Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
„Wir wollen informierte Entscheide”

Christoph Ryter

Veröffentlicht am:  07. Dezember 2009

Was der Umwandlungssatz bedeutet, weiss nur eine Minderheit der Versicherten. Für die Abstimmung vom März 2010 sind das schlechte Vorzeichen. Wer nichts oder wenig weiss, ist empfänglich für Schlagworte. Deshalb will der Asip informieren. Sein Präsident Christoph Ryter hat intensive Wochen vor sich.

Fragen: Bernhard Raos
Antworten: Christoph Ryter, Präsident Asip

Christoph Ryter, 42, präsidiert seit 2007 den Schweizerischen Pensionskassenverband Asip und ist Geschäftsführer der Vorsorgeeinrichtung Alcan Schweiz. Ryter verfügt über gut 20 Jahre Erfahrung in der beruflichen Vorsorge: 1988 begann er seine Karriere in der Abteilung Mathematik einer Lebensversicherung. Vier Jahre später wechselte er zu einer Beratungsfirma für Pensionskassen und absolvierte in der Folge seine Ausbildung zum eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperten. 1999 machte er den Schritt von der Beratung in die operative Verantwortung bei der Vorsorgeeinrichtung der damaligen Alusuisse. Ryter ist auch eidg. dipl. Pensionskassenleiter und seit 2002 als Geschäftsführer für die mittlerweile zur Rio Tinto Alcan-Gruppe gehörenden Vorsorgewerke zuständig. Ryter engagiert sich zudem als Dozent in der Aus- und Weiterbildung von Stiftungsräten und Mitarbeitern von Vorsorgeeinrichtungen. Der nächste Karriereschritt erfolgt auf Anfang 2010. Dann übernimmt er die Geschäftsleitung bei der Migros Pensionskasse. Christoph Ryter ist verheiratet und Vater von drei Kindern. BR


spn: Wenn Sie in Sachen berufliche Vorsorge drei Wünsche freihätten, was würden Sie sich wünschen?

Christoph Ryter: Mehr Entscheidungsfreiraum ganz allgemein für die Führungsorgane von Vorsorgeeinrichtungen – im Wissen, dass dies nicht einfach ist. Dann würde ich mir mehr Interesse des Durchschnittsversicherten wünschen. Immerhin stellt das Vorsorgekapital für viele den grössten Vermögensanteil dar. Und schlussendlich Entscheide von allen Akteuren in der beruflichen Vorsorge, die langfristig Sicherheit und Stabilität bringen.

spn: Da muss ja noch einiges passieren. Beispielsweise weiss nur jeder Fünfte, was der Umwandlungssatz ist. Und in gut drei Monaten stimmen wir ab über eine Senkung auf 6,4 Prozent. Haben Sie da kein mulmiges Gefühl?

Ryter: Das macht mir schon Sorgen. Ich habe keine Angst vor Abstimmungen, aber beim vorherrschenden Wissensstand ist das ein Problem. Wir wollen, dass informierte Entscheide getroffen werden. Deshalb hat der Asip eine Sensibilisierungskampagne via Internet gestartet (www.mit-uns-fuer-uns.ch). Die grundsätzlichen Zusammenhänge sollen besser verstanden werden. Unsere Mittel sind jedoch beschränkt und wir sind auf Mund-zu-Mund-Propaganda angewiesen.

spn: Warum informieren sich so wenige Versicherte?

Ryter: Wer im Alltag wenig mit Versicherungen zu tun hat, empfindet den „Versicherungskram“ als relativ kompliziert. Man hat mit der Vorsorgeeinrichtung zudem wenig zu tun, spürt sie weniger direkt als beispielsweise die Krankenversicherung. Wir merken das auch bei unserer Pensionskasse, wo das Interesse im besten Fall so ab 50 zunimmt. Dann wird die Pensionierung langsam zum Thema. Wenn sich ein Versicherter erst mit 60 informiert, ist es sehr spät, sollten die eigenen Vorstellungen nicht zur bestehenden Versicherungsdeckung passen. Ich finde es erstaunlich: Einerseits liegt der grösste Teil des Vermögens bei vielen in der Pensionskasse, andererseits ist das Interesse so gering.

spn: Aus Ihrer eigenen Erfahrung als Geschäftsführer einer Pensionskasse – wann reagieren die Versicherten?

Ryter: Das Interesse steigt bei Reglementsänderungen oder bei Betriebsreorganisationen wie Restrukturierungen oder bei Sozialplänen. Im Laufe der aktuellen Finanzkrise sind wenige direkte Fragen bis zu uns gedrungen, wobei wir unsere Sanierungsmassnahmen gegenüber den Betriebsvertretungen dargelegt und die Informationen ins Internet gestellt haben. Vor der Implementierung von grösseren Änderungen wird zudem vor Ort in den Betrieben informiert. Diese direkte Kommunikation trägt zur Beruhigung der Lage bei und ist sicher mit ein Grund, dass wir wenig direkte Anfragen erhalten.

spn: Zurück zum politischen Hauptthema der nächsten Wochen. Die Gegner einer Senkung des Umwandlungssatzes operieren mit dem Schlagwort „Rentenklau“. Ist die Abstimmung schon gelaufen?

Ryter: Die Ausgangslage ist sicher nicht einfach. Dabei ist „Rentenklau“ schlicht falsch. Laufende Renten sind nicht betroffen und werden nicht gesenkt. Objektiv falsch ist auch die Behauptung, dass neue Renten um 10 Prozent tiefer ausfallen würden. Da werden die alten Umwandlungssätze von 7,2 Prozent mit 6,4 Prozent verglichen und es wird ausgeblendet, dass man mit der ersten BVG-Revision die bereits rechtskräftige Senkung von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent durch eine Erhöhung des versicherten Lohnes kompensiert hat. Effektiv beträgt die Senkung beim Umwandlungssatz von 6,8 Prozent auf 6,4 Prozent noch 6 Prozent. Auch das tut weh, ist aber die notwendige Anpassung an die demografischen Veränderungen und die gesunkenen Renditeerwartungen. Es ist eine grosse Herausforderung, diese Zusammenhänge bis zur Abstimmung im nächsten März klarzumachen. Die vom Parlament vorgeschlagene Senkung des Umwandlungssatzes ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der zweiten Säule.

spn: Es gibt den Vorwurf, die Pensionskassen hätten 2008 so viel Vermögen verzockt, dass sie sich nun mit einem tieferen Umwandlungssatz schadlos halten müssen.

Ryter: Eine Senkung des Umwandlungssatzes ist keine unmittelbar wirksame und damit adäquate Sanierungsmassnahme. Sie betrifft nur Neurentner und trägt nicht wesentlich dazu bei, den Deckungsgrad auf 100 Prozent zu erhöhen. Es geht beim Umwandlungssatz um eine langfristige Annahme für die nächs-ten 20 Jahre. Konkret: Für einen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent braucht es eine Verzinsung von 4 Prozent, plus rund ein weiteres Prozent für das Langlebigkeitsrisiko und die Verwaltung. Das heisst, Pensionskassen müssen eine Sollrendite von 5 Prozent erzielen, um zu 100 Prozent gedeckt zu sein. Die Sollrendite ist noch höher, wenn eine Kasse in Unterdeckung ist. Schon 5 Prozent sind im heutigen Zinsumfeld sehr sportlich und nicht risikolos zu erzielen. Relativ risikolose zehnjährige Bundesobligationen bringen heute noch um die 2 Prozent Rendite. Das zwingt die Vorsorgeeinrichtungen in volatilere Anlagen mit höheren Risiken.

spn: Die Kassen haben sich seit März 2009 wieder gut erholt. Noch ein, zwei gute Börsenjahre und alles ist wieder im Lot.

Ryter: Ich glaube nicht an diese Theorie. Man verkennt die Tatsache, dass das Zinsniveau heute sehr tief ist. Auch wenn die Zinsen wieder steigen sollten, wird das zuerst durch die Bewertungsverluste bei den Obligationen Spuren hinterlassen. Wir müssen früh genug fundamental überlegen, was wir den Destinatären in den nächsten 20, 30 Jahren versprechen und wie viel Zukunftshoffnung wir in unser Leistungspaket verpacken. Oder wie vorsichtig bin ich – mit der Chance, dass es dann besser herauskommt. Mehr zu verteilen ist ja nie ein Problem. Mit den derzeitigen Zinserträgen, den aktuellen Beiträgen und bei gleichbleibendem Rentenalter können wir aber nur weniger Leistungen versprechen.

spn: Ist 6,4 Prozent der richtige Satz?

Ryter: Das weiss auf lange Frist niemand genau. In der Botschaft des Bundesrates zur Senkung des Umwandlungssatzes heisst es denn auch nicht, dieser Parameter gelte für die nächsten 20 Jahre. Sondern es gilt die klare Aufforderung, alle fünf Jahre in einem Bericht nachzuweisen, ob das Leistungsziel aus erste und zweite Säule – die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards – eingehalten werden kann. Wenn nicht, sind Massnahmen zu ergreifen. Der Umwandlungssatz ist eine schlechte Einstellgrösse für die Definition des Leistungszieles. Die Höhe der Sparbeiträge oder die Verschiebung des Rücktrittsalters wären korrekter im Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule.

spn: Das ist alles wenig populär. Vor allem länger arbeiten.

Ryter: Machen wir eine vereinfachte Rechnung. Eine volle Beitragsdauer für die berufliche Vorsorge geht von 25 bis 65 über 40 Jahre. Ein 65-Jähriger hat dann salopp gerechnet noch 20 Jahre Lebenserwartung, was einer Ansparphase von 2/3 und einer Entsparphase von 1/3 entspricht. Wenn nun das durchschnittliche Lebensalter innert zehn Jahren um ein Jahr ansteigt, müssten wir im selben Rhythmus das Rentenalter um acht Monate erhöhen und könnten dann vier Monate länger Rente beziehen. Es kann längerfristig nicht aufgehen, dass wir die Ausbildungsphase tendenziell verlängern, immer früher in Pension gehen wollen und bei den Leistungen nicht zurückschrauben.

spn: Die Gegner einer Senkung des Umwandlungssatzes argumentieren, mit 6,4 Prozent sei eine Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards nicht mehr möglich.

Ryter: Es lässt sich belegen, dass der Richtwert von 60 Prozent auch bei einem Umwandlungssatz von 6,4 für Löhne im Bereich des BVG-Maximums immer noch erreicht wird. Für tiefere Löhne wird diese Quote bei einer vollständigen Beitragskarriere über 40 Jahre sogar übertroffen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die sogenannte goldene Regel übertroffen wurde: Die Annahme eines Realzinses von 0 Prozent als Differenz von Kapitalverzinsung und Lohnsteigerungsrate hat sich zwischen 1985 und 2007 nicht bestätigt. Effektiv betrug der Realzins auf die Altersguthaben durchschnittlich 1,58 Prozent. Wird nun die gleiche Berechnung mit einem Umwandlungssatz von 6,4 Prozent auf Basis des höheren versicherten Lohnes gemäss BVG-Revision und einer Realverzinsung von 1 Prozent auf die Altersguthaben angestellt, ergibt sich für einen AHV-Lohn von 82.080 Schweizer Franken eine Gesamtrente aus erster und zweiter Säule, die 60 Prozent entspricht.

spn: Schaut man sich die Umwandlungssätze der Vorsorgeeinrichtungen an, haben viele bereits reagiert: Sie verzinsen das Überobligatorium deutlich tiefer als den BVG-Anteil. Den Kassen kanns also egal sein, wie die Abstimmung im März ausgeht.

Ryter: Je höher der Anteil an überobligatorischen Sparguthaben ist, desto mehr Handlungsspielraum hat eine Vorsorgeeinrichtung. Wir schauen als Dachverband aber für alle Kassen. Es darf nicht sein, dass eine BVG-Minimalkasse zu einer riskanten Anlagestrategie gezwungen wird, nur weil sie höhere Garantien finanzieren muss. Das Leistungsziel muss mit tendenziell vorsichtig gewählten Parametern erreichbar sein. Gerät eine Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung, kommt es zu Sanierungsmassnahmen, die vor allem die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen haben. Dies führt dann zu einer schleichenden Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern, was das Kapitaldeckungsverfahren in der zweiten Säule explizit nicht will.

spn: Gemäss aktueller Swisscanto-Pensionskassenstudie liegen die Sätze für umhüllende Vorsorgeeinrichtungen zwischen 5,3 und 8,0. Wie lassen sich diese Unterschiede erklären?

Ryter: Swisscanto hat nach dem Umwandlungssatz im ordentlichen Rücktrittsalter gefragt. Das ordentliche Rücktrittsalter ist bei einigen Vorsorgeeinrichtungen tiefer als das AHV-Alter, was sich stark auf den Umwandlungssatz auswirkt. Grosse Unterschiede gibt es auch bei den mitversicherten Leistungen wie den Partnerrenten. Das kann beispielsweise bedeuten, dass die Witwe oder der Witwer in der einen Kasse 60 Prozent, in einer anderen aber nur 30 Prozent der Rente erhält. Der dritte Punkt ist der technische Zins, also die Renditeerwartungen in der Zukunft. Man kann auch nicht sagen, dass eine Kasse mit tiefem Umwandlungssatz automatisch schlechter ist. Vielleicht hat sie in der Vergangenheit die Überschüsse dafür verwendet, höhere Zinsen gutzuschreiben und die laufenden Renten zu erhöhen.

spn: 5.300 oder 8.000 Franken Rente bei 100.000 Franken Sparkapital. Das bleibt doch ein Sprengsatz für die zweite Säule.

Ryter: Das sehe ich nicht so. Minimalstandards müssen eingehalten werden. Gute Vorsorgeleistungen geben dem Arbeitgeber ja auch die Möglichkeit, sich zu differenzieren. Allerdings ist es in der Praxis schwierig, einem jungen Mitarbeiter eine gute Vorsorgelösung zu verkaufen, die in aller Regel auch höhere Beiträge bedingt.

spn: Pensionskassen sind wenig effizient und zahlen zu viel für die Vermögensverwaltung. Würden diese besser geführt, müsste man den Umwandlungssatz nicht senken. Ihre Meinung?

Ryter: Meist wird auch noch auf die viel kostengünstigere AHV verwiesen. Dabei blendet man aus, dass die diversen Informations- und Rechnungslegungsvorschriften die berufliche Vorsorge verteuern. Sie dürfen den Auftrag nicht ausblenden, den die Vorsorgeeinrichtungen zu erfüllen haben. Bei den Vermögensverwaltungsmandaten spielt der freie Markt. Für Mandate werden immer mehrere Offerten eingeholt und da sind die Kosten ein wichtiges Kriterium. Wenn behauptet wird, man könne in der Vermögensverwaltung ohne Mühe ein halbes Prozent des Vermögens einsparen, trifft das auf die grossen und effizient geführten Kassen nicht zu. Beispiel: Die Vermögensverwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtungen Alcan Schweiz liegen beispielsweise unter 0,3 Prozent.

spn: Die meisten Kassen versprechen heute Renten auf der Basis einer Verzinsung von 4,5 bis 5 Prozent. Kann das auf Dauer gut gehen?

Ryter: Das hängt vom Zinsniveau ab. Gehen wir von der heutigen Situation aus und extrapolieren auf die nächsten fünf bis zehn Jahre, dann wird es sehr schwierig. Vorsorge ist allerdings ein langfristig ausgerichtetes Business. Eine gewisse Glättung der Ergebnisse über die Zeitachse finde ich gut. Sind die Zinsen aber über eine sehr lange Zeit sehr tief, müssen wir die Leistungsversprechen korrigieren oder die Finanzierung anpassen.

spn: Was passiert, wenn sich die Experten mit ihren Prognosen irren und der Umwandlungssatz zu tief angesetzt wird?

Ryter: Die Vorsorgeeinrichtungen erzielen tendenziell mehr Überschüsse. In der autonomen Vorsorgewelt kommen aber sämtliche Mittel früher oder später den Destinatären zugute – die Kassen wären dann eher in der Lage, laufende Renten anzupassen und höhere Zinsen auf die Altersguthaben zu gewähren. Eigentlich ist es ja die Aufgabe der Vorsorge, für laufende Gewinne zu sorgen, um die Renten anzupassen. In diesem Jahrzehnt waren aber leider nur wenige Kassen dazu in der Lage.

spn: Seit der 1. BVG-Revision unterliegt eine Änderung des Umwandlungssatzes dem fakultativen Referendum. Hat sich das Parlament da selber ein Ei gelegt?

Ryter: Das Parlament ist grossmehrheitlich dafür, den Umwandlungssatz zu senken. Nun kann der Souverän anders entscheiden. So gesehen hat sich das Parlament ein Ei gelegt. Grundsätzlich finde ich Demokratie in der zweiten Säule aber eine gute Sache. Unsere Branche muss sich auch den Vorwurf gefallen lassen, dass sie in der Vergangenheit zu träge war – was sowohl den Umwandlungssatz als auch den Mindestzins betrifft. Wir haben zu wenig klar kommuniziert, dass oft mehr als der Mindestzins gewährt wurde. Die Konsequenz war, dass die Politik das Zepter übernahm. Die Frage ist nun, ob letztlich wirklich informierte Entscheide gefällt werden.

spn: Sollte man wieder zurückbuchstabieren und die Vorsorge entpolitisieren?

Ryter: Allgemein setzt sich der Asip für mehr Handlungsspielraum der Stiftungsräte ein. Ich bin überzeugt, die sozialpartnerschaftlich zusammengesetzten Stiftungsräte treffen verantwortliche Entscheide. Mehr Handlungsmöglichkeiten erlauben den einzelnen Kassen situationsgerechtes Agieren. Wird der Spielraum eingeschränkt, macht dies die Vorsorge schwieriger und im schlimmsten Fall teurer. Weniger Regeln sind oft besser. Es ist allerdings wenig realistisch, dass die Politik ihre Entscheidungsmacht wieder abgibt.

spn: Viele Kassen sind nun zu unpopulären Sanierungsmassnahmen gezwungen. Nützt das eher den Befürwortern oder Gegnern einer Senkung des Umwandlungssatzes?

Ryter: Schwer zu sagen. Ende 2008 hatten alle gemerkt, wie anfällig das System im schlimmsten Fall sein kann. Seit März haben sich viele Vorsorgeeinrichtungen wieder erholt, was vielfach zur falschen Wahrnehmung geführt, alles sei wieder im Lot. Doch das Ziel einer Pensionskasse ist nicht nur ein Deckungsgrad von 100 Prozent. Sie muss sowohl eine Sollrendite von rund 5 Prozent erzielen als auch noch Wertschwankungsreserven von 15 bis 20 Prozent äufnen. Und kommt es aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage zu Teilliquidationen von Kassen in Unterdeckung, verlieren Versicherte nicht nur ihren Job, sondern allenfalls auch noch einen Teil des Vorsorgekapitals. Was das vor der Abstimmung auslösen würde, ist ebenfalls schwer einzuschätzen – ich wage mich da nicht auf die Äste hinaus.

spn: Vielen Dank für das Gespräch.





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