Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Gegenwart und Entwicklung der beruflichen Vorsorge

Philipp Rohrbach

Veröffentlicht am:  01. Juni 2009

Von Philipp Rohrbach, M. sc. ec. und Volkswirt im Bereich Finanzierung und Systementwicklung BV beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Wie mittlerweile hinlänglich bekannt ist, hat die Finanzkrise auch die berufliche Vorsorge nicht verschont. Im Wesentlichen ausgelöst durch massive Buchverluste auf den Aktienbeständen haben sich die Deckungsgrade im Jahr 2008 erheblich verschlechtert. Wenngleich sich die Abwärtstendenz im ersten Quartal 2009 etwas verlangsamt hat, ist die Situation noch immer höchst unbefriedigend. Rund 57 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen wiesen per Ende März 2009 (vergleiche dazu Medienmitteilung des BSV vom 6. April 2009) eine Unterdeckung aus, rund 18 Prozent eine erhebliche Unterdeckung beziehungsweise einen Deckungsgrad von unter 90 Prozent.

Diese Zahlen sind insofern von Bedeutung, als sie die kurzfristige Entwicklungstendenz relativ gut beschreiben. Sie zeigen aber nur bedingt den strukturellen Zustand der zweiten Säule, der für einen mittel- bis langfristigen Ausblick im Mittelpunkt steht. Zum einen sind die Deckungsgrade durch unterschiedliche Rechnungsannahmen der einzelnen Einrichtungen (zum Beispiel der technische Zinssatz) verzerrt und zum anderen unterscheiden sich die Einrichtungen hinsichtlich ihrer versicherungstechnischen Struktur (etwa der Rentneranteil) erheblich. Vergleicht man die Situation Ende 2008 mit jener Ende 2002, so lässt das dennoch zumindest eine erfreuliche Folgerung zu, nämlich dass viele der nötigen strukturellen Korrekturen vorgenommen wurden. Der Rückgang im Deckungsgrad hätte ansonsten bedeutend höher ausfallen müssen. Dieser strukturelle „Gesundungsprozess“ ist aber keinesfalls abgeschlossen, sondern aufgrund des dynamischen Umfelds eine ständige Herausforderung für alle Beteiligten.

Strukturelle Fitness

Eine der notwendigen Bedingungen für ein strukturell gesundes System ist die ständige Anpassung der technischen Parameter an die ökonomischen Realitäten. In diesem Kontext steht gegenwärtig die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent im Zentrum der Diskussionen. Nicht zuletzt aufgrund der stabil tiefen Teuerung seit 1994 sind die zu erwartenden Zinserträge tendenziell gesunken. Zudem hat sich die Krisenanfälligkeit der Aktienmärkte in den letzten beiden Jahrzehnten offensichtlich erhöht. Die Volatilitäten sind gestiegen, was im Übrigen auch für die Wechselkurse gilt. Diese Faktoren drücken auf die Renditeerwartungen der Anlageportfolios. Eine entsprechende Anpassung des Umwandlungssatzes ist folglich aus Sicht der Systemstabilität unabdingbar. Bleibt sie aus, dann muss in Zukunft verstärkt mit einschneidenden Sanierungsmassnahmen auf Einrichtungsebene gerechnet werden, da ein entsprechendes Leistungsniveau schlicht nicht mehr mit vertretbaren Risiken finanziert werden kann. Die BVG-Mindestleistungen sollten von allen Einrichtungen, also auch von jenen mit einem hohen Rentneranteil, sichergestellt werden können. Zudem stellt ein zu hoher Umwandlungssatz eine intransparente und systemfremde Umverteilungskomponente zulasten der aktiven Versicherten dar. Auch aus sozialpolitischer Sicht sind deshalb konservative Rechnungsannahmen, verbunden mit der Verteilung freier Mittel im Falle von Überschüssen, durchaus legitim.

Ebenfalls zur strukturellen Fitness gehört eine angemessene Reservepolitik. Die diesbezüglichen Annahmen im Bereich der Anlagerisiken waren in der Vergangenheit vermutlich etwas zu optimistisch. Ein kurzfristiger Wertverlust von rund 10 Prozent auf dem Referenzportfolio sollte, selbst wenn man die Sollrendite mit einbezieht, durch Reserven abgefedert werden können. Damit könnten nicht zuletzt unangenehme Sanierungsmassnahmen verhindert werden. Um das System nachhaltig zu stabilisieren, sollte dieser Thematik deshalb in Zukunft höchste Priorität eingeräumt werden.

Sanierungsmassnahmen – Symptombekämpfung?

Sanierungsmassnahmen (zum Beispiel vorübergehende Minderverzinsung oder Sanierungsbeiträge) sind Ausdruck eines einrichtungsspezifischen Ungleichgewichts, lösen aber grundsätzlich keine strukturellen Probleme. Sobald die vollständige Deckung erreicht ist und die Massnahmen aufgehoben werden, bewegt sich der Deckungsgrad erneut tendenziell nach unten, solange keine Anpassungen im „ordentlichen“ Finanzierungs- oder Leistungsbereich vorgenommen werden. Sie sind aber dennoch unerlässlich, um die unerwünschten (Umverteilungs-)Effekte einer Unterdeckung (zum Beispiel gekürzte Austrittsleistung bei Teilliquidation) zu minimieren und die notwendige betriebliche Solidarität auch im negativen Fall aufrechtzuerhalten. Die betriebliche Solidarität endet in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich nicht bei der Pensionierung. Die zweite Säule funktioniert nur im betrieblichen Kollektiv, das sowohl aktive Versicherte wie auch RentnerInnen mit einschliesst. Es ist deshalb auch sozialpolitisch durchaus legitim, die RentnerInnen angemessen in die Sanierung mit einzubeziehen. Es wäre verfehlt, diese Beteiligung, auch eine mögliche Erweiterung, vollständig zu tabuisieren. Es wäre aber auch genauso verfehlt zu meinen, in einer diesbezüglichen Erweiterung das allein seligmachende Sanierungsinstrument gefunden zu haben. Die zu erwartenden Beiträge sind hierfür bei verhältnismässiger Ausgestaltung zu gering.

Letztlich sind Sanierungsmassnahmen, unabhängig davon, wer sie finanziert, immer Ausdruck falscher Zukunftsannahmen und struktureller Defizite. Sie sollten deshalb immer die Ultima Ratio sein und müssen nicht zwingend ein regelmässig wiederkehrendes Ärgernis darstellen.





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