|
Bernhard Raos |
Anfangs März dieses Jahres wird über eine Senkung des Umwandlungssatzes der BVG-Renten auf 6,4 Prozent abgestimmt. Die Abstimmung über den „richtigen“ Umwandlungssatz ist unsinnig und erst noch ein Misstrauensvotum gegenüber den paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräten der Vorsorgeeinrichtungen. Mit welchem Faktor die Pensionskassen das angesparte Kapital der Versicherten in eine Rente umwandeln, hängt nicht vom politischen Willen des Gesetzgebers ab, sondern von der durchschnittlichen Lebenserwartung und den Erträgen der Pensionskassen an den Kapitalmärkten. Niemand kann exakt vorhersagen, wie viele Jahre wir in Zukunft länger leben werden.
Wie sehr die Politik bei den Kapitalerträgen danebenliegt, zeigen die letzten beiden Jahre: Für 2008 wurde ein Mindestzins von 2,75 Prozent festgelegt, während die Schweizer Pensionskassen im Schnitt eine Performance von –2,7 Prozent erzielten. Über acht Jahre erzielten die Kassen gesamthaft kaum Kapitalerträge, mussten aber einen Mindestzins zwischen 2,25 und 3 Prozent ausrichten. 2009 ging‘s dann wieder mal nach oben – die Performance dürfte meist zweistellig ausfallen, bei einem gesetzlich verordneten Mindestzins von 2 Prozent.
- Konrad Hummler, Wegelin
- Mit der Lizenz zum Geldverdienen
- Michael Brandenberger
- Aktives versus passives Asset Management
- Pensionskassen 2010: Vorerst auf Kurs
- Nur eine von zehn Pensionskassen ist risikofähig
- Wo die Jungen die Alten subventionieren
- Vertrauen wieder herstellen
- Eine wahrhaftige Achterbahn der Erwartungen
- Ist nach der Krise vor der Krise?



