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Peter Zanella |
Seit der Einführung des BVG im Jahr 1985 konnten viele Versicherte – trotz den beiden heftigen Finanzmarktkrisen im neuen Jahrtausend – erfolgreich einen ansehnlichen Kapitalstock akkumulieren. Gleichzeitig erhöht sich die Anzahl der Rentenbezüger kontinuierlich und der Entsparungsprozess nimmt entsprechend an Bedeutung zu. Dies hat weitreichende Konsequenzen auf die Schweizer Vorsorgelandschaft, da sich der Fokus vermehrt von den aktiven Versicherten weg auf die Rentner und deren Vorsorgeverpflichtungen richtet.
Seit der Einführung des BVG im Jahr 1985 konnten viele Versicherte – trotz den beiden heftigen Finanzmarktkrisen im neuen Jahrtausend – erfolgreich einen ansehnlichen Kapitalstock akkumulieren. Gleichzeitig erhöht sich die Anzahl der Rentenbezüger kontinuierlich und der Entsparungsprozess nimmt entsprechend an Bedeutung zu. Dies hat weitreichende Konsequenzen auf die Schweizer Vorsorgelandschaft, da sich der Fokus vermehrt von den aktiven Versicherten weg auf die Rentner und deren Vorsorgeverpflichtungen richtet.
Angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Lage vieler Arbeitgeber sorgen sich der heutige und der künftige Rentner mit gutem Grund um die Sicherheit ihrer Rente. Zudem sind wünschenswerte systematische Anpassungen der Renten an die Teuerung wegen der fehlenden Finanzierung meistens nicht möglich.
Rentenkürzungen denkbar
Die jüngste Entwicklung hat gezeigt, dass Rentenkürzungen möglich sind und unter bestimmten Voraussetzungen auch durchgeführt werden. Bei Unternehmensübernahmen ist die Käuferfirma oftmals nicht daran interessiert, die Rentner zu übernehmen beziehungsweise die damit verbundenen Verpflichtungen und Risiken in ihren Büchern zu haben. Viele Rentenbezüger erhalten inzwischen Leistungen von Pensionskassen, die wegen Akquisitionen und Abspaltungen nicht mehr ihrem ursprünglichen Arbeitgeber zugeordnet sind. Das Interesse des neuen Arbeitgebers am Wohlergehen von ehemals „fremden“ Arbeitnehmern hält sich verständlicherweise in Grenzen. Durch Unternehmensrestrukturierungen sowie durch rezessionsbedingte Personalabbaumassnahmen entstehen Kleinstrentnerkassen mit wenig bis keinen aktiv Versicherten, die wegen fehlender Risikofähigkeit wohl irgendwann einmal liquidiert werden müssen und für die letztlich der Sicherheitsfonds in die Bresche springen muss.
Schleichende Verstaatlichung
Diese Entwicklung führt mittel- bis langfristig zu einer schleichenden Verstaatlichung der zweiten Säule und wirft die Frage auf, ob das schweizerische privatrechtliche Vorsorgekonzept, welches die Ansparphase relativ gut gemeistert hat, ebenso gut für eine Welt mit vielen Rentnern gewappnet ist. Das Gesetz sieht zum Schutz der Rentner in Artikel 53e BVG Bestimmungen gegen missbräuchliche Auflösungen von Anschlussverträgen vor. Diese gutgemeinten Schutzvorschriften verhindern jedoch die Zusammenlegung von einzelnen, kleinen Rentenbeständen in grössere Gefässe Dritter. Im Interesse des Rentners wie auch des Arbeitgebers sollte es aber liegen, dass Anbieter wie Versicherungen und Sammelstiftungen dafür sorgen, dass Rentnerbestände aufgrund von vernünftigen und fairen Bedingungen in grössere Gefässe transferiert werden können, um dadurch nach dem Gesetz der grossen Zahl die Risikoschwankungen der Langlebigkeit besser in den Griff zu bekommen und durch die bessere Struktur (höheres Vermögen, stabilieserende Cashflows) eine optimale, kostengünstige Anlagestrategie fahren zu können. Grössere privatrechtliche Rentnerkassen sollten für alle interessierten Pensionskassen offenstehen und eventuell auch auf Gesetzesebene gefördert werden, da die Nachfrage dazu zweifellos gegeben ist.
Gefordert: liquider und transparenter Markt für Rentenverpflichtungen
Derzeit ist jedoch eine ausgeprägte Risikoaversion gegenüber Rentenverpflichtungen festzustellen. Zwar existiert in der Schweiz ein Markt für Rentner: Man findet in der Praxis meistens eine Gegenpartei für den Verkauf von Rentenleistungen, wenn auch zu teuren Preisen. Die Bewertung der Verpflichtungen ist jedoch wenig transparent und kann je nach Situation sehr variabel ausfallen.
Die zentralen Parameter der Bewertung sind dabei der Diskontsatz sowie der Tarif für die Sterblichkeit beziehungsweise Langlebigkeit. Während man bei der Tarifierung meistens auf gängige technische Perioden- oder Generationentafeln abstellen kann, ist bei der Festsetzung des Diskontsatzes eine grosse Diskrepanz zwischen den Anbietern zu beobachten. In der Praxis trifft man heute auf Angebote zwischen 2 und 4 Prozent. Der Unterschied im Kapitalbedarf variiert demzufolge bis zu 20 Prozent und noch mehr, wenn man die Tarifierung und die Langlebigkeit ebenfalls berücksichtigt. Die Frage stellt sich hier natürlich nach der Angemessenheit und dem fairen Preis. Vernünftig scheint, sich am langfristigen risikolosen Zins zu orientieren, wobei ein angemessener Risikozuschlag von bis zu 1 Prozent, der die Langfristigkeit der Verbindlichkeit und die Risikoeigenschaften der Anlagen reflektiert, berücksichtigt werden sollte. Einige Finanzökonomen favorisieren einen Diskontsatz von 2 bis 2,5 Prozent (oder noch weniger), also nahe am heutigen tiefen risikolosen Zinssatz. Dies erscheint im derzeitigen Umfeld zu niedrig, wird damit doch eine risikolose Anlage impliziert, welche zu einer unnötigen Verteuerung der beruflichen Vorsorge führt und im Ergebnis die privatrechtliche, kapitalgedeckte zweite Säule generell in Frage stellt. Letztlich wäre es ja kostengünstiger, die zweite Säule direkt dem Staat zu übergeben, statt auf dem Umweg über Bundesobligationen teures Vorsorgekapital zu finanzieren.
Ein liquider und transparent funktionierender Markt für Rentenverpflichtungen, eventuell durch die Schaffung spezieller Rentnerkassen, hätte zur Folge, dass die unheilvolle Entwicklung zu schlecht finanzierten Kleinstrentnerkassen gestoppt werden kann und Rentenverpflichtungen fair bewertet würden, ohne dabei die Nachhaltigkeit der versprochenen Renten zu gefährden. Dies bedingt jedoch, dass die Anbieter und das regulatorische Umfeld rasch reagieren, um diese Zeitbombe rechtzeitig zu entschärfen.
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