|
Michael Lennert, Redaktor |
„Des Staates höchstes Gut ist die Gerechtigkeit. Das Gerechte aber muss für alle etwas Gleiches sein“, sagte schon Aristoteles. Übertragen auf die Diskussion zu Solvency 2 und seinem eidgenössischen Pendant, dem Swiss Solvency Test (SST), wundert es daher sicher nicht, wenn sich bei der Gleichbehandlung der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen insbesondere die Vertreter der Versicherungswirtschaft die Frage stellen, weshalb die Aufsichts- und Kontrollinstrumentarien für Lebensversicherungen und Pensionskassen unterschiedlich sein sollen, genauer gesagt, warum der SST nicht auch für autonome Pensionskassen gelten soll.
Es wundert jedoch auch nicht, dass sich der Pensionskassenverband Asip, aber auch andere Experten einer Unterziehung vehement verweigern: Und zwar unter anderem mit dem Argument, dass die SST-pflichtigen Versicherer und die Schweizer Pensionskassen von ihrer Grundstruktur eben nicht gleich sind.
Die Liste der Einwände, den SST abzulehnen, ist dabei lang und reicht vom Vorwurf eines rigiden Überwachungssystems, der Furcht riesiger Opportunitätskosten bis hin zur Kritik, dass Aktien-Engagements danach mit drastischen Reservierungsvorschriften verbunden sein würden, da hohe Zielschwankungsreserven aufgebaut werden müssen.
Deswegen gelte es eine Selbstregulierung anzustreben, es wird von „Best Practice“ gesprochen, aber auch begrüsst, dass durch die Diskussion die Rolle des Risikos wieder in den Fokus gerückt wird. Denn das sei ja eigentlich das Zentrale.
Fakt ist aber auch: Die Vorstellung, alles kontrollieren zu können, verstärkt ein gefährliches Phänomen: Es zwingt die Pensionskassen zu prozyklischem Herdenverhalten, da sie Aktien verkaufen müssen, wenn die Märkte fallen, weil dann die Risikofähigkeit sinkt.
Deswegen: Ja, ein qualitatives Risikomanagement, das macht Sinn und ist dringend nötig. Das grössere Risiko ist aber, dass aufgrund eines falsch verstandenen Risikomanagements viele Chancen gar nicht mehr wahrgenommen werden können. Der Grund: Die Pensionskassen sind genau zu dem Zeitpunkt nicht mehr richtig investiert, wenn die Märkte auf tiefem Niveau angekommen sind.
Und zwar ausgerechnet diejenigen, die es sich wegen ihrer langfristigen Ausrichtung und Struktur doch leisten könnten.
Zurück zum Begriff Gerechtigkeit. Denn dazu äusserte sich nicht nur Aristoteles, sondern auch Immanuel Kant. Und für Kant gehört zur Gerechtigkeit, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Recht hat er.
Herzlichst, Ihr



