Von Bernhard Raos.
In den Generalversammlungen der börsenkotierten Unternehmen dürfte es im nächsten Jahr lebhafter zugehen. Vor allem, wenn es um die Entschädigungen für die Teppichetage geht. Die zweistelligen Millionenbeträge, die einige Spitzenmanager jährlich kassieren, lösen zunehmend Unmut aus – und das quer durch alle politischen Lager. Verstärkt wird dieser Ärger durch eine kürzlich präsentierte Studie zu den jährlichen Vergütungen an die Führungsinstanzen der 100 grössten in der Schweiz kotierten Unternehmen. Die Fleissaufgabe wurde durch die Anlagestiftung Ethos geleistet, der 75 institutionelle Investoren angehören, darunter mehrere Pensionskassen. Die wichtigsten Ergebnisse: Unter den Bestverdienern bringen es Novartis-Chef Daniel Vasella auf 30,8 Millionen und der UBS-Verantwortliche Marcel Ospel auf 24 Millionen Schweizer Franken. Die durchschnittliche Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder mit exekutiver Funktion und der Mitglieder der Geschäftsleitung beträgt bei den 100 untersuchten Firmen 2,2 Millionen; viele Unternehmensführungen haben ihre Einkommen im vergangenen Jahr verdoppelt. Ethos kritisiert, dass die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung vom Verwaltungsrat selbst festgelegt werden. Die Anlagestiftung verlangt vor allem von den Pensionskassen, dass sie als Grossaktionäre die Exzesse bei den Bezügen der Bosse stoppen. Sonst könnte es der Stimmbürger tun: Zurzeit werden Unterschriften für die so genannte „Abzocker“-Initiative gesammelt, die mehr Aktionärsmacht bringen soll.
Bei der Fusion der Swissfirst mit der Bank am Bellevue im Herbst 2005 spielten bekanntlich mehrere Pensionskassen eine umstrittene Rolle. Den Kassen entgingen Buchgewinne in Millionenhöhe. Zumindest ein Vermögensverwalter machte dabei hingegen ein privates Schnäppchen. Die Affäre wirft weiterhin politische Wellen. So will die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) im Januar über die Offenlegungspflicht von Pensionskassen entscheiden. Demnach sollten Pensionskassen-Verwalter und die Mitglieder der Anlagekommissionen jährlich Einblick in ihre Bankbeziehungen und Vermögenstransaktionen gewähren. Der Vorschlag ist heftig umstritten: An einem Hearing der SGK äusserten sich Vertreter von Pensionskassen, Banken und den Sozialpartnern mehrheitlich kritisch. Auch der Bundesrat sieht in der Offenlegungspflicht kein Allheilmittel, sondern eher eine „Ansammlung von Dokumenten, welche unerwünschte Interessenskonflikte nicht unbedingt verhindert.” Es müsse festgelegt werden, welches Verhalten und welche Tätigkeiten in welchen Grenzen erlaubt oder verboten seien. Die Zweite Säule bleibt eine Baustelle.
Die Bestimmungen für alle drei Säulen der Altersvorsorge sollen an die demografischen Realitäten angepasst werden. Übersetzt ins politische Vokabular heisst das, ältere Menschen sollten nicht am Weiterarbeiten gehindert werden. Diese neue Tonalität ist die Konsequenz aus dem Sturm der Entrüstung, den Bundesrat Pascal Couchepin 2003 auslöste, als er vorschlug, das reguläre Rentenalter auf 67 zu erhöhen. Zurzeit liegt das effektive Pensionierungsalter bei 62 Jahren – Tendenz weiter sinkend. Um diesen Trend zu brechen, will der Bundesrat die Gewichte verschieben: Mit Teilrenten der AHV soll es einfacher werden, das Arbeitspensum zu reduzieren, ohne ganz auszusteigen. Bis es soweit ist, muss aber noch die elfte AHV-Revision durch die demokratischen Mühlen. Parallel dazu sind auch Anpassungen bei der zweiten Säule vorgesehen. Wer ab 60 sein Pensum reduziert, soll sein Rentenniveau beibehalten, als wenn er regulär pensioniert würde. In der Regel wird man die zusätzlichen Beiträge dafür selber aufbringen müssen, ausser die Pensionskasse springt mit ein. Versicherte mit reduzierten BVG-Leistungen könnten nach dem Willen des Bundesrats auch nach 65 weiterarbeiten, um ihren Topf der zweiten Säule besser zu füllen. Beim privaten Sparen über die so genannte Säule 3a ist vorgesehen, den Bezug der Altersleistungen wie bei der ersten und zweiten Säule auf das Schlussalter 70 zu heben. Wer länger arbeitet, würde so auch länger von den Steuerbegünstigungen der Selbstvorsorge profitieren. Die Sozialkommission des Nationalrats arbeitet zurzeit eine entsprechende Vorlage ans Parlament aus.
Doch wie bei allen Anpassungen der Sozialversicherungen steckt der Teufel bekanntlich im Detail. Obwohl die Sozialpartner die Anpassungen im Grundsatz begrüssen, wird um die konkrete Ausgestaltung noch heftig gerungen werden. Die Arbeitgeber verteidigen ihre Autonomie in der Beruflichen Vorsorge, die Linksparteien hätten es gern konkreter und stossen sich am Spielraum, den die bundesrätlichen Vorschläge zulassen.
Wie man das Milliardenloch in der Invalidenversicherung IV stopfen soll, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Der Bundesrat empfahl ursprünglich, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Weil dafür aber zwingend die Zustimmung von Volk und Ständen an der Urne nötig ist, scheut man allseits den demokratischen Offenbarungseid.
Nun ist Bundesrat Pascal Couchepin vorgeprescht und schlägt zusätzliche Lohnabzüge vor, muss aber erst noch seine Regierungskollegen überzeugen. Auf dem Tisch liegt auch der Vorschlag der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Demnach soll der Bund aus Steuermitteln von 2008 bis 2014 insgesamt zwölf Milliarden Franken in die marode IV-Kasse einschiessen und nochmals soviele Milliarden hätten die Erwerbstätigen mit zusätzlichen Lohnabzügen von maximal 0,58 Prozent beizusteuern. So lange, bis die IV wieder im Lot ist. Die Arbeitgeber sind dagegen: Sie sehen die Standortvorteile weiter schwinden.



