Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Brief aus Bern
Veröffentlicht am:  09. Oktober 2008

Der Ständerat hat in der Herbstsession neue Strukturen für die berufliche Vorsorge beschlossen. Nun liegt der Ball beim Nationalrat. Darum geht’s: Aufgaben und Haftung der verschiedenen Akteure der zweiten Säule werden voneinander abgegrenzt und die Aufsicht neu strukturiert. Einerseits soll die direkte Aufsicht gestärkt werden, andererseits will man die indirekte Aufsicht einer neuen eidgenössischen Oberaufsichtskommission übertragen, die weisungsungebunden arbeitet. Revisionsstellen sollen sich auch in Zukunft nicht ins operative Geschäft der Pensionskassen einmischen dürfen. Wer kontrolliert, darf also nicht auch noch die Weichen stellen. Die verabschiedete Vorlage verzichtet auf radikale Offenlegungsvorschriften für Pensionskassenverantwortliche und überlässt es dem Bundesrat, hier nach dem Rechten zu schauen. Klar ist, dass sogenanntes „Parallel-Running“ ebenso wenig toleriert wird wie Retrozessionen für den Vertreiber eines Anlageprodukts.

Die BVG-Strukturreform berücksichtigt die demografischen Veränderungen. Zwei neue Regelungen für ältere Arbeitnehmer sind vorgesehen, welche das Renteneinkommen verbessern und die weitere Beteiligung am Arbeitsmarkt fördern sollen. So will man den schrittweisen Rückzug aus dem Erwerbsleben erleichtern, indem eine Lohnreduktion von bis zu einem Drittel ab 58 Jahren durch eigene, höhere Beiträge an die zweite Säule aufgefangen wird. Damit möchte man verhindern, dass Teilzeitarbeit vor der Pensionierung die Rente übermässig drückt. Wer über das ordentliche Rentenalter von gegenwärtig 65 Jahren hinaus arbeitet, soll seinen Lohn weiter versichern und seine spätere Rente damit aufbessern können.

Die eidgenössische BVG-Kommission, welche den Bundesrat in Fragen der beruflichen Vorsorge berät, empfiehlt eine Senkung des Mindestzinses: Die Altersguthaben sollen 2009 im Minimum zu 2 Prozent verzinst werden. Für 2008 liegt der Mindestzins bekanntlich bei 2,75 Prozent. Der Bundesrat wird über das politisch hochbrisante Geschäft voraussichtlich im November oder anfangs Dezember entscheiden. In der Vergangenheit hielt sich die Landesregierung jeweils an den Vorschlag ihrer BVG-Kommission, in der auch die Sozialpartner und Vorsorgeeinrichtungen vertreten sind. 2 Prozent gelten bereits als Kompromiss, denn die Gewerkschaften sind für 2,25 Prozent, während Arbeitgeber und Pensionskassenverantwortliche für 1,75 Prozent plädieren. Aufgrund der Finanzkrise und hoher Buchverluste der Pensionskassen ist eine Senkung des Mindestzinssatzes an sich unbestritten, gefeilscht wird wie immer um das „richtige“ Mass.

Kann die Schweiz von ausländischen Reformen der Altersvorsorge profitieren? Mit dieser Frage befasst sich eine vom Bundesamt für Sozialversicherung kürzlich veröffentlichte Studie, durchgeführt durch das Hochschulinstitut für Öffentliche Verwaltung IDHEAP der Universität Lausanne. Verglichen wurden dabei die Rentensysteme von Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Schweden. Die Studie fokussiert auf vier Ziele im Reformprozess: Einmal geht es darum, die Herausforderung der demografischen Alterung zu meistern – entweder durch zusätzliche Mittel oder durch eine Leistungskürzung. Beides ist unpopulär. Das zweite Ziel besteht darin, den Generationenvertrag zu leben und die finanziellen Folgen der demografischen Alterung gerecht zwischen Beitragszahlern und Rentenbezügern zu verteilen.

Drittes Ziel ist ein Rentensystem, das die Beschwerlichkeit der Arbeit oder die Dauer der Erwerbstätigkeit berücksichtigt. Und als viertes Ziel sollen auch die sozialen und arbeitsmarktlichen Veränderungen berücksichtigt werden. So versuchen die fünf verglichenen Länder, Teilzeitmitarbeitende oder Personen, die wegen Kindererziehung oder Weiterbildung weniger oder zeitweise nicht arbeiten, bezüglich ihrer Rentenansprüche nicht zu benachteiligen.

Die BSV-Studie identifiziert in ihrem Fazit drei Erfolgsfaktoren für eine Reform der Altersvorsorge: In erster Linie braucht es bei den Schlüsselfragen einen breiten Konsens. Erfolg hat eine Reform dann, wenn selbstregulierende Mechanismen beschlossen werden. Bestimmte umstrittene Massnahmen hängen nämlich von wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen ab, von denen man zum Zeitpunkt der Einführung der Reform noch zu wenig weiss. Dies führt zum Ausgleich zwischen zu pessimistischen und zu optimistischen Annahmen. Und schliesslich zeigt sich, dass grundlegende Reformen besser angenommen werden als kleine Retuschen – ein Fingerzeig an die Politik, statt Reförmchen die Reform zu wagen. Das BSV hofft auf eine „schweizerische Altersvorsorge als Sinnbild der nationalen Solidarität“.

Der Steuerungsausschuss „Dialog Finanzplatz Schweiz“ Stafi hat anfangs September ein erstes Massnahmenbündel verabschiedet, um die Rahmenbedingungen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die Vorschläge sind politisch nicht unumstritten: Die Schweiz will für Hedgefonds und Private-Equity-Gesellschaften steuerlich attraktiver werden. Kritiker argwöhnen einen Steilpass für Spekulanten. Ein Schreiben der Steuerverwaltung zeigt, wie der Spielraum bei Performance Fees und Carried Interests ausgeschöpft werden kann – auf bestehender Gesetzesgrundlage notabene.

Vermögensverwaltern von Offshore Funds wird die freiwillige Unterstellung unter die Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission EBK erleichtert. Die EBK will in Zukunft auch auf weitergehende Auflagen bei schweizerischen und ausländischen Anlagefonds verzichten. Und das Monitoring internationaler regulatorischer Entwicklungen wird verbessert. Dies soll es der Schweiz ermöglichen, rascher auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Auch die Bekämpfung der Finanzkriminalität könnte vom internationalen Standard-Setting profitieren.





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