird. Man findet kleinere autonome Pensionskassen, die solid und gut geführt sind, und grössere, denen die Auslagerung von Funktionen oder gar der Anschluss an eine Sammelstiftung dringend angeraten werden müsste. Fazit: Es gibt keine kritische Grösse für eine Pensionskasse, zumindest nicht im Sinne einer Versichertenzahl oder einer Vermögenshöhe.

Was ist zu raten? Der verantwortungsbewusste Stiftungsrat als Ganzes sollte eine Risikoanalyse durchführen und für jedes einzelne Teilrisiko die Abweichung zwischen Soll und Ist feststellen. Danach sind Entscheidungsgrundlagen zu entwickeln, die geeignet sind, die Defizite zu beseitigen, und zur Prüfung, wie und ob die Pensionskasse weitergeführt werden soll.



Privacy Policy
Terms and Conditions

Mailing address: Financial Times Ltd, Number One Southwark Bridge, London, SE1 9HL, United Kingdom

© The Financial Times Limited 2008