Der Bundesrat verlangt, dass die öffentlichen Pensionskassen ihre Unterdeckung korrigieren. Dafür lässt man den Vorsorgeeinrichtungen jedoch 40 Jahre Zeit. Viele Kassen der öffentlichen Hand sind schon seit Jahren massiv unterdeckt. So war etwa das Vorsorgewerk der Stadt Lausanne Ende November 2008 nur noch zu 39,2 Prozent seiner Verpflichtungen abgesichert, der Pensionskassa der SBB fehlen Milliarden – im miserablen Anlagejahr 2008 sind die Löcher allseits noch grösser geworden.
Allein die Kantone befürchten, dass sie einschliesslich der benötigten Schwankungsreserven rund 30 Milliarden Franken in ihre Vorsorgewerke einschiessen müssten. Bei den Gemeinden fehlen weitere gut 10 Milliarden Franken. Nun tritt die Konferenz der Kantonsregierungen auf die Bremse und macht Opposition gegen die Vorlage des Bundes: Man lasse sich keine Vollkapitalisierung vorschreiben. Sukkurs gibt es seitens der Sozialkommission des Ständerates. Den Kantonsvertretern ist das regionale Hemd besonders nahe. Private Kassen und die Wirtschaft pochen indes auf Gleichbehandlung.
Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia ergreift das Referendum gegen die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Unterstützt wird die Gewerkschaft auch von der SP Schweiz und der Konsumentenzeitschrift K-Tipp.
Das Parlament hatte Ende 2008 entschieden, den Mindest-Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil der zweiten Säule bis 2015 auf 6,4 Prozent zu senken. Für 100.000 Franken Sparkapital gibt es dann für Versicherte im Beitragsprimat noch 6.400 Franken Rente pro Jahr. Die Unia begründet ihr Referendum damit, dass „die Arbeitnehmenden mit tiefen Renten nicht die Folgen der Finanzkrise ausbaden sollen“.
Die vom Bundesrat vorgesehene Senkung des Umwandlungssatzes hat indes nichts mit der Finanzkrise zu tun, sondern mit der Demografie: Weil die Rentner immer älter werden, muss der Kapitalstock länger reichen. Letztlich bedeutet ein versicherungstechnisch zu hoher Umwandlungssatz auch höhere Risiken für die Pensionskassen, weil sie aus dem Kapital mehr Ertrag erwirtschaften müssen. Die Referendumsfrist der nötigen 50.000 Unterschriften gegen die BVG-Revision läuft noch bis zum 16. April.
In einer Motion verlangt die Basler Ständerätin Anita Fetz (SP), mitunterzeichnet von bürgerlichen Ratskollegen, ein „Moratorium für einschneidende Sanierungsmassnahmen bei Pensionskassen in Unterdeckung“. Die Begründung: Ende 2008 waren mehr als die Hälfte der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung. Die Verwerfungen an den Finanzmärkten liessen die Schwankungsreserven dahinschmelzen. Die Motion fordert, dass die BVG-Aufsichtsstelle für eine befristete Dauer von zwölf Monaten „keinen Druck auf rasche Ergreifung von einschneidenden Sanierungsmassnahmen“ aus üben solle.
Solche Massnahmen würden die Lohnnebenkosten erhöhen, die Wettbewerbsfähigkeit der Firmen tangieren sowie die Kaufkraft der Bevölkerung und den Inlandkonsum schwächen. Die Motion rennt offene Türen ein: Schon heute haben private Kassen in Unterdeckung eine Frist von bis zu zehn Jahren, um Sanierungen durchzuführen.
Nach einer Statistik der KGAST (Konferenz der Geschäftsführer der Anlagestiftungen) produzierten die Vorsorgefonds der dritten Säule im vergangenen Jahr Buchverluste von insgesamt 1,4 Milliarden Franken. Die steuerbegünstigte private Vorsorge bleibt trotzdem beliebt. Bis September 2008 wurden 390 Millionen Franken eingezahlt. Lediglich ein einziger Fonds, der CSA Mixta-BVG Basic der Grossbank CS, erzielte mit 3,8 Prozent ein positives Resultat.
Vor allem Fonds mit hohem Aktienanteil erlitten bis zu 20 Prozent Verluste. Aber auch das Obligationen-Management war 2008 herausfordernd: 3a-Fonds sind gesetzlich verpflichtet, das Emittentenrisiko zu senken. Daher dürfen sie nur einen beschränkten Anteil von Staatsobligationen halten, die im letzten Jahr noch eine positive Performance erzielten.
Auf anfangs Jahr hat der Bundesrat die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge angepasst. So wird der Koordinationsabzug von 23.205 Franken auf 23.940 Franken erhöht. Der Schwellenwert für die obligatorische Unterstellung steigt auf 20.520 Franken. Die oberste Limite des versicherten Lohnes im BVG-Obligatorium liegt nun bei 82.080 Franken. Angepasst wurde auch der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a). Wer in einer Vorsorgeeinrichtung versichert ist, kann neu bis zu 6.566 Franken pro Jahr einzahlen. Für beruflich Selbständige ohne zweite Säule beträgt die Limite neu 32.832 Franken.
Mit einer Motion von CVP-Nationalrätin Kathrin Amacker-Amann wird der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Regelungen bezüglich Auszahlung von Freizügigkeitsleistungen zu verschärfen. Geld soll erst fliessen, wenn der Ehegatte oder eingetragene Partner schriftlich eingewilligt hat. Der Motionärin geht es darum, eine Lücke im BVG zu schliessen: Gemäss Gesetz kann jeder Versicherte verlangen, dass ihm ein Viertel seines Altersguthabens als Kapitalabfindung ausbezahlt wird. Dafür braucht es die Unterschrift des Ehegatten oder eingetragenen Partners. Artikel 16 der BVG-Verordnung sieht aber vor, dass Altersleistungen von Freizügigkeitspolicen fünf Jahre vor oder fünf Jahre nach erreichtem Pensionsalter ausbezahlt werden. Dies bedarf keiner schriftlichen Zustimmung des Partners. Somit kann der Versicherte ab 60 Jahren über sein Vermögen aus Freizügigkeitspolicen alleine verfügen. Ein Bundesgerichtsurteil bestätigt die Unterschiede beim Kapitalbezug von Altersleistungen und von Freizügigkeitspolicen. Die Motion verlangt, diese Gesetzeslücke zu schliessen.
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