Ein schlimmes Jahr für die Vorsorgeeinrichtungen: Über die Hälfte der Pensionskassen weist aktuell eine Unterdeckung auf. Sanierungsmassnahmen werden angedacht. An ihrer Asset Allocation wollen die Kassen-Manager trotz Krise festhalten. Zu Recht.
Die Talfahrt an den Finanzmärkten zieht auch die Schweizer Pensionskassen mit nach unten – so stark wie seit 1974 nicht mehr, als der Erdölschock zu massiven Buchverlusten führte. Per Ende Oktober wies der Pictet-25-Index mit einem Aktienanteil von 25 Prozent – die Benchmark vieler Vorsorgeeinrichtungen – ein Minus von 10,2 Prozent aus. Laut Michael Brandenberger, CEO der Beratungsfirma Complementa, befinden sich aktuell rund die Hälfte der privaten Pensionskassen in Unterdeckung. Bei öffentlich-rechtlichen Kassen schaut es noch trister aus. Hier dürften über zwei Drittel eine Unterdeckung aufweisen. Was heisst, dass die Pensionsverpflichtungen nicht mehr zu 100 Prozent durch Vermögenswerte gedeckt sind.
Es ist schnell abwärts gegangen. Noch anfangs 2008 waren nahezu alle privatrechtlichen Kassen zu 100 Prozent gedeckt. Ende September betrug der Anteil der Minus-Kassen etwa 20 Prozent, ehe der Crash-Monat Oktober beschleunigt ins Jammertal führte. Das Pensionskassenvermögen dürfte dieses Jahr um rund 70 Milliarden Franken schwinden. Zu Jahresbeginn waren es noch 600 Milliarden.
Vor allem unter den öffentlich-rechtlichen Kassen sind einige stark unterdeckt. Nicht nur wegen der Börsenverluste im laufenden Jahr: Teilweise drückten sich die Arbeitgeber in der Vergangenheit um ihre Beiträge, wurden grosszügige Leistungen gewährt und wirtschafteten die Kassenwarte miserabel. Ein besonders krasses Beispiel ist die Pensionskasse des Walliser Lehrerpersonals. Der Deckungsgrad sackte dort auf rekordtiefe 44 Prozent. 2006 schoss der Kanton 341 Millionen Franken zu, was den Deckungsgrad auf 72 Prozent erhöhte. Aktuell sind es noch um die 60 Prozent. Ähnlich marode präsentiert sich die Vorsorgekasse für das übrige Walliser Staatspersonal, die 264 Millionen vom Staat erhielt. Ende 2009 will man die beiden unterfinanzierten Kassen fusionieren. Schon für einen angestrebten Deckungsgrad von 80 Prozent wären gegenwärtig aber weitere rund 600 Millionen Franken nötig.
83,5 Prozent beträgt Ende Oktober der Deckungsgrad der Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich (BVK). Innert zehn Monaten bedeutet dies einen Rückgang von 17,2 Prozent. Verantwortlich dafür seien aber nicht Kapitalausfälle, sondern Buchverluste als Folge der Baisse an den Kapitalmärkten, beruhigen die BVK-Verantwortlichen. Die Statuten der Kasse sehen vor, dass ab einem Deckungsgrad von unter 90 Prozent „Sanierungsmassnahmen festzulegen” sind. Wie das zu geschehen hat, ist nicht explizit geregelt. Möglich wäre, dass sowohl Arbeitgeber als auch die Destinatäre dazu beitragen (siehe auch Übersichtskasten auf den Seiten 20/21). Oder man sitzt die Krise aus und wartet auf eine Erholung der Aktienmärkte.
Schliesslich ist die Unterdeckung in vielen Fällen börsenbedingt. Diese Strategie ging schon 2002/2003 auf. Damals traf die Unterdeckung noch mehr Kassen als heute. Doch zwei Jahre später ging es wieder aufwärts und Sanierungen waren kein Thema mehr. Zudem: Der Bundesrat hat Druck von den öffentlich-rechtlichen Kassen genommen. Eine im September zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedete Botschaft sieht vor, dass eine Vollkapitalisierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen innert 40 Jahren erfolgen soll – ursprünglich waren 30 Jahre vorgesehen. Bis dahin werden die Deckungsgrade wohl noch das eine oder andere Mal stark schwanken.
Mit den Schwankungen der Börse leben
„Einbrüche an den Finanzmärkten treten immer wieder auf“, schreibt denn auch Dieter Stohler, Direktor der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS), auf der Homepage seiner Vorsorgeeinrichtung. Dauer und Ausmass einer Krise liessen sich aber nicht vorhersehen: „Aus diesem Grund ist die Anlagestrategie so festgelegt, dass die PKBS eine realistische Chance hat, die Verpflichtungen gegenüber den Versicherten langfristig durch entsprechende Vermögenswerte zu sichern.“ In Basel hatten die Steuerzahler im letzten Jahr die PKBS mit 1,477 Milliarden Franken ausfinanziert. Der Deckungsgrad lag per 1. Januar 2008 also bei exakt 100 Prozent. Zehn Monate später waren es „deutlich unter 95 Prozent“, wie sich die PKBS vorsichtig äussert. Die Rendite des Anlagevermögens beträgt im laufenden Jahr bisher –9,5 Prozent.
Stohler wehrt sich gegen den Vorwurf, eine zu riskante Anlagestrategie zu verfolgen: „Um den Deckungsgrad halten zu können, benötigt die PKBS derzeit eine Rendite von 4,6 Prozent pro Jahr. Diese Vorgabe lässt sich mit risikolosen Anlagen wie Schweizer Bundesobligationen nicht erreichen.“ Daher müsse man – auch im Interesse einer möglichst breiten Diversifikation der Anlagen – teilweise in Aktien und andere risikobehaftete Anlagen investieren. Hier seien langfristig auch höhere Erträge zu erwarten. Was wiederum auch höhere Wertschwankungen bedeute.
Der PKBS-Direktor plädiert für mehr Nüchternheit in der Beurteilung der aktuellen Baisse: „Ein Deckungsgrad unter 100 Prozent bedeutet zwar, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherten nicht mehr vollständig durch das Vermögen gedeckt sind. Da aber nicht alle Verpflichtungen gleichzeitig und sofort zur Bezahlung fällig werden, sind die Renten sichergestellt.“ Die Liquidität der PKBS war und sei in keiner Weise in Gefahr.
Es braucht Liquidität und gute Nerven
Die Liquidität ist in der gegenwärtigen Situation ein heikler Punkt: Eine schwierige Situation würde sich für einige Vorsorgeeinrichtungen dann ergeben, wenn die Konjunktur sich so stark abschwächt, dass es zu grossem Personalabbau kommt. Dann würden nämlich viele Mittel aus den Pensionskassen für Austrittsleistungen abgezogen. Fehlt es an der nötigen Liquidität, müssten die Kassen im dümmsten Moment Anlagen verkaufen und Buchverluste realisieren.
Bisher haben die Pensionskassen-Manager die Nerven behalten und an ihrer Asset Allocation festgehalten. Der Aktienanteil in den Portfolios lag Ende 2007 bei durchschnittlich 28 Prozent. Berücksichtigt man die Kursverluste bis Ende Oktober, dürften es aktuell um die 20 Prozent sein. Das beschränkt das weitere Abwärtsrisiko. Die PK-Experten von Complementa gehen auch nicht davon aus, dass die Kassen in den nächsten Wochen in grossem Stil ihre Aktien verkaufen werden. Im Gegenteil: Risikofähige Vorsorgewerke werden die Gelegenheit nutzen und zu günstigen Preisen zukaufen. Zumal ja auch bei den als sicher geltenden Anlagen wie Staatsanleihen die Auswahl begrenzt ist und die Preise sehr hoch sind. Allen PK-Verantwortlichen ist zudem klar, dass sich die Altersvorsorge der zweiten Säule ohne Kapitalerträge gar nicht finanzieren lässt.
Einzelne Kassen werden sanieren müssen
Für wie viele der 2.700 Schweizer Pensionskassen drängen sich Sanierungen auf? Complementa spricht von „einzelnen Kassen“, die Massnahmen ergreifen müssen. Legt man die Latte bei einer Unterdeckung von 90 Prozent und tiefer an, dürften zurzeit 10 Prozent der Kassen davon betroffen sein.
Hier werden sich die Stiftungsräte zumindest schon mal Gedanken über Sanierungsmassnahmen machen.
Radikalreform durch vereinfachtes BVG?
Grundlegend hat dies der Schweizerische Pensionskassenverband (Asip) getan, als er im Frühjahr seinen Vorschlag für ein vereinfachtes BVG vorstellte. Wissenschaftliche Grundlage bildete eine Studie des Forschungsinstituts für Empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik der Universität Sankt Gallen. Was der Asip konkret vorschlägt, ist für Schweizer Verhältnisse eine Radikalreform: Der Asip will den Mindestzins abschaffen. Stattdessen würde dem angesparten Altersguthaben zum Jahresende ein erzielter Überschuss gutgeschrieben. Davon profitierten auch Rentner. Allerdings müssten sie sich neu auf schwankende Renten einstellen: Diese steigen mit den Überschüssen und sinken wieder, wenn es nichts zu verteilen gibt.
Jede Vorsorgeeinrichtung hätte diesen Überschuss selber zu berechnen. Alles, was die versicherungstechnischen Reserven und die Wertschwankungsreserve übersteigt, müsste den Versicherten jährlich gutgeschrieben werden. Heute verfügen viele Kassen über sehr hohe Reserven, die sie horten statt verteilen. Negative Gutschriften – sprich Abzüge – wären ausgeschlossen. Auch wenn die Börse wie aktuell korrigiert, sollen die Versicherten nicht direkt leiden. Bei einer Unterdeckung von mehr als 10 Prozent würde nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz saniert. Das bedeutet, dass neu auch Rentner mithelfen müssten, ein Finanzloch zu stopfen. Heute werden sie nur sehr eingeschränkt zur Sanierung beigezogen, und dauerhafte Rentenkürzungen sind untersagt. Der Asip-Vorschlag wurde von den Sozialpartnern kühl aufgenommen. Dauert die Finanzkrise indes länger an, wird man die Ideen intensiver diskutieren.
Auch keine Hektik bei „Aktien-Kassen“
Von Panik ist selbst bei Vorsorgeeinrichtungen mit sehr hohem Aktienanteil und entsprechend massiven Buchverlusten nichts zu spüren. So bezeichnet Herbert Brändli, Stiftungsratspräsident der Profond Vorsorgeeinrichtung mit 50 Prozent Aktienanteil, die einseitige Fixierung auf den Deckungsgrad als irrelevant: „Für unsere Versicherten sind die Ansprüche trotz der aktuellen Marktturbulenzen auf keine Art und Weise gefährdet. Die laufenden Einlagen und Beiträge sind beträchtlich höher als die Ausgaben.” Profond könne ihre Verpflichtungen mit der zugeführten Liquidität abdecken und gleichzeitig mit den Überschüssen auf der „Anlageseite adäquat auf veränderte Marktbedingungen reagieren“.
Profond investiert also weiter in Aktien. Die aktuellen Reinigungsprozesse in der Finanzbranche böten auch Chancen, so Brändli: „Das Portfolio von Profond ist stabil und wird von einer sich abzeichnenden Rückbesinnung auf fundamentale Gegebenheiten überdurchschnittlich profitieren.” Die Verwerfungen an der Börse wirken sich selbstverständlich auch auf den Deckungsgrad von Profond aus, der unter 90 Prozent gesunken ist. Anschlusspartner, die auf Ende Jahr ihren Vertrag bei Profond künden, wären momentan schlecht beraten – ihre Abfindung aus Teilliquidation würde weniger als 100 Prozent der Altersguthaben betragen. Profond hat in den letzten Jahren die Sparkapitalien jeweils überdurchschnittlich verzinst.
Wie auch die kleine Integral-Stiftung, welche im diesjährigen Pensionskassen-Rating des Zürcher „Tages-Anzeigers“ den Spitzenplatz belegte. Die Sammelstiftung mit Sitz in Thusis/GR versichert 214 kleinere und mittlere Unternehmen mit 1.800 Destinatären und hat einen Aktienanteil von 80 Prozent. Entsprechend gesunken ist der Deckungsgrad – auf unter 85 Prozent bis Ende Oktober. Auf lange Sicht kann sich das Resultat der Sammelstiftung sehen lassen: Seit 1985 wurde das Kapital der Versicherten im Durchschnitt 2 Prozent über dem gesetzlichen Minimum verzinst. Schon für einen Normalverdiener bedeutet das am Ende seiner Berufskarriere zwischen 150.000 und 200.000 Franken mehr Sparkapital. Dazu: In der Regel sind die Anlageerträge der wichtigste Beitragszahler und sorgen für über 50 Prozent der Rente beziehungsweise der Sparguthaben.
Nur die nackten Zahlen im Blick
Gespannt darf man auf die repräsentative Swisscanto-Studie 2009 sein, wenn sich die Kassen-Manager für das Crash-Jahr 2008 vergleichen. Auch wenn die Strukturen der Vorsorgeeinrichtungen – es gibt junge Kassen mit vielen Aktiven und wenigen Rentnern, aber auch reine Rentnerkassen – einen Vergleich wegen der unterschiedlichen Risikofähigkeit erschweren, gelten für alle die gleichen Anlagevorschriften und Marktbedingungen.
In den letzten Jahren waren die Unterschiede bei den erzielten Renditen riesig: Die Swisscanto-Studie 2008 erfasst die Netto-Performance über den Zeitraum 2002 bis 2007. Im vergleichbar schwierigen 2002 legte die Kasse mit der besten Performance um 7,94 Prozent zu, während die tiefste Rendite –22,6 Prozent betrug. Durchschnittlich tauchten alle Kassen um 5,89 Prozent. 2005 lag die Bandbreite zwischen 19,5 und 2,8 Prozent bei einer durchschnittlichen Rendite von 11 Prozent. Im letzten Jahr erzielte die beste Performerin ein Plus von 5,9 Prozent, die letzte brachte es auf –4 Prozent und der Durchschnitt lag bei 2,1 Prozent.
Um ihre Verpflichtungen gegenüber den Versicherten langfristig zu erfüllen, brauchen die meisten Schweizer Vorsorgeeinrichtungen durchschnittlich Renditen zwischen 4 und 6 Prozent. Die Latte ist also gelegt.
Unterdeckung: Das verlangt der Gesetzgeber
Was bei Unterdeckung von Vorsorgeeinrichtungen zu geschehen hat, steht im BVG-Gesetz und in den Weisungen des Bundesrates vom 27. Oktober 2004.
Art. 65c BVG: Zeitlich begrenzte Unterdeckung
Eine zeitlich begrenzte Unterdeckung und damit eine zeitlich begrenzte Abweichung vom Grundsatz der jederzeitigen Sicherheit ist zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Leistungen im Rahmen des Gesetzes bei Fälligkeit erbracht werden können. Die Vorsorgeeinrichtung muss Massnahmen ergreifen, um die Unterdeckung in einer angemessenen Frist zu beheben.
Art. 65d: Massnahmen bei Unterdeckung
Die Vorsorgeeinrichtung muss die Unterdeckung selbst beheben. Der Sicherheitsfonds tritt erst dafür ein, wenn die Vorsorgeeinrichtung zahlungsunfähig ist.
Die Massnahmen zur Behebung einer Unterdeckung müssen auf einer reglementarischen Grundlage beruhen und der besonderen Situation der Vorsorgeeinrichtung, insbesondere den Vermögens- und Verpflichtungsstrukturen wie den Vorsorgeplänen und der zu erwartenden Entwicklung des Bestandes der Versicherten sowie der Rentner Rechnung tragen. Sie müssen verhältnismässig, dem Grad der Unterdeckung angemessen und Teil eines ausgewogenen Gesamtkonzeptes sein.
Sofern andere Massnahmen nicht zum Ziel führen, kann die Vorsorgeeinrichtung während der Dauer der Unterdeckung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Beiträge zur Behebung einer Unterdeckung erheben. Der Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die Summe der Beiträge der Arbeitnehmer.
Auch von Rentnern kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Sanierungsbeitrag verlangt werden: Dieser Beitrag darf nur auf den Teil der laufenden Rente erhoben werden, der in den letzten zehn Jahren vor der Einführung der Massnahme durch gesetzliche oder reglementarisch nicht vorgeschriebene Erhöhungen entstanden ist. Er darf nicht auf Versicherungsleistungen bei Alter, Tod und Invalidität der obligatorischen Vorsorge erhoben werden, wenn eine entsprechende reglementarische Grundlage vorhanden ist. Die Höhe der Renten bei Entstehung des Rentenanspruchs bleibt jedenfalls gewährleistet. (Anmerkung der Redaktion: Seit dem Bestehen des BVG-Obligatoriums wurde noch keine einzige Rente wegen Deckungslücken der Pensionskasse gekürzt.)
Sofern sich diese Massnahmen als ungenügend erweisen, kann die Vorsorgeeinrichtung den Mindestzinssatz während der Dauer der Unterdeckung, höchstens jedoch während fünf Jahren unterschreiten. Die Unterschreitung darf Fortsetzung auf Seite 21
Fortsetzung von Seite 20 höchstens 0,5 Prozent betragen. (Anmerkung der Redaktion: Die Vorsorgeeinrichtungen können den überobligatorischen Teil der Altersguthaben noch tiefer oder gar nicht verzinsen.)
Kassenverantwortliche in der Pflicht
In seinen Weisungen hat der Bundesrat das Gesetz näher präzisiert. Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung der Pensionskassen. Das Führungsorgan hat sich bei Unterdeckung auf die Vorschläge des Experten für berufliche Vorsorge und allenfalls die Vorschläge weiterer Fachpersonen wie Anlageexperten und der Kontrollstelle abzustützen. Die Vorsorgeeinrichtung muss die Unterdeckung unabhängig von ihrem Grad der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Verlangt wird ein Massnahmenkonzept, wie die Unterdeckung voraussichtlich behoben werden kann. Die Vorsorgeeinrichtung hat dann die Wirkung und den Zeitrahmen der Massnahmen laufend zu beobachten und bei Bedarf anzupassen.
Die beschlossenen Sanierungsmassnahmen müssen dem Grad der Unterdeckung angemessen sein. Dabei kann zwischen einer geringen und einer erheblichen Unterdeckung unterschieden werden: Als erheblich gilt eine Unterdeckung von mehr als 10 Prozent. Über die Richtgrösse hat sich der Experte für berufliche Vorsorge zu äussern. Aufgrund der spezifischen Situation einer Kasse kann eine erhebliche Unterdeckung bereits bei einer geringeren Deckungslücke gegeben sein.
Die beschlossenen Massnahmen sollen in der Regel innert 5 bis 7 Jahren die Unterdeckung beheben, wobei eine Frist von maximal 10 Jahren eingeräumt wird. Einschneidende Massnahmen wie die Erhebung von Sanierungsbeiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie eine Verzinsung der Sparguthaben unter dem Mindestsatz dürfen erst dann getroffen werden, wenn andere, weniger weit gehende Massnahmen nicht zum Ziel führen.
Eine Minder- oder Nullverzinsung bei einer umhüllenden Vorsorgeeinrichtung im Beitragsprimat ist zulässig, sofern sie im Reglement vorgesehen ist und die Informationspflicht gegenüber den Versicherten und der Aufsichtsbehörde eingehalten wird. Die Anwendung eines Negativzinssatzes ist für sämtliche dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) unterstellten Vorsorgeeinrichtungen – also auch für die Kaderkassen – ausgeschlossen.
Beim individuellen Austritt eines Versicherten aus einer Kasse mit Unterdeckung muss die Vorsorgeeinrichtung den Nachweis erbringen, dass bei der Berechnung der BVG-Schattenrechnung und bei der Berechnung nach FZG die Vorschrift der Verzinsung nach dem Mindestzinssatz eingehalten wird.
Reglemente können vorsehen, dass der Stiftungsrat einer Kasse den Zinssatz für das abgelaufene Jahr erst nach Kenntnis des Jahresergebnisses vornimmt. Gestützt auf eine reglementarische Grundlage kann der Stiftungsrat die künftigen Ansprüche der Versicherten auf überobligatorische Leistungen generell oder vorübergehend kürzen. Geänderte Reglemente sind zwingend der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Überprüfung einzureichen. BR
Fünf Fragen zu PKs und Börsen-Crash
Betrifft die aktuelle Kreditkrise alle Pensionskassen?
Die Vorsorgeeinrichtungen legen ihr Vermögen heute zu 25 bis 30 Prozent in Aktien an. Sinken die Börsenkurse, hinterlässt dies auch Spuren in den Bilanzen der Pensionskassen. Seit Ende 2007 betragen die Buchverluste bei einem Gesamtvermögen von gut 600 Milliarden Franken etwa 70 Milliarden Franken.
Wie dramatisch sind Verluste von 70 Milliarden Franken für unsere Pensionskassen?
Gemessen am Gesamtvermögen beträgt das Minus etwa 11 Prozent. Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme – und um Buchverluste. Zum Vergleich: Im sehr guten Börsenjahr 2005 legten die Vorsorgeeinrichtungen um durchschnittlich 11,1 Prozent zu. Entscheidend ist die längerfristige Entwicklung. Als Gradmesser gilt der BVG-Index 93 der Bank Pictet mit einem Aktienanteil von 25 Prozent: Demnach betrug die jährliche Rendite von 1985 bis 2007 durchschnittlich 5,91 Prozent.
Wäre es beim Auf und Ab an den Börsen nicht besser, die Pensionskassen würden ganz auf Aktienanlagen verzichten?
„Risikolos“ lässt sich nur der Normalzins von 3 Prozent verdienen, wie er etwa auf Anleihen der Eidgenossenschaft bezahlt wird. Nach Abzug von Verwaltungskosten und Inflation lässt sich damit kaum die Kaufkraft des Kapitals erhalten. Damit die Rechnung aufgeht, müssen die meisten Pensionskassen auf den Vorsorgegelder ihrer Versicherten eine Rendite von über 4 Prozent erzielen.
Können Pensionskassen auch pleitegehen?
Wird eine Pensionskasse zahlungsunfähig, springt die Stiftung Sicherheitsfonds ein. Allerdings ist der Anspruch limitiert auf das Anderthalbfache des maximal versicherten Lohnes. Das sind aktuell 119.340 Franken. Was darüber liegt, ist nicht mehr gedeckt. Alle Vorsorgeeinrichtungen zahlen Solidaritätsbeiträge an den Sicherheitsfonds.
Warum schneiden die Pensionskassen bei den Anlageerträgen so unterschiedlich ab?
Im Rahmen der gesetzlichen Begrenzungen der einzelnen Anlagen – unter anderem Obligationen und Aktien – sind die Vorsorgeeinrichtungen selber für ihre Strategie verantwortlich. Das führt zu grossen Renditeunterschieden. Nach der Swisscanto-Studie 2008 liegen die besten Kassen bei knapp 6 Prozent und der Durchschnitt bei 2,1 Prozent. Die Schlusslichter weisen Verluste von –4 Prozent aus. BR
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