Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Psychische Leiden belasten Kassen
Veröffentlicht am:  22. März 2010

Am 18. März veranstaltet das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV in Zürich eine internationale Konferenz zum Thema Invalidisierung aufgrund psychischer Erkrankungen. Werden IV-Renten zugesprochen, löst dies in der Regel auch eine Rente der Vorsorgeeinrichtung aus. 2007 – aktuellere Zahlen liegen nicht vor – bezogen insgesamt 134.620 Versicherte eine IV-Rente ihrer Pensionskasse, im Jahr 2000 waren es 102.504.

Rund 40 Prozent der IV-Zugangsdiagnosen lauten auf psychische Erkrankungen. Auf der Tagung in Zürich wird über die aktuelle BSV-Studie mit dem sperrigen Titel „Vorzeitiger Rückzug aus der Erwerbstätigkeit aufgrund von Invalidität im Vergleich zu alternativen Austrittsoptionen“ diskutiert. Die Studie vergleicht die IV-Quoten von 1990 bis 2007 in Deutschland, Österreich, Holland, Grossbritannien, Norwegen, Schweden und der Schweiz. Der Anteil von IV-Rentnern an der erwerbsfähigen Bevölkerung lag 2007 nach einem während Jahren kontinuierlichen Anstieg bei 5,4 Prozent. 2007 sank der Anteil erstmals wieder – eine Folge der verschärften Bestimmungen nach der 4. IV-Revision. Gewichtet nach Bevölkerungszahlen entspricht die IV-Quote in der Schweiz in etwa dem Durchschnitt (5,6 Prozent) der sechs anderen Länder. Im Vergleich zu diesen Staaten verzeichnet die Schweiz jedoch den höchsten Anteil psychischer Erkrankungen unter den Diagnosen bei den neu zugesprochenen IV-Renten. Vor allem zwischen 2000 und 2003 war diese Dynamik besonders hoch. Für Pensionskassen von Bedeutung ist die Altersstruktur der IV-Rentner. Je jünger die Betroffenen sind, desto länger beziehen sie eine Rente und umso höher ist die finanzielle Belastung auch für die Vorsorgeeinrichtungen. Wird das IV-Risiko rückversichert, steigen die Prämien bei vielen jungen Neurentnern im Kollektiv. Eine Wiedereingliederung für psychisch Kranke ist besonders schwierig. Hier sind die Perspektiven schlecht: Die Schweiz weist unter den Vergleichsländern nicht nur den höchsten Anteil psychischer Erkrankungen an den Zugangsdiagnosen aus, es sind auch überdurchschnittlich viele aus den jüngeren Altersgruppen betroffen. In der Vergangenheit war es so, dass bei steigenden Arbeitslosenzahlen auch die IV-Verrentung zulegte. Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen ist das nicht nur negativ: In der Schweiz finde kein Hin- und Herschieben von Versicherten zwischen den beiden Sozialversicherungen statt. Diese Interpretation wird auf der Tagung Mitte März von sich reden machen.


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