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Werner Hertzog, Direktor Pensionskasse des Bundes Publica

Veröffentlicht am:  17. Dezember 2006

So sieht der Idealzustand aus: Eine Pensionskasse will keine Sonderbehandlung, kein Lex Spezialis, strebt selbstständig eine Totalrevision an, rüstet sich freiwillig für einen selbst erhofften erhöhten Wettbewerb und strebt auch noch die volle Risikofähigkeit an. Gibt es nicht? Gibt es doch: Publica, die Pensionskasse des Bundes.

Fragen: Michael Lennert
Antworten: Werner Hertzog, Direktor Pensionskasse des Bundes Publica

Strategisch denken, stets bemüht, politisch korrekt und ausgewogen zu sein, und Reputationsrisiken von seiner Pensionskasse fernhalten – das sind die Hauptaufgaben von Werner Hertzog, dem Direktor der Pensionskasse des Bundes Publica.

Seit knapp drei Jahren meistert er diese Herausforderung, manche sagen bravourös, auf jeden Fall aber kompetent und entwaffnend offen. Keine leichte Aufgabe, denn als Direktor der größten öffentlich-rechtlichen Pensionskasse in der Schweiz ist die Wahrscheinlichkeit gross, auch unverschuldet ins politische wie mediale Kreuzfeuer zu kommen. Aber seine Schultern sind breit und wenn es zum Wohle seiner Versicherten ist, setzt er sie ein. Das Rüstzeug für sein heutiges Wirken erarbeitete sich der 47-jährige diplomierte Mathematiker unter anderem im Sektor Kollektivleben der Schweizerischen National-Versicherungsgesellschaft Basel, als Direktor der Basellandschaftlichen Pensionskasse und bei der Basler sowie der Winterthur.

ML



spn: Herr Hertzog, die Pensionskasse des Bundes Publica steht vor einer Totalrevision. Der Nationalrat hat das Publica-Gesetz zwar in einer unheiligen Allianz in der Gesamtabstimmung zum Absturz gebracht. Können Sie dennoch die Kernpunkte der Totalrevision umschreiben und bleibt eine Inkraftsetzung per Juli 2008 nach wie vor möglich?

Hertzog: Die Totalrevision enthält einerseits einen Primatwechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Mit dem Primatwechsel wird auch eine finanzielle Konsolidierung der Kasse verknüpft. Diese umfasst kostendeckende Beiträge und die Senkung des technischen Zinses von 4 auf 3,5 Prozent für die aktiv Versicherten. Andererseits wird die Publica zukünftig als Sammelstiftung geführt. Ein Schritt, welcher für die einzelnen Arbeitgeber individuelle Kontoführungen zur Folge hat. Jedes dieser Teilprojekte ist zwar für sich ein grosser Brocken, wenn wir jedoch schon eine Totalrevision machen, wollen wir auch Nägel mit Köpfen machen.

Grundsätzlich: Eigentlich ist es ein Kuriosum, dass wir als Pensionskasse des Bundes die einzige Pensionskasse in der Schweiz sind, die mit dem Publica-Gesetz ein eigenes Gesetz haben, mit dem wir vom Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG-Gesetz) abweichen können. Das kann sonst keine Kasse. Dieses Lex Spezialis und diese Sonderbehandlung wollen wir jedoch gar nicht – so jedenfalls lautet der Tenor bei der Totalrevision; denn vom BVG abweichen zu können, sehen wir als ein psychologisch falsches Signal an. Das ist ein Sonderstatus, welchen wir auch nicht nötig haben.

Und noch zum groben zeitlichen Rahmen: Der nächste Termin, bei dem der Nationalrat wieder über die Totalrevision entscheidet, sollte, wenn der Zeitplan eingehalten wird, im Verlaufe der Wintersession im Dezember diesen Jahres sein. Stimmt der Nationalrat dann zu, müssen noch die Differenzen zwischen den Kammern ausgeräumt werden. Danach läuft die Referendumsfrist. Wird das Referendum ergriffen, kommt es zum Volksentscheid. Wir hoffen natürlich, dass das Gesetz in der derzeitigen Fassung, die vom Ständerat noch leicht modifiziert wurde, in der zweiten Runde verabschiedet wird.


spn: Zu den, wie Sie sagen, einzelnen Brocken der Totalrevision. Wie finanzieren Sie die Senkung des technischen Zinses von 4 auf 3,5 Prozent?

Hertzog: Wie Sie wissen, können die Rentner in der Schweiz nicht zur Konsolidierung einer Pensionskasse herangezogen werden. Gleichwohl erhöht sich durch die Senkung des technischen Zinssatzes der Barwert zur Finanzierung der Renten. Die Totalrevision muss also an anderen Stellschrauben justiert werden. In unserem Falle ist der Bund – vorbehältlich der Zustimmung durch die Parlamente – einmalig bereit, 900 Millionen Schweizer Franken zur Finanzierung der Renten beizutragen.

Gleichzeitig wird es Einschnitte bei den Aktiven geben, beispielsweise wird das Renteneintrittsalter auf 65 Jahre erhöht, es wird einen tieferen Umwandlungssatz und weniger kulante Konditionen für eine frühzeitige Pensionierung geben. Umgerechnet in Schweizer Franken tragen die Aktiven, neben dem Zuschuss des Bundes, einen Betrag von rund 1,5 Milliarden zur Konsolidierung bei.


spn: Was versprechen Sie sich von der Umstellung vom Leistungs- zum Beitragsprimat?

Hertzog: Bei diesem Punkt ist natürlich die erhöhte Kostenbelastung durch das Leistungsprimat zu nennen. Der Bund verhielt sich beim Leistungsprimat kulant. Eine Tatsache, die die Finanzierung für den Arbeitgeber in Phasen erhöhter Inflation recht teuer machte. Umgekehrt ist das Beitragsprimat insbesondere für den Personenkreis, der keine steile Lohnkarriere machen kann, im Prinzip viel sozialer als das Leistungsprimat, weil die so genannte Karrierensolidarität nicht mehr spielt. Und noch ein anderer Punkt. Heute erzielen wir eine Sollperformance von vier Prozent. Diese Sollperformance wird beim Beitragsprimat auf aktuell drei Prozent sinken. Das heisst nicht, dass wir unsere Anlagestrategie ändern werden. Wir werden weniger versprechen, die Versicherten dann aber mit guten Botschaften hoffentlich überraschen.


spn: Es wird jedoch sicherlich auch Verlierer bei der Primatumstellung geben?

Hertzog: Die gibt es natürlich, insbesondere wird es beim Zeitpunkt der Umstellung Verlierer geben. Benachteiligungen wird es beispielsweise für die Personengruppe geben, die unmittelbar vor der Pensionierung stehen. Als Lösung bieten wir den Arbeitnehmern, die 55 Jahre und älter sind, eine statische Garantie von 95 Prozent ihrer früheren Leistungsversprechen an. Statisch bedeutet, dass die Lohnentwicklung ab einem Stichdatum nicht mehr berücksichtigt wird. Ebenfalls benachteiligt werden die 45 bis 54-jährigen. Der Grund hierfür liegt in der altersabhängigen Ausgestaltung der Beitragsstaffelungen, die mit zunehmendem Alter immer steiler verlaufen. Diese Altersgruppe zahlt also für die erworbenen Leistungen einen relativ hohen Preis. In diesem Fall ist der Arbeitgeber bereit, einen zeitlich limitiert überparitätischen Beitrag zu zahlen.


spn: Und noch zum letzten Block. Worin liegen für Sie die Vorteile einer Sammeleinrichtung im Vergleich zu einer Gemeinschaftseinrichtung, die Publica jetzt ja ist?

Hertzog: Die Hauptunterschiede lassen sich mithilfe unserer Bilanz erklären, bei der rund 70 verschiedene Arbeitgeber – der grösste Arbeitgeber ist natürlich der Bund, aber auch die eidgenössische technische Hochschule (ETH), und viele kleinere Unternehmen – zusammengefasst sind. Der Nachteil hierbei war bisher, dass die einzelnen Arbeitgeber in der Bilanz nicht zu erkennen waren. Das wird sich ändern, da in einer Sammeleinrichtung jede Vorsorgeeinrichtung ihre eigene Bilanz bekommen wird. Dies hat mehrere Vorteile: Potenzielle Risiken können den jeweiligen Unternehmen zielgenauer zugeordnet werden, die Führungsstruktur und Kompetenzen werden klarer geregelt und es wird eine breitere Produktvielfalt entstehen, da unterschiedliche Ausgestaltungen der Vorsorgepläne möglich sein werden.


spn: Agieren Sie nach der Totalrevision völlig losgelöst und unabhängig vom Bund, Stichwort Staatsgarantie?

Hertzog: Wir besitzen heute keine explizite Staatsgarantie. Der Bund hat sich vor nicht allzu langer Zeit dazu entschlossen, Publica schrittweise mit einem Betrag von 12 Milliarden Schweizer Franken auszufinanzieren. Von diesen 12 Milliarden stehen heute noch etwa 3,6 Milliarden aus. Da wir pro Monat vom Bund 200 Millionen Schweizer Franken überwiesen bekommen, sind wir in 18 Monaten ausfinanziert.


spn: Der Deckungsgrad Ihrer Pensionskasse betrug im vergangenen Jahr 107,6 Prozent, das Deckungskapital etwas über 32 Milliarden Schweizer Franken. 32 Milliarden Schweizer Franken stets ausreichend gewinnbringend anzulegen, stellt man sich nicht immer einfach vor. Können Sie Ihre Anlagephilosophie näher erläutern?

Hertzog: Unsere Anlagepolitik ist strategisch konservativ ausgerichtet und wird unter Inanspruchnahme taktischer Bandbreiten gesteuert. Wir betreiben kein Stock Picking und wir treten auch nicht als Trader auf, sondern wir achten beispielsweise auf das je nach Marktkonstellation optimale Verhältnis von Aktien und Obligationen. Derzeit verhalten wir uns marktkonform und halten einen Aktienanteil von 25 Prozent, wobei sowohl die Aktien- als auch die Obligationenanteile weltweit diversifiziert sind. Hierbei orientieren wir uns an einer Core-satellite-Strategie. Die Obligationen managt unser Anlageteam weitgehend selbst, wobei die Anlagen in den liquiden Märkten alle indexiert sind. Hier versuchen wir, sehr kostengünstig zu sein. Bei den Fremdwährungsobligationen vergeben wir externe Mandate, die jedoch auch indexiert sind. Bei den Satelliten hingegen setzen wir auf aktuelle Themen, die aktiv gemanagt und extern vergeben werden, etwa Emerging-Markets-Anlagen. Grundsätzlich müssen alle internen Mandate die gleichen Rahmenbedingungen erfüllen wie die externen. Läuft ein internes Mandat im Lichte diverser Kriterien ungenügend, schliessen wir es und vergeben ein externes Mandat. Der umgekehrte Fall ist auch möglich.

Doch zurück zu den Asset-Klassen. Wir investieren zudem in Immobilien, wobei sich der Immobilienanteil momentan aufbaut und vornehmlich aus direkten Anlagen in der Schweiz besteht. Alternative Anlageformen wie beispielsweise Hedgefonds und Private-Equity-Anlagen sind für uns derzeit kein Thema, genau so wenig wie Rohstoffe, obwohl sich Rohstoffe, wenn wir risikofähiger sind, zukünftig zu einer interessanten Asset-Klasse entwickeln könnte.

Alles in allem ist dies kein aufregender Ansatz, dennoch erwirtschaften wir jährlich eine Outperformance gegenüber unserer strategischen Benchmark von etwa 0,2 Prozent. In absoluten Zahlen haben wir mit dieser Anlagephilosophie, gemessen an dem Risiko welches wir eingegangen sind, mit 9,8 Prozent Wertzuwachs im vergangenen Jahr eine sehr gute Performance erzielt. Als strategischer Berater hierfür steht uns unter anderem PPCmetrics zu Verfügung, ein Investment Controller, der für uns auch die kontinuierlichen Berichte über die Performance und die potenziellen Risiken liefert.


spn: Sie sagten, wenn die Pensionskasse Publica risikotragfähiger ist, könnten Sie sich vorstellen, in weitere Asset-Klassen zu investieren. Wann sind Sie ihrer Meinung nach ausreichend risikofähig, und kommen für Sie dann auch noch andere Asset-Klassen in Betracht?

Hertzog: Es ist natürlich die Frage, wie Sie Risikofähigkeit definieren. Ich habe noch keine wissenschaftlich fundierte Studie gesehen, die für mich hinlänglich erklärt, was eine ausreichende adäquate Risikofähigkeit bedeutet. Somit gibt es den wahren Wert nicht, obwohl ich mir diesbezüglich natürlich etliche Fragen stelle. Grundsätzlich vertrete ich folgende Auffassung: Eine Pensionskasse ist für mich ausreichend risikotragfähig, wenn sie mehr als 15 Prozent Wertschwankungsreserven gemessen am Deckungskapital vorweist, oder anders ausgedrückt, 115 Prozent Deckungskapital brauchen sie auch mit einer konservativen Anlagepolitik ohnehin, mit 120 Prozent sind sie wahrscheinlich gut bedient. Im Schnitt sollte sich die Wertschwankungsreserve also zwischen 15 bis maximal 25 Prozent bewegen. Ich habe natürlich die Absicht, die Risikotragfähigkeit von Publica weiter zu erhöhen und in etwa fünf bis spätestens zehn Jahren risikofähig zu sein. Das hängt von den Anlagemärkten ab. Gleichwohl müssen bei der Pensionskasse

Publica dann auch politisch brisante Fragen beantwortet werden. Denn die Mittel, die darüber hinausgehen, gelten als freie Mittel und müssen verteilt werden. Da will jeder ein Stück vom Kuchen haben.

Zum zweiten Teil der Frage. Wir könnten natürlich sagen, wir vergrössern das Anlageuniversum und diversifizieren noch breiter. Das wäre alles technisch und sachlich begründbar. Gleichwohl halten wir uns bei diesen Fragen bewusst zurück und suchen nicht nach den ganz kreativen Ideen. Denn Ideen können auch schief gehen. Für uns ist das auch eine Frage der Reputation. Als grösste öffentliche Pensionskasse der Schweiz können wir es uns nicht leisten, in irgendwelche abstrusen Anlageformen zu investieren. Wenn dabei etwas schief geht – und bei einem Anlagevolumen von 32 Milliarden Schweizer Franken gibt es immer eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass irgendwann irgendwo etwas schief gehen kann – wären gleich die Medien, aber auch die Politik auf den Plan gerufen. Dies ist unser Reputationsrisiko. Deswegen investieren wir vornehmlich in anerkannte und hochliquide Märkte.

Gleichwohl werden wir unsere Anlagestrategie bei der Neuausrichtung überdenken. Dies wird der Fall sein, wenn wir auf das Beitragsprimat umstellen. Zu diesem Zeitpunkt wird sich die Liabiliy-Struktur der Pensionskasse verändern, deswegen werden wir zeitgleich eine neue Asset-Liability-Studie durchführen. Wenn beim Zeitplan alles glatt läuft, könnten wir die Migration im Juli 2008 durchführen.


spn: In der Schweiz gibt es aktuell eine Diskussion um die Anlagerichtlinien. Swisscanto beispielsweise ist der Ansicht, dass diese für sie zu starren Anlagerichtlinien einer optimalen Asset Allocation widersprechen, obwohl die Pensionskassen den Artikel 59 BVV2 in Anspruch nehmen können. Wie lautet Ihre Einschätzung hierzu?

Hertzog: Ich finde Anlagerichtlinien grundsätzlich sinnvoll, da man sich in einem vordefinierten Rahmen bewegt und gewisse Vorstellungen hat, was mach- und umsetzbar ist. Das heisst jedoch nicht, dass dieser Rahmen in jedem Falle sinnvoll ist. Beispielsweise kann sich eine Pensionskasse ohne weiteres innerhalb der Richtlinien bewegen, dennoch eine für ihre Pensionskasse völlig verfehlte Anlagepolitik betreiben. Deswegen tragen letztendlich die strategischen Organe einer Pensionskasse die Verantwortung für die Asset Allocation und nicht der Gesetzgeber.

Publica kann sich derzeit sehr gut innerhalb der Anlagerichtlinien bewegen und muss den Ausnahmeartikel nicht bemühen. Gleichwohl werden wir nach der Neujustierung unserer Asset Allocation wahrscheinlich auch den Artikel 59 in Anspruch nehmen. Mit einer fachmännischen Begründung ist dies jedoch kein Hexenwerk. Und noch etwas: die Rahmenbedingungen, die eine Pensionskasse auf der Aktivseite vorfindet, beschränken sie wesentlich weniger als jene, die sie auf der Passivseite vorfindet. Beispielsweise ist die Auflage, dass die Renten unantastbar sind, eine problematische Hypothek.


spn: Gibt es für Sie als Direktor einer Pensionskasse noch andere Hypotheken, die Ihre Arbeit unnötig erschweren.

Hertzog: Unnötig erschweren sind die falschen Worte. Sicherlich gibt es Diskussionen, die ich als Mathematiker schwer nachvollziehen kann, beispielsweise Debatten, welche Variablen und Parameter in der zweiten Säule endogen, welche exogen und welche durch die Politik angepasst und beeinflusst werden können. Für mich gibt es nur einen Parameter, den die Politik festlegen sollte. Das ist die Höhe der Beiträge im Beitragsprimat oder die Leistungsziele im Leistungsprimat. Alles andere ist technischer Natur und damit endogen, beispielsweise der technische Zins, der Mindestzins und der Mindestumwandlungssatz. Diese sollten nicht von der Politik festgelegt werden. Wenn jemand etwa den Mindestumwandlungssatz zementieren will, würde das bedeuten, dass er die Sterberate definieren will und das ist nach meinem Wissen immer noch ein göttliches Privileg.


spn: Eine abschliessende Frage ganz anderer Natur. Gibt es in der Schweiz zu viele Pensionskassen?

Hertzog: In der Schweiz gibt es so viele Pensionskassen wie es braucht. Wenn wir in Zukunft weniger brauchen, dann wird es auch weniger geben. Nein, Spass bei Seite. Die Anzahl der Pensionskassen wird zukünftig durch die Kosten für den Verwaltungsaufwand bestimmt – gleichzeitig wird die Anzahl auch eine Frage des Risikomanagements und des Risikobewusstseins sein. Meiner Ansicht nach sollte beispielsweise ein kleines oder mittleres Unternehmen sein Risikokapital in seine Kernkompetenzen investieren und nicht in die eigene autonome Pensionskasse. Meines Erachtens ist es sinnvoller, wenn das Unternehmen eine Deckung mit Garantie kauft.

Diese Deckung ist zwar teurer, dafür bürdet sich das Unternehmen keine Risiken auf, und es kann das freie Risikokapital dafür einsetzen, seine eigentlichen Stärken zum Tragen zu bringen. Dieser Prozess findet jetzt statt, da sich immer mehr Unternehmen Sammeleinrichtungen anschliessen. Das ist eine gesunde Entwicklung. Durch die zunehmende Komplexität, insbesondere durch die zunehmende Regelungsdichte, die ja auch Geld kostet, ist dies fast logisch. Gleichzeitig wäre es mein Wunsch, dass unter den Pensionskassen ein erhöhter Wettbewerb stattfindet. Publica rüstet sich hierfür. Insgesamt bin ich der Meinung, dass in den nächsten zehn Jahren eine organische Flurbereinigung stattfinden wird.





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