Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Zum grossen Schaden der Destinatäre
Veröffentlicht am:  21. August 2009

Viele Politiker sind mit der zweiten Säule überfordert. Die technische Materie ist für sie unverdaubar. Allein die fehlende Methode der Mindestzins-Berechnung kostet die Destinatäre jährlich ein Viertel Prozent Rendite. Von Andreas Valda

Die kommende Abstimmung über den Umwandlungssatz wird die eidgenössische Politik auf Hochtouren bringen. Dass darüber abgestimmt wird, ist ein politischer Unfall erstens Grades. Denn erstens ist die Materie für die meisten Stimmbürger viel zu kompliziert. Der Abstimmungskampf wird mit Zuspitzungen operieren wie „Wollen Sie weniger Rente?“. Die Antwort lautet „Nein Danke“ und ist als solche verständlich. Zweitens werden Teile des politischen Lagers ihre Empfehlungen entgegen ihres zivilen Räsonnements vertreten. So ist es für die Linke undenkbar, die oben stehende Frage mit „Ja, leider“ zu beantworten, selbst wenn ihre Vertreter in Stiftungsräten das Gegenteil sagen. Denn ihnen ist klar: Bei einem Nein zur Senkung der Sätze wird die aktive Versichertengeneration noch mehr zur Kasse gebeten. Der Rentenanspruch zwischen dem obligatorischen und überobligatorischen Teil wird noch mehr auseinanderklaffen.

Sich an der zweiten Säule bedienen

Die Fehler in der Umwandlungssatzdebatte sind nicht die einzigen, die Politbern begangen hat, wenn es um die zweite Säule geht. Es gibt weitere Beweise, dass es um die politische Behandlung von Themen der beruflichen Vorsorge miserabel steht. Einer, der die Vorgänge von nahem beobachtet, ist Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbandes Asip. „Das grosse Vermögen der zweiten Säule weckt Begehrlichkeiten. Die Politiker sagen sich häufig: In der zweiten Säule hat es genug Geld. Die zweite Säule soll zahlen“, sagt Konrad. Jüngstes Beispiel ist für ihn die aktuelle Revision der Unfallversicherung. Gemäss einer speziellen Übergangsregelung sollen bereits laufende Invalidenrenten der Unfallversicherung gekürzt werden. Diese Bestimmung berücksichtigt den Grundsatz, wonach Leistungen gemäss dem zum Zeitpunkt des Unfalls geltenden Rechts gewährt werden, nicht.

Die Regelung würde dazu führen, dass die Vorsorgeeinrichtungen die Kürzungen sofort auszugleichen hätten, obwohl sie die entsprechenden Mittel nicht zurückgestellt haben. Den Vorsorgeeinrichtungen fehlt das für den Ausgleich notwendige Deckungskapital. In der Botschaft steht jedoch „lapidar“, die bei der Suva und den privaten Versicherern frei werdenden Mittel sind zum Ausgleich der Renten zu verwenden.

Ein zweites, aktuelles Beispiel ist die Ausfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Kassen. Die Vorlage wird wohl im Herbst in den Ständerat gelangen. Asip legte „ein gutes Konzept“ vor, wie sich Konrad ausdrückt, welches von der BVG-Kommission auch getragen wurde. Der Bundesrat verfügte aber, dass Kassen in vierzig Jahren ausfinanziert sein müssen. „Damit hat er das Konzept auseinander gebrochen. Es war sauber konzipiert.“ (siehe auch kleiner Kasten). „Jetzt werden die Kosten für die Kantone sehr hoch sein“, sagt Konrad. Der Bundesrat schätzt die Lasten für rund 30 öffentliche Pensionskassen mit Unterdeckung auf eine Milliarde Franken pro Jahr. Damit würde ein Deckungsgrad von 100 Prozent erreicht. Zur Bildung von Reserven müssten weitere 15 Prozent finanziert werden. Dadurch entstünden noch einmal Kosten von 900 Millionen pro Jahr. „Über 30 Jahre hinweg wären es insgesamt fast 60 Milliarden“, schätzte die Neue Zürcher Zeitung Mitte 2007.

Ein zweiter, naher Beobachter des Bundesbetriebs, Werner Hertzog, kann da nur den Kopf schütteln. Der Status quo sei unbefriedigend, ein Einheitsrezept zu Sanierung unmöglich. Das Ziel einer Vorlage sei, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Jeder Kanton müsse seinen Weg finden. „Das ist ein liberaler Standpunkt“, findet Hertzog. Er engagierte sich dafür in der zuständigen Asip-Kommission. „Wir sagten damals: Eine so genannte Mischfinanzierung ist nicht per se schlecht. Was sich ändern muss, ist die Einflussnahme der Politik auf die Kassen. Sie war teilweise so gross, dass Stiftungsräte auf Befehl von Regierungsräten handelten. Das ist heute anders“, sagt der Publica-Direktor.

Spezialisten beurteilten die Vorlage „als helvetisch konsensfähig“. Das zuständige Bundesamt empfahl es, ebenso die BVG-Kommission. Dann ging das Geschäft in den Bundesrat. Dort forderte es der damalige Bundesrat Christoph Blocher heraus, in dem er verlangte: „Die Kassen müssen in zehn Jahren ausfinanziert werden.“ Er erhielt Sukkurs der bürgerlichen Bundesräte Merz, Leuthard, Schmid. So blieb Sozialminister Pascal Couchepin nur, die Dauer zu verhandeln. Couchepin hat es hinaufgefeilscht, zuerst auf 30, dann auf 40 Jahre. „Das ist inkonsistent“, beurteilt ein Mitarbeiter aus der Behörde. Entweder ausfinanzieren und Staatsgarantien streichen oder die Mischfinanzierung konsequent fortsetzen. „Beides geht nicht. Was sollen die Pensionskassen nun tun?“, fragt Publica-Chef Hertzog.

Kommt dazu, dass Couchepin selber wenig Einsicht zeigte, die Vorlage zu retten: Nach dem Bundesratsentscheid sagte er: „Das Mischverfahren hat es nie gegeben.“ Hertzog fürchtet jetzt den Absturz. Die Gefahr, dass sie beim Eintreten zurückgewiesen werde, sei gross. Dann bliebe es beim Status quo. „Und das ist der dümmste aller Fälle“, sagt Hertzog, „da fehlt die politische Intelligenz.“

Zum Schaden der Destinatäre

Ein drittes Beispiel politischer Fehlleistung ist die Definition des BVG-Mindestzinses. Er sollte nach einer festen Formel definiert werden. „Da sind sich alle Experten einig“, sagt Hertzog. Doch heute entscheidet der Bundesrat. Und damit seien eigentlich alle unglücklich. Mit gravierenden Folgen: Der BVG-Mindestzins ist willkürlich festgelegt. Das erhöht die Volatilität. Darunter leidet die Asset Allocation und Planbarkeit der Liquidität. Schlechtere Anlagen, höhere Kosten. Die fehlende Methode beim Mindestzins kostet die Destinatäre Millionen, doch wieviel? Hertzog: „Ich schätze den Verlust auf bis zu 0,25 Prozent Performance pro Jahr. Das ist langfristig erheblich viel.“

Hoffung auf einige Parlamentarier?

In den letzten zwei Jahren hat sich laut Asip-Direktor Konrad eine Gruppe von Parlamentariern herauskristallisiert, die Themen der zweiten Säule ernst nimmt und sich gewissen Sachverstand angeeignet hat. Als Kenner gelten in der zuständigen Ständeratskommission Erika Forster (FDP), Christine Egerszegi (FDP), Alex Kuprecht (SVP), Generalagent der Baloise, Bruno Frick (CVP) und Urs Schwaller (SVP). Im Nationalrat genannt werden Paul Rechsteiner (SP), Toni Bortoluzzi (SVP), Jürg Stahl (SVP), Guy Parmelin (SVP), Pierre Triponez (FDP) und Ruth Humbel (CVP).

„Es braucht aber immer wieder viel Aufklärungsarbeit. Wir verschicken unsere Unterlagen allen interessierten Kreisen.“ Einer, der sich in der Ratsdebatte eher als Unwissender geoutet hat, war Ständerat Rolf Büttiker, Stiftungsrat zweier Gemeinschafts-Pensionskassen. „Was nicht verstanden wird, ist die Tatsache, dass die Lebenserwartung je nach Obligatorium und Überobligatorium unterschiedlich sein soll. Dieses Faktum versteht kein Mensch. Herr Bundesrat, das können Sie wirklich niemandem erklären.“ Daher forderte er einen einzigen Umwandlungssatz. Auch Nationalräte verrieten in einigen Punkten wenig Fachwissen (siehe Artikel „Einfach suboptimal” auf den Seiten 22 bis 25).

Vereinfachung muss aufs Tapet

Stellen Politiker nicht zu Recht die Forderung nach einer starken Vereinfachung der zweiten Säule? Genügt es, nur aufzuklären? „Wir vom Asip haben mit dem Konzept Neues BVG einen Vorschlag gemacht“, wehrt sich Konrad. Mindestzins, Umwandlungssatz und technischer Zins wären nicht mehr vom Gesetzgeber, sondern vom Stiftungsrat definiert. Diesbezüglich braucht es keine politische Einmischung. „Das BVG war zuerst eine Rahmengesetzgebung. Mit der Zeit wurde für alles und jedes eine Regel erfunden“, kritisiert Konrad. Das Parlament habe beim kleinsten Problem das Gefühl, legiferieren zu müssen. Ein aktuelles Beispiel sind für ihn die Vorstösse im Zusammenhang mit den Unterdeckungen und Sanierungsmassnahmen. Und er erinnert sich schmerzlich an die Session Flims 2005, als das Parlament im Nachgang zur Swissfirst-Affäre verlangte, dass 20. 000 Stiftungsräte ihre Interessensbindungen offenlegen müssen. „Das hätte zu einem riesigen Aufwand ohne Mehrwert für die Destinatäre geführt“, sagt Konrad.

Die von Büttiker genannte Schwierigkeit, die obligatorischen und umhüllenden Kassen zu unterscheiden, sei da, gesteht Konrad: „Keine Frage. Das zeigt sich etwa bei der von vielen Kassen praktizierten Nullverzinsung mit Anrechnungsprinzip. Das ist für Viele schwierig zu verstehen“, sagt Konrad. Am Stellenwert der umhüllenden Kassen sollte aber laut Asip nicht gerüttelt werden. Sie sind ein wesentliches Standbein der beruflichen Vorsorge. Hoffnung für eine rasche Vereinfachung sieht Konrad aber nicht. „Die Sozialpartner waren nicht glücklich mit unserem Vorstoss des „neuen BVG“, weil ihnen die Garantien fehlen würden. Die Festlegung durch die Stiftungsräte ging ihnen zu weit.“ Dennoch bekräftigt Konrad: „Eine starke Vereinfachung der zweiten Säule muss aufs politische Tapet.“

BVG-Kommission kein Fachgremium

Was dem Bund fehlt, ist ein verbindlicher Input von Fachleuten. Eigentlich würde diese Rolle der vom Bundesrat gewählten BVG-Kommission zufallen. Sie setzt sich aus 20 Kennern der zweiten Säule zusammen. „Wir sind formal ein Fachgremium“, sagt Konrad. „Doch viele Mitglieder werden als Gesandte der Verbände angesehen.“ Das hemme den Konsens. Die Kommission versuche immer wieder mal Probleme der zweiten Säule proaktiv anzugehen. Und wird dann – wie im Fall der Ausfinanzierung – vom Bundesrat brüskiert. „Das ist manchmal frustrierend“, sagt Konrad. Von Parlamentskommissionen wird die BVG-Kommission nur an zu Hearings eingeladen – nicht wie die Verwaltung, die automatisch dabei ist. Das sei schade. „Der Stellenwert der BVG-Kommission müsste grösser sein“, fordert Konrad.

Die Meinung der BVG-Kommission ist opportun, wenn sie der Politik ein Anliegen durchzubringen hilft. So sagte Bundesrat Couchepin etwa in der Umwandlungssatzdebatte: „Alle Sozialpartner haben dem Vorhaben zugestimmt.“ Damit meinte er die Verbände, die in der BVG-Kommission Einsitz nehmen. Anders beim Mindestzins. „Es ist eigenartig, dass die BVG-Kommission nichts zu sagen hat und der Bundesrat einfach entscheidet“, findet Publica-Direktor Hertzog, auch er Mitglied der Kommission. Daran sei aber zum Teil die Kommission selber schuld: „Ihre Experten konnten sich nicht auf eine Methode einigen.“

Ewige Dauer

Der Schaden für Destinatäre, den Politbern anrichtet, hat niemand geschätzt. Dabei ist er augenfällig. Beispiel Umwandlungssatz. Eigentlich bestand schon 2002 Konsens darüber, dass der Rentensatz gesenkt werden müsste. Der Bundesrat schlug damals 6,65 Prozent vor. Stände- und Nationalrat verwarfen den Vorschlag und erhöhten auf 6,8. Dann doppelte die BVG-Kommission 2004 nach und verlangte eine Senkung auf 6,4 Prozent. Der Bundesrat nahm den Ball auf, der Ständerat ignorierte die Expertenmeinung und verwarf die Vorlage in der Eintretensdebatte. Das Geschäft kommt mit fünf bis sieben Jahren Verspätung in die Abstimmung und riskiert zu scheitern. Die Unterdeckung wäre bei vielen Kassen heute weniger einschneidend, hätte man den Umwandlungssatz früher auf 6,4 Prozent gesenkt. Den Schaden tragen aktive Versicherte, die mit Negativverzinsungen jetzt zur Kasse gebeten werden. Publica-Direktor Werner Hertzog beunruhigt dies nicht: „Eigentlich spielt es überhaupt keine Rolle, was das Volk entscheidet: Die Abstimmung betrifft nur das Obligatorium.“ Die meisten Kassen haben zwei Drittel bis drei Viertel ihrer Vermögen im umhüllenden Teil der Pensionskassen. Dort können die Sätze frei angesetzt werden. Die Stadt Zürich wählte 6,1 Prozent, Coop Pensionskasse 6,4 Prozent, Publica 6,53 Prozent. „Beim nächsten Grundlagenwechsel 2012 werden wir wahrscheinlich einen Satz von 6,2 bis 6,3 Prozent erhalten“, sagt Hertzog. Wird die Abstimmung nicht angenommen, so dürfte dieser Satz noch tiefer sein. Hertzog warnt vor einer politischen Festsetzung für den überobligatorischen Teil, „denn sonst werden alle Stiftungsräte die Verantwortung für ein Defizit beim Bund abladen.“

Insider erstaunt, wie Politakteure sich unterschiedlich vor Medien und im Hinterzimmer verhalten. Einer sagt, der „inoffizielle“ Gewerkschaftsbund hätte das Referendum gegen den Umwandlungssatz „nie ergriffen“. Als Beispiel genannt wird Colette Nova, Pensionskassen-Spezialistin des Gewerkschaftsbundes. Sie stand 2002 an vor–derster Front in der Debatte um den Rentenklau der Lebensversicherungen. Leute, die sie kennen, sagen übereinstimmend, dass sie hinter verschlossenen Türen „sachbezogen zu den Schlüssen kommt, die jeder Bürgerliche mittragen würde.“ Vor dem Mikrofon sei sie wie ein verkehrter Handschuh. Ähnlich bei der Pensionskasse der Stadt Zürich. Dort sitzt Jorge Serra als Vizepräsident des Stiftungsratsausschusses und trägt den Umwandlungssatz von 6,1 Prozent mit. „Es gibt viele Pensionskassen, wo Gewerkschaften Einsitz haben, die einen tieferen Umwandlungssatz mittragen“, sagt Konrad.

Exekutive mit Rückzügen

Die Liste der Mängel der Legislative könnte fast beliebig verlängert werden. Und die Exekutive? „Wünschbar wäre, wenn das zuständige Bundesamt den Asip und die Kammer der Pensionskassenexperten intensiver beiziehen würde“, sagt Konrad. Dies würde verhindern, dass im Nachhinein gewisse Vorschläge wieder zurückgenommen werden. Als Beispiel nennt er „die unselige Einkaufsregelung“ im Gesetz (Artikel 79b). „In der Interpretation wäre eine vollzugsorientierte Ausführungsbestimmung wünschbar“, sagt Konrad. Heute zählt die Behörde bescheidene 12 Stellen, davon 5,8 für die Oberaufsicht. Hinzu kommen 17,5 Stellen für die nationale Aufsicht.

Gemäss Konrad sollte sich der Bundesrat stärker mit den Vorschlägen der BVG-Kommission auseinandersetzen. Diese Kritik geht letztlich an das Bundesamt für Sozialversicherungen und das Generalsekretariat, die Bundesratsgeschäfte vorbereiten. Das Amt hätte es in der Hand, die Haltung der BVG-Kommission besser bekannt zu machen. Bekanntlich können so genannte Mitberichte anderer Bundesräte die Geschäfte stark verändern. Beispiel Ausfinanzierung. Dort hat eine einzige Forderung Blochers (aus dem Justizministerium) möglicherweise die ganze Sanierung der öffentlich-rechtlichen zunichte gemacht. Politbern sei’s dank.


Zieldeckungsgrad und Mischfinanzierung

Die Mischfinanzierung basiert massgeblich auf dem Konzept des Genfer Pensionskassenexperten Meinrad Pittet. Definiert wird ein unabänderlicher Zieldeckungsgrad, idealerweise nicht unter 70 Prozent. Bis zu dieser Limite gilt das Kapitaldeckungsverfahren, darüber das Umlageverfahren analog der AHV. Daher der Begriff Mischfinanzierung. Bis 70 Prozent gelten die Anlageprinzipien wie bei jeder autonomen Pensionskasse. Der übersteigende Teil wird als Schwankungsreserve behandelt. Eine Kasse mit 70 Prozent Zieldeckungsgrad sollte weitere 15 Prozent des Deckungskapitals als Zielreserve vorsehen.

Der Asip-Vorschlag sah vor, dass jede Kasse einen Deckungsgrad definiere und über Jahrzehnte daran festhalte. Kassen mit tieferen Deckungsgraden als 70 Prozent müssten bis zu diesem Niveau ausfinanziert werden. „Die Ausfinanzierung ist als politischer Trend zu verstehen“, sagt Publica-Direktor Werner Hertzog. Aus bürgerlicher Optik ist die Ausfinanzierung Teil einer hidden agenda, um später privatisieren zu können.

AV


Avenir Suisse: Was alles schief läuft

Der Direktor der Denkfabrik Avenir Suisse, Thomas Held ortet drei Hauptprobleme in Bundesbern:

• Die Politik will sich nicht eingestehen, dass der „dritte Beitragszahler“ und die Demografie nicht beeinflusst werden können. Deswegen hält man an politisch bestimmte Parametern (Minimalzins, Umwandlungssatz) fest, auch wenn man insgeheim weiss, dass diese Parameter nicht mehr stimmen.

• Die Politik macht sofort Regress auf Umverteilungsüberlegungen. Deswegen wird jede Rentendiskussion, ob AHV oder BVG, unabhängig vom System und von der Frage des Eigentums, sofort unter dem Gesichtspunkt möglicher „Unzumutbarkeiten“ für kleine Renten und Einkommen geführt. Jede Reformmassnahme muss abgefedert werden. Man will nicht zur Kenntnis nehmen, dass die zweite Säule für sehr Viele aus relativ wenig besteht und man zum Schluss kommt, dass man „nichts verändern kann“.

• Komplexität und Intransparenz: wenige Sektoren sind so schwierig zu verstehen wie die Berechnungen und Regelungen im BVG. Der Lackmustest ist der jährliche Versicherungsausweis. Er zeigt einen merkwürdigen Mix von mathematischen Kompetenzen und erfordert detaillierte rechtliche Kenntnisse, will man ihn verstehen. Hinzu kommt Unübersichtlichkeit des Systems mit autonomen Kassen, Sammelstiftungen, öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Kassen, et cetera. Das System überfordert selbst Parlamentarier.

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