Der SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi hat beim Bundesrat nachgefragt, um wie viel und ab wann er die Lohnabgaben für die Arbeitslosenversicherung ALV und Erwerbsersatzordnung EO erhöhen will. Die Antwort der Landesregierung: Gemäss Revisionsvorlage werden die Beiträge an die ALV um 0,3 Prozent auf 2,3 Prozent angehoben.
Zusätzlich wird ein sogenanntes Solidarprozent auf Lohnbestandteile zwischen 126.000 und 315.000 Franken erhoben. 0,1 Prozent der generellen Erhöhung und das Solidarprozent sind zeitlich befristet, bis das Defizit der ALV abgebaut ist. Die Beiträge werden voraussichtlich nächstes Jahr erhöht – dann ist der ALV-Schuldenberg so hoch, dass ein gesetzlicher Automatismus greift, der zur Beitragserhöhung verpflichtet.
In der EO ist es ähnlich: Der Bundesrat wird voraussichtlich nächstes Jahr eine Erhöhung von heute 0,3 auf 0,5 Prozent beschliessen. Der EO-Fonds soll nämlich den Betrag einer halben Jahresausgabe nicht unterschreiten. Nach Berechnungen des Bundes wird dies im Verlauf des Jahres 2011 der Fall sein.
Der Anlageverlust für 2008 im Ausgleichsfonds der AHV von 18,2 Prozent – das ist deutlich höher als der durchschnittliche Verlust der zweiten Säule – hat die Parlamentarier aufgeschreckt. Die Fraktion der SVP stellt dem Bundesrat einige unangenehme Fragen. So will die rechtsbürgerliche Partei wissen, weshalb die AHV-Fondsverwalter erst im Jahresverlauf mit Umschichtungen und Risikoreduktionen auf den Crash an den Anlagemärkten reagiert haben. Die Landesregierung soll sich insbesondere zur „Reaktionsgeschwindigkeit“ der Vermögensverwalter äussern und die Renditesituation des AHV-Vermögens über die letzten zehn Jahre beurteilen. Von 2001 bis 2008 resultiert für den AHV-Fonds ein durchschnittlicher jährlicher Verlust von 0,7 Prozent. Verlangt wird zudem, den vom Parlament gewährten Freiraum bei der Anlagestrategie des AHV-Fonds zu überdenken beziehungsweise zu beschränken.
Paul Rechsteiner, SP-Nationalrat und Präsident des Gewerkschaftsbundes, will mit einer Motion den Rentnern Gutes tun: Er verlangt eine ausserordentliche Anpassung der AHV-Renten an den Mischindex auf anfangs 2010. Seine Begründung: Angesichts „drohender Kaufkraftverluste“ dränge sich eine vorgezogene Anpassung auf. Für die Durchschnittsrente führe dies zu einem Zustupf von gut 300 Franken, was sozial und konjunkturpolitisch höchst erwünscht sei. Umso mehr, als auf den BVG-Renten seit langem kein Teuerungsausgleich mehr ausgerichtet werde. Wie soll die Massnahme finanziert werden? Rechsteiner verlangt ein drittes Konjunkturpaket und will daraus die höheren Renten finanzieren. Die Antworten von Bundesrat und Parlament stehen noch aus.
Die Ständerätin Christine Egerszegi (FDP) und Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP) haben in ihren Kammern ähnlich lautende Motionen zum „Wechsel des Vorsorgewerkes ohne Verluste“ eingereicht. Es geht um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Versicherungseinrichtungen und den anderen Vorsorgewerken, insbesondere Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Ein erheblicher Teil der Schweizer Unternehmungen, die Sammelstiftungen angeschlossen sind, kann sein Vorsorgewerk zurzeit nur noch mit Verlusten und Unterdeckung wechseln. Dies führe zu neuen „goldenen Fesseln“, moniert Egerszegi. Verlangt wird, dass für nicht getilgte Abschlusskosten und das Zinsrisiko keine Abzüge vorgenommen werden. Dieser „Zinsrisikoabzug“ sei auch deshalb stossend, weil bei Vertragsauflösung zwischen Versicherungs- und Vorsorgeeinrichtungen keine Reserven mitgegeben würden. Werden Verträge in autonomen und halbautonomen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen aufgelöst, kommt es hingegen in der Regel zur Teilliquidation und versicherungstechnische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven werden mitgegeben. Diese unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen sollen nun beseitigt werden. Die IG Autonome Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen hat bereits öffentlich applaudiert. Die Antwort des Bundesrates fehlt noch.
Der Vorschlag des Bundesrates, die stark unterdeckte Pensionskasse der SBB mit rund 1,2 Milliarden Franken zu stützen, weckt weitere Begehrlichkeiten. So fordert der CVP-Ständerat René Imoberdorf in einer Interpellation „dringliche Massnahmen“ für die Pensionskasse Ascoop. Dem angeschlagenen Vorsorgewerk mit einem Deckungsgrad von 71 Prozent (Ende 2008) fehlen 740 Millionen Franken. Der PK Ascoop sind 140 Unternehmen des Bahn-, Bus-, Schiffs- und Bergbahnverkehrs angeschlossen. Die Kasse hatte sich durch riskante Anlagen bereits vor Jahren selber in die Bredouille gebracht. Anfangs 2006 wurde eine Sanierung bis 2020 beschlossen. Die Finanzkrise hat nun die Situation für einige angeschlossene Unternehmen verschärft. Imoberdorf verlangt einen vergleichbaren Zustupf wie bei den SBB – oder zumindest Darlehen, um den Deckungsgrad rasch anzuheben und die Situation der Versicherten zu verbessern. Deren Altersguthaben werden nicht oder nur minimal verzinst. Innerhalb der Ascoop rumort es heftig. Einige Firmen verlassen nun die Sammelstiftung, andere wollen - eine neue Sammelstiftung gründen – für jene Vorsorgewerke, die Ende Jahr einen Minimaldeckungsgrad von 81,23 Prozent erreichen. Diese Vorsorgewerke sehen sich auf Kurs, um bis 2020 ihre Verpflichtungen zu 100 Prozent zu decken.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV präzisiert seine eigene „Mitteilung Nr. 112“: Eine geschiedene Frau, deren Guthaben der zweiten Säule geteilt wurde, kann keinen Wiedereinkauf in eine Freizügigkeitseinrichtung vornehmen. Ein Wiedereinkauf ist nur in eine Pensionskasse (Vorsorgeeinrichtung) möglich.
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