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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
herzlich willkommen zur ersten Ausgabe der Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten. Sicherlich, es ist ein Zufall, dass die Startausgabe dieser Publikation der Financial-Times-Gruppe ausgerechnet in Zeiten nationaler Aufruhr um die Pensionskassenlandschaft erscheint. Kein Zufall ist, dass wir diese Ausgabe der Pension Fund Governance widmen – einem Thema, das lange vernachlässigt wurde. Und das selbst in der Schweiz, dem vermutlich professionellsten und etabliertesten beruflichen Vorsorgemarkt aller OECD-Staaten.
Zwar hat die Schweiz mit ihrem im Jahr 2000 ins Leben gerufenen Verhaltenskodex bereits einen grossen Schritt in Richtung Selbstregulierung getan. Der Fall Swissfirst zeigt aber, dass die Pensionskassenszene bei dem Thema Governance immer noch „schwimmt“ – obwohl so manche Kasse sich vor Swissfirst selbst keinen Nachholbedarf bescheinigte. Dass der Teufel in der Interessentriangel zwischen Stiftungsrat, Geschäftsführung und Versicherten im gelebten Detail liegt, ist vielen deutlicher denn je geworden. Und das ist gut so – denn nun ist die Grundlage dafür geschaffen, dass sich die Good Governance in Pensionseinrichtungen vom Stiefmütterchen zum heissen Dauerbrenner mausert. Wie auch eine kleinere Kasse eine pragmatische und auf ethischen Grundsätzen fussende Struktur zimmern kann, macht General Electric in der Schweiz vor.
Doch aufgepasst! Der Fall Swissfirst weckt neue Begehrlichkeiten: die der Politik. Aber soll ausgerechnet der Gesetzgeber und die Aufsicht, angestachelt durch teilweise irreführende Veröffentlichungen und Publikationen, die richtige Balance der Interessen finden? Das darf – nein muss – man bezweifeln. Immerhin hat der Regulierungseifer der Vergangenheit ausgerechnet die Position derjenigen geschwächt, denen auf dem Weg zur Good Governance eine Schlüsselrolle zukommt: dem Stiftungsrat. Genau das muss sich wieder ändern.
Die Skepsis über die gesetzgeberische Überaktivität grassiert auch aus anderen Gründen: Sollte das Obligatorium in der zweiten Säule auch auf die freiwilligen Mehrleistungen ausgeweitet werden, steht einer Nivellierung der Vorsorge nichts mehr im Wege. Eine Nivellierung nach unten, wohlgemerkt. Denn bereits jetzt schwindet die Zahl der Arbeitgeber, die wegen der vielen Restriktionen mehr leisten wollen. Die Vorbildfunktion in Europa derart ohne Not aufzugeben, sollte es der Schweiz nicht wert sein.
Herzlichst, Ihr
Maik Rodewald, Chefredaktor
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