Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Den Umwandlungssatz senken oder nicht - das ist hier die Frage

Dominique Koch

Veröffentlicht am:  21. August 2009

Dominique Koch,

Sekretär,

Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten

Pro

Die Kammer der Pensionskassen-Experten hält die Einwände der Kreise, welche das Referendum gegen die Senkung des Mindest-umwandlungssatzes ergriffen haben, für nicht stichhaltig und setzt sich für die beschlossene Senkung ein. Dafür sprechen folgende Argumente:

• Die jetzt beschlossene Senkung berücksichtigt die in den letzten Jahren deutlich gesunkene erzielbare Rendite auf dem Vermögen der Pensionskassen (PK). Dem jetzigen Satz liegen Annahmen über künftige Kapitalmarkterträge zugrunde, welche nur unter Inkaufnahme hoher Risiken zu erzielen sind. Um einen Eindruck vom damit verbundenen Renditeerfordernis für die PK zu erhalten, müssen dazu die Rückstellungen für die steigende Lebenserwartung, die Administrationskosten sowie die Vermögensverwaltungskosten für die Kassen addiert werden. Damit ergibt sich eine erforderliche Rendite von rund 5 Prozent, welche in den letzten 10 Jahren nicht erzielt werden konnte.

• Der Umwandlungssatz ist eine versicherungstechnische und keine politische Grösse und ist versicherungsmathematisch zu berechnen. Fragen nach der sozialen Gerechtigkeit seiner Anwendung sind im politischen Kontext zu stellen und entsprechend zu beantworten.

• Wird der Umwandlungssatz zu hoch angesetzt, erleidet eine Vorsorgeeinrichtung bei jeder Pensionierung einen Verlust, der letztlich nur von den aktiven Beitragszahlern gedeckt werden muss (Rentner sind keine Risikoträger). Damit entstehen in einem Kapitaldeckungsverfahren ungewollte Solidaritäten zwischen den Generationen.

• Die Diskussion um die Versicherer darf nicht als Begründung dafür verwendet werden, Gesetze zu erlassen, welche sich zum Nachteil aller Kassen und damit aller Versicherten auswirken müssten. Das Parlament hat mit der Festsetzung der gesetzlichen Mindesterfolgsbeteiligung (Legal Quote) für die Versicherten bei Lebensversicherungen ein Instrument geschaffen, um Missbräuche zu verhindern.

• Die Schweiz hat mit ihrer beruflichen Vorsorge ein Vorsorgewerk geschaffen, das auch in der gegenwärtig schwierigen Wirtschaftslage seine Solidität und Leistungsfähigkeit unter Beweis stellt. Sie bildet einen unverzichtbaren Bestandteil der sozialen Sicherheit. Es wäre verheerend, dieses über viele Jahrzehnte aufgebaute Werk mit einer kurzsichtigen politischen Optik aufs Spiel zu setzen.

Rita Schiavi,

Mitglied der Geschäftsleitung,

Gewerkschaft Unia

Contra

Eine Senkung des Umwandlungssatzes bedeutet für die Versicherten kleinere Renten. Schon heute ist die Gesamtrentenversorgung bei kleinem und mittlerem Einkommen ungenügend. Die Verfassung spricht davon, dass die zweite Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebensweise im Alter ermöglichen soll. Das ist aber bei 60 Prozent eines Einkommens von beispielsweise 50.000 CHF schon heute kaum möglich. Nun soll die Rente der Pensionskasse (PK) gegenüber heute um rund 10 Prozent gesenkt werden. Dies bedeutet, dass Leute mit einer BVG-Rente ihre gewohnte Lebensweise im Alter nicht mehr werden fortführen können. Dank der zweiten Säule konnten in den letzten Jahren immer mehr Leute im Alter in Würde leben, ohne auf Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe angewiesen zu sein. Diese Entwicklung droht nun wieder umgekehrt zu werden. Dagegen wehren wir uns und haben deshalb das Referendum gegen die erneute Senkung des Umwandlungssatzes ergriffen.

Die Senkung des Umwandlungssatzes wird einerseits durch die steigende Lebenserwartung, andererseits durch geringere Renditeerwartungen begründet. Die Lebenserwartung hat in den letzten 100 Jahren kontinuierlich zugenommen. Dies ist sehr erfreulich. Die Pensionskassen haben dieser Entwicklung längst Rechnung getragen, genauso wie die Versicherungsgesellschaften. Es sind aber vor allem die Versicherungsgesellschaften, die Druck auf Bundesrat und Parlament gemacht haben, um eine Senkung durchzusetzen. Für diese Unternehmen sind die PKs ein Geschäftszweig, der Gewinn abwerfen soll, und eine Senkung des Umwandlungssatzes erhöht die Gewinnerwartungen. Die zweite Säule ist aber eine Sozialversicherung und sollte einzig und allein der Altersvorsorge dienen, nicht der Profitmaximierung von Versicherungsgesellschaften!

Am stärksten beeinflusst die Rendite des Kapitals die Rechnung der Pensionskassen. Die meisten PKs haben in den letzten zwei Jahren jedoch grosse Verluste erlitten und sind zurzeit in Unterdeckung. Es ist aber reine Spekulation zu behaupten, dass in Zukunft die Renditen unter dem langjährigen Durchschnitt von 3,5 bis 4 Prozent liegen werden. Wer dies behauptet, glaubt nicht mehr an eine „normale“ Entwicklung der Wirtschaft. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, dann haben allerdings nicht nur die Pensionskassen ein Problem.





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