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Dr. Christina Ruggli-Wüest |
Die Chefin der Baselstädter Stiftungsaufsicht BVG Christina Ruggli-Wüest sagt, warum sie über BVG-Stiftungen doktoriert hat, wie die Stiftungsaufsicht Dossiers prüft und was passiert, wenn die Stiftungen nicht kooperieren.
Fragen: Andreas ValdaAntworten: Dr. Christina Ruggli-Wüest, Chefin Baselständter Stiftungsaufsicht BVG
Christina Ruggli kam 1959 zur Welt und durchlief alle Schulstufen in Basel bis zum Uniabschluss in Recht. Sie absolvierte Praktika in Hochdorf und Kriens. 1986 wurde sie Anwältin. 1992 folgt die Promotion zur Dr. iur. an der Uni Basel. Sie arbeitete bei der Patria im Kollektivgeschäft, später bei Sandoz in der Personalabteilung.
Seit 1994 ist sie Leiterin der BVG-Aufsischt von Basel-Stadt, seit 2007 Präsidentin der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden.
Ruggli ist verheiratet und hat zwei fast erwachsene Kinder. AV
spn: Frau Ruggli, nach Abschluss des Jus-Studiums schrieben Sie als junge Frau eine Dissertation über ein Thema, das vielen Jungen fremd ist: die berufliche Vorsorge. Wie kamen Sie dazu?
Christina Ruggli-Wüest: Ich hatte als junge Advokatin mit Versicherungsfällen zu tun. Man kennt zwar die theoretischen Grundlagen des Banken- und Versicherungsgeschäfts, hat aber keine Ahnung, was da wirklich vor sich geht. Ich betrachte die Dinge gerne aus der Nähe, um sie zu verstehen. Mir fehlte deshalb das Verständnis für zwei wesentliche Bereiche der zweiten Säule: den Banken- und den Versicherungsteil. Mein Mann arbeitete bei einer Bank und klärte mich über die praktischen Seiten des Geschäfts auf. So entschied ich mich für einen Job bei einer Versicherung im Kollektivgeschäft. Das war 1986, gerade als das Gesetz über die berufliche Säule (BVG) in Kraft trat. Ich wurde durch alle Abteilungen geschleust und hatte mit allem zu tun. Wie verkauft man Verträge? Wie offeriert man? Wie berechnet man Prämien oder Schadensfälle? Gleichzeitig reifte in mir der Gedanke, eine Dissertation zu schreiben – und zwar während der Babypause. In Unkenntnis, wie anstrengend Mutterschaft sein kann, schaffte ich dieses Ziel, wenn auch mit Verzögerungen. Das Verwaltungsrecht faszinierte mich schon als Studentin. Es mit meinen Erfahrungen im BVG zu verknüpfen, brachte mich auf die Idee, eine Analyse über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge zu schreiben.
spn: Was war die Erkenntnis der Doktorarbeit?
Ruggli: Die Fragestellung war: Wie sollte eine Aufsicht der BVG funktionieren? Worauf stützt sie sich? Diese Fragen standen vor dem Hintergrund, dass die Aufsicht auf dem Stiftungsrecht basiert. Eine klassische Stiftung ist allerdings etwas anderes als eine Vorsorgeeinrichtung. Eine Stiftung entsteht freiwillig. Sie ist an wenig Regeln gebunden. Dies führt zu einer distanzierten Haltung gegenüber der Aufsicht. Ein Stifter kann sagen: „Wenn du zu viel verlangst, gehe ich wieder”. Natürlich gibt es auch andere Haltungen. Nicht alle denken so. Aber das Beispiel zeigt: Die BVG-Aufsicht war lange geprägt von einer Zurückhaltung, die auf die Stiftungsaufsicht zurückgeht. Mich interessierte in meiner Dissertation, wie man die Stiftungsaufsicht im BVG weiterentwickeln könnte. Hin zu einer stringenteren Linie mit Durchsetzungsvermögen. Das ist selbst heute gar nicht so einfach. Wir müssen mögliche Probleme in der Erst-Triage rasch erkennen.
spn: Wie geht diese Triage?
Ruggli: Es gibt gewisse Risikokriterien, die ich hier nicht offenlege. Diese verändern sich auch und werden laufend angepasst. Ziel ist, die wichtigen Fälle aufzugreifen und sie zeitlich korrekt abzuschliessen. Wird eine Verfügung erlassen, beginnt ja erst die Arbeit. Dann muss man über Monate dranbleiben und daneben das Tagesgeschäft im Soll-Pensum erledigen.
spn: Wie lange darf ein Dossier dauern?
Ruggli: Grob gesagt müssen die Jahresrechnungen, die per 30.6. abgegeben werden, bis zum folgenden 30.6. behandelt sein. Das ist das Mengengerüst. Bei uns sind das 1.100 Vorsorgeeinrichtungen und klassische Stiftungen. Dafür stehen im Revisorat und im Rechtsdienst je drei Personen sowie eine Person im Sekretariat zur Verfügung.
spn: Also sind es im Schnitt 224 Dossiers pro Person. Wie viele Stunden hat Ihr Arbeitstag?
Ruggli: Ich bin im Durchschnitt 9 bis 9,5 Stunden im Büro. Fachliteratur nehme ich mit nach Hause und lese sie übers Wochenende. Oft bin ich um 7 Uhr im Geschäft. Am Morgen bleibt mir eine Stunde ungestörter Konzentration, die es erlaubt, auch konzeptionell zu denken.
spn: Wieviele von den Dossiers werden von der Chefin behandelt?
Ruggli: Alle rechtlichen Dossiers gehen über meinen Tisch. Reglementprüfungen, Teilliquidationen, Fusionen, Aufhebungsverfügungen, et cetera werden alle von mir unterschrieben. Das sind 350 bis 400 Verfügungen pro Jahr. Daneben gehen auch Jahresrechnungsprüfungen bei mir vorbei. Wenn es um Vorbehalte, Bemerkungen, et cetera geht, werden sie mit mir besprochen. Es geht dann um die Frage, ob das Dossier beim Revisorat bleibt oder ob es zum Rechtsdienst wandert. Wir arbeiten eng zusammen.
Ruggli: Es gibt zwei Triagen. Die Erst-Triage geschieht durch mich, weil ich am Morgen die gesamte Post anschaue. Ich sortiere nach persönlichen Kriterien, nach der Dossier-Kenntnis und nach der Kundschaft. Dies führt etwa zur Feststellung, dass an diesem Tag zehn Fälle „auffällig” sind und die übrigen unauffällig. Danach geht die Post ins Revisorat zur Erfassung. Geprüft wird, ob alle Dokumente da und vollständig sind. Es sollte nicht sein, dass man erst beim Prüfen des Dossiers drei Monate später feststellt, dass beispielsweise Protokolle fehlen, die vorgeschrieben sind.
spn: Folgen Sie einer Checkliste?
Ruggli: Geprüft wird auf die rechtliche und revisoratsbezogene Vollständigkeit. Sind Dossiers unvollständig, ergeht am gleichen Tag ein Brief an die Stiftung mit der Bitte um Ergänzung. So verlieren wir keine Zeit. Findet das Revisorat, dass einzelne wichtige Punkte nicht belegt sind, so fasst es nach. Solche Dossiers kommen bei uns auf den „Erstprioritätshaufen“, das heisst, sie werden in einer häufigeren Kadenz angeschaut. Daneben läuft der Courant normal. Unbeanstandete Dossiers sollten in zwei Monaten erledigt sein. Das halten wir meist ein, ausser es gibt Ferien oder aussergewöhnliche Zeiten wie diese.
spn: Im Herbst haben Sie viel zu tun. Und im Frühling? Kompensieren Sie die Stunden?
Ruggli: Wir haben ein Saisongeschäft. Mitte Mai tröpfeln die ersten Jahresabschlüsse ein. Der Höhepunkt ist Anfang Juli erreicht. Dann kommen auch Fristerstreckungsgesuche. Wir sichten die Jahresrechnungen bis Ende September. Der Prüfreigen beginnt Anfang Oktober. Der Grossteil der Dossiers ist im März bis April bewältigt. Zwischen Februar und März leiten wir die harten Massnahmen ein für diejenigen, die noch immer nicht abgegeben haben. Solche Kunden sind schon über die Anweisung und oft auch Ordnungsbusse hinaus. Bei solchen stellt sich die Frage, ob man „vorbeikommen” muss, um Akten zu beschlagnahmen.
spn: Kommt das vor?
Ruggli: Ja, wenn auch nicht jedes Jahr. In solchen Fällen müssen wir uns mit der Staatsanwaltschaft und Polizei ausrüsten. Aufwendig sind auch Konkursfälle. Im Herbst kommen regelmässig Umstrukturierungen auf uns zu im Hinblick aufs Jahresende. Neue Vorsorgepläne, Übernahmen, Fusionen et cetera.
spn: Müssen Sie in Ihren Verfügungen überkorrekt sein, damit diese bestehen? Oder können Sie sich auf die Äste hinauslassen?
Ruggli: Ich kann mich auf die Äste hinauslassen. Aber ich muss mir Zusatzinformationen beschaffen. Erst dann kann ich korrigierend einschreiten im Sinne von: „Nehmen Sie bitte Stellung. Diese und diese Frage will ich genau beantwortet haben.“ Die Antworten zeigen, ob ein Dossier weiter verfolgt werden muss oder ob sich ein Ermessensentscheid des Stiftungsrates begründen lässt.
spn: Ihre Aufsicht besteht wohl nur aus Generalisten. Wo holen Sie sich fachlich Verstärkung? Holen Sie auch Gutachten ein?Ruggli: Alles ist möglich. Zunächst haben die Beaufsichtigten Anspruch auf rechtliches Gehör. Als Erstes verlangen wir immer eine Stellungnahme. Wir haben zwei „Aussenstellen“, die Revisionsstelle und den PK-Experten, die wir gegebenenfalls vertieft befragen. Wenn diese Auskunft nicht fruchtet, unternehmen wir weitere Schritte. Ein Indiz ist, wenn Antworten – salopp gesagt – in einem Brei serviert werden. Das sind die mühsamen Fälle, wo wir eindeutige, klare Aussagen erzwingen müssen. In solchen Fällen erweitern wir das Feld. Wir bitten beispielsweise die Kammer der PK-Experten um Beurteilung. Sie kennt ihre Mitglieder und hat einen Quervergleich. Die Kammer hat gewisse Regeln in der fachlichen Ausübung festgelegt. Sie weiss, welcher Experte mit welchen Grundsätzen arbeitet. Notfalls ordnen wir den Wechsel eines Experten an oder geben der Stiftung die Wahl zwischen drei externen Gutachtern.
spn: Vielen Dank für das Gespräch.- Konrad Hummler, Wegelin
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