„Wir gehen nicht gestärkt, aber etwas weiser aus der Krise. Wir waren wie viele naiv und haben viele Dinge nicht gesehen“, sagte Urs Fischer, Präsident des Anlagekomitees der Pensionskasse Alcan Schweiz auf dem „Zweiten Schweizer Leadership Pensions Forum“ der spn in Zürich. Und Thomas Held, der Direktor der Denkfabrik Avenir Suisse, formulierte, dass es jetzt niemand weiterbringe, populistische Hexenjagden zu veranstalten, sondern erforderlich sei eine nüchterne Aufarbeitung der Krise, hin zu einer „neuen Normalität“. Beide haben Recht. Wie steht es vor diesem Hintergrund um die zweite Säule? Was wurde und wird nicht gesehen? Welche Erscheinungen der Krise müssen aufgearbeitet werden? Und wie sieht die „neue Normalität“ aus? Eine Kurzanalyse:
Stabile Anlagepolitik und neue Herausforderungen
Die Krise zeigt, dass sich Pensionskassen auf bevorstehende Schwankungen der Märkte noch besser einstellen müssen. Zudem wird sich das wirtschaftliche Umfeld grundsätzlich weiter verschärfen. Doch Vorsicht! Daraus muss keine prinzipielle Änderung der Anlagepolitik von Pensionskassen mit der Konsequenz folgen, dass künftig keine Risiken mehr eingegangen werden sollen. Ganz im Gegenteil: Eine derartig radikale Neuausrichtung würde potenzielle Unterdeckungen nur noch mehr zementieren. Nein, Pensionskassen sind für die Ewigkeit konzipiert, und daran muss sich, nach dem Prinzip der ruhigen Hand, die Anlagepolitik einer Pensionskasse grundsätzlich auch zukünftig orientieren. Natürlich abgestimmt auf die spezifische Situation und Risikofähigkeit.
Im Einzelnen sind die Entscheider der Pensionskassen jedoch gehalten, die Herausforderungen durch die Krise anzunehmen. Beispielsweise zwingt die Identifizierung von massiv aufgetretenen Gegenpartei-, Illiquiditäts- und Kreditrisiken sowie von Schwächen der Diversifikationseigenschaften der institutionellen Portfolios in den Monaten der Krise zu einem kritischen Hinterfragen: Können die bisher in der Asset-Management-Industrie angewandten Beurteilungs-, Entscheidungs- und Risikoinstrumente ein erneutes Abrutschen in die Krise wirksam verhindern, oder muss hier nicht nach neuen Ansätzen gesucht werden? Zudem verlangt der Markt nach erhöhter Transparenz und dem Abbau von Komplexität – Stichwort „back to the basics“. Diese neuen Anforderungen rufen nach einer zukunftsgerichteten Reaktion der Pensionskassen.
Unterdeckung und Sanierung
Die Krise hat zahlreiche Pensionskassen schwer gebeutelt und in die Unterdeckung geführt. Diese Pensionskassen sind gezwungen, Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, die durchaus schmerzhaft sein können. Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit der Sanierung erkannt und Pensionskassen in Unterdeckung – sicherlich entsprechend sensibilisiert durch die Dotcom-Krise – einen bindenden Massnahmenkatalog vorgegeben. Dieser Katalog verpflichtet die Kassen, gibt ihnen aber zugleich ausreichend Raum, auf ihre Situation zugeschnittene Sanierungsmassnahmen ohne Hast durchzuführen. Begrüssenswerte Leitplanken, die das Leistungsziel der beruflichen Vorsorge trotz Unterdeckung langfristig festschreiben sollen.
Parameter der Vorsorge
Die Krise gibt zudem besonderen Anlass, die Festsetzung der systemimmanenten Parameter der beruflichen Vorsorge, wie beispielsweise des Mindestzinses und des Umwandlungssatzes, durch die Politik kritisch zu hinterfragen. Denn in der zweiten Säule steckt trotz Krise immer noch sehr viel Geld, das bei manchen Politikern Begehrlichkeiten – insbesondere im Hinblick auf die mögliche Umverteilung dieser Mittel – weckt. Es ist daher legitim, der Politik zunächst die Frage zu stellen, ob sie denn alle relevanten Parameter in ihre Entscheidungsfindung einbezieht. Das darf beispielsweise in Form der Einbeziehung des demografischen Wandels oder der Prognosefähigkeit von zukünftigen realistisch zu erzielenden Renditen getrost bezweifelt werden. Weiter gehend muss die Diskussion darüber intensiviert werden, ob es generell sachgerecht ist, kassenspezifische Parameter von der interessengetriebenen Politik bestimmen zu lassen. Wäre es stattdessen nicht angemessen, einzelne Parameter entweder mittels einer transparenten und nachvollziehbaren Formel festzulegen oder die Festsetzung gleich ganz in die Verantwortung der Stiftungsräte zu stellen? Als aktuell diskutierte Beispiele sind hier die Festsetzung des Mindestzinses auf 2 Prozent und die Diskussion um die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 zu nennen.
Gefahr der Überregulierung
Zuletzt sei die Gefahr genannt, dass die Politik in oder gegen Ende einer Krise verstärkt der Versuchung erliegt, neue Bestimmungen oder Regulierungen einzuführen, die das ganze System noch besser machen sollen. Dabei wird aber oft verkannt, dass eine Überregulierung und zu starre Vorschriften ein System auch lähmen können und somit kontraproduktiv auf die Gestaltungsfreiheit der Versorgungswerke und die Bedürfnisse der einzelnen Destinatäre wirken. Weniger ist hierbei oft mehr.
Abschliessend gilt festzuhalten: Die Existenz der Pensionskassen wurde durch die Krise bisher nicht in Frage gestellt, die zweite Säule hat die Krise bis jetzt sehr robust gemeistert. Falls es den Vorsorgeeinrichtungen gelingt, die an sie herangetragenen Herausforderungen anzunehmen und zukunftsgerichtet zu beantworten, stehen die Chancen gut: Die berufliche Vorsorge gewinnt nicht nur an theoretischer Weisheit, sondern auch an praktischer Stärke für künftige Widrigkeiten. Das wäre eine „neue Normalität“, die zu wünschen ist.- Konrad Hummler, Wegelin
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