Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Flexible Altersrenten als Königsweg
Veröffentlicht am:  21. Juni 2010

Die Aufteilung der Altersleistungen der zweiten Säule in eine garantierte Rente und einen Bonusteil ist ein Ausweg aus der Demografiefalle, in der viele Vorsorgeeinrichtungen stecken. Dieses Modell kann heute schon von rund der Hälfte der Kassen realisiert werden. ­Voraussetzung ist, dass das sogenannte BVG-Minimum nicht verletzt wird – umhüllende Kassen mit obligatorischen und überobligatorischen Sparkapitalien erfüllen meist diese Voraussetzung. Das Vermögenszentrum VZ hat zusammen mit Kunden zwei Modelle entwickelt: Beim Modell „Individualisierung“ führt die Pensionskasse für jeden Versicherten zwei Konten. Auf das Sparkonto fliessen Freizügigkeitsleistungen, Einkäufe von Beitragsjahren, die paritätisch finanzierten Sparbeiträge sowie die Mindestverzinsung auf dem BVG-Kapital. Auf das Konto „Individuelle Wertschwankungsreserve“ kommen überparitätische Sparbeiträge des Arbeitgebers sowie der gesamte Ertrag auf dem Sparguthaben, der die Mindestverzinsung übersteigt. Diese individuelle Schwankungsreserve darf 20 bis 30 Prozent des Sparkonto-Werts nicht übersteigen, sonst legt die Aufsichtsbehörde ihr Veto ein. Übersteigende Beiträge werden deshalb aufs Sparkonto umgebucht. Laut VZ führt dieses Modell langfristig zu besseren Altersleistungen, allerdings tragen die Versicherten einen erheblichen Teil des Anlagerisikos. Weil Verluste nicht mehr überwälzt werden, sinkt das Unterdeckungsrisiko markant. Eine Teilliquidation von freien Mitteln ist ausgeschlossen, da keine freien Mittel mehr gebildet werden.

Das Modell „Flexibilisierung“ basiert auf einem garantierten Rentenumwandlungssatz von beispielsweise 5,8 Prozent, was einem technischen Zinssatz von 2,5 Prozent entspricht. Erwirtschaftet die Pensionskasse nun 5 Prozent Gewinn, partizipieren die Rentner an diesem Erfolg. Sie erhalten eine einmalige Auszahlung, die dem Gewinn abzüglich des technischen Zinsbetrags und des Beitrags an die Risikoausgleichsreserve entspricht. Ist der Anlageerfolg negativ, erfolgt die nächste Bonuszahlung erst dann, wenn der Verlust durch Gewinne wieder aufgeholt wurde. Bonuszahlungen sind immer Einmalkapital; es entsteht kein Anspruch auf höhere Renten. Die Kasse kann so ihre Garantien reduzieren und die Rentner bekommen den Anlageerfolg, der ihnen zusteht. Die Nachteile: Rentner müssen sich auf schwankende Altersleistungen einstellen und das Modell kann nur für Neurentner angewendet werden. Beide Modelle stellen hohe Anforderungen an die PK-Verantwortlichen.


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