Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Brief aus Bern
Veröffentlicht am:  16. Juni 2008

Für die AHV, IV und die Erwerbsersatzordnung EO liegen nun die Rechnungsergebnisse für 2007 vor. Die AHV hat im letzten Jahr mit einem Überschuss von 1,5 Milliarden Franken abgeschlossen. Zu verdanken ist dies der guten Konjunktur, welche die Beitragseinnahmen um fünf Prozent wachsen liess.

Die IV wird durch die Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen auf anfangs 2008 um zusätzliche 491 Millionen belastet und häufte total ein Defizit von 2,1 Milliarden Franken an. Die Schuld beim AHV-Fonds nahm so auf 11,4 Milliarden Franken zu. Die EO verbuchte einen Fehlbetrag von 400 Millionen Franken; das Kapital sank auf 2,1 Milliarden Franken.

Dazu noch einige Details: Die Einnahmen der AHV haben insgesamt um 1,2 Prozent auf 34,8 Milliarden Franken zugenommen. Die Stellenzahl liegt umgerechnet in Vollzeitäquivalente um 2,7 Prozent höher. Die Ausgaben der AHV stiegen etwas stärker als die Einnahmen um 5,1 Prozent auf 33,3 Milliarden Franken. Obwohl im Rechnungsjahr der Bundesanteil am Verkaufserlös des Nationalbank-Goldes der AHV gutgeschrieben wurde, musste die AHV auf ihren Anlagen wegen der schwächeren Börse einen Buchverlust hinnehmen. Ende 2007 betrug das AHV-Kapital total 40,6 Milliarden Franken, was 122 Prozent einer Jahresausgabe entspricht. Werden allerdings die Schulden der IV berücksichtigt, verfügt die AHV nur noch über 29,2 Milliarden. Damit liessen sich 88 Prozent einer Jahresausgabe decken. Das ist weniger, als das Gesetz verlangt. Bei der IV decken die ordentlichen Einnahmen die Ausgaben zu 87 Prozent. Die Einnahmen stiegen um 4,2 Prozent auf 9,9 Milliarden, die Ausgaben um 3,9 Prozent auf 11,9 Milliarden Franken. Bei der EO entfallen rund 42 Prozent der Entschädigungen oder rund 528 Millionen Franken auf den Erwerbsersatz bei Mutterschaft. Der Fonds deckt noch rund 1,6 Jahresausgaben und dürfte bis in drei Jahren aufgebraucht sein. Danach sind Beitragserhöhungen angesagt.

Der Artikel 6a IVG schafft neue datenschutzrechtliche Grundlagen für das IV-Abklärungsverfahren. Damit sollen Unklarheiten beseitigt werden. Bisher brauchten die IV-Organe eine aktive Ermächtigung durch die versicherte Person. Neu gilt diese Ermächtigung automatisch mit der IV-Anmeldung. Es ist dem Versicherten nicht mehr möglich, sich bei der IV anzumelden und gleichzeitig die allgemeine Vollmacht für Auskünfte bei den Leistungserbringern oder den Arbeitgebern zu streichen. Die IV ist damit zur Datenbeschaffung berechtigt. Die angefragten Stellen und Personen – etwa auch Ärzte und Spitäler – sind verpflichtet, Auskünfte zu erteilen und angeforderte Unterlagen herauszugeben.

Der Bundesrat will die berufliche Vorsorge von sogenannten „atypischen“ Arbeitnehmenden neu regeln. Als atypische Arbeitsverhältnisse gelten vor allem Temporäranstellungen von kurzer Dauer und Mehrfachbeschäftigungen. Bei befristeten Anstellungen gilt eine minimale Anstellungsdauer von drei Monaten für die Unterstellung der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Kürzere Fristen bringen laut Bundesrat relativ hohe Verwaltungskosten und Beiträge bei eher geringen Vorsorgeleistungen. Leistet jemand mehrere aufeinanderfolgende Arbeitseinsätze beim gleichen Arbeitgeber, werden die verschiedenen Anstellungszeiten addiert – sofern die Unterbrechungen nicht länger als drei Monate dauern. Das Departement des Innern ist beauftragt, eine entsprechende Verordnungsänderung vorzubereiten.

Der Ständerat lehnt eine Flexibilisierung des Rentenalters ab, wie sie die Volksinitiative des Gewerkschaftsbundes fordert. Diese will Personen mit Erwerbseinkommen bis 119 340 Franken eine ungekürzte AHV-Rente ab dem 62. Altersjahr gewähren. Die kleine Kammer hält mehrheitlich fest, dass eine Annahme der Iniative die nachhaltige Sicherung der AHV-Finanzierung gefährden würde. Bei der IV-Zusatzfinanzierung will der Ständerat die Mehrwertsteuersätze zugunsten des IV-Fonds von 2010 bis 2016 proportional um 0,4 Prozentpunkte anheben. Dem geplanten IV-Fonds sollen 5 Milliarden Franken als Einmaleinlage überwiesen werden. Beides wird miteinander verknüpft: Höhere Mehrwertsteuern soll es nur dann geben, wenn auch ein selbständiger IV-Fonds geschaffen wird.

Zudem will die Sozialkommission des Ständerates nicht zuviel Kontrolle für die Pensionskassen. Sie spricht sich gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Erweiterung der Kompetenzen für Revisionsgesellschaften aus. Die SGK lehnt es ab, dass die Kontrollorgane die Anlageentscheide auch noch materiell überprüfen sollen. In der Herbstsession kommt die Vorlage ins Parlament.

2006 haben 245.156 Personen Sozialhilfeleistungen bezogen. Dies entspricht einer Sozialhilfequote von 3,3 Prozent, was 0,1 Prozent über dem Wert für 2005 liegt. Die Altersgruppe der unter 18-Jährigen hat mit einer Quote von 4,9 Prozent das höchste Risiko, von Sozialhilfe abhängig zu werden. Generell nimmt die Quote mit zunehmendem Alter ab. Bei den 36- bis 45-Jährigen steigt indes das Risiko, weil hier Scheidungen, Kinderkosten und Reduktion des Beschäftigungsumfangs die Sozialhilfe-Abhängigkeit erhöhen. Die 56- bis 64-Jährigen sind zwar in der Sozialhilfe untervertreten, ihr Anteil an den Sozialhilfebezügern hat aber überdurchschnittlich zugenommen. In dieser Altersklasse sind Männer mit 60 Prozent übervertreten. Mehr als 51 Prozent aller Sozialhilfefälle bezieht die Leistungen länger als ein Jahr. Vor allem bei Alleinerziehenden liegt der Anteil mit mehr als 57 Prozent über dem Mittel. Weniger lang auf Sozialhilfe angewiesen sind kinderlose Paare und Ein-Personen-Haushalte. Von den unterstützen Personen sind 29 Prozent erwerbstätig, davon arbeiten rund 42 Prozent Vollzeit; 56 Prozent verfügen über keine berufliche Ausbildung.



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