Gemeinschaftsstiftungen zeichnen sich durch tiefe Verwaltungskosten aus. Dennoch sind sie in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt, eine spezielle Förderung durch den Bund findet nicht statt. Dabei haben Gemeinschaftseinrichtungen das Zeug zum Zukunftsmodell.
115 Gemeinschaftseinrichtungen organisieren 728.000 Versicherte (und Rentner) und generieren Kosten von 151 Millionen Franken. Das ergibt einen ungewichteten Durchschnitt von 208 Franken. Dies zeigte eine Erhebung von spn im letzten Sommer auf Basis der Zahlen aus 2005. Damit schneidet dieser Typ günstiger ab als alle anderen Vorsorgeeinrichtungen. Zum Vergleich: 93 Sammeleinrichtungen verursachten 687 Millionen Franken bei 1,2 Millionen Versicherten (und Rentnern) – drei Mal mehr, wenn man die Kosten auf Basis der Versicherten hochrechnet. Das gleiche Problem trifft teilautonome Kassen, die knapp 500.000 Arbeitnehmer versichern. Auch sie zahlen rund zweieinhalb Mal mehr als Gemeinschaftseinrichtungen. So stellt sich aus der Sicht von Unternehmen und Versicherten die Frage: Kann das Erfolgsmodell Gemeinschaftseinrichtungen kopiert werden?
Bundesrat wollte „Sammelkassen“ fördern
Dieselbe Frage stellte die Politik bereits 2003. In einer Interpellation von SP-Nationalrat Rudolf Rechsteiner wollte das bürgerlich dominierte Parlament vom Regulator wissen, ob eine Schaffung weiterer „Einheitskassen beziehungsweise Solidargemeinschaften nach Branchen“ möglich wäre „zur Verhinderung prohibitiver Prämien“. Und der Rat wollte wissen, welche Möglichkeit der Bundesrat zur Senkung „extrem hoher Kosten“ bei teilautonomen Kassen sehe. Die Antwort des Regulators fiel deutlich aus: „Angesichts (…) der geltenden Gesetzesbestimmungen lassen sich die Risiken nur über Gemeinschaftseinrichtungen senken. Solche bieten Arbeitgebern aus derselben Branche (…) die Möglichkeit, sich einer Sammelkasse anzuschliessen, in der die Verwaltungskosten und Risiken auf mehrere Unternehmen verteilt und gesenkt werden können.“ Der Bundesrat plane, den Kreis der Personen, die sich ohne besondere Gemeinsamkeit einer bestimmten Einrichtung anschliessen können, auszuweiten. Hingegen verneinte er die Kompetenz, solche kostensparenden Formen zu fördern. „Es gibt keine Bestimmung, die es (…) erlauben würde, Solidargemeinschaften nach Branchen zu schaffen.“ Und er gab eine Studie in Auftrag, die „zur Beurteilung der Verwaltungskostenstruktur sowie zum System der Verrechnung“ Fakten schaffen sollte. Ziel waren der „Vergleich und eine Analyse der Kosten von Lebensversicherern und autonomen Vorsorgeeinrichtungen“.
Nicht publizierter Kostenvergleich
Dieser Bericht lag dem Bund am 8. Juli 2003 vor. Er wurde vom auftraggebenden Bundesamt für Privatversicherungen aber „nicht publiziert“, schreibt Daniel Ruppen von der Oberaufsicht berufliche Vorsorge. Warum, ist unklar. Eine spezielle Förderung der Gemeinschaftseinrichtungen durch den Bund findet nicht statt. Hingegen setzte der Bund ein Versprechen um: Mit der Gesetzesrevision der beruflichen Vorsorge wurde der Kreis derjenigen Personen, welche sich einer bestimmten Gemeinschaftseinrichtung anschliessen können, erweitert. Im Artikel 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind diejenigen Einrichtungen aufgezählt, welche nicht der Versicherungsaufsicht unterstehen, darunter Vorsorgeeinrichtungen der Berufsverbände. Vorher konnten nur Mitglieder der Berufsverbände und das Personal der Verbände dort versichert sein. Damit können nun auch Nichtmitglieder der Berufsverbände oder dem Berufsverband Nahestehende in der Gemeinschaftsstiftung versichert werden. „So kann zum Beispiel eine Treuhandfirma bei einer Vorsorgeeinrichtung der Pharmazeuten versichert sein, wenn dies die Statuten vorsehen“, schreibt Ruppen.
Ob Gemeinschaftseinrichtungen davon in grösserer Zahl Gebrauch gemacht haben, ist nicht bekannt. „Ich kann nur für unsere Pensionskasse sprechen“, sagt Beatrice Fluri, Präsidentin der Kommission Gemeinschaftseinrichtungen des Schweizerischen Pensionskassenverbandes Asip. Sie führt die PKE Pensionskasse Energie, wo Firmen der Gas- und Energiewirtschaft versichert sind. Sie hat immer wieder Anfragen von branchenfremden Unternehmen, die sich gerne anschliessen möchten. „Wir prüfen diese Anfragen und nehmen selektiv nur finanzstarke Unternehmen mit einer gewissen Risikostruktur, die unseren bereits angeschlossenen Unternehmen entsprechen, auf“, sagt Fluri. Ein zweites Kriterium sei, dass man keine BVG-Minimalpläne anbiete. „Zum Beispiel würden wir keine Spitäler, Gastrobetriebe oder Bauunternehmen aufnehmen. Solche Unternehmen wollen meistens nur das BVG-Minimum versichern und haben in aller Regel auch eine höhere Risikoanfälligkeit“, so Fluri.
Seit die Möglichkeit besteht, stellt sich also verschärft die Frage, was die statistisch erfassten Gemeinschaftseinrichtungen eigentlich sind und ob überhaupt homogene Vorzüge auszumachen sind. Recherchen zeigen, dass mehrere sogenannte Gemeinschaftseinrichtungen Sammelstiftungen sind, so etwa die Interkantonale Gemeinschaftsstiftung für Personalvorsorge (IGP) oder die Integral Stiftung. Aber auch Pensionskassen eines einzigen Konzerns segeln unter dieser Flagge, etwa die Neuhauser SIG Pensionskasse, der zwölf Tochterfirmen angeschlossen sind. „In der Praxis wird der Begriff nicht nur bei eigentlichen Gemeinschaftsstiftungen verwendet, sondern es finden sich auch Einrichtungen, die organisatorisch wie eine Sammelstiftung ausgestaltet sind, die sich als Gemeinschaftsstiftung bezeichnen“, bestätigt Ruppen von der Oberaufsicht.
Als Gemeinschaftsstiftung im eigentlichen Sinn ist eine solche zu verstehen, die „von einem Verband errichtet wird, damit sich ihr die in ihm organisierten, rechtlich und finanziell voneinander unabhängigen Arbeitgeber anschliessen können“. Anders als bei Sammelstiftungen besteht für alle angeschlossenen Betriebe ein einheitlicher Vorsorgeplan und das Kapital wird gemeinsam angelegt und verwaltet. Die verschiedenen Betriebe bilden eine einzige Risikogemeinschaft. Im Gegensatz zur Sammeleinrichtung spielt in diesem Fall die Solidarität zwischen den angeschlossenen Arbeitgebern keine Rolle. Ruppen sagt: „Nicht zuletzt deshalb müssen die angeschlossenen Arbeitgeber eine bestimmte, ausserhalb der Vorsorge liegende Gemeinsamkeit besitzen.“ In der Praxis kommt es aber vor, dass einer Gemeinschaftseinrichtung mehrere Verbände angeschlossen sind, die jeweils getrennt abrechnen. Ein Beispiel dafür ist Proparis mit 14 Vorsorgewerken von 70 Verbänden. „Eine solche Konstruktion kommt einer Sammeleinrichtung sehr nahe“, so Ruppen von der Oberaufsicht. Eine Gemeinschaftseinrichtung ist eigentlich eine Sammeleinrichtung mit wenigen, grossen Vorsorgewerken, denen mehrere Arbeitgeber eines Verbandes angeschlossen sind. „Eine derartige Einrichtung ist nur dann als Gemeinschaftseinrichtung zu klassifizieren, wenn die verschiedenen Verbände eine Risikogemeinschaft bilden“, sagt der Jurist. Bei Proparis, um beim Beispiel zu bleiben, ist dies nicht der Fall: „Jedes der 14 Vorsorgewerke ist finanziell selbständig“, sagt Geschäftsführer Burri (siehe auch Interview auf Seite 24).
Statistik in Frage gestellt
Anders als beim Bund definiert das für die Pensionskassenstatistik zuständige Amt „bewusst eng“, schreibt Sektionschef Rolf Tanner. So werden etwa Vorsorgeeinrichtungen der Kantone und Gemeinden – meist Gemeinschaftseinrichtungen, etwa die der Aargauer und Sankt Galler – „wegen ihrer begrenzten Anschlussmöglichkeit nicht als Gemeinschaftseinrichtungen betrachtet, sondern wie Vorsorgeeinrichtungen von Firmengruppen oder Holdinggesellschaften der Kategorie „Vorsorgeeinrichtungen aus einem Zusammenschluss mehrerer Arbeitgeber“ zugeordnet. Dies dürfte auch auf die neue Publica mit einem Vermögen von 33 Milliarden Franken und über 100.000 Versicherten und Rentnern zutreffen, wenn sie im Juni zu einer Sammelstiftung mutiert. Gleiches gilt für die Post-Pensionskasse, eine Gemeinschaftseinrichtung mit 13 Milliarden Franken Vermögen und 72.000 Versicherten und Rentnern. Kurzum: Eine Reihe von bedeutenden Gemeinschaftsstiftungen läuft statistisch nicht unter diesem Begriff. Deshalb hinterfragt der Sektionschef für berufliche Vorsorge die Grundlagen: „Angesichts der unterschiedlichen Definitionen sowie der Neuausrichtung der grössten Vorsorgeeinrichtung stellt sich die berechtigte Frage, ob nicht der Moment gekommen ist, um die Einführung eines standardisierten Begriffs zu prüfen.“
Erfolgreiche Eigenschaften
Abseits der Definitionsfrage beantwortet die Pensionskassenstatistik auch die wichtigste Frage der zweiten Säule nicht: Welcher organisatorische Kassentyp ist mit welchen Vermögensverwaltungs- und administrativen Kosten am günstigsten? Gemeinschaftsstiftungen sind zwar günstig. Doch sind sie auch erfolgreich? Auf Anfrage konnten weder Swisscanto noch Complementa oder Credit Suisse die Frage beantworten. Sie erheben zu Werbezwecken jährlich Daten unter Pensionskassen. Gerade der CS-Pensionskassen-Index wäre ideal für eine solche Auswertung, steht er doch auf der Basis von rund 100 Milliarden Franken Pensionskassenvermögen. Die Credit Suisse macht bereits Performance-Vergleiche nach Kassengrössen. „Eine Sonderauswertung machen wir prinzipiell nicht“, lässt die Bank ausrichten. Swisscanto lehnte aus Zeitgründen eine Sondererhebung ab.
So kann die Frage nur qualitativ und mit Beispielen beantwortet werden. Allein die Risikofähigkeit beschränkt Gemeinschaftskassen nicht in der Möglichkeit, eine gute Performance zu erzielen. Der Anlageprozess unterliegt denselben Bedingungen wie bei erfolgreichen, autonomen Pensionskassen. Zwar fällt auf, dass viele Gemeinschaftseinrichtungen im Vergleich tiefe Deckungsgrade aufweisen und deshalb über tiefe Wertschwankungsreserven verfügen (je Stand 2006). Beispiel Proparis (Gewerbe) 103 Prozent, Beispiel PTV (Ingenieure) 103 Prozent, Beispiel Hotela (Hoteliers) 98 Prozent, Beispiel Promea (Metall, Farbe, Möbel, Schmuck) 107 Prozent, Beispiel VSAO (Selbstständigerwerbende) 113 Prozent, Beispiel PK SAV (Anwaltsverband) 107 Prozent. Michael Brandenberger erklärt sich dies zum einen mit der Zusammensetzung der Stiftungsräte. „Öfters nehmen Gewerkschaftsvertreter Einsitz, die eher als Arbeitnehmervertreter in einzelbetrieblichen Kassen auf die Verteilung von freien Mitteln pochen, wenn die Zielwertschwankungsreserven erreicht sind. Damit blieben die Deckungsgrade in guten Zeiten tendenziell tiefer.“ Zum anderen haben sich viele Gemeinschaftskassen erst vor kurzem von der Vollversicherungslösung verabschiedet. Doch das Beispiel der gewerbenahen, aber verbandsfreien Pensionskasse Asga zeige ihm, dass auch Gemeinschaftskassen über hohe Reserven verfügen und damit auch hohe Aktienanteile halten können.
Asga als Benchmark
Die Asga (6,5 Milliarden Franken Kapital, 65.000 Versicherte, 3.800 Rentner) wird häufig als Hauptkonkurrent und damit als Benchmark erwähnt. Zum einen gilt sie als günstig (144 Franken pro Versicherten), zum anderen als risikofähig (116 Prozent Deckungsgrad) und schliesslich gilt sie auch als erfolgreich: Sie weist für die letzten fünf Jahre eine Rendite von durchschnittlich 5,7 Prozent aus. Damit erreicht sie zwar nicht ganz den von Swisscanto für die Klassengrösse errechneten Fünf-Jahres-Durchschnitt von 6,2 Prozent. Doch das Ergebnis zeigt: Die Kasse ist billig – verrechnet werden 180 Franken Verwaltungskosten pro Versicherten – und erreicht dennoch eine hohe Performance. Dabei belasten Marketing-Massnahmen den Versicherten bloss mit 15 Franken pro Kopf. Dies ist ein tiefer Wert.

Beatrice Fluri, Schweizerischer
Pensionskassenverband (Asip),
Präsidentin Kommission
Gemeinschaftseinrichtungen
Autonomie lohnt sich
Tiefe Vermarktungskosten und wenige Leistungspläne werden von Experten als Hauptgrund für die Sparsamkeit angeführt. Doch richtig in Schuss kam ein Grossteil der Gemeinschaftseinrichtungen erst in den letzten Jahren. Das Schicksalsjahr 2002 mit der Rentenklau-Debatte setzte grosse Umwälzungen in Gang. Viele Gemeinschaftseinrichtungen verabschiedeten sich von der Vollversicherungslösung und suchten eigene Wege – und dies offenbar mit Erfolg. Beispiel Pensionskasse Schweizerischer Baumeisterverband (4.700 Versicherte und 2.700 Rentner, 670 Millionen Franken Kapital). Sie war bis vor vier Jahren rückversichert. 2006 wies sie bereits einen Deckungsgrad von 117 Prozent aus, genug, um Rückschläge aufzufangen. Die Rendite betrug 5,2 Prozent. Ein Jahr zuvor waren es noch 7,2 Prozent. Angestrebt wird eine langjährige Rendite von 4,5 Prozent bei Schwankungsreserven von 12,5 Prozent. Bei einer also bis anhin guten Rendite wies die autonome Gemeinschaftseinrichtung Kosten in Höhe von 256 Franken pro Versicherten aus – rund 50 Franken mehr als der Durchschnitt, aber halb so viel wie bei Sammelstiftungen und halbautonomen Pensionskassen.
Exemplarisches Beispiel der Anwälte-Kasse...
Dabei sind nicht nur Verwaltungskosten ein Thema. Auch die kaum untersuchten Risikoprämien machen einen Unterschied. Beispiel Anwaltsverband. Er vollzog 2005 den Wechsel von der Vollversicherungslösung bei der Swisslife zur halbautonomen Gemeinschaftsstiftung. Der Deckungsgrad stieg im ersten Jahr von 101 auf 108 Prozent. Die Risikoprämien für Tod und Invalidität sanken dank Übertritt zur Mobiliar „um 30 Prozent“ von 3,2 auf 2,6 Millionen Franken, heisst es im Geschäftsbericht 2007. Für rund 1.200 Versicherte sank die Risikoprämie von 270 auf 210 Franken pro Person. Mit einer Neuverhandlung konnten die Risikoprämien für das laufende Jahr „nochmals um 20 Prozent gesenkt werden“, heisst es im Bericht.
Auch sonst haben die Anwälte den neu gewonnenen Gestaltungsspielraum genutzt. Nach drei Jahren selbstverwalteten Vermögens waren sie mit der UBS als Verwalterin nicht zufrieden. 2007 kamen nur 1,5 Prozent heraus, die Schwankungsreserve sank von 6 auf 4 Prozent. „Die Durchschnitts-Performance wurde verpasst“, steht kritisch im Geschäftsbericht. Die UBS schied als Vermögensverwalterin aus. Seit 2008 vermehren nur noch die CS und Lombard Odier Darier Hentsch das Alterskapital. „Dank Konzentration der Verwaltung der Kapitalanlagen auf zwei Banken sinken in Zukunft die Vermögensverwaltungskosten“, freut sich der Stiftungsrat. Jetzt fehlt nur noch, dass auch der Verwaltungsaufwand sinkt. Vor dem Wechsel betrug er 697 Franken pro Kopf. Die einmaligen Gründungskosten schlugen mit 377 Franken pro Person zu Buche. Im ersten Jahr der Halbautonomie kostete die Verwaltung bereits 100 Franken weniger als in der Versicherungslösung, im zweiten Jahr 397 und im dritten Jahr 371 Franken – knapp halb so viel wie bei der Swisslife. Doch noch immer liegt der Betrag deutlich über den Benchmarks der Gemeinschaftsstiftungen. Jetzt bemüht sich die Verbandskasse um einen höheren Divisor: Sie will mehr Mitglieder finden, „den Bekanntheitsgrad unter Anwälten erhöhen“.
... oder Gastrosocial
Wie das geht, demonstriert die Gemeinschaftskasse Gastrosocial des Wirteverbandes Gastrosuisse. „Wir sind schweizweit die Günstig-sten“, rühmt sich der Stiftungsrat. Bei einem Aktienanteil von 30 Prozent und Schwankungsreserven von 11 Prozent erreichte der Verband 2006 eine Rendite von rund 6 Prozent. Davor waren es 5 Prozent, ein für 2005 zwar bescheidener Wert, aber tiefe Kosten kompensieren dies allemal. Wie viel die Kostenersparnis im Alterskapital ausmacht, zeigt ein Beispiel: Sammelstiftungen verrechnen durchschnittlich 563 Franken, Gastrosocial 56. Die Einsparung von jährlich 507 Franken pro Jahr verzinst mit 3 Prozent ergibt nach 40 Sparjahren 39.000 Franken. Das durchschnittliche BVG-Alterssparkapital pro Kopf beträgt in der Schweiz 146.000 Franken. Wer also 500 Franken jährlich weniger Kosten zahlt, hat nach 40 Jahren 39.000 Franken oder 27 Prozent mehr Rentenkapital zur Verfügung – eine beträchtliche Summe.
Zeit, dass sich Unternehmen nach der Alternative Gemeinschaftseinrichtungen umsehen. Beispiele gibt es viele.
Der Bundesrat dehnt in seiner Strukturreform die Aufgaben der Revisionsstelle auf die Überwachung der Ablieferung aller Retrozessionen aus. Im neuen Artikel 52c steht: „Die Revisionsstelle prüft, ob (…) die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird.“ Sie muss einen Bericht verfassen, der bestätigt, dass die „Einhaltung der entsprechenden Vorschriften mit oder ohne Einschränkungen“ erfolgt ist
Kasten: Ausdehnung der Ablieferungspflicht von Retrozessionen; Quelle: spn.
„Die grösste Innovationsleistung der strukturierten Produkte besteht darin, dass sie den Zugang zu Derivaten möglich machen. Sie erweitern damit das Anlageuniversum für Investoren und erfüllen so eine wichtige Risikoallokations- und Marktvervollständigungsfunktion. Inwieweit diese Funktion in der Praxis ihre positiven Wirkungen entfalten können, ist aber eine offene Frage.
Die eklatanteste Informationsasymmetrie besteht nämlich in der Bewertung der Produkte. Aufgrund ihrer Komplexität und der darin verpackten derivaten Instrumente setzen sie mit Ausnahme des einfachen, linearen Produkttyps ein Optionsbewertungsmodell voraus. Es wäre aber völlig unrealistisch anzunehmen, dass insbesondere Laien über ein solches Modell verfügen, um die angebotenen Preise für die Produkte einschätzen zu können. Da die Kunden die Bewertungsverfahren nicht kennen und die Anbieter die Parameter, mit welchen die Bewertungen vorgenommen werden, nicht offen legen, besteht keine Transparenz bezüglich des Produkt-Pricings.
Verschiedene Forschungsarbeiten haben die Bewertung der angebotenen strukturierten Produkte untersucht und bisweilen grosse Diskrepanzen zwischen dem Preis eines strukturierten Produkts und den Kosten seiner Replikation festgestellt. Der Preis, den Investoren bezahlen, um die Produkte nicht selbst zusammenzustellen zu müssen, kann also unter Umständen beträchtlich sein. Dabei konnte beobachtet werden, dass dieser umso höher ausfällt, je komplexer das Produkt ist.“
Kasten: Je komplexer, desto teurer; Quelle: Manuel Amann/Alexander Ising in: Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandorts Schweiz, Dike Verlag, Zürich, 2007.
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