Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Zweite Säule auf demografischer Achterbahnfahrt
Veröffentlicht am:  08. August 2008

In den nächsten Jahrzehnten verändert sich die Struktur der schweizerischen Bevölkerung massiv: Die „Baby-Boomer“ gehen in Pension, die Geburtenrate ist stark gesunken, die Lebenserwartung steigt weiter an. Diese Entwicklungen beeinflussen auch die zweite Säule. Ein Kollaps der Altersvorsorge ist jedoch unwahrscheinlich.

Wie sich die Schweizer Bevölkerung im Jahre 2050 altersmässig zusammensetzen wird, wissen wir ziemlich genau. Das Bundesamt für Statistik BFS hat die langfristigen Trends 2005-2050 in drei Basisszenarien berechnet. Für amtliche Projektionen geht man vom mittleren Szenarium aus: Angenommen wird dabei eine Geburtenrate von 1,40, ein Anstieg der Lebenserwartung bis 2050 auf 89,5 Jahre bei Frauen und 85 Jahre bei Männern sowie eine Nettoimmigration von 15.000 Personen pro Jahr.

Demzufolge nimmt die Gesamtbevölkerung bis 2020 noch leicht zu, um dann in etwa konstant zu bleiben. Was sich jedoch stark verändert, ist die Altersstruktur der Bevölkerung. Die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten „Baby-Boomer“ werden in den kommenden 20 Jahren in Pension gehen; gleichzeitig ist die Geburtenrate stark gesunken. Der Anteil der Oldies wächst deutlich. Während sich die Zahl der über 80-Jährigen innert 60 Jahren fast vervierfachen wird, nimmt die junge Generation bis 20 leicht ab. Bis 2050 werden vier von zehn aus der Gruppe der über 65-Jährigen mindestens 80 Jahre alt sein.

Während heute auf eine über 65-jährige Person vier Personen im erwerbstätigen Alter kommen, verändert sich dieses Verhältnis bis 2045 bereits auf eins zu zwei. Bereits ab 2020 wird gemäss BFS-Szenario die Erwerbsbevölkerung abnehmen.

Was hat das alles für Auswirkungen auf die Vorsorgesysteme? Zu den Langfristperspektiven der ersten Säule (AHV/IV) schwant dem Eidgenössischen Finanzdepartement Schlimmes. Bei einem ständig verschlechterten Verhältnis zwischen der aktiven Bevölkerung und den Rentnern werden nämlich die Transferzahlungen immer höher. Allein die Staatsausgaben sollen bis 2050 um fünf Prozentpunkte ansteigen.


Wie immun ist die zweite Säule?


Während das Umlageverfahren der ersten Säule durch die demografischen Veränderungen in den nächsten Jahren einem echten Stesstest unterzogen wird, gilt das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule bisher als diesbezüglich immun. Rund 600 Milliarden Franken aus der beruflichen Vorsorge sollen auf Dauer für ein komfortables Alterseinkommen sorgen. Dazu kommen noch die individuellen, steuerlich priveligierten Ersparnisse aus der dritten Säule. Wertschwankungen an den Kapitalmärkten müssen von den Vorsorgeeinrichtungen in ihre langfristige Anlagestrategie einbezogen werden und dürfen deren Leistungsfähigkeit eigentlich nicht nachhaltig tangieren. Soweit die Theorie.

Für das sogenannte „Langlebigkeitsrisiko“ – bereits aussichtsreicher Kandidat für das Unwort des Jahres – bilden die autonomen Vorsorgeeinrichtungen jeweils Rückstellungen. Bei einer Vollversicherungslösung kassieren die Träger der Sammelstiftungen entsprechende Prämien.

spn hat nachgefragt: Bei der Avadis Vorsorge AG, einem Dienstleister im Bereich PK-Outsourcing, tragen die meisten Kunden das Risiko Langlebigkeit selbst. Die jeweilige Höhe wird im „Rückstellungsreglement“ definiert. „Es gibt keine generellen Richtwerte dafür. Die Rückstellung hängt von der Zusammensetzung des Versichertenbestandes wie auch von der Höhe des Umwandlungssatzes und der technischen Verzinsung ab“, sagt Maria Gumann, Leiterin Berufliche Vorsorge bei Avadis. Dabei kommt den Pensionskassenexperten eine zentrale Aufgabe zu. Diese machen die entsprechenden Berechnungen. Überprüft werden die Annahmen in unterschiedlichen Zeitabständen.


Bis 0,5 Prozent für das „Langlebigkeitsrisiko“


Ein Blick in den Jahresbericht der Nest-Sammelstiftung zeigt die Grössenordnung: Für das Langlebigkeitsrisiko der Aktiven wurden 2007 0,15 Prozent des Sparkapitals zurückgestellt. Dies geschieht auch weiterhin, bis die Verluste durch den zu hohen Umwandlungssatz gedeckt und der Rentenfaktor auf 6,8 Prozent abgesenkt ist. Bei Rentnerinnen und Rentnern betragen die Rückstellungen 0,5 Prozent des Vorsorgekapitals.

Bei der Migros-Pensionskasse hat man 2005 reagiert und das Rücktrittsalter für Männer und Frauen von 62 auf 63 Jahre angehoben. Zudem werden jährlich 0,5 Prozent des massgeblichen Vorsorgekapitals zurückgestellt. Damit ist das Langlebigkeitsrisiko zurzeit abgedeckt. „Solange keine Unterfinanzierung besteht, verursacht die demografische Entwicklung kein unmittelbares Problem für unsere Pensionskasse“, erklärt Thomas Hohl, Leiter der Migros-PK. Negativ könne sich ein ungünstiges Demografiebild bei Vorsorgeeinrichtungen im Sanierungsfall auswirken. Da würden dann die Aktiv-Versicherten und Arbeitgeber zur Kasse gebeten.

Sehr diplomatisch äussert sich Eric Althoff, Mediensprecher beim Pharmakonzern Novartis: „Wenn sich keine dramatischen Veränderungen in Gestalt einer unvorhergesehenen starken Zunahme der Lebenserwartung ergeben – wofür keine Anhaltspunkte ersichtlich sind –, werden wir die bisherige, vorsichtige Reservepolitik fortführen.“ Die Pensionskasse Novartis trägt das Langlebigkeitsrisiko autonom.

Noch erfolgt bei Rückstellungen für Langlebigkeit in der Regel keine Risikodifferenzierung zwischen Frauen und Männern, obwohl sich dies versicherungsmathematisch aufdrängt: Die Lebenserwartung beträgt nach neuesten Daten des Bundesamtes für Privatversicherung für eine 60-jährige Frau aktuell noch 26,3 Jahre, für den gleichaltrigen Mann ist sie mit 22,2 Jahren deutlich niedriger. Die politische Auseinandersetzung ist bereits lanciert. (Vergleiche dazu auch Abbildungen 1 und 2).


Stark vom Kapitalmarkt abhängig


Die Schweiz weist eine im internationalen Vergleich sehr hohe Sparquote aus. Gegen Ende 2007 betrug das Pensionskassenvermögen fast 130 Prozent des Bruttoinlandsprodukts per 2006. Damit ist die zweite Säule der Eidgenossen sehr stark von den Kapitalmarktperspektiven abhängig. Die Rechnung ist an einem einfachen Beispiel schnell gemacht: Bei einer 40-jährigen Beitragsdauer, einem monatlichen Beitrag von 1.000 Franken und einer Durchschnittsverzinsung von fünf Prozent, wie in den 90er Jahren noch üblich, kommen zwei Drittel des Alterskapitals und damit auch der Rente durch Kapitalerträge zustande. Nur gerade ein Drittel machen bei dieser Verzinsung die Beitragszahlungen aus. „Eine einprozentige Zusatzrendite ermöglicht eine Rentenverbesserung von knapp 30 Prozent“, hält der Basler Wirtschaftsprofessor Heinz Zimmermann in einem Beitrag für „Die Volkswirtschaft“ fest.

Zugleich bedeutet die Analyse dieser Zahlen – so Professor Zimmermann –, dass „eine Fehleinschätzung des Renditepotenzials der Kapitalerträge massive Renteneinbussen zur Folge hat.“ Einen Vorgeschmack dieser Kausalität bieten die letzten Jahre mit Verzinsungen des Alterskapitals von nur noch 2,5 bis 3 Prozent. Die Aktienrenditen von 1990 bis 2000 mit durchschnittlich 20 Prozent pro Jahr für Schweizer Titel und gut 10 Prozent im Weltindex MSCI können aus Sicht der Experten für die nächsten Jahrzehnte nicht mehr erwartet werden.


Nichts ist fix


Wie sich die Rendite des volkswirtschaftlichen Kapitalstocks mit zunehmender Alterung der Bevölkerung entwickelt, ist nach wirtschaftswissenschaftlicher Theorie vorgezeichnet: Die zunehmende Verknappung des Produktionsfaktors Arbeit gegenüber dem Kapital erhöht den relativen Preis der Arbeit. Dies führt zu einer Erhöhung der Löhne relativ zum Kapitalzins, also zu einem sinkenden Realzins. Allerdings sind „Anpassungsprozesse in einer offenen Volkswirtschaft sehr viel schwieriger zu analysieren und von zusätzlichen Faktoren abhängig, wie etwa der Mobilität der Produktionsfaktoren“, hält Finanzprofessor Zimmermann fest.

Und: Politisch wird zumindest angedacht, das Pensionierungsalter zu erhöhen. Was die Knappheit des Produktionsfaktors Arbeit abschwächen könnte. Doch die persönlichen Bedürfnisse der angehenden Pensionisten sind mehrheitlich anders.

Zwischen dem Alter einer Person und ihrem Sparverhalten besteht ein Zusammenhang. So konsumieren Jüngere in der Regel mehr als sie verdienen, weil sie in Zukunft mit höheren Einkommen rechnen. Im mittleren Erwachsenenalter verfügt man meistens über ein hohes Einkommen; man zahlt Schulden zurück und spart fürs Alter. Senioren wiederum beginnen zu entsparen und veräussern allmählich ihr Vermögen. Der Kapitalstock einer alternden Generation liegt deutlich tiefer, als wenn mit Blick auf zukünftige Generationen umfangreiche Produktionskapazitäten geschaffen werden. „Alte“ Gesellschaften benötigen weniger Investitionen. Verstärkt wird dieser Effekt dadurch, dass der Konsum im Alter insgesamt weniger kapitalintensiv ist.

Laut Prognosen nehmen die Gesamtersparnisse in den OECD-Staaten bis etwa ins Jahr 2010 zu und gehen dann wieder zurück. Es gibt Experten, die aus dieser Entwicklung einen „Asset-Meltdown“ ableiten: Werden von Rentnern gleichzeitig hohe Vermögenswerte veräussert, um einen Teil der Rentenlücke zu füllen, gibt es in einer alternden Gesellschaft viele Verkäufer aber wenig Käufer. In der Folge fallen die Preise für Wertpapiere und Immobilien – ein Crash der privaten und beruflichen Vorsorge wäre die Konsequenz.


Asset-Meltdown unwahrscheinlich


Für die OECD ist ein solcher Asset-Meltdown wenig realistisch. Aus folgenden Gründen:

  • Nicht die ganze Welt altert gleich. Und die internationale Kapitalmobilität ist hoch: Kapital kann in Märkten mit „junger Bevölkerung“ investiert werden – also in Wachstumsländern mit vielen Erwerbstätigen und geringer Kapitalausstattung.
  • Ein Preiseinbruch infolge des Alterungsprozesses wäre auch ein Marktversagen. Bei rationalen Erwartungen sind demografische Entwicklungen in Wertpapieren eingepreist.
  • Der Entsparungsprozess dürfte weniger rasch ablaufen als theoretisch angenommen. Wird längeres Leben erwartet, verbraucht man sein Kapital weniger schnell. Eine entsprechende Vermögensplanung glättet den Einkommenstransfer und beeinflusst das Konsumverhalten. Die Finanzfachleute entwickeln dazu viele Modelle.
  • In der klassischen Lebenszyklus-Hypothese wird davon ausgegangen, dass Rentner im Ruhestand ihr angespartes Vermögen allmählich aufbrauchen. Längst nicht alle Rentner halten sich heute an diese Theorie. Viele bilden weiterhin Sparkapital, wenn auch deutlich weniger als während ihrer aktiven Berufszeit.
  • Auch der Gesetzgeber und die Pensionskassen können die Entwicklung steuern, indem sie die Auszahlung des Sparkapitals einschränken. Da ist die Praxis der Vorsorgeeinrichtungen bekanntlich unterschiedlich.
  • Historisch betrachtet gibt es nur schwache Hinweise darauf, dass sich die Bevölkerungsstruktur auf die Finanzmarktpreise auswirkt. Verschiedene Studien in Form von Modellsimulationen gehen von einem langfristig begrenzten Rückgang der weltweiten realen Kapitalerträge von maximal 1 Prozent aus.

Voraussagen, wie Märkte reagieren, wertet Finanzexperte Zimmermann als grundsätzlich problematisch. Sein Ansatz: Verkaufen Pensionskassen ihre Aktien oder Immobilien, werde der volkswirtschaftliche Kapitalstock nicht reduziert, sondern lediglich transferiert. Wie sich dies auf die Preisbildung auswirke, hänge neben dem Realzinseffekt vor allem von den Risikopräferenzen der Akteure, von Diversifikations-, Informations- und Liquiditätsaspekten der Märkte ab. Und würde der Kapitalstock etwa durch Desinvestitionen, Konkurse oder fehlende Neu-Emissionen tatsächlich abgebaut, führe dies zu real steigenden Kapitalzinsen. Ein Crash des Kapitalmarktes würde erst recht ausbleiben.
Hoher Kapitalstock bietet keine Garantie


Also alles paletti? Ganz so problemlos ist die Sache in der Realität auch wieder nicht. Kapitalmobilität würde dann die demografischen Probleme der Schweiz und der anderen westlichen Volkswirtschaften lösen, wenn Arbeit und Kapital im volkswirtschaftlichen Prozess perfekt substituierbar wären. Sind sie aber nicht. Weshalb nicht, legt Zimmermann dar: „Die Konsumbedürfnisse einer älteren Gesellschaft sind arbeitsintensiv. Sie erfordern die Beschäftigung von Arbeitskräften, was ohne eine liberale Migrationspolitik nicht zu erreichen ist.“ Und da regen sich in der Schweiz politische Widerstände. Ein hinreichend hoher Kapitalstock ist also keine Garantie, um gegenüber demografischen Trends immun zu sein.

Dazu: Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass die Wohlfahrtsgewinne der Immigration von der Liberalisierung der Handelsströme sowie des Kapitalverkehrs und damit vom Ausgleich der Faktorkosten abhängig sind. Wissenschaftlich ist umstritten, ob ein wachsender einkommensschwacher Bevölkerungsanteil eine Bürde oder eine Entlastung der westlichen Sozialsysteme darstellt.

Aus rein marktwirtschaftlicher Sicht wird das schweizerische Vorsorgesystem zudem durch staatliche Vorschriften und starre Strukturen behindert. Der Gesetzgeber legt etwa Leistungen wie die Mindestverzinsung des Sparkapitals und den Umwandlungssatz für Renten fest. Feste Leistungsversprechen führen nun aber dazu, dass die Anlagepolitik rasch dem volatilen Anlageumfeld angepasst werden muss. Es gilt Unterdeckungen zu vermeiden. So operieren beispielsweise die Lebensversicherungen als Träger der Sammelstiftungen in einem engen gesetzlichen Korsett, müssen sie doch jederzeit eine hundertprozentige Deckung garantieren.

Aus einer langfristigen Anlageoptik ist dies ein Unsinn, wie sich in den Jahren 2001 und 2002 zeigte. Die Versicherer durften die temporären Schwankungen der Aktien gar nicht aushalten und mussten wegen der regiden Rechnungslegungsvorschriften ihre Wertpapiere verkaufen. Damals wurden riesige Vorsorgevermögen vernichtet und der Abwärtsdruck an den Börsen zusätzlich verstärkt. Als es wieder aufwärts ging, war man häufig zu wenig in Aktien investiert.


System auf vermeintliche Sicherheit getrimmt?


Pensionskassenexperte Hubert Brändli (spn Juni/Juli 2008) spart nicht mit Kritik: „Aufgrund ihres übertriebenen Sicherheitsdenkens weisen die Schweizer Pensionskassen mit Durchschnittserträgen von 3 bis 4 Prozent eine Unterperformance von rund 3 Prozent aus.“ Wie bereits erwähnt, bedeutet 1 Prozent mehr Rendite über eine Anlagedauer von 40 Jahren eine um 30 Prozent höhere Rente. Das gesamte Pensionskassensystem sei, so Brändli, auf vermeintliche Sicherheit getrimmt.

Auch für den Finanzfachmann Zimmermann der falsche Ansatz. Denn „der Destinatär trägt in einem kapitalgedeckten Vorsorgesystem immer ein erhebliches, systembedingtes Risiko bezüglich seines Alterskapitals. Dieses Risiko kann weder durch den Staat noch durch die mitfinanzierenden Arbeitgeber aufgefangen werden.“ Der staatlich vorgeschriebene Vorsorgemix müsse durch einen individualisierten Mix überlagert werden. Es sei verkehrt, wenn öffentliche Verschuldung zur Finanzierung unterdeckter Vorsorgesysteme oder staatlicher Auffangeinrichtungen herangezogen werde: „Mit der Finanzierung von Vorsorgeverpflichtungen über den Kapitalmarkt wird das Steuersubstrat zukünftiger Generationen genauso belastet wie bei einem umlagefinanzierten System.“



Ohne Einschnitte wird´s eng


Je früher Massnahmen ergriffen werden, desto geringer fallen die notwendigen Korrekturen aus – so das Fazit des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) in seinem Bericht über die Langfristperspektiven bis zum Jahr 2050. Die Datenschau enthält keine Prognosen, sondern „wenn-dann“-Aussagen – wenn keine Massnahmen ergriffen werden und sich die Annahmen bestätigen, ergibt sich die ausgewiesene Finanzierungslücke.

Diese Annahmen wurden getroffen: Die Politik ändert die Rahmenbedingungen nicht, wie das Pensionierungsalter oder den Rentenausgleichsmechanismus. Die Bevölkerung entwickelt und altert nach mittlerem Basisszenario. Die Arbeitsproduktivität steigt um 1 Prozent, der Realzins liegt bei 2 Prozent und die Teuerung macht 1,5 Prozent aus. Unter diesen Voraussetzungen manifestieren sich die Probleme nach 20 Jahren, wenn die Baby-Boomer altern. Gemessen an der wirtschaftlichen Leistungskraft der Schweizer Volkswirtschaft steigt die Verschuldung von knapp 50 Prozent im Jahr 2005 auf rund 130 Prozent bis 2050.

2005 betrugen die Staatsausgaben für die AHV/IV 10,3 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung (BIP), für die Gesundheit 4,4 Prozent und für die Langzeitpflege der über 65-Jährigen 0,5 Prozent. Bis 2050 steigt die Belastung in den Bereichen AHV/IV um 2,8 BIP-Prozentpunkte an, der Bedarf im Gesundheitswesen inklusive Langzeitpflege um 2,2 Prozentpunkte. Insgesamt erhöhen sich die Ausgaben des Staates für diese Aufgaben um 5 Prozent auf 20,2 Prozent des BIP im Jahr 2050.

Die sogenannte Fiscal Gap (Finanzierungslücke) gibt an, um wie viel der Budgetsaldo heute permanent verbessert werden müsste, damit die Finanzpolitik nachhaltig ist. Beziehen wir diesen Fiscal Gap auf den nominellen Schuldenstand im Jahre 2003, müsste die konsolidierte Rechnung von Bund, Kantonen, Gemeinden und Sozialwerken ab 2010 permanent um 2 Prozent des BIP verbessert werden. Das wären zurzeit rund 10 Milliarden Franken.

Je länger die Politik wartet, umso teurer wird’s für die kommenden Generationen. „Es wäre verhängnisvoll, den Blick nur auf die kommenden 15–20 Jahre zu richten. Die Alterung der Baby-Boomer wird ab 2025 deutliche Spuren in den Staatsfinanzen hinterlassen und zu einem massiven Anstieg der Verschuldung führen, wenn keine Reformen umgesetzt werden“, schreibt das EFD. Im Jahr 2020 erreicht die Lücke dann bereits 2 bis 2,9 Prozent des BIP pro Jahr. Wartet man bis 2030, müssen die Saldi gar um 3,3 bis 4,7 Prozent verbessert werden. Nur so liesse sich die Verschuldung im Jahre 2050 auf dem Niveau 2003 halten. BR



Öffentlich-rechtliche Kassen stärker betroffen


Vorsorgeeinrichtungen sind in der Schweiz grundsätzlich nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Eine Ausnahme bilden die Pensionskassen des öffentlichen Sektors. Gemäss Artikel 69 Absatz 2 BVG kann „die Aufsichtsbehörde Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften unter den vom Bundesrat festgesetzten Bedingungen ermächtigen, vom Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse abzuweichen“. Das wurde in der Vergangenheit auch weidlich ausgenutzt: Die Ausnahmeregelung wurde nämlich deshalb ins BVG aufgenommen, weil viele öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen seit ihrer Entstehung nicht vollständig ausfinanziert waren. Sie verfügen über eine Staatsgarantie.

BR



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