Auf den 1.1.2009 wurden die Beiträge und Grenzbeträge für die erste und zweite Säule angepasst. So beträgt die minimale AHV-Rente neu 1.140 Franken pro Monat, die maximale Rente ist doppelt so hoch. Die maximale Ehepaarrente – sie wird in zwei Renten ausbezahlt – bleibt weiterhin „gedeckelt“ und macht monatlich 3.420 Franken aus. In der Vorsorge ist versichert, wer einen Mindestjahreslohn von 20.520 Franken erzielt. Die oberste Limite des Jahreslohnes im BVG-Obligatorium liegt bei 82.080 Franken. In die gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a können Versicherte mit zweiter Säule maximal 6.566 Franken einzahlen. Wer keiner Vorsorgeeinrichtung angehört, darf höchstens 32.832 Franken auf sein 3a-Konto legen.
Die SBB-Pensionskasse ruft noch dringlicher nach Vater Staat: Satte 4,5 Milliarden Franken sollen her, um die Deckungslücke zu schliessen und eine „angemessene Wertschwankungsreserve“ zu bilden. Als die SBB-PK verselbständigt wurde, flossen bereits Milliarden vom Staat und der Deckungsgrad betrug 100 Prozent. Die SBB beziffert die aktuelle Lücke in ihrer Pensionskasse mit 2,45 Milliarden Franken, was einem Deckungsgrad von knapp über 80 Prozent entspricht. Unterstützung erhält die SBB von den Gewerkschaften und der SP Schweiz, während die bürgerlichen Parteien, Economiesuisse und die kantonalen Finanzdirektoren abwinken – die SBB soll ihre Vorsorgeeinrichtung aus eigener Kraft sanieren.
Die Berufliche Vorsorge animiert die Volksvertreter in den letzten Monaten verstärkt zu politischen Vorstössen:
• Mit einer parlamentarischen Initiative will Markus Hutter (FDP, Zürich) die BVG-Einkäufe von Selbständigerwerbenden nach Erwerbsaufgabe regeln und einen Artikel ins BVG-Gesetz einfügen. Sofern die Einkaufsbeträge aus realisiertem Liquidationsgewinn erfolgen und steuerlich in Abzug gebracht werden, sollen unter anderem folgende Bestimmungen gelten: Die Einkäufe dürfen nur zum Erwerb von Altersleistungen verwendet werden, der Eintritt in die freiwillige Versicherung kann bis zu 5 Jahre nach Erreichen des Pensionsalters erfolgen und die Rentenleistungen sind zu 80 Prozent steuerbar.
• Die grüne Waadtländer Nationalrätin Adèle Thorens Goumaz verlangt eine Nachhaltigkeitsstrategie von Pensionskassen. Die Vorsorgeeinrichtungen seien zu verpflichten, ihre Anforderungen in der Anlagepolitik zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung festzulegen und die diesbezügliche Strategie zu veröffentlichen.
• Mit einer Motion will Jürg Stahl (SVP, Zürich) eine Flexibilisierung der Anlagestrategien für überobligatorische Vorsorgeeinrichtungen im Freizügigkeitsgesetz festschreiben. Es geht dabei um Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich Lohnteile über dem 1,5-fachen oberen Grenzbetrag nach BVG versichern. Diese Einrichtungen können ihren Versicherten zwar unterschiedliche Anlagestrategien anbieten, müssen aber trotzdem Mindestleistungen nach Gesetz erbringen. Dies will die Motion nun ändern und verlangt eine klare Unterscheidung zwischen obligatorischen und ausserobligatorischen Leistungen im Freizügigkeitsrecht. Nach geltendem Recht wird ein durch die Auswahl einer Anlagestrategie gewähltes höheres Risiko durch die Vorsorgeeinrichtung getragen.
Die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates tritt bei der Strukturreform der zweiten Säule auf die Bremse. Ausgelöst hat den Marschhalt die schwelende Finanzkrise. Die SGK will zuerst klarer sehen, ehe weiter an der zweiten Säule revidiert wird. Der Bundesrat ist aufgefordert, bis Februar 2009 einen Bericht vorzulegen. Was den zuständigen Bundesrat Pascal Couchepin wenig freut, sieht er doch keinen Zusammenhang zwischen Strukturreform und dem Crash an den Anlagemärkten. Die vom Ständerat bereits abgesegnete Vorlage verlangt eine Kantonalisierung der direkten Aufsicht unter einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission, ferner strengere Verhaltensregeln für die Verwalter von Vorsorgegeldern. Auch eine zweite Vorlage des Bundesrates – es geht um Massnahmen für eine längere Lebensarbeitszeit – wird später auf den Weg durch die parlamentarischen Mühlen geschickt.
Der Bundesrat will Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz schaffen und den Einlegerschutz verstärken. Das Parlament wird in der Dezembersession darüber abstimmen. Die Änderungsvorschläge im Bundesgesetz für Banken und Sparkassen betreffen auch die zweite Säule. Heute sind Einlagen bei Vorsorgestiftungen und Freizügigkeitsstiftungen der Banken nicht zusätzlich geschützt. Der Schutz ist nur gegeben, wenn der Höchstbetrag der priviliegierten Einlagen – aktuell 30.000 Franken – nicht bereits durch übrige Guthaben bei derselben Bank beansprucht wird. Neu sollen die Guthaben bei Vorsorgestiftungen pro Einleger unabhängig von anderen Einlagen vom erhöhten Konkursprivileg (100.000 Franken) profitieren. Damit können sich die geschützten Einlagen eines Kunden verdoppeln.
Auch der Kapitalstock der ersten Säule wird von Buchverlusten gebeutelt. Rund 5 Milliarden Franken ist der AHV-Fonds in 2008 leichter geworden. Das sind immerhin 20 Prozent des angelegten Kapitals. Nun regt sich Kritik am Verwaltungsrat. „Da sind alle die geselligen Kommissionsfunktionäre wieder beisammen, die sich schon anderswo und überall treffen. Der Fonds hat kein externes Audit-Gremium, das sich in die Anlagepolitik einbringt“, kritisiert der Publizist Beat Kappeler in der „NZZ am Sonntag“. Er bemängelt ferner, dass man das Nationalbank-Gold vorschnell zugunsten des AHV-Fonds und zu Preisen verkauft habe, die heute doppelt so hoch lägen. Kappelers Rechnung: Die 7 Gold-Milliarden der AHV seien wohl nur noch 6 Milliarden wert, während es im Schosse der Nationalbank 13 Milliarden Franken wären.
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