Strafrechtlich ist noch unklar, ob sich die Manager von Pensionskassen beim Zusammenschluss der beiden Zürcher Privatbanken Swissfirst und Bank Bellevue schuldig gemacht haben, doch auf der politischen Bühne werden die Messer heftig gewetzt. In der laufenden Parlamentssession überbieten sich die Parteien mit Vorschlägen zur verschärften Kontrolle der Pensionskassen. Zur Vorgeschichte: Den Medien war ein Papier aus der Swissfirst-Bank zugespielt worden, das Aktienverkäufe von mehreren Pensionskassen knapp vor der Fusion belegte. Weil der Swissfirst-Aktienkurs danach in die Höhe schoss, entgingen den Pensionskassen hohe Buchgewinne. Offen ist nun, ob
PK-Manager mehr wussten und für ihren Deal privat abkassierten.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats – die Schweizer Länderkammer – hat es besonders eilig. Sie verlangt eine umfassende Offenlegungspflicht für alle Personen, die Vorsorgevermögen verwalten. Prüfen soll dies die Kontrollstelle der jeweiligen Pensionskasse. Das geht den Sozialdemokraten nicht weit genug: Es bestehe ein Auftragsverhältnis und damit Verdunkelungsgefahr. Pensionskassenexperten wiederum befürchten, dass sich kaum noch Stiftungsräte für die Vorsorgeeinrichtungen finden lassen, wenn alle zum finanziellen Striptease vor Kollegen aufgefordert sind.
Parlamentarier verschiedener Couleur haben Vorstösse eingereicht, um Parallelgeschäfte zu verbieten. Pensionskassen-Manager dürften demnach selber nicht die gleichen Wertpapiere kaufen wie ihre Vorsorgeeinrichtung. Für das so genannte Parallelrunning bestehen heute noch keine Einschränkungen. Gleichzeitig soll die Insiderstrafnorm verschärft und auf Pensionskassen ausgeweitet werden.
Der Entscheid des Bundesrats, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 2,5 Prozent zu belassen, hat keine hohen Wellen geschlagen. Schaumgebremster Protest kam nur vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB, der „ein Millionengeschenk an die Versicherungswirtschaft auf Kosten der Versicherten“ sieht. Die SGB-Forderung von 2,75 Prozent blieb ohne Wirkung. Der Bundesrat nahm als Messlatte den langfristigen Durchschnitt der siebenjährigen Bundesobligationen: Dieser beträgt aktuell 2,7 Prozent. Ausserdem berücksichtigte er die Performance weiterer marktgängiger Anlagen im ersten Halbjahr 2006. Als Benchmark gilt der BVG-Index der Genfer Privatbank Pictet, der für diesen Zeitraum mit einem Minus von 1,85 Prozent abschloss. Im Vorjahr hatte das BVG-Barometer mit plus 10,4 Prozent ein starkes Hoch angezeigt.
Die Schweizer Landesregierung operiert betont vorsichtig: Alle gut 3.000 Vorsorgeeinrichtungen sollen den Mindestzinssatz erwirtschaften können. Ein knappes Fünftel der Kassen befindet sich immer noch in Unterdeckung, hat also weniger im Spartopf, als man den Versicherten an Leistungen versprochen hat.
Der Mindestzinssatz ist für alle Pensionskassen verbindlich, allerdings nur für den so genannten obligatorischen Teil des Sparguthabens. Das ist der versicherte Jahreslohn bis 77.400 Schweizer Franken. Wer mehr verdient, versichert dieses Einkommen überobligatorisch. Und dort sind die Pensionskassen frei, wie hoch sie das Überobligatorium verzinsen.
Der Bundesrat will die Idee einer so genannten „Säule 3c“ zur Finanzierung der Pflege im Alter prüfen. Eine Motion der FDP-Ständerätin Erika Forster wurde angenommen. Der Vorschlag sieht vor, dass Menschen zwischen 58 und 80 Jahren steuerbegünstigt Geld auf ein Pflege-Vorsorgekonto einzahlen können. Aus diesem Topf soll dann ein Teil der Pflegekosten gedeckt werden. Als Obergrenze für den Pflegesparstrumpf kann sich Forster die Summe von 200.000 Schweizer Franken vorstellen. So liesse sich verhindern, dass Gutbetuchte die „Säule 3c“ nur als Steuerschlupfloch benützen. Die Pflegefinanzierung ist auch in der Schweiz seit Jahren ein Zankapfel. Eigentlich sieht das geltende Gesetz vor, dass die Krankenversicherungen die Pflegekosten decken. Doch die Kosten stiegen rasant – von 4,9 Milliarden Franken im Jahre 1995 auf 7,4 Milliarden im Jahr 2004. Der Bundesrat trat auf die Bremse, hebelte das Gesetz aus und legte 1998 Rahmentarife fest. Diese entlasten zwar die Krankenkassen, nicht aber die Kantone, Gemeinden und die Pflegebedürftigen. Seither läuft das Schwarzpeterspiel, wer wieviel Kosten zu berappen hat.
Aufatmen beim Bund, den Kantonen und der Nationalbank: Die Stimmbürger haben am 24. September die KOSA-Initiative klar abgelehnt. Die Volksinitiative wollte die Gewinne der Natonalbank neu verteilen – eine Milliarde an die Kantone und weitere ein bis zwei Milliarden Schweizer Franken in den Topf der Rentenkasse AHV. Die Gegner befürchteten, dass die Nationalbank zur Melkkuh umfunktioniert und ihre Unabhängigkeit in der Geld- und Währungspolitik verlieren würde. Die Kantone drohten mit Steuererhöhungen, weil ihr Anteil an der Gewinnausschüttung niedriger ausgefallen wäre. Der AHV-Fonds geht trotz des Volksneins nicht leer aus. Gemäss Parlamentsbeschluss muss der Bundesanteil aus dem Erlös des Goldverkaufs der Nationalbank an den AHV-Fonds überwiesen werden. Dabei geht es immerhin um sieben Milliarden Schweizer Franken. Das schafft zwar etwas Luft für die Grundrente der Eidgenossen, löst deren Probleme aber nicht dauerhaft. Die demografische Entwicklung zwingt auch die Schweiz zu Anpassungen. So will der Bundesrat das Rentenalter der Frauen ab 2009 auf 65 Jahre anheben und den Teuerungsausgleich auf Renten von der Vermögenslage des AHV-Fonds abhängig machen. Das passt den Gewerkschaften gar nicht – nach der Intiative ist vor der nächsten Initiative.



