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Wir kommen aus vielen Jahren Hochkonjunktur und Vollbeschäftigung. Eigentlich müssten nun unsere Sozialversicherungen ausfinanziert sein und sogar einige Reserven angelegt haben.
Das Gegenteil ist der Fall. In der Altersvorsorge wissen wir, dass spätestens ab 2011/2013 Finanzierungsprobleme in der AHV auftreten. In der Invalidenversicherung türmen wir pro Jahr 1,5 Milliarden Franken neuer Schulden auf und stossen bald einmal einen Schuldenberg von 15 Milliarden vor uns her. Bei der Arbeitslosenversicherung wird innert Jahresfrist die Schuldengrenze von 6,4 Milliarden Franken überschritten sein, womit automatisch zusätzliche Lohnbeiträge fällig werden. Hinzu kommt, dass bei den Pensionskassen nach der Negativleistung der Banken wahrscheinlich bei jeder zweiten eine Unterdeckung besteht. Ebenfalls wachsen die Gesundheitskosten ungebremst weiter, die Versicherer, Leistungserbringer und grosse Teile der Politik schauen zu und allen stehen damit Prämienerhöhungen für 2010 von mindestens fünf bis zehn Prozent ins Haus.
Unsichere Zukunftsaussichten
Alles andere also als rosige Zukunftsaussichten. Gefordert sind nun die Verantwortlichen der jeweiligen Sozialversicherungen wie vor allem auch die Bundespolitik.
Wir haben in der Altersvorsorge mit unseren drei Säulen (AHV, Pensionskassen und freiwilliges Sparen) ein ausgezeichnetes System, auch wenn es in der Handhabung und reglementarischen Ausgestaltung zum Teil die Grenzen der Miliztauglichkeit überschritten hat. Alle drei Systeme sind auf Dauer angelegt. Völlig falsch wäre es nun, parallel zur Finanzkrise und in einer Überreaktion die gesetzlichen Grundlagen sowie die Anlagevorschriften ändern zu wollen. Auf der anderen Seite sind die neuen finanziellen Realitäten und die eingebrochenen Erträge der Anlagen gerade auch eine Chance, um die Stimmbürgerin und den Stimmbürger zu überzeugen, dass unser System einige Anpassungen braucht. Ich denke hier gerade auch an die durch ein Referendum bestrittene Absenkung des Umwandlungssatzes.
Anpassungen gefordert
An erster Stelle auf der politischen Agenda steht für mich die Sanierung der hoch verschuldeten Invalidenversicherung. Für eine auch leistungsseitige Sanierung, eingeschlossen die wahrscheinliche Volksabstimmung nach einem Referendum gegen die Parlamentsbeschlüsse, braucht es vier Jahre. In dieser Zeit dürfen wir die Schuldenlast der IV nicht weiter ansteigen lassen und dies umso mehr, als die AHV und die IV aus dem gleichen Reservefonds schöpfen.
Das Parlament hat 2008 grossmehrheitlich einer Vorlage zugestimmt, welche eine Auftrennung von AHV- und IV-Fonds, während sieben Jahren eine zusätzliche Mehrwertsteuerabgabe von 0,4 Prozent und die Ausstattung der inskünftig alleine geführten IV-Rechnung mit einem Startbeitrag von fünf Milliarden Franken vorsieht. Damit diese Sanierungsschritte zustande kommen, brauchen wir eine Mehrheit in der wegen der Erhöhung der Mehrwertsteuerabgabe notwendigen Volksabstimmung.
Diese Volksabstimmung hätte eigentlich im kommenden Mai stattfinden sollen. Aus welchen Gründen auch immer hat der Bundesrat auch in diesem Dossier gezaudert und gezaubert, die Abstimmung vorerst aufgeschoben und nun neu auf September 2009 festgesetzt. Nicht auszuschliessen ist, dass er mit diesem Vorgehen die Chancen der Vorlage bereits entscheidend geschmälert hat.
Ruhe bewahren
Was die Pensionskassen anbelangt, so dürfen wir nun nicht überreagieren. Richtig ist, dass die Deckungsgradsituation sich per Ende 2008 stark verschlechtert hat. Die Situation ist damit ähnlich wie in der letzten Finanzkrise Ende 2002.
Unsere Gesetzgebung sieht verschiedene Schritte vor, um die Kassen schrittweise wieder zu sanieren. Gefordert sind zuerst die Vorstände und Stiftungsräte der Pensionskassen. Die Deckungsgrade der einzelnen Kassen und Einrichtungen sind miteinander kaum vergleichbar. Im Einzelfall müssen neben dem Deckungsgrad auch andere Kennzahlen, zum Beispiel das Verhältnis von Aktiven zu Rentnern oder die Differenz zwischen der erwarteten Rendite und der Sollrendite, in Betracht gezogen werden. Bei strukturell gesunden Kassen drängt sich die kurzfristige Erhebung von Sanierungsbeiträgen zulasten der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber aufgrund von kurzfristigen Bewegungen an den Finanzmärkten grundsätzlich nicht auf.
Was die Aufsichtsbehörden anbelangt, so gibt das gesetzliche Umfeld diesen den notwendigen Handlungsspielraum, um im Einzelfall angemessen auf die Situation der einzelnen Kasse einzugehen.
Richtigerweise hat der Ständerat eine Motion abgelehnt, welche ein Moratorium von einem Jahr für einschneidende Sanierungsmassnahmen bei Pensionskassen in Unterdeckung verlangt hat. Ebenfalls abgelehnt hat es der gleiche Rat den unter dem Titel Risikominimierung für Pensionskassenanlagen wiederum von linker Seite geforderten Verzicht auf strukturierte Produkte und Hedgefonds und auf Aktivfonds zu verfügen sowie in Zukunft Fremdwährungsanlagen nur mit obligatorischer Wechselkursversicherung zuzulassen.
Unter allen Argumenten ist jenes am überzeugendsten, wonach es ausgeschlossen ist, auf der einen Seite ein relativ hohes Leistungsniveau zu versprechen und andererseits die vollständige Reduktion der Anlagerisiken zu verlangen. Das bedeutet aber nicht, dass nun unkontrollierte oder nicht adäquate Risiken eingegangen werden dürfen. Das Erzielen einer angemessenen Rendite, unter Anwendung der nötigen Sorgfalt und Eigenverantwortung, ist und bleibt auch in den neu geänderten Anlagerichtlinien oberste Handlungsmaxime.
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