Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Hanspeter Konrad

Hanspeter Konrad

Veröffentlicht am:  01. Februar 2010

Asip-Direktor Hanspeter Konrad ist im Vorfeld der Abstimmung über den Rentenumwandlungssatz stark gefordert. Bernhard Raos befragt Konrad zu fairen Renten und den Konsequenzen falscher technischer Parameter in der beruflichen Vorsorge.

Herr Konrad, gegen das Schlagwort vom „Rentenklau“ ist mit sachlichen Argumenten schwer anzukommen. Ist die Abstimmung vom März also schon gelaufen? 

Nein, keineswegs. Die bis heute geführten Diskussionen zeigen aber, dass der Abstimmungskampf weniger mit sachlichen als mit emotionalen, polemischen Argumenten geführt wird. Trotzdem bin ich der Auffassung, dass die Stimmberechtigten offen sind gegenüber nachvollziehbaren, überzeugenden Argumenten.

Diese „überzeugenden Argumente“ sind in einem emotional geführten Abstimmungskampf Match-entscheidend.

Der Begriff Rentenklau ist schlicht falsch. Die heutigen Rentenbezüger sind von einer Senkung des Umwandlungssatzes nicht betroffen. Ihnen wird also nichts weggenommen.

Ein zu hoher Umwandlungssatz belastet primär die Erwerbstätigen, da die Leistungsversprechen nur durch Umverteilung der Erträge garantiert werden können. Diese fehlen in der Folge den heutigen Beitragszahlern. Wenn die Renten mit dem vorhandenen Altersguthaben nicht finanziert werden können, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit ihren Beiträgen einspringen. Anstelle von Rentenklau ist daher von Beitragsklau zu sprechen.

Zudem liegt der BVG-Mindestzins seit 2003 stets unter dem Zins, der Rentnern nach BVG gutgeschrieben wird. Man muss daher  schon heute von einer Umverteilung der Erträge von aktiv Versicherten an Neu-Rentner und einer Benachteiligung kommender Generationen sprechen. Im Gegensatz zur Argumentation der Gegner führt die von Bundesrat und Parlament vorgeschlagene Anpassung des Umwandlungssatzes somit nicht zu einem Rentenklau – laufende Renten sind wie bereits erwähnt nicht betroffen –, sondern sie verhindert einen Zinsenklau. Wird der Umwandlungssatz zu hoch angesetzt, steigt  auch  die Gefahr, dass die Pensionskassen in Unterdeckung geraten. Die Behebung der Unterdeckung belastet dann ebenfalls die aktiv Versicherten und die Arbeitgeber – beispielsweise  über Sanierungsbeiträge.

Ein grosses Problem ist der tiefe Informationsgrad in Sachen zweite Säule. Haben die Pensionskassen bisher zu wenig getan, um breit zu informieren?

Tatsächlich ist der Informations- und Orientierungsbedarf hoch. Der Asip startete daher im Juni 2009 eine langfristig angelegte Sensibilisierungs- und Informationskampagne mit dem Motto: „Pensionkassen – Mit uns – Für uns“. Die Kampagne (www.mit-uns-fuer-uns.ch) findet eine immer grössere Beachtung, steigert das Wissen in der Bevölkerung und trägt so zu mehr Transparenz bei. Die berufliche Vorsorge betrifft uns alle. Nur wer die Zusammenhänge versteht, kann sich auch eine fundierte Meinung bilden: Wer nichts weiss, muss alles glauben.

Nochmals, wer ist aus Ihrer Sicht bezüglich Informationen zur zweiten Säule in der Pflicht?

Einerseits sind es die Pensionskassen selbst – sozialpartnerschaftlich zusammengesetzte Stiftungsräte und Geschäftsführer –, die ihre Versicherten regelmäs-sig über die Entwicklung ihrer Kasse zu informieren haben, andererseits hat auch der Asip eine Informationsaufgabe gegenüber der Bevölkerung und der Politik wahrzunehmen.

Was sind die Konsequenzen, wenn die Stimmbürger die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 ablehnen? Schon heute wenden ja viele PKs beim Überobligatorium viel tiefere Umwandlungssätze an.

Von einem versicherungstechnisch zu hohen Mindestumwandlungssatz sind alle Vorsorgeeinrichtungen betroffen, da der Umwandlungssatz nach BVG eine Signalwirkung hat. Tatsächlich sind aber Kassen mit überobligatorischen Leistungen beim Umwandlungssatz freier als BVG-Minimalkassen. Das Gesetz schreibt nur vor, dass im Leistungsfall die gesetzlichen Mindestbestimmungen eingehalten werden müssen. Viele umhüllend strukturierte Vorsorgeeinrichtungen werden deshalb den Anpassungsprozess fortsetzen. Der notwendigen Wahrnehmung dieser eigenverantwortlichen Führung werden jedoch bei einem zu hohen BVG-Umwandlungssatz laufend engere Grenzen gesetzt. Auch gerade deshalb muss der gesetzliche Mindestumwandlungssatz nach BVG gesenkt werden.

Es kann aber auch nicht sein, dass Vorsorgeeinrichtungen mit einem Minimalplan bestraft werden und Kapitalmarktrisiken eingehen müssen, die sie ohne diese gesetzlichen Vorgaben nicht zu tragen bereit wären.

Sind 6,4 Prozent der richtige Satz?

 Aufgrund der heute vorliegenden Daten ist dieser Satz nachvollziehbar. Die für einen Mindestumwandlungssatz von 6,4 Prozent notwendige Rendite von rund 4,3 Prozent ist jedoch immer noch sehr sportlich.

In den letzten zehn Jahren hat wohl keine Pensionskasse eine Sollrendite von 4,3 Prozent erreicht. Setzen alle auf das Prinzip Hoffnung? 

Die Sollrendite darf sich nicht nach politischen Wunschvorstellungen richten. Ein zu hoher Sollwert ist für Pensionskassen gefährlich, da zu hohe Risiken in Kauf genommen werden müssen. Dem Umwandlungssatz muss eine Rendite zugrunde liegen, die auf lange Sicht an den Kapitalmärkten auch tatsächlich erreicht werden kann. Es kann nicht sein, dass zur Finanzierung von Renten an der Börse spekuliert werden muss. Die dem heutigen Umwandlungssatz zugrunde gelegte Renditeerwartung von rund 5 Prozent ist – auch wenn Vorsorgeeinrichtungen nicht nur in risikoarme Anlagen und mittel- bis langfristig investieren –  ganz klar zu hoch.

Müssen wir in zehn Jahren eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes erwarten?

Das hängt von der Bezugsdauer der Leistungen und den Vermögenserträgen aus dem Kapital ab. Das Parlament hat beschlossen, dass der Bundesrat der Bundesversammlung alle fünf Jahre Bericht erstattet über die Entwicklung dieser Faktoren. Der Bericht muss aufzeigen, ob das Leistungsziel eingehalten wird.

2009 war ein gutes Jahr an den Anlagemärkten und hat die Lage der Vorsorgeeinrichtungen entspannt. Ein Argument gegen die Senkung des Umwandlungssatzes?

Nein, denn die Höhe des Umwandlungssatzes hat mit der kurzfristigen Börsenentwicklung unmittelbar nichts zu tun. In der Tat profitierten viele Kassen von der überraschend starken und schnellen Teilerholung der Finanzmärkte seit März 2009. Für eine Entwarnung ist es zu früh, denn die Situation hat sich noch keineswegs normalisiert. Neben den weiterhin unsicheren wirtschaftlichen Aussichten fehlen in vielen Kassen die für die Weiterführung der Anlagestrategien notwendigen Wertschwankungsreserven.

Wer zahlt die Zeche für einen zu hohen Umwandlungssatz?

Ein technisch zu hoher Satz führt  zu systemfremden Umverteilungen zulasten der aktiv Versicherten – und auch der Arbeitgeber im Falle von höheren Beiträgen.  Zudem fehlen auf dem Vorsorgekapital der Rentner Ertragsüberschüsse, die eine Anpassung der Renten zur Kaufkrafterhaltung und damit auch zur Erfüllung des Verfassungszieles erlauben würden.

Ein moderat angepasster Umwandlungssatz von neu 6,4 Prozent teilt das bis zur Pensionierung angesparte Altersguthaben so auf, dass Bezugsdauer und Lebenserwartung übereinstimmen sowie die Renditeerwartungen das heute tiefe Zinsniveau berücksichtigen.

Mit diesem Satz wird verhindert, dass keine neuen „ungedeckten“ Renten aufgrund eines unrealistischen Satzes auszuzahlen sind.

Umgekehrt gefragt: Wer profitiert davon, falls der Umwandlungssatz zu tief angesetzt wird?

Ein allenfalls zu tiefer Satz ermöglicht den Kassen, schneller wieder Wertschwankungsreserven aufzubauen. Zudem wird die Möglichkeit, freie Mittel zu bilden, erhöht. Diese stehen dann für Leistungsverbesserungen zugunsten der Versicherten und Rentenbezüger zur Verfügung.

Es gibt Experten, welche die Annahmen vieler Pensionskassen bezüglich Lebenserwartung und technischen Zinssatzes als viel zu optimistisch ansehen. Der realistische Deckungsgrad liegt demnach um rund 5 Prozent unter dem ausgewiesenen. Was meinen Sie?

Diese  Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es ist alles daranzusetzen, dass die verantwortlichen Führungsorgane für ihre Pensionskassen realistische und insbesondere auch risikogerechte Annahmen treffen. Aufgrund dieser Annahmen haben sie die Eckwerte für die Berechnung der Leistungen zu definieren.

Die Gegner einer Senkung des Umwandlungssatzes bezeichnen tiefere Renten als verantwortungslos. Ist der Asip verantwortungslos?

 Das ist eine der polemischen  und schlicht nicht haltbaren Unterstellungen. Auch mit dem angepassten Umwandlungssatz kann das ursprünglich formulierte Ziel der beruflichen Vorsorge, zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sicherzustellen (60 Prozent des letzten AHV-Bruttoeinkommens), erreicht werden. Dazu tragen sowohl die im Rahmen der 1. BVG-Revision erfolgte Erhöhung des obligatorisch versicherten Lohnes sowie die Realverzinsung der Altersguthaben seit 1985 bei.

Das Referendum gegen die Senkung des Umwandlungssatzes kann man auch als Misstrauensvotum gegen die paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte der Pensionskassen interpretieren. Diese sind ja von Gesetzes wegen verpflichtet, Rentner und Aktive gleichberechtigt zu behandeln. Wie sehen Sie das?

Ein erfolgreiches Referendum würde den Entscheidungsspielraum der Führungsorgane einschränken. Eine der zentralen Aufgaben des Stiftungsrates ist die finanzielle Führung der Kasse. Werden die Kassen per Gesetz gegenüber den Neu-Rentnern verpflichtet, Versprechungen zu machen, die der Lebens- und der Renditeerwartung nicht entsprechen, bringt dies die paritätisch zusammengesetzten Führungsorgane in Bedrängnis und verhindert eine Gleichbehandlung.

 

CV

Hanspeter Konrad

seit 2004 Direktor des
Schweizerischen Pensionskassenverbandes
Asip, Mitglied
der Eidg. Kommissionen für die
AHV und die berufliche Vorsorge,
Dozent verschiedener Institutionen

1992-2004 Leiter Vorsorge und
Entlöhnungssysteme der Firma
Sulzer

1987-1992 Sekretär des
Zentralverbandes Schweizerischer
Arbeitgeber-Organisationen

1985-1987 Auditor am
Bezirksgericht Dielsdorf,
Rechtsanwaltspatent

1979-1983 Studium der
Rechtswissenschaften, Universität
Zürich





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