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Die Finanzkrise wirkt sich auf die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen (VE) aus. Eine erste Momentaufnahme des Schweizerischen Pensionskassenverbandes Asip bezüglich der finanziellen Situation der VE hat ergeben (vergleiche dazu auch www.asip.ch), dass auf der Grundlage der Daten von 362 VE mit einem Vermögen von rund 318 Milliarden Schweizer Franken der durchschnittliche Deckungsgrad per 31.12.2008 96,5 Prozent beträgt. 60 Prozent der erfassten Einrichtungen befinden sich in Unterdeckung. In der aktuellen Diskussion dürfen daher wichtige Massnahmen und Reformen zur langfristigen Sicherung der beruflichen Vorsorge nicht Opfer ideologischer Auseinandersetzungen werden.
Diskussion einer Unterdeckung
Es ist zu unterstreichen, dass eine Unterdeckung nicht bedeutet, dass eine Vorsorgeeinrichtung zahlungsunfähig wäre. Unterdeckung heisst, dass die Vorsorgeeinrichtung nicht alle Leistungen (Renten und Austrittsleistungen) auf einen Schlag erbringen könnte. Das ist jedoch auch nicht notwendig. Die laufenden Leistungen (Renten- und Kapitalzahlungen) werden auch von Kassen in Unterdeckung immer noch problemlos ausgerichtet, da die VE kein Liquiditätsproblem haben. Einzelne Vorsorgeeinrichtungen werden aber Sanierungsmassnahmen ergreifen müssen. Im Vordergrund stehen eine Minder- oder Nullverzinsung sowie das Erheben von Sanierungsbeiträgen bei den Arbeitgebern und den Versicherten.
Verschiedene Szenarien möglich
Im Moment weiss keiner wirklich, wohin die Reise geht. Man muss sich auf mehrere mögliche Situationen einstellen. Schwierig abzuschätzen ist, ob wir die Talsohle schon durchschritten haben. Offen ist auch, wie sich die Rezession in der Schweiz entwickeln wird. Vor diesem Hintergrund werden mehr oder weniger zielführende Forderungen nach Anpassungen im Bereich der beruflichen Vorsorge erhoben.
Den Vorsorgeeinrichtungen steht eine ganze Palette von möglichen Sanierungsmassnahmen zur Verfügung. Gemäss den heutigen Regelungen haben die aktiven Versicherten und die Arbeitgeber die Hauptlast einer Sanierung zu tragen. Für den Fall einer länger andauernden Rezession, die das Vorsorgesystem vor grosse Herausforderungen stellt, sind im Interesse der Gesundheit der VE als Ganzes und der Vorsorgesicherheit auch weitere Massnahmen in Erwägung zu ziehen. Unter Beachtung von sozialpolitischen Rahmenbedingungen wäre beispielsweise in Extremfällen zur Stärkung der Solidargemeinschaft auch ein stärkerer Einbezug der Rentenbezüger denkbar. Ein solcher Schritt bedingt aber entsprechende gesetzliche Anpassungen.
Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen trägt das oberste Organ die Verantwortung für allfällige Sanierungsmassnahmen. Es geht darum, dass die Führungsorgane eigenverantwortlich eine Lagebeurteilung vornehmen und – zusammen mit dem Experten – ein Sanierungskonzept erarbeiten. Diesbezüglich haben sie sich auch über die Sanierungsdauer (unter Beurteilung der Wirksamkeit einzelner Massnahmen) zu äussern. Entscheidend ist, dass die Aufsichtsbehörden Augenmass wahren und die Pensionskassen nicht vorschnell zu Sanierungsmassnahmen zwingen. Es gibt aber Situationen, bei denen zwingend Sanierungsmassnahmen zu beschliessen sind. Ein generelles Moratorium, wie politisch gefordert wird, ist nicht zielführend, im Gegenteil könnte ein Aufschieben allfälliger Sanierungsmassnahmen die Situation erheblich verschärfen. Zu Recht lehnte daher der Ständerat einen entsprechenden Vorstoss deutlich ab.
Sodann geht die politische Forderung nach restriktiveren Anlagevorschriften, unter anderem Verzicht auf strukturierte Produkte, Hedgefonds und Aktivfonds, zu weit. Wer jetzt für die bereits heute stark regulierte berufliche Vorsorge nach zusätzlicher Regulierung ruft, verkennt die bisherigen Anstrengungen und Entwicklungen in den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen. Entscheidend ist der richtige Umgang mit den erwähnten Anlageinstrumenten. Die per 1.1.2009 in Kraft getretenen neuen Anlagebestimmungen nehmen diesen Aspekt auf (Führungsverantwortung, Wahrung der Sorgfaltspflicht, Diversifikation).
Das Referendum gegen die Senkung des Umwandlungssatzes birgt eine weitere Gefahr. Die erhöhte Lebenserwartung und die Entwicklungen der Finanzmärkte machen eine schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes per 2015 auf 6,4 Prozent unausweichlich. Personen, die sich bereits in Rente befinden, sind von der Senkung des Umwandlungssatzes nicht betroffen. Ein zu hoher Umwandlungssatz führt zu kaum erfüllbaren Leistungsversprechen zulasten der Jungen und zu einer Umverteilung der Erträge. Durch die Senkung wird das Solidaritätsprinzip aufrechterhalten, welches die gemeinsame Übernahme von Risiken durch die Versicherten vorsieht.
Fazit
Die kapitalgedeckte Vorsorge mit betrieblich orientierten, eigenständigen Vorsorgeeinrichtungen stellt weiterhin einen sozialpolitischen Erfolgsfaktor dar. Im Zentrum stehen aber zunehmend Fragen der finanziellen Situation. Diesbezüglich muss die Balance zwischen einer auf einen langen Zeithorizont hin ausgerichteten Verpflichtungsstruktur, und somit einer entsprechend langfristig orientierten Anlagestrategie mit Engagements in volatilen Anlagen, und der Gewährleistung einer grösstmöglichen Sicherheit gefunden werden.
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