Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Brief aus Bern
Veröffentlicht am:  14. April 2009

Performance-Vergleiche von Vorsorgeeinrichtungen für 2008 führen tief ins Jammertal. Ein im Auftrag des Schweizerischen Pensionskassenverbandes Asip von der Beratungsfirma Watson Wyatt durchgeführter Check zeigt eine Median-Performance von minus 15 Prozent. Es handelt sich dabei um per 31.12.2008 effektiv erhobene Daten und keine Schätzungen. Die Bandbreite der Ergebnisse liegt zwischen -8,6 und -27,1 Prozent für 90 Prozent der befragten Kassen.

Kernanlagen wie zum Beispiel Immobilien Schweiz und Obligationen der Eidgenossenschaft und anderer Staaten wiesen positive Renditen aus. Ergänzungsanlagen wie Immobilien Ausland, Hedgefonds, Rohstoffe und High-Yield-Obligationen schnitten stark negativ ab.

Wichtiger als die Zahlen zum Crash-Jahr 2008 ist ein Vergleich über einen längeren Zeitraum. Das Resultat für die letzten fünf Jahre fällt beunruhigend aus: Die Median-Performance vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2008 lag bei mageren 1,4 Prozent pro Jahr. Die Bandbreite für diese Periode reicht von -0,2 Prozent bis 4,2 Prozent pro Jahr für 90 Prozent der Kassen. Die meisten Vorsorgeeinrichtungen konnten also ihre notwendige Sollrendite nicht erzielen. Die Risikofähigkeit der Kassen ist aktuell stark eingeschränkt. Der Asip warnt allerdings davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten, wenn Kassen nun ihre Anlagestrategie überprüfen: „Im Rückblick waren Krisen immer auch Chancen. Deshalb sollten etwa Aktien in einem diversifizierten Portfolio berücksichtigt werden.“

Auf den 1.1.2009 sind zwar die neuen BVV2-Anlagerichtlinien bereits in Kraft getreten, doch nach Interventionen im Parlament werden die Spezial-Kommissionen im Stände- und Nationalrat nochmals aktiv. Sie werden allenfalls Anpassungen vornehmen. Die Pensionskassen sind also gut beraten, wenn sie mit Reglementsänderungen zuwarten, bis sich der parlamentarische Nebel verzogen hat. Zudem gilt ja eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Ausgelöst wurde die Verunsicherung durch die aktuelle Finanzkrise. Die neuen Anlagevorschriften sehen unter anderem die Anlage in Hedgefonds vor. Eine Kategorie, die für viele Parlamentarierer Teufelszeug ist. Nun will der Bundesrat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) anweisen, zusätzliche Erläuterungen zu geben. Überprüft wird wohl auch die neue Regelung in der Freizügigkeitsverordnung, wonach Freizügigkeitsgelder nur noch bei Banken oder kollektiv angelegt werden dürfen.

Die grüne Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber hat anfangs März eine Motion zu einer Grundrente für alle eingereicht. Wie wird die von 17 linksgrünen Parlamentariern mit unterzeichnete Motion begründet? Die Grundrente diene in der sich abzeichnenden Rezession mit zunehmender Erwerbslosigkeit der Existenzsicherung und verkörpere somit einen zukunftstauglichen Gesellschaftsvertrag.

Jede erwachsene Person soll pro Jahr 30.000 Franken erhalten, was bei 6,5 Millionen Vollrenten (Kinder bekommen die Hälfte) den Staat stolze 200 Milliarden Franken kosten würde. Die aktuellen jährlichen Sozialleistungen ohne Pensionskassenrenten belaufen sich nach den Motionären auf 100 Milliarden. Der Mehraufwand von 100 Milliarden könnte – so Prelicz-Huber – durch den Wegfall von Sozialbürokratie und Transferleistungen, durch grössere Wertschöpfung und eine Senkung der Herstellungskosten mehrheitlich aufgefangen werden. Für die Grundsicherung wollen die Grünen auch kräftig an der Steuerschraube drehen und Energie-, Erbschafts- und Reichtumssteuern erheben. Der Vorstoss ist politisch chancenlos, zeigt aber die politischen Bruchlinien zur sozialen Sicherung in der Schweiz auf.

Die Anlagestiftung Ethos sucht Verbündete für ihren Ethos Engagement Pool (EEP). Dieses neue Vehikel will im Auftrag der beteiligten Pensionskassen mit börsenkotierten Schweizer Unternehmen den „Dialog über Good Governance sowie soziale und ökologische Verantwortung“ führen. Das Ziel ist hochgesteckt: Die Förderung eines vorbildlichen Verhaltens im Umwelt- und Sozialbereich soll dazu beitragen, den Wert eines Unternehmens langfristig zu erhöhen. Wo eine klare Rollenverteilung und Kontrolle innerhalb von Unternehmen bestehe, reduzierten sich Risiko und Fehlfunktionen. EEP möchte sowohl bei der Lohnpolitik börsenkotierter Firmen wie auch bei der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses mitreden. Der Ethos-Pool wird von seinen Mitgliedern finanziert, und zwar proportional zum Buchwert – 0,004 Prozent pro Jahr – der gehaltenen Schweizer Aktien. Der Mindestmitgliederbetrag beträgt 2.500 Franken pro Jahr. Mehr Infos unter www.ethosfund.ch.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) möchte verbindlich regeln, wie lange ein Versicherter bei seiner Pensionskasse bleiben kann, wenn er seine Arbeit vor einer möglichen Frühpensionierung aufgibt. Nach der bisherigen steuerlichen Praxis wurde bei vorübergehendem Unterbruch der Erwerbstätigkeit oder bei Berufsaufgabe kurz vor der vorzeitigen Pensionierung eine Weiterversicherung des bisherigen Lohnes – abhängig vom Reglement der Pensionskasse – zugelassen. Als „vorübergehend“ wurde eine Dauer von zwei Jahren vorgesehen. Für das BSV ist eine Dauer von mehr als zwei Jahren ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage „kaum akzeptabel“. Im Rahmen des Möglichen soll aber der Spielraum ausgenützt werden. Vorübergehende Erwerbsunterbrüche und Entlassungen kurz vor einer möglichen vorzeitigen Pensionierung führen nämlich oft zu organisatorischen Schwierigkeiten bzw. zu sehr unbefriedigenden Situationen: Das Alterskapital wird auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen, ein Rentenbezug ist nicht möglich. Der Bundesrat will die Weiterversicherung eines nicht erzielten AHV-Lohnes – so die rechtlich korrekte Umschreibung – über einen neuen Gesetzesartikel regeln.





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