Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Eine wahrhaftige Achterbahn der Erwartungen
Veröffentlicht am:  01. Februar 2010

Andreas Valda analysiert die berufliche Vorsorge im Spiegel der Öffentlichkeit und interviewt sechs Fachleute im Widerstreit der Einschätzungen und Fakten

Die grösste Erwartung an die berufliche Vorsorge weckte die Verfassung. Ein 1972 vom Volk eingefügter Artikel verlangte, dass Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Tod, Krankheit und Alter „ausreichend“ geschützt werden. Als Massstab galt, „die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung“ zu ermöglichen, ergänzt um den Begriff „in angemessener Weise“. Damit war der Streit lanciert. Wann ist die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung angemessen?

1986 erschien in der Tageszeitung „Der Bund“ ein Artikel mit dem Titel „Die zweite Säule hat noch zu viele Mängel“. Die berufliche Vorsorge zeige bereits eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten „schwerwiegende Mängel“. Sie sei unsozial, zu wenig transparent und zu teuer, lautete die Hauptkritik der Referenten einer Tagung der Schweizerischen Vereinigung für Sozialpolitik. Kritisiert wurde erstens eine zu hohe Einstiegsschwelle, der sogenannte Koordinationsabzug. Er regelt, ab wann ein Arbeitnehmer an der beruflichen Vorsorge teilhaben kann, und lag damals bei 15.000 Franken Jahreslohn. Viele Teilzeitangestellte waren vom Berufsvorsorgegesetz (BVG) ausgeschlossen. Kritisiert wurden zweitens die Altersgutschriften. Je älter der Arbeitnehmer, desto höher die abgezogenen Lohn-Sparprozente. „Der ältere wird somit der teurere Angestellte, was sich spätestens bei einem Stellenwechsel nachteilig auswirken kann“, so die Kritik. Beanstandet wurde drittens die damals fehlende Freizügigkeit der Sparguthaben als sogenannte „goldene Fessel“. Und viertens wurden schliesslich die Verwaltungskosten als zu hoch kritisiert. Sie wurden zu jener Zeit von Fachleuten auf eine Milliarde Franken geschätzt. Die Forderung war, die berufliche Vorsorge den AHV-Ausgleichskassen zu übertragen, die „bereits über die nötige Infrastruktur verfügen“. Urs Oberhänsli, ein Ökonom, setzte sich zu dieser Zeit bereits mit den Kosten der demografischen Entwicklung auseinander. Sein Fazit 1986: „Ohne erhebliche Erhöhung der Beitragssätze an die Altersvorsorge sei die ‚Fortsetzung der gewohnten Lebensweise in angemessener Weise’ nicht möglich.“

1995 kritisierte die „Handelszeitung“ das BVG mit „Stiftungen verschenken jährlich Milliarden“. Der Grund liege „insbesondere in der ineffizienten Organisation der Stiftungen“. Die Zeitung berief sich auf die Anlagestiftung IST. Die Wurzel des Übels sei die paritätische Mitbestimmung in Stiftungsräten. „Nach unserer Auffassung sind es die dadurch begünstigten starren Entscheidungsmechanismen, eingeengte Zeithorizonte sowie die ungenügenden Kontrollinstrumente, die zu einem ausgeprägten Sicherheitsdenken neigen und zu suboptimalen Anlagestrategien verführen.“ IST konstatierte vielerorts stille Reserven und zu tiefe Aktienanteile im Verhältnis zur Risikofähigkeit. Die Aktienquote der Pensionsanlagen betrug 1992 9,8 Prozent. IST errechnete damit einhergehende Performance-Einbussen von 1,5 Prozent jährlich. Die Anlagevorschriften erlaubten eine Aktienquote von 30 Prozent, ab 1993 von 50 Prozent. 1995 debattierte die „Handelszeitung“ den Einfluss des neuen Freizügigkeitsgesetzes. Beklagt wurde der Verlust der sogenannten Mutationsgewinne von jährlich geschätzt 2 Milliarden Franken. Positiv beurteilt wurde das gestiegene Interesse. „Es ist ein erwünschter Schritt hin zur Individualisierung der zweiten Säule“, schrieb das Bundesamt für Sozialversicherungen. „Damit einhergehen dürfte ein wachsendes Verlangen der Versicherten nach verbesserter Information, professionellem Reporting und Offenlegung der Anlageresultate.“

2003 befasste sich auch die deutsche Zeitschrift „Stern“ mit der Schweizer Vorsorge. Unter dem Titel „Auf drei festen Säulen“ war zu lesen, was „wir von unseren Nachbarn lernen können“. Die Schweiz „produziere nicht nur scharfe Messer, sondern auch sichere Renten“. Die Analyse umfasste mehrere Punkte. Erstens: längere Wochenarbeitszeit, kürzere Ferien. In der Schweiz werde länger gearbeitet. Der höhere Lohn schaffe mehr Rentensparvermögen. Zweitens: Schweizer gingen später in Rente. In der Schweiz arbeiten 70 Prozent der 55- bis 64-Jährigen, in Deutschland bloss 37 Prozent. Deutschland erleide eine Doppelbelastung: weniger Einzahler und mehr Leistungsempfänger. Dies erkläre, weshalb Deutschland von seinen Arbeitnehmern höhere Sozialabgaben verlange. Drittens: Schweizer erhalten ihre Rente idealerweise nicht aus einer, sondern aus drei Quellen. Das Drei-Säulen-Prinzip haben Organisationen wie OECD und Weltbank als „exzellent“ bezeichnet, „weil in einem Mischsystem die Risiken geringer seien“, so der „Stern“. Viertens: Anders als in Deutschland zwinge der Staat über das BVG zum Sparen. „Eine alternde Gesellschaft muss Kapital ansammeln“, räsonierte der „Stern“. Anders sei auch, dass in der Schweiz die Sparguthaben bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen würden und damit ein Haus gekauft werden könne. Und fünftens: Flexibilität in der Gesetzgebung. Der „Stern“ lobte die laufende gesetzliche Anpassung des Rentensystems an die Realitäten, das Rentenalter, die Zinserwartung und die steigende Lebenserwartung. „Das angesparte Kapital muss für eine längere Zeit reichen“, erklärte das Magazin der „Stern“.

„DIE GRÖSSTE ZAHL DER BEITRÄGE IN MEDIEN ZUR ZWEITEN SÄULE IN 25 JAHREN SIND ABER NICHT STAATSTRAGENDE MEINUNGEN.“

Andreas Valda

2004 gewann die Kritik an Gewicht, Rentner würden durchs BVG übervorteilt werden. Die „NZZ am Sonntag“ kritisierte die „Umverteilung zulasten der Jungen“, so der Titel. Zitiert wurden der Pensionskassen-Experte Roland Schnurrenberger, Stiftungsratspräsident Bernard Illi von der Schindler-Pensionskasse und Sabine Cescato von der damaligen Swissair-Pensionskasse: In der zweiten Säule werde viel von zu hohen Versprechen der Vergangenheit auf die aktive Generation abgewälzt. Es bestehe ein starkes Ungleichgewicht zwischen Rentnern und Aktiven. Michael Brandenberger von Complementa errechnete die Kluft: „Pensionskassen haben in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 1,7 Prozent erwirtschaftet. Die Kassen benötigten jedoch zwischen 4 und 4,6 Prozent, um ihre Verpflichtungen zu decken.“ Lanciert wurde die Debatte um eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes. Wie hoch darf der technische Zins sein? „Das Umfeld hat sich verändert. Die Inflationsraten sind tief, und die Globalisierung hat das Zinsgefüge homogener gemacht“, wird Illi zitiert. Der Uniprofessor Heinz Zimmermann forderte: „Der technische Zinsfuss muss jener Grösse entsprechen, die risikolos an den Finanzmärkten über 10 oder 20 Jahre erwirtschaftet werden kann. Das ist heute sicher tiefer als 4 Prozent.“

2006 kritisierte der „Tages-Anzeiger“ falsche Anreize in der Anlagepolitik der Pensionskassen. Erich Solenthaler schrieb über die Folgen der Swissfirst-Affäre. „Portfolio Manager haben sich auf die Anlagekategorie ‚Nebenwerte‘ eingelassen – und sind also auf Absprachen und Deals angewiesen, um an die gewünschten Titel zu kommen und sie wieder loszuwerden.“ Er konstatierte: „Viele Portfolio Manager, Stiftungsräte, Geschäftsführer in der zweiten Säule scheinen sich mehr als Künstler, bestenfalls als Flächenmaler zu verstehen, die ihre Farben individuell nach eigenem Gutdünken mischen und dabei mehr oder weniger Geschick beweisen.“ Mehrere Erhebungen zeigten, dass Pensionskassen die Renditen um 1 bis 2 Prozent steigern und Jahr für Jahr 6 bis 12 Milliarden Franken mehr für die Versicherten erwirtschaften könnten. Und das notabene, ohne die Risiken zu erhöhen, ganz einfach, „indem sie auf Eskapaden in der Anlagepolitik verzichten“, so Solenthaler. Fazit: Pensionskassen haben zu wenig Anreiz, ihr Geld verantwortungsbewusst und zielgerichtet anzulegen. Eine schärfere Aufsicht würde da nichts helfen. Seine Forderung: „Man sollte nach Wegen suchen, wie alle Beteiligten direkter und schneller an den Erfolgen ihrer Pensionskasse teilhaben können – oder die Konsequenzen zu spüren bekommen, wenn es zu Misserfolgen kommt.“

Die grösste Zahl der Beiträge in Medien zur zweiten Säule in 25 Jahren sind aber nicht staatstragende Meinungen, sondern Ratgeber zu Finanzthemen. Exemplarisch zeigte dies ein Artikel im „Cash“ 2004 mit dem Titel „So wird der Fiskus legal umgangen“. Ausgebreitet werden die besten Tipps, wie mit dem BVG Steuern zu sparen sind. Resigniert stellte der „Tages-Anzeiger“ 2006 fest: „Geldberater-Spalten in den Medien haben nur ein Thema: wie Mitglieder von Pensionskassen ihr Kapital mit der geringsten Steuerfolge abziehen können.“ Solenthalers Fazit: „Das Ganze hinterlässt den ernüchternden Eindruck, dass die ganze zweite Säule für die Versicherten vor allem eine Angelegenheit für die Steueroptimierung ist.“

Meilensteine der 2. Säule

1925 wird die erste Säule der Vorsorge, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), definiert. Sie wird 1948 zur Sicherung des Existenzminimums eingeführt.

1972 scheitert eine komfortablere Rentenlösung an den Urnen. Das Volk sagt dafür Ja zum Drei-Säulen-Prinzip (staatliche AHV, berufliche Vorsorge und Selbstvorsorge).

Zehn Jahre später wird das Gesetz über die berufliche Vorsorge angenommen und 1985 in Kraft gesetzt.

1995 wird die Freizügigkeit der Sparvermögen verordnet. Ab jetzt können Gelder der zweiten Säule auch für Wohneigentum bezogen werden.

1998 wird der Sicherungsfonds BVG eingeführt.

2004 werden neue Bestimmungen zur Transparenz und zur paritätischen Verwaltung eingeführt.

2005 kommen die Witwerrente, ein tieferer Koordinationsabzug und die Reduktion des Umwandlungssatzes.

2006 werden schärfere steuerrechtliche Leitplanken gesetzt.

2009 werden bessere Bedingungen für ältere Arbeitnehmer beschlossen. Sie treten wohl demnächst in Kraft. Offen sind die Reform der Aufsicht, schärfere Governance-Bestimmungen und die Ausfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen.


Erste Frage: Mit der Einführung des BVG wurden Versprechen gemacht und Erwartungen geweckt. Welche wurden nicht erreicht?

  1. Eine Erwartung war, mit einem Rahmengesetz eine Minimalregelung für die berufliche Vorsorge zu schaffen. Das BVG-Regelwerk ist heute aber längst keine Minimalregelung mehr, sagen die Fachleute Gerber, Ruggli, Fischer und Brändli. Die Hoffnung war laut Brändli, dass sich Solidargemeinschaften frei und autonom entwickeln können. Dies wurde nicht erreicht.
  2. Eine weitere Erwartung war, dass die Vorsorgewerke im Milizsystem kontrolliert werden können. Heute stösst das Milizsystem an viele Grenzen, sagt Ruggli. Es fehlt an Wissen, es reagiert träge und die Kosten sind hoch.
  3. Erwartet wurde, dass das BVG negativen demografischen Tendenzen gegenüber immun sei. Dies blieb lange ein Mythos, sagt Streit, der jetzt entlarvt wird, der Umwandlungssatz muss korrigiert werden. Und die Hoffnung, dass die Vermögen sicher angelegt werden und für alle reichen, wurde enttäuscht. Heute stellt man fest, dass die angelegten Vermögen möglicherweise nicht für die kommenden Renten ausreichen, meint Gerber.
  4. Dass die Kapitalmärkte eine vergleichsweise regelmässige Rendite liefern, war eine weitere Annahme. Heute stellt man fest, dass die Anlagen über längere Zeit als dritter Beitragszahler ausfallen können, konstatieren Gerber und Streit.
  5. Fachleute sollten die berufliche Vorsorge steuern. Heute ist das BVG einer starken politischen Profilierung ausgesetzt. Parameter werden politisch, nicht technisch diskutiert, kritisieren Gerber und Ruggli.
  6. Vermögen sollten verantwortungsbewusst angelegt werden. Heute aber wird die Zahl der Bedarfsgruppen immer grösser. Als aktuelles Beispiel nennt Fischer die Forderung, die zweite Säule solle Geld für Venture Capital bereitstellen, was einer Zweckentfremdung gleichkommt.
  7. Die Erwartung, dass Renten nicht sinken, wurde laut Brändli nicht erreicht. „Die 1985 definierten Minimalleistungen wurden mittlerweile durch Herabsetzungen von Zins und Umrechnungsfaktoren von Kapital in Renten um rund 30 Prozent reduziert“, so seine Kritik. Andere Fachleute widersprechen ihm (siehe weiter unten).
  8. Versicherungsgesellschaften im BVG sollten sich mit ihrem Gewinnstreben zurückhalten und die Rahmenbedingungen sollten für alle unter dem BVG-Obligatorium tätigen Akteure gleich sein. Heute werden grosse Unterschiede konstatiert (bei starkem Wettbewerb zwischen autonomen und nichtautonomen Sammelstiftungen) und die Frage des angemessenen Gewinns wird sehr kontrovers diskutiert.

„DER MYTHOS, DIE VORSORGE SEI GEGENÜBER DEMOGRAFISCHEN EINFLÜSSEN IMMUN, WURDE LANGE AUFRECHTERHALTEN.“

Anton Streit

 

 

Welche Erwartungen wurden mehr als erfüllt?

  1. Die Erwartung, dass die Kapitalverzinsung mit der Lohnindexierung steigt (Goldene Regel), wurde lange übertroffen, sagt Gerber, das Vorsorgeniveau ist gestiegen. Auch die Erwartung des Verfassungsziels wurde erreicht, sagt Ruggli, bis auf wenige Ausnahmen. „Es gibt nur sehr wenige Minimalkassen in diesem Bereich.“
  2. Die Erwartung, dass das Milizsystem das Verfahren im Volk verankert, wurde in den Augen von Streit und Fischer mehr als erreicht. Die paritätische Zusammensetzung des Stiftungsrates fördere den Dialog. Arbeitgeber zahlten in vielen Fällen freiwillig deutlich mehr ein als die vorgeschriebene Hälfte, bemerkt Fischer.
  3. Die Erwartung war, dass bloss Jahreseinkommen von über 15.000 Franken (1985) versichert sein würden. Heute sind auch proportional mehr und tiefere Einkommen versichert – dank Senkung des Koordinationsabzugs im Jahr 2005.

„DIE CRASHS HABEN WEDER ZU EINSCHNEIDENDEN  LEISTUNGS-KÜRZUNGEN  GEFÜHRT NOCH DAS SYSTEM INFRAGE GESTELLT. “

Gérard Fischer

 

 

Welche Errungenschaften finanzieller und sozialer Natur wurden erreicht, die man 1985 so nicht erwartet hatte?

  1. In der dritten Säule wurde weniger gespart, als man hätte erwarten können, sagt Gerber. Die Vorsorge wird seit 1985 von weiten Kreisen als gelöst betrachtet, so seine Annahme. „Das Besinnen auf die finanziellen Folgen des Vorsorgefalls Alter dürfte sich seit der Einführung des Obligatoriums der zweiten Säule weiter ins Alter verschoben haben, als dies vorher der Fall war.“
  2. Die Leistungen an Hinterlassene der Versicherten wurden laufend verbessert, finden Ruggli und Streit, sei es mit den Scheidungsbestimmungen, der Rente der geschiedenen Frau oder mit der Aufnahme des nicht verheirateten Partners als Begünstigten. Unerwartet bessergestellt wurden auch austretende Versicherte durch den Wegfall der goldenen Fessel und die Einführung von Teilliquidationsbestimmungen. „Das BVG hat damit seinen Charakter wesentlich verändert“, sagt Fischer. Streit freut der Image-Gewinn: „Die fehlende Freizügigkeit, ein Problem, das lange Zeit dem Image der beruflichen Vorsorge Schaden zufügte, konnte gut gelöst werden.“
  3. Es wurde viel mehr gespart als erwartet, sagt Fischer. So hat das Statistische Amt des Kantons Zürich kürzlich in einer Studie herausgefunden, dass viele Rentner heute auch im Rentenalter nicht entsparen, sondern weiter Vermögen äufnen. Fischer: „Dies war sicher nicht die Absicht bei der Einführung der zweiten Säule.“ 

„DAS WICHTIGSTE PROBLEM IST DAS  IMMANENTE UNGLEICH-GEWICHT UND DIE INTRANS-PARENZ  IN DER ZWEITEN SÄULE.“

Prof. Martin Janssen

Welche Schocks seit 1995 waren so einschneidend, dass sie das BVG in Frage stell(t)en?

  1. Es gibt keinen Konsens in dieser Frage. Nicht in Frage gestellt sehen es Ruggli, Streit und Fischer, Fragezeichen setzen Gerber, Brändli und Janssen. Streit führt an, die letzten aufeinander folgenden Finanzmarktkrisen hätten das System zwar kräftig geschüttelt und Korrekturmassnahmen erzwungen. Das System sei aber „weitgehend schockresistent“. Lobend äussert sich auch Fischer. Die Crashs hätten weder zu einschneidenden Leistungskürzungen geführt noch das System insgesamt in Frage gestellt, dies in auffallendem Gegensatz zu den Entwicklungen in England oder den USA. „Darum können wir froh sein“, sagt Fischer.
  2. Anders sieht es Gerber: „Die zweite flächendeckende Unterdeckungssituation traf das Kapitaldeckungsverfahren am wundesten Punkt, verstärkt dadurch, dass sich viele Vorsorgeeinrichtungen nicht ausreichend von der ersten Unterdeckungskrise von 2002 zu erholen vermochten.“ Der Experte verlangt grössere Sicherheiten. Für Ruggli sollten die effektiven Anlageerträge in der Projektion der Rentenansprüche stärker berücksichtigt werden. Für Brändli führten die Schocks zu einer lähmenden Überregulierung. Der Staat habe mit seinen „sehr beschränkten fachlichen Zuständigkeiten und Mitteln die zweite Säule verpflastert und zugrunde gerichtet“.
  3. Ruggli sieht schliesslich auch in der starken politischen Einflussnahme eine Gefahr: „Legt man die Parameter einzig aufgrund von politischen Opportunitäten fest, dann greift man in die Systemsicherheit ein und destabilisiert das Gesamtsystem.“

Kann das Ziel, bei Antritt der Pension 60 Prozent des Einkommens mittels AHV- und BVG-Rente gedeckt zu haben, bei der Grosszahl der Versicherten voraussichtlich erreicht werden?

  1. Auch in dieser Frage gibt es keinen Konsens. Fischer sieht das Ziel erreicht und stützt sich auf die Resultate der jährlichen Swisscanto-Umfragen. Ruggli bejaht die Frage für Versicherte von firmeneigenen Pensionskassen. Skeptischer ist Janssen: „Die Idee, dass die erste und die zweite Säule zusammen einfach so zu einer Rente von 60 Prozent des letzten Lohnes führen würden, war sicher zu hoch gegriffen.“ Das Ziel werde heute nur von den Angestellten im öffentlichen Sektor, im Finanzbereich und vielleicht in grossen Unternehmungen erreicht. „Die Mehrheit der KMU-Angestellten erreicht dieses Ziel nicht“, vermutet Janssen.
  2. Streit sieht das Ziel selbst bei einem tieferen Umwandlungssatz von 6,4 Prozent als erfüllt. Aus zwei Gründen, wie er ausführt. Erstens, die 1. BVG-Revision habe via Senkung des Koordinationsabzugs für kleine und mittlere Einkommen eine namhafte Erhöhung der Altersgutschriften ausgelöst. Bei einem Lohn von beispielsweise 41.040 Franken ergeben sich um ein Viertel höhere Altersgutschriften. Und zweitens haben die Versicherten seit 1985 von einem massgeblichen Zinsbonus profitiert. In den letzten 25 Jahren betrug die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben gemessen am Mindestzins 3,7 Prozent, in derselben Zeit sind die Nominallöhne bloss um durchschnittlich 2,3 Prozent pro Jahr gestiegen, schreibt Streit.
  3. Brändli kritisiert das Ziel als willkürlich und unüberprüfbar. „Das Ziel von 60 Prozent wurde mit dem Finger im Wind vorgeschlagen, damals von Bundesrat Hans Hürlimann, aber nie hinterfragt oder verifiziert. Nicht alle Arbeitnehmer können über einen Leisten gezogen werden.“ Auch Gerber hinterfragt das Leistungsziel von 60 Prozent. Es sei heute zu tief bemessen. „Die damaligen Verhältnisse sind nicht mehr mit den heutigen Lebenshaltungskosten und Lebensumständen zu vergleichen.“ So sieht er beispielsweise die anwartschaftlichen Leistungen als zu tief bemessen.

„DIE FLÄCHENDECKENDE UNTER-DECKUNGSSITUATION TRAF DAS KAPITALDECKUNGSVERFAHREN AM WUNDESTEN PUNKT.“

Stephan Gerber

 

 

 

„LEGT MAN DIE PARAMETER EINZIG AUFGRUND VON POLITI-SCHEN OPPORTUNITÄTEN FEST, DANN GREIFT MAN IN DIE SYSTEMSICHERHEIT EIN.“

Dr. Christina Ruggli-Wüest

 

 

 

Was sind die wichtigsten Baustellen?

  1. Für alle Fachleute ausser Brändli ist es die Bewertung der Rentenverpflichtungen, die als Erstes korrigiert werden muss. Gerber fügt als Hauptargument die schwindenden Solidaritäten an: „Da die Rentner keine Risikoträger sind und eigentlich Solidaritäten von Aktiven zu Rentnern immer weniger erwünscht sind.“
  2. Für alle Fachleute sollte wieder stärker zwischen Minimalvorschriften und generellen Vorschriften unterschieden werden. Der überobligatorische Bereich ist zu entschlacken.
  3. Ruggli fordert zudem einen Wandel in Richtung der Miliztauglichkeit. Nicht jedes noch „so kleine Ereignis“ dürfe „eine Flut von Gesetzesbestimmungen auslösen“. Der Spagat von Jekami und Vermeidung von Schadensfällen muss ausgehalten werden.
  4. Der schwelende Konflikt um gewinnorientierte Lebensversicherer im BVG muss entschärft werden. „Der erwünschte solidarische und zeitliche Ausgleich unterschiedlicher Lebenserwartungen und Kapitalmarktvoraussetzungen ist mit Versicherungen – zu Lasten von absolut ungenügenden Erträgen für die Vorsorgenehmer – nicht gewährleistet“, so die Meinung Brändlis. Ruggli billigt den Versicherern einen Gewinn zu, sagt aber: „Es wäre zu prüfen, ob nicht gewisse Bestimmungen nur für die eine beziehungsweise andere Vorsorgewelt zugeschnitten werden müssten.“
  5. Fischer und Streit erwähnen die Ausfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen. Fischer warnt: „Wenn die heutigen Versicherten nicht ihren Beitrag zur Sanierung bezahlen, werden die privaten Arbeitnehmer neben ihrer eigenen Rente zusätzlich über Steuern die nicht finanzierten Renten der Staatsangestellten tragen müssen.“ Auch Brändli kritisiert diese Ungleichheit: „Gegenüber der privatrechtlich organisierten betrieblichen Vorsorge bestehen erhebliche Differenzen im Lohn- und Arbeitsmarkt.“
  6. Streit verlangt eine stärkere Corporate Governance in Pensionskassen. Den Interessenkonflikten von Pensionskassen-Managern sollten mit verpflichtenden Charten im Gesetz Leitplanken gesetzt werden.
  7. Fischer fordert eine bessere Legiferierung: „Weniger Revisionen, dafür besser durchdachte.“ Die Aufsicht solle nicht flächendeckend verschärft werden, sondern auf die effiziente, rasche Bewältigung von Missbräuchen aufgerüstet werden.
  8. Janssen regt schliesslich eine grössere Klarheit der Grundlagen an. „Das wichtigste Problem ist das immanente Ungleichgewicht und die Intransparenz.“ Der Ökonom verlangt für alle grösseren Kassen und Sammelstiftungen „korrekte technische Zinsen und eine Darstellung der Administrations-, Rückversicherungs- und Vermögensverwaltungskosten“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 





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