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Von Lucius Dürr, Direktor des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV. |
Die weltweite Finanzmarktkrise und die daraus resultierende Wirtschaftskrise sind noch nicht überstanden. Ein Beispiel von vielen sind die jüngsten Statistiken der Oberzolldirektion.
Noch nie wurde ein derart heftiger Rückgang der Schweizer Exporte wie im ersten Halbjahr 2009 registriert. Die aktuelle Wirtschaftskrise ist auch für die gesamte Finanzdienstleistungsbranche eine Reise ins Ungewisse und eine Bewährungsprobe für Anbieter und Aufsicht.
Wir dürfen jedoch vorsichtig optimistisch sein: Hält sich der Druck der Finanzmarktkrise in überschaubaren Grenzen, so hat der Versicherungssektor gute Aussichten auf eine positive Geschäftsentwicklung. Wenn die Wirtschaft abkühlt, sinkt zwar der Bedarf an Versicherungsdeckung. Unternehmen in Schwierigkeiten zum Beispiel versichern weniger Werte und weniger Mitarbeitende. Die Krise ist aber auch eine Chance für die Versicherungswirtschaft, denn in unsicheren Zeiten steigt das Bedürfnis nach Sicherheit. Wir haben in den vergangenen Monaten eine stärkere Nachfrage nach Lebensversicherungen und nach der Vollversicherung in der beruflichen Vorsorge gesehen. Heute steht bei den meisten Kunden die Sicherheit wieder höher im Kurs als die Rendite. Was eigentlich längst bekannt ist, mussten zahlreiche Anleger am eigenen Portefeuille erfahren: Hohe Rendite heisst auch hohes Risiko.
Gut aufgestellt und krisenfest
Die bisherige Entwicklung der Krise hat gezeigt, dass der Versicherungssektor in der Schweiz gut aufgestellt und krisenfest ist. Die Versicherer verfolgen ein Geschäftsmodell, das auf langfristige Sicherheit ausgerichtet ist. Die ständigen Prämienzuflüsse sorgen für einen funktionierenden Cash Flow und für ausreichend Liquidität und machen unsere Branche ausserordentlich widerstandsfähig. Unterstützend wirkt auch die Stabilität des klassischen Sach- und Unfallversicherungsgeschäfts. Die Versicherungswirtschaft hat aus den Börsen-Turbulenzen vor sieben Jahren ihre Lehren gezogen und konsequent Risiken abgebaut. Seither wurde auch eine neue Aufsichtsphilosophie eingeführt und umgesetzt. Der Swiss Solvency Test (SST) ist ein modernes Instrument der Versicherungsaufsicht und umfasst eine Reihe von Prinzipien, nach denen Unternehmen ihre Risiken bewerten und behandeln können. Beim SST geht es neben der Kapitalisierung auch darum, im Versicherungsunternehmen das Bewusstsein für Risiken zu schärfen. Und zwar ausgerichtet auf die individuelle Situation in den einzelnen Unternehmen, nicht auf ein Standardmodell.
Gemeinsam bleibt allen Versicherungsunternehmen: Die Ansprüche der Versicherten müssen jederzeit zu mindestens 101 Prozent durch Kapitalanlagen gedeckt sein. Ansprüche aus Versicherungsverträgen werden vor denjenigen der übrigen Gläubiger befriedigt. Diese hohe Sicherheit kommt auch den Kunden in der beruflichen Vorsorge zu Gute: So können Schweizer KMU mit einer Vollversicherungslösung eines Lebensversicherers nie verpflichtet werden, mit Sanierungsbeiträgen eine allfällige Unterdeckung auszugleichen, weil eine Unterdeckung in der Vollversicherung unzulässig ist.
Die Versicherer sind streng reguliert. In so einem Umfeld heisst bessere Regulierung nicht automatisch mehr Vorschriften, es kann im konkreten Fall auch weniger oder bessere Vorschriften heissen. Dies gilt speziell bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge, wo um den „richtigen“ Mindestzinssatz und den „richtigen“ Mindestumwandlungssatz gestritten wird.
Umwandlungssatz muss runter
Der Umwandlungssatz legt den Prozentsatz fest, mit dem das angesparte Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird. Heute finanzieren die Aktiven die ungenügend finanzierten Renten, die sich aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes ergeben, mit. So fliesst immer mehr von den Erträgen der Erwerbstätigen auf ihrem Sparguthaben weg. Im Sinne der Generationengerechtigkeit und einer nachhaltigen Finanzierung der Renten muss der Umwandlungssatz deshalb gesenkt werden. Der Schweizerische Versicherungsverband unterstützt die vom Parlament beschlossene Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Die Referendumsführer stempeln die längst notwendige Anpassung des Mindestumwandlungssatzes zu einem Instrument der Lebensversicherer für deren Gewinnmaximierung. Das ist absurd. Die Zeche für die zu hohen Renten zahlen nicht die Lebensversicherer, sondern die Erwerbstätigen, denen bei ihrer Pensionierung weniger Kapital zur Verfügung steht. Der BVG-Mindestumwandlungssatz entspricht einer Minimalvorschrift. Diese muss von allen Vorsorgeeinrichtungen – auch von denjenigen mit einem hohen Anteil an Rentnern – und auch bei tiefen Anlagerenditen jederzeit eingehalten werden können. Ein technisch korrekter Umwandlungssatz ist im Interesse der Stabilität der zweiten Säule und damit unseres ganzen Altersvorsorgesystems. Dieses kann – anders als viele andere Güter, welche die Schweiz in herausragender Qualität produziert – nicht exportiert werden. Unser Rentensystem mit seinem drei-Säulen-Prinzip gilt gleichwohl als eines der besten der Welt. Nicht zuletzt deshalb, weil die ausgeglichene Mischung von Sozialversicherung und marktwirtschaftlichen Elementen die Systemrisiken verteilt. Wir sollten alles tun, um die Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit unseres Rentensystems zu bewahren.
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