Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Die überflüssige Abstimmung vom 7. März

Bernhard Raos

Veröffentlicht am:  01. Februar 2010

Anfangs März dieses Jahres wird über eine Senkung des Umwandlungssatzes der BVG-Renten auf 6,4 Prozent abgestimmt. Die Abstimmung über den „richtigen“ Umwandlungssatz ist unsinnig und erst noch ein Misstrauensvotum gegenüber den paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräten der Vorsorgeeinrichtungen. Mit welchem Faktor die Pensionskassen das angesparte Kapital der Versicherten in eine Rente umwandeln, hängt nicht vom politischen Willen des Gesetzgebers ab, sondern von der durchschnittlichen Lebenserwartung und den Erträgen der Pensionskassen an den Kapitalmärkten. Niemand kann exakt vorhersagen, wie viele Jahre wir in Zukunft länger leben werden.

Wie sehr die Politik bei den Kapitalerträgen danebenliegt, zeigen die letzten beiden Jahre: Für 2008 wurde ein Mindestzins von 2,75 Prozent festgelegt, während die Schweizer Pensionskassen im Schnitt eine Performance von –2,7 Prozent erzielten. Über acht Jahre erzielten die Kassen gesamthaft kaum Kapitalerträge, mussten aber einen Mindestzins zwischen 2,25 und 3 Prozent ausrichten. 2009 ging‘s dann wieder mal nach oben – die Performance dürfte meist zweistellig ausfallen, bei einem gesetzlich verordneten Mindestzins von 2 Prozent.

Amtlich fixierte Parameter machen die zweite Säule weder besser noch sicherer. In den Stiftungsräten sitzen Arbeitnehmer-und Arbeitgebervertreter, die zur Fairness gegenüber allen Destinatären verpflichtet sind. Wenn man sie nur lässt. Stiftungsräte werden in der Regel selber Rentner ihrer Kasse und wollen diese nachhaltig sichern. Und wie relativ verordnete Umwandlungssätze sind, zeigt die repräsentative Pensionskassenumfrage 2009 der Swisscanto: Bei umhüllenden Vorsorgeplänen, wo obligatorischer und überobligatorischer Teil zusammengefasst werden, kam für Männer 2008 bereits ein durchschnittlicher Satz von 6,79 zur Anwendung, für Frauen von 6,78 Prozent. Die Bandbreite lag bei Männern zwischen 8,0 und 5,30, bei Frauen zwischen 7,8 und 5,3. Die Abstimmung vom 7. März ist also ein Scheingefecht: Wird die Senkung auf 6,4 abgelehnt, schrauben viele Kassen halt am Überobligatorium und senken dort den Umwandlungssatz stärker.





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