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Pascal Renaud, Hewitt, Consultant |
Geschätzt 130 Pensionskassen-Experten kontrollieren 1.900 Kassen der zweiten Säule. Über die Qualitätihrer Arbeit ist wenig bekannt. Die Anforderungen sind kaum geregelt. Durch Fachrichtlinien will der Berufsstand einer staatlichen Regulierung zuvorkommen.
Finanzchefs von ausländischen Konzernen, die in der Schweiz tätig werden, schütteln den Kopf, wenn sie sich das erste Mal mit der Regulation der beruflichen Vorsorge befassen. Occupational pension expert? „Never heard that!“ Pensionskassen-Experte? Ist das einer, der überprüft, „ob die Stiftung jederzeit die Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann“, wie es im Gesetz heisst? Weltweit sind dafür Aktuare zuständig, nur in der Schweiz nicht.
Die Legende des Pensionskassen-Experten beginnt Anfang der Siebziger Jahre. Damals spaltete sich ein Teil der Aktuare ab, um ein eigenes Berufsbild zu erfinden, das vor Konkurrenz schützt. 1972 wurde der Verfassungsartikel zur zweiten Säule vom Volk angenommen. Über die Details zum Gesetz stritt sich die Politik aber zehn Jahre lang. Die neuen Experten waren schneller. 1976 wurde erstmals eine sogenannte höhere Fachprüfung abgelegt, die zum Titel „diplomierter Pensionsversicherungsexperte“ führte. Die Anforderungen definiert seitdem die Schweizerische Aktuarvereinigung, anerkannt vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie. Und als die Experten 1985 im Gesetz Erwähnung fanden, zementierte der Occupational pension expert (so die offizielle Übersetzung des Bundes) seine Rolle als Garant für die Erfüllung der versicherungstechnischen Versprechungen für die Gegenwart und Zukunft.
Weichenstellung
Während der Occupational pension expert nach Inkrafttreten des Gesetzes fast fünfzehn Jahre politisch unbehelligt seiner Tätigkeit nachgehen konnte, änderte sich seine Lage schlagartig nach 9/11. Die Renditen fielen in eine historische Senke, eine Vielzahl autonomer und halbautonomer Kassen geriet in Unterdeckung und es stellte sich die Frage, ob die versicherungstechnischen Versprechen noch aufrecht zu erhalten sind? Erstmals trat zu Tage, was Insider schon lange wussten: Was nützt das Testat eines PK-Experten (so die geläufige Abkürzung), wenn das Geld auf der Aktivseite in Zukunft gar nicht verdient werden kann?
Seitdem steht der Berufsstand vor einer wichtigen Weichenstellung, der ihn zum Teil spaltet: Beschränkt sich ein PK-Experte auf Versicherungsmathematik und regulatorische Aspekte? Oder wird er Teil des Prozesses rund um die Garantie der Renditeerwartungen des Vorsorgekapitals, des sogenannten Asset Liability Managements? Diese Frage stellt sich sowohl aus haftungstechnischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen. Haftungstechnisch, weil das Geld auf der Passivseite nur versprochen werden kann, wenn es auf der Aktivseite verdient wird. Gerade die Aufsichtsbehörden bauen seit vier Jahren verstärkt Druck auf und verlangen eine klare Verantwortung für Rentengarantien. Wirtschaftlich, weil in der Anlageberatung viel Geld zu holen wäre. Und weil der Titel Experte der beruflichen Vorsorge eine Erfindung ist, die einiges an Interpretationsspielraum zulässt. Warum also nicht auch die Anlageseite zur Kernkompetenz erklären?
Keiner verantwortet das Gesamtbild
Eine solche Erweiterung käme zumindest der staatlichen Aufsicht entgegen. Sie beklagt seit längerem das Verantwortungs-Wirrwarr. Zwar ist de jure immer der Stiftungsrat verantwortlich, wenn etwas schief geht. Doch de facto haben beratende Instanzen wie der Verwalter, Broker, Anlage- und Risikomanager, Buchprüfer und Pensionskassen-Experten, die Ausübungshoheit inne, verfügen sie doch über einen markanten Wissensvorsprung gegenüber den meisten Stiftungsräten. Dabei grenzt sich jeder Spezialist vom anderen ab, so dass niemand das Gesamtbild verantwortet. Ein Beispiel ist die Simulation von Worst-case-Szenarien in der Vermögensanlage. Solche Berechnungen erlauben es oft nicht, auch versicherungsmathematische Konsequenzen ins Kalkül zu ziehen. So erhält die Aufsicht manchmal Berichte vom Experten, aus denen nicht genau hervorgeht, wer was überprüft hat. Die Schnittstellen der Verantwortung sind unklar. „Die Angaben in den Berichten erlauben nicht immer ein vollständiges Nachvollziehen der Berechnungen seitens der Aufsicht“, sagt Alessandra Prinz, Co-Leiterin der direkten Aufsicht beim Bundesamt für Sozialversicherungen. Deshalb verlangt der Bundesrat in einem Revisionsprojekt, der sogenannten Strukturreform, die Stärkung der Stellung des Pensionskassenexperten. Damit einher geht aber auch mehr Verantwortung.
Noch wird die Strukturreform in der ständerätlichen Kommission beraten. Die Vorlage dürfte frühestens in der Herbstsession ins Parlament kommen. Bis es so weit ist, sind noch andere Aspekte zu klären, so etwa die der Qualität. Bis heute ist nur in Ansätzen geklärt, wie ein Pensionskassen-Experte seine Arbeit abliefern muss. „Wir haben einen grossen Ermessensspielraum“, sagt Stephan Gerber, frisch gewählter Präsident der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten, dem Interessensverband der Branche. Er kennt Experten, die sich wie „Krösus“ aufführen und ihre Einschätzung als das Mass aller Dinge verstehen. Er selber beschreibt das geläufige Berufsbild als „Blackbox“. Es sei an der Zeit, sagt Gerber, dass sich die Branche verbindliche Regeln gebe, wie die Tätigkeit auszuüben und Berichte zu verfassen seien. Stichwort Fachrichtlinien. Dem Verband steht ein heisser Herbst bevor. An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 21. Oktober 2008 wird über das weitere Vorgehen beschlossen werden. Konkret stehen zwei Fachrichtlinien – die kommende vierte und die fünfte der Kammer – zur Debatte. Die erste behandelt die gesetzlich geforderte „jederzeitige“ Sicherheit, die zweite behandelt den technischen Zins. „Bei der vierten Fachrichtlinie geht es um den Hauptpunkt unserer Tätigkeit“, sagt Gerber. Was darf die Öffentlichkeit von dem Begriff jederzeitige Sicherheit erwarten? Bisher prüfte ein Experte „periodisch“ eine Vorsorgeeinrichtung (so steht es im Gesetz), das heisst nach bisheriger Praxis alle drei bis fünf Jahre. Seitdem die Rechnungslegung verbindlich nach der Schweizer Norm Fer 26 erfolgt, wird dieser versicherungstechnische Nachweis des PK-Experten aber „zu einem guten Teil der jährlichen Aufgabe“, sagt Gerber. Schwierig wird es bei der Anwendung von Hypothesen und Modellen im Rahmen von sogenannten Stresstests. „Dass bisherige Simulationsmodelle gescheitert sind, zeigten schliesslich die letzten beiden Finanzkrisen“, so Gerber. Stichworte: 9/11 und Subprime.
Bei der Festlegung einer solchen Fachrichtlinie sind die PK-Experten mitten in der ökonomischen Diskussion, ebenso wie bei offenen Fragen der Anlagebewertung und des Asset Liability Managements.
Interdisziplinärer Ansatz als Tugend
Damit schlägt er als ein Vertreter der kleinen, engagierten Experten-Büros in eine Kerbe, die die grossen am Markt längst vertieft haben. Hewitt, Swisscanto, LCP Libera und Mercer heissen die Firmen, die eine breite Beratungspalette anbieten und dabei einen interdisziplinären Ansatz verfolgen. Beispiel Hewitt: 40 Berater für die zweite Säule, darunter 17 Pensionskassen-Experten, erbringen Dienstleistungen in den Bereichen Consulting und Consulting Services. Erstere beraten, Letztere erbringen die vom Regulator verlangten Tätigkeiten. „Wir beraten Stiftungsräte und erstellen die gesetzlich geforderten versicherungsmathematischen Berechnungen und Gutachten. Dabei gewinnt die Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen nach ökonomischen Gesichtspunkten an Bedeutung“, sagt Pascal Renaud. Denn das häufigste Versagen einer Vorsorgeeinrichtung verursacht nicht die Passiv-, sondern die Aktivseite der Bilanz. Hewitt betreut Pensionskassen von Unternehmen mit Rang und Namen, darunter Credit Suisse, Swisscom, Migros und Coop. Renaud leitet das Beratungsgeschäft, ist seit acht Jahren zugelassener Experte, stammt aber nicht aus der Versicherungsmathematik, sondern hat Ökonomie studiert. Der interdisziplinäre Ansatz zeige sich beispielsweise in den versicherungstechnischen Gutachten. Es werden laut Renaud sämtliche Gewinn- und Verlustquellen analysiert und auch das zukünftige Gleichgewicht in Bezug auf die Entwicklung der Aktiven und Verpflichtungen beurteilt. Der Hewitt-Experte fordert die Stiftungsräte von Pensionskassen auf, „informiert zu entscheiden“.
Ein Beispiel ist die Behandlung der Langlebigkeit. Hier stützen sich die meisten Pensionskassen-Experten auf die veraltete Berechnungsmethode, die sogenannte Periodentafel (bekannt etwa unter den Namen BVG 2000, 2005 oder EVK 2000), welche auf Beobachtungen der Sterblichkeit in der Vergangenheit beruhen. „Dies kann etwa im Beitragsprimat zur Festlegung eines zu hohen Rentenumwandlungssatzes und damit zu einem versteckten Umlageverfahren von den aktiven Versicherten zu den Rentnern führen. Die Altersleistungen sollten aber grundsätzlich im Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden“, sagt Renaud. Deshalb erarbeitet Hewitt zusammen mit LCP Libera neue technische Grundlagen. Dabei geht der Trend hin zur Generationentafel, die die Überalterung vorwegnimmt. Lebensversicherer arbeiten seit jeher mit der Generationentafel und plädieren deshalb für tiefere Rentenumwandlungssätze. Bis ins Jahr 2010 dürften die Pensionskassen in diesem Punkt nachziehen.
Kritik auch von der Aufsicht
So entwickelt sich die Experten-Kammer weiter, vorangetrieben von einem dynamischen Flügel junger ökonomisch orientierter Protagonisten. Dies attestierten selbst Aussenstehende. „Die Kammer war früher ein nicht sehr innovativer, exklusiver Zirkel von Experten, die vornehmlich ihr eigenes Gärtlein hüteten. Mittlerweile soll sich aber einiges zum Positiven gewendet haben“, sagt der prominente Kritiker Herbert Brändli, diplomierter Experte und Nicht-Mitglied. Bleibt die Frage, was mit dem wenig innovativen Flügel passiert. Ausschliessen oder den Titel entziehen? Bei der Aufsicht mag sich niemand erinnern, dass dies je passiert sei. Auch die Kammer hat laut Gerber noch nie ein Mitglied ausgeschlossen. Bis jetzt war man Experte bis zum Tode (und manchmal auch danach). Dies zeigt die vom Bund publizierte Liste (see below). Der Bundesrat schlägt nun vor, die Zulassung alle fünf Jahre zu erneuern.
Es sind die Leute von der Aufsicht für die Berufliche Vorsorge (BVG), denen die unterschiedliche Qualität der Pensionskassen-Experten ins Auge sticht. „Gewisse Berichte sind materiell ungenügend und verursachen einen hohen Nachforschungsaufwand“, schrieb etwa Rinaldo Gadola, früherer Chef der direkten Aufsicht beim Bund im Jahresbericht 2005. Er musste sich mit einem separaten Fragebogen behelfen, der an die PK-Experten verschickt wurde, um die Klarheit einzufordern, die die Experten nicht geliefert hatten. Materiell ungenügend heisst, dass die Berechungen der Rückstellungen aus Langlebigkeit und Reserven für Schadensfälle nicht nachvollziehbar waren. Oder dass aus dem Bericht nicht hervorgeht, ob die Entwicklung der Schadensfälle von der Aktivseite der Bilanz aufgefangen ist. Diese Befunde stehen im Kontrast zum potenziellen Schaden. Denn die vom Bund direkt beaufsichtigten Kassen sind überregional tätig, haben eine Grosszahl Versicherten und sollten einen hohen Grad an Professionalisierung aufweisen, der keinen Anlass zu Klagen gibt.
Kreuzverflechtungen müssen weg
Auch die Präsidentin der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden, Christina Ruggli, weiss über Probleme zu berichten. „Zwar haben wir generell wenig Ärger mit Experten. In Einzelfällen gibt es aber Beanstandungen.“ Die Probleme stehen meist im Zusammenhang mit einem fehlenden Durchsetzungsvermögen. „Ein Experte sollte stark sein und gegenüber dem Pensionskassenverwalter oder Stiftungsrat nicht zurückkrebsen, um das eigene Mandat nicht zu gefährden, wenn es Dinge zu beanstanden gibt“, fordert Ruggli. Ein weiteres Problemfeld sei die fehlende Unabhängigkeit. Öfters kämen Kreuzverflechtungen vor, also beispielsweise, dass ein Büro sowohl die Revisionsstelle als auch einen Pensionskassen-Experten stellt. Oder dass die Kasse im gleichen Büro verwaltet wird, wo auch der PK-Experte sitzt. Um solche Konstellationen zu verbieten, fehlt der Aufsicht vorläufig die juristische Handhabe. „Doch für mich ist klar, dass es in die Richtung der Regelung für die Revisionsbranche geht: so wie ein Wirtschaftsprüfer nicht gleichzeitig die Revision und weitere Beratungen ausserhalb der Revisionstätigkeit beim gleichen Kunden durchführen kann, sollte auch zwischen dem Mandat als PK-Experte und weiteren Aufträgen beziehungsweise Beratung getrennt werden“, sagt Ruggli.
Gefordert: fachliche Fitness
Probleme entdeckt die Basler Aufsicht hin und wieder auch im Ermessensspielraum, typischerweise mit Teilliquidationen bei der Bemessung von Rückstellungen. Dann wird ein Bericht zurückgewiesen. Zu einer Meldung an die Oberaufsicht des Bundes wegen offensichtlicher fachlicher Mängel ist es aber noch nie gekommen. „Verwaltungsrechtlich müssten wir solide Beweise haben. Doch die sind in der Praxis schwer beizubringen“, sagt Ruggli. Sie beobachtet zwar, dass einige wenige Experten „überproportional“ häufig an Schadensfällen beteiligt sind, in welchen der BVG-Sicherheitsfonds beansprucht wird. Aber direkt eingreifen könne sie deswegen nicht. „Da bewegen wir uns auf dünnem Eis, weil ein Eingriff nur auf Verdacht hin vor dem Gesetz nicht standhält."
Beat Christen, stellvertretender Direktor des Sicherheitsfonds sagt, er habe in der letzten Zeit wenige Fälle behandelt, die auf ein Problem der Passivseite zurückzuführen sind. „Es gab aber Fälle, in denen die Arbeit des PK-Experten möglicherweise nicht sauber ausgeführt wurde.“ Er nennt zwei laufende Verfahren, die auf Expertenfehler von zwei verschiedenen Personen zurückzuführen sind. In einem Fall wurden im Rahmen einer Liquidation zu wenig für nicht gemeldete Schadensfälle zurückgestellt. „So wurden Mittel verteilt, bevor alle Schadensfälle bekannt waren“, sagt Christen. Der Sicherheitsfonds musste für den Einkauf der nachträglich erfassten Schadensfälle geradestehen. In einem anderen Fall war der eingeforderte Risikobeitrag, den der Experte berechnet hatte, „eindeutig zu klein“. Er reichte nicht aus, um die Risikoprämie der Rückversicherung zu begleichen. So musste der Sicherheitsfonds die Differenz begleichen.
Sollte der Bund die Regel einführen, dass Experten alle fünf Jahre ihre Zulassung neu beantragen, so käme es zu einer Umkehr der Beweislast. Heute muss die Aufsicht beweisen, dass ein Experte fachlich nicht fit ist. Künftig müsste der Experte zeigen, dass er sich während fünf Jahren keine groben Fehler zuschulden kommen liess. Und dass er sich weiterbildete. Spätestens dann dürften wenig innovative Experten aus der Reserve gelockt werden.
Absurde Liste
Das Bundesamt für Sozialversicherungen publiziert eine Liste aller zugelassenen PK-Experten. Darauf sind 271 Personen vermerkt. Tendenz steigend.
![]() | 1999 waren es 200. Der Präsident der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten, Stephan Gerber, schätzt die Zahl der tätigen Experten auf 130. Und der Rest? In der Branche munkelt man, dass ein Grossteil pensioniert ist. Es soll sogar Verstorbene auf der Liste geben. spn fand selber einen Fall. Recherchen zeigen auch, dass einige als Versicherungsangestellte arbeiten. |
Beim Bund ist man über die Liste nicht erbaut und kennt die Mängel. Geprüft wird sie nur, indem einmal pro Jahr ein Versand an alle Experten erfolgt. Erreicht ein Brief den Empfänger nicht, werde die Person in der Liste mit „Adresse unbekannt“ geführt, sagt Co-Aufsichts-Leiterin Alessandra Prinz. Doch das stimmt so nicht. „Wer die Geschäfts- statt Privatadresse angibt, wird mit „Adresse unbekannt” aufgeführt“, weiss Felix P. Kunz. Der Experte ist ein aktives Mitglied der Kammer und Mitinhaber eines Experten-Büros in Basel. „Wir werden uns eine Änderung dieser Liste überlegen müssen“, sagt Jean-Marc Maran, Leiter Entwicklung der beruflichen Vorsorge beim Bund.
Aufschlussreich ist hingegen die Liste der Kammer-Experten. 108 aktive sind einschliesslich des Arbeitgebers aufgeführt. Die Liste ist ein ungefähres Abbild der Marktverhältnisse der PK-Experten-
Büros in der Schweiz. Die grössten sind:
- Hewitt, 15 Kammer-Experten
- Swisscanto, 12 Kammer-Experten
- Mercer, 9 Kammer-Experten
- LCP Libera, 8 Kammer-Experten
- Pittet Associés, 4 Kammer-Experten
Je mit 2 Kammer-Experten vertreten sind:
- Abcon
- Lombard Odier Darier Hentsch
- Watson Wyatt
- Dr. Martin Wechsler
- Allvisa
- Aon Consulting
- Providus
- GiTec Prévoyance
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