Der Pensionskasse des Bundes Publica geht es nicht besser als den meisten anderen Kassen. Der durchschnittliche Deckungsgrad liegt bei 95,8 Prozent. Mit einer Jahres-Performance von -6,9 Prozent für 2008 ist Publica noch vergleichsweise glimpflich davongekommen. Trotzdem musste die Wertschwankungsreserve vollständig aufgelöst werden. Die Publica hat einen weiten Weg vor sich: Angestrebt wird eine Wertschwankungsreserve von 15 Prozent der Summe der Vorsorgekapitalien sowie der technischen Rückstellungen. Die Bundes-PK bezeichnet die Unterdeckung als „noch nicht dramatisch“, macht sich aber auf Sanierungsmassnahmen gefasst: Es hänge vom Verlauf der Finanzmärkte in den kommenden Monaten ab, ob Massnahmen umgesetzt würden.
Auf den 1. Juni 2009 wird das Teilliquidationsreglement in einem wichtigen Punkt revidiert. Es ist die Reaktion auf ein umstrittenes Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2005: Damals befand das Höchstgericht, dass bei einer Austrittsleistung in bar dem austretenden Kollektiv keine Wertschwankungsreserve mitzugeben sei. Im konkreten Fall führte dies dazu, dass die neue Kasse die Gelder anlegte und wegen schwieriger Kapitalmärkte rasch in Unterdeckung fiel. Die Gesetzesrevision korrigiert den marktfremden Entscheid: Neu müssen Vorsorgeeinrichtungen dem austretenden Kollektiv einen Teil der Wertschwankungsreserven auch dann mitgeben, wenn sie die Austrittsleistungen bar überweisen. Diese Wertschwankungsreserve muss dem Anteil am gesamten Spar- und Deckungskapital entsprechen. Berechnet wird, wie viel das austretende Kollektiv an Rückstellungen und Schwankungsreserven beigetragen hat. Passieren zwischen dem Stichtag der Teilliquidation und dem Mittelübertrag wesentliche Änderungen bei Aktiven und Passiven, ist dies zwingend zu berücksichtigen.
Die Ethos-Anlagestiftung lässt nicht locker: Die von Ethos und acht Pensionskassen eingebrachten „Say-on-Pay“-Aktionärsanträge trugen bei fünf der sechs grössten Schweizer Unternehmen Früchte. ABB, Credit Suisse, Nestlé und UBS haben zugestimmt, künftig Löhne und Boni von den Aktionären absegnen zu lassen. Nur Novartis empfahl den Ethos-Antrag abzulehnen. 31 Prozent der Novartis-Aktionäre goutierten dies nicht und stimmten dem „Say-on-Pay“-Antrag zu. Ethos hat bereits angekündigt, ihren „engagierten Dialog“ mit den börsenkotierten Unternehmen über Management-Vergütungen fortzusetzen.
CVP-Nationalrat Reto Wehrli hat eine Motion eingereicht, welche die Überprüfung laufender IV-Renten klar regeln soll. Den Steilpass dazu lieferte das Bundesgericht, das kürzlich ein Urteil aus dem Jahr 2004 korrigierte: Vor fünf Jahren hielt das Höchstgericht noch fest, dass sogenannte „somatoforme Schmerzstörungen“ nicht automatisch eine IV-Rente auf Dauer garantieren. In der Folge überprüften IV-Stellen derartige Fälle und aberkannten die Renten. Kantonale Versicherungsgerichte schützten mehrere solcher Entscheide. Nun hat das Bundesgericht befunden, dass dies nicht zulässig sei.
Wehrli verlangt mit seiner Motion, dass die präzisere Bestimmung des Rentenanspruchs im revidierten IV-Gesetz auch für alle laufenden Rentenentscheide gelte. Im Sinne der Rechtsgleichheit sollen Neuanmeldungen und Revisionsfälle mit den gleichen Ellen gemessen werden. Im Blickfeld hat Wehrli vor allem die „diffusen Gesundheitsstörungen“, wozu er eine generelle Norm verlangt.
Die Unterdeckung hat die Parlamentarier aufgeschreckt. Besonders rührig ist der SP-Nationalrat Rudolf Rechsteiner, der gleich mehrere Motionen eingebracht hat: So will er den BVG-Sicherheitsfonds anzapfen, um Härtefälle zu vermeiden. Versicherte, die bei einer Teil- oder Gesamtliquidation hohe Rentenverluste hinnehmen müssen, sollen einen Zuschuss aus dem Sicherheitsfonds erhalten.
In einer weiteren Motion verlangt er gleich lange Spiesse bei der Bewertung von festverzinslichen Obligationen. Der Bundesrat soll Lebensversicherungen und autonome Pensionskassen verpflichten, hier nach gleichen Regeln zu bilanzieren. Lebensversicherer dürfen ihre Obligationen nach der Cost Amortized Method bilanzieren, während autonome Kassen dies zu Marktwerten tun.
Zudem will Rechsteiner über eine Motion die Anlagevorschriften der zweiten Säule verschärfen. Im Sinne einer Risikominimierung seien bei hohem Aktienanteil angemessene Schwankungsreserven vorzusehen. Konkret: Bei einem Aktienanteil von über 20 Prozent soll die Wertschwankungsreserve auf mindestens 50 Prozent des Aktienbestandes festgesetzt werden. Wertschwankungsreserven hätten zudem aus Anlagen mit geringer Volatilität zu bestehen.
Auf die Anlageprobleme der Pensionskassen und anderer Sozialversicherungen reagiert die SVP-Fraktion mit einer Interpellation. Der Bundesrat wird aufgefordert, konkrete Fragen zu beantworten – unter anderem: Was gedenkt der Bundesrat zu tun, wenn einer der vier grossen Marktteilnehmer aus dem Geschäft mit Sammelstiftungen aussteigt und kein Käufer dafür gefunden wird? Hält der Bundesrat einen Stresstest für Pensionskassen immer noch für überflüssig und reichen die Mittel der Auffangeinrichtung BVG aus, um mehrere grössere Insolvenzfälle zu verkraften? Was gedenkt der Bundesrat in Bezug auf Sammeleinrichtungen zu tun, die mit übermässiger Risikobereitschaft (60 Prozent Aktien) grosse Verluste verzeichnet haben? Wer trägt bei der AHV die Verantwortung für die überdurchschnittlichen Verluste der „nachhaltigen Anlagen“, die vor allem aus politischen Gründen gewählt wurden? Sollten die Pensionskassen nicht einer zentralen, professionellen Aufsichtsbehörde unterstellt werden? Damit legt die SVP viel Zunder für politische Auseinandersetzungen.
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