Nächste Runde im Ringen um die Absenkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule und die Gewinnausschüttung der Lebensversicherer („Legal Quote“): In der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrates kommt der politische Deal zwischen den Sozialdemokraten und den Bürgerlichen nun doch nicht zustande (siehe auch spn Juni/Juli 2008).
Die zuständige Subkommission wird im September beantragen, die beiden Vorlagen nicht zu koppeln und separat zu verhandeln. Noch im Frühjahr hatte die SGK die vom Bundesrat beantragte raschere Absenkung des Umwandlungssatzes davon abhängig gemacht, dass zugleich die Gewinnausschüttung an die Träger der Sammelstiftungen stärker beschränkt und die Transparenzvorschriften verschärft werden. Damit werden die Karten neu gemischt – sowohl zum richtigen Tempo bei der Senkung des Umwandlungssatzes als auch zum angemessenen Profit der Lebensversicherer.
2007 ging es der Schweizer Wirtschaft insgesamt blendend. Dies lässt sich auch aus dem Jahresbericht des Sicherheitsfonds BVG herauslesen. Per 31. Dezember 2007 wuchs die Fondsreserve der zweiten Säule auf 367 Millionen Franken. Dank unterdurchschnittlicher Insolvenzleistungen betrug der Überschuss 94 Millionen Franken. Die Nettoleistungen für Insolvenzen haben sich im Vergleich zum Vorjahr praktisch halbiert und machten 36 Millionen Franken aus. Insgesamt wurden Beiträge für 242 Millionen Franken abgerechnet.
Wie man den Deckungsgrad der Pensionskassen ohne neue Belastungen für die Beitragszahler erhöht, dazu hat der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Kaufmann einen Vorschlag parat. Seine parlamentarische Initiative schlägt eine Gesetzesänderung für das BVG und das Bundesgesetz zur Steuerharmonisierung (StHG) vor. Vorsorgeeinrichtungen sollen von allen Grundstücksgewinnsteuern und Handänderungsgebühren befreit werden. Laut Kaufmann würde dies die Bilanzen der Pensionskassen um rund 1,5 Milliarden Franken entlasten, weil die Bewertungsabzüge für latente Steuern entfallen. Ein Grossteil der Steuerrückstellungen wird in der Praxis gar nicht benötigt, weil die Liegenschaften als langfristige Anlagen gehalten werden. Kaufmann sieht einen weiteren Vorteil: Umstrukturierungen in den Immobilienportfolios und ein Wechsel von direkten zu indirekten Immobilienanlagen würden erleichtert – ohne Einbussen für die Versicherten.
Der Walliser SP-Nationalrat Stéphane Rossini will in Sachen zweiter und dritter Säule mehr statistische Klarheit. In einer Motion fordert er den Bundesrat auf, eine Statistik zu veröffentlichen, welche die Zahl der Anspruchberechtigten und eine Aufgliederung der Rentenbeiträge ausweist. Damit soll überprüft werden, wie wirksam die Regelungen für das schweizerische Dreisäulen-System sind. Erst anhand der Detailstatistik sei ersichtlich, ob das System den verfassungsmässigen Zielsetzungen entspreche. Nach Ansicht von Rossini und den Mitunterzeichnenden bergen die heutigen Analysen zu viele Unsicherheiten: Man stütze sich nur auf Mittelwerte und Annäherungen.
Das Bundesamt für Statistik hat seine Haushaltsbudget-Erhebung 2006 publiziert. Schweizer Haushalte verfügten demnach im Jahr 2006 über ein durchschnittliches Monatseinkommen von 8.490 Franken. Davon ging der grösste Teil für Steuern, Sozialversicherungen, Wohnung und Energie weg. Immerhin noch 560 Franken blieben am Monatsende als Sparbetrag übrig. In 37 Prozent der Haushalte leben mehrere berufstätige Personen, was das auf den ersten Blick hohe Durchschnittseinkommen erklärt. Die Grossverdiener verfälschen den Durchschnittswert ebenfalls – 58 Prozent der Haushalte liegen unter dem Mittel. Nach Abzug der obligatorischen Ausgaben blieb 2006 ein frei verfügbares Einkommen von rund 6.000 Franken. Für Wohnen und Energie wurden gut 16 Prozent des Bruttoeinkommens aufgewendet, wobei dieser Posten für Haushalte der tiefsten Einkommensklasse mit 33 Prozent doppelt so hoch lag. Vermögenseinkommen machten mit 3,9 Prozent einen kleinen Teil der Einnahmen aus; wichtigster Budgetträger waren die Löhne mit durchschnittlich 6.300 Franken. Renten und Sozialleistungen bildeten mit 1.700 Franken etwa 20 Prozent der Einkommen.
Die Sanierung der Pensionskasse SBB wird zum politischen Dauerbrenner. Die Bähnler-PK fordert vom Bund stolze 2,9 Milliarden Franken, sonst werde man zum Sanierungsfall. Nun hat der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnet und stellt vier Lösungsvarianten zur Diskussion: Drei davon sehen eine Rekapitalisierung durch den Steuerzahler in unterschiedlicher Höhe vor, die vierte Variante erfolgt ohne Beteiligung der öffentlichen Hand. Als eidgenössischen Kompromiss bevorzugt der Bund eine „erweiterte Gründungs-Ausfinanzierung“, was 662 Millionen Franken kosten würde. Damit käme die SBB-PK auf einen Deckungsgrad von 97 Prozent – allerdings bezogen auf Ende 2007. In der Zwischenzeit hat die Börsenbaisse den Fehlbetrag vergrössert. Die SBB macht für die Deckungslücke ungenügende Anlageerträge im Nachgang zum Börsencrash 2001 sowie nicht finanzierte Leistungen für Frühpensionierungen verantwortlich. Man habe bei der Verselbständigung keine Schwankungsreserven erhalten. 1999 wurde die Pensionskasse SBB mit über 12 Milliarden Franken Steuergeldern zu 100 Prozent voll ausfinanziert. Der Dachverband der Wirtschaft „economiesuiss“ lehnt das vom Bundesrat orchestrierte „Wunschkonzert der SBB“ entschieden ab.
Bereits wurden auch neue Begehrlichkeiten geweckt. Die angeschlagene Pensionskasse Ascoop, der über 150 Verkehrs- und Tourismusunternehmen angeschlossen sind, will nun ebenfalls Geld vom Bund. Dort fehlten Ende 2007 bei einem Deckungsgrad von 80 Prozent 562 Millionen Franken.
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