Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Wer hat Angst vorm SST?
Veröffentlicht am:  16. Juni 2008

Die autonomen Pensionskassen wollen sich dem Swiss Solvency Test nicht unterziehen. Allerdings zeichnet

sich ab, dass sie an einer abgespeckten Version kaum vorbeikommen werden. Zu gross ist der allgemeine Wunsch nach mehr Sicherheit. Die Branche hofft auf eine freiwillige Lösung, das BSV hält sich noch zurück.

Der Swiss Solvency Test (SST) teilt die Welt der beruflichen Vorsorge. In solche, die mitmachen müssen, und solche, die sich noch dagegen wehren können. Während die den Lebensversicherern angeschlossenen Sammelstiftungen von der eigentlich auf die Versicherungsbranche gemünzten Solvabilitäts-Messmethode erfasst werden, bleiben die autonomen Pensionskassen (noch) aussen vor. In deren Lager formiert sich gut argumentierender Widerstand, der die Eigenheiten des Vorsorgesystems und der Investment-Vehikel bewahren will, ohne sich Neuerungen zu verschliessen. Dass der SST auch problematische Seiten hat – beispielsweise den Trend, ein Herdenverhalten der Anleger zu begünstigen –, kommt da nicht ungelegen.

Mit Argusaugen verfolgt der Pensionskassenverband Asip die in der Schweiz und Europa laufende Diskussion zu Solvency 2 und dem eidgenössischen Pendant Swiss Solvency Test. Freundlich steht man dem neuen Aufsichtsinstrument nicht gegenüber. „Es dürfen keine Umsetzungszwänge geschaffen werden, die die Durchführung der Vorsorge über autonome Einrichtungen letztlich verunmöglichen“, meint Verbandsdirektor Hanspeter Konrad. Er hinterlegt seine vehemente Skepsis mit Modellrechnungen aus Europa. Demnach müssten beispielsweise irische Pensionskassen unter Solvency 2 entweder ihre Schwankungsreserven um 60 Prozent erhöhen oder den Aktienanteil unter 10 Prozent senken. Analog zu diesem Szenario würde in der Schweiz mit dem Aktien-Exposure der dritte Beitragszahler der zweiten Säule entfallen. Laut Konrad wird deshalb eine mechanische Übertragung der Solvency-2-Richtlinien auf Vorsorgeeinrichtungen deren spezifischen Besonderheiten nicht gerecht. Es könne nicht sein, dass Pensionskassen über solche Richtlinien gezwungen werden, ihr auf die eigene konkrete Risikofähigkeit abgestütztes Portfolio radikal anpassen zu müssen. Zudem würde diese Entwicklung das Preis-Leistungs-Verhältnis verschlechtern.


Hanspeter Konrad,
Asip, Verbandsdirektor

Kein Vergleich möglich

Ausserdem kann man laut Konrad die SST-pflichtigen Versicherer nicht mit den Schweizer Pensionskassen vergleichen. Die Lebensversicherungen arbeiteten gewinn- und aktionärsorientiert, die autonomen Pensionskassen seien aber auf die versicherten Betriebe hin ausgerichtet. Jeder Franken bleibe im Vorsorgekreislauf. Somit gibt es bei den Pensionskassen keinen Zielkonflikt zwischen Aktionären und Versicherten. Überflüssig sind zudem weitere Vorschriften bezüglich der Rückstellungen in Pensionskassen. Das bisherige System hat sich in der vergangenen Börsenkrise nämlich bewährt. Für Konrad ist aber von entscheidender Bedeutung, dass sich die PK-Verantwortlichen systematisch mit den wesentlichen Risiken ihrer Kasse auseinandersetzen. Diese müssen identifiziert, bewertet, gesteuert und überwacht werden. Das Führungsorgan muss wissen, welche Risiken es zu Lasten der Risikoträger eingeht. Diesem Ziel will der Asip aber per Selbstregulierung zustreben – und nicht auf staatliches Geheiss.

Skeptisch für die Anwendung des SST auf die autonomen Schweizer Pensionskassen ist auch Peter Zanella, Leiter Vorsorgeberatung bei Watson Wyatt in Zürich. Die Pensionskassen hätten gegenüber den Lebensversicherern ganz andere Steuerungsmöglichkeiten, weil sie ein Gemeinschaftswerk mit Einbezug des versicherten Personenkreises seien. Diese Risikogemeinschaft könne die Ausgestaltung des Vorsorgeplanes beeinflussen. So könne man beispielsweise den Leistungsplan anpassen, es brauche nicht immer eine 100-prozentige Deckung und auch die Beiträge könnten im Bedarfsfall variieren. Schliesslich komme noch der wesentlich längere Zeithorizont hinzu, mit dem Pensionskassen agieren könnten. Lebensversicherer seien da viel unflexibler. Eine Einführung des SST zwinge ausserdem gewisse autonom operierende BVG-Sammelstiftungen, Farbe zu bekennen. Die Abgrenzung zu echten autonomen Kassen oder zu Sammelstiftungen von Versicherungsgesellschaften dürfte im Einzelfall aber recht schwierig werden. Zanella tritt dafür ein, Vorsorgeeinrichtungen dann nicht dem SST zu unterstellen, wenn die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer über entsprechende Vertretungen auf die Leistungen, die Finanzierung, die Anlagestrategie und die Gestaltung von allfälligen Sanierungsmassnahmen für ein Vorsorgewerk Einfluss nehmen können.

Auftrieb zur Portfolio-Schlacht

Ausserdem, sollte der SST auf Pensionskassen angewendet werden, dürfte es zu ganz praktischen Problemen kommen. Aktienengagements würden plötzlich mit hohen Reservierungsvorschriften verbunden sein. Schon bei einem Aktienanteil von 20 Prozent müsste eine Kasse beispielsweise Zielschwankungsreserven von deutlich mehr als 30 Prozent aufbauen. Oder die Asset Allocation müsste unter dem Verkauf grosser Aktienpositionen angepasst werden. Falls plötzlich alle Schweizer Pensionskassen vor diese Wahl gestellt würden, könnte das den Finanzmarkt über Gebühr belasten – und „riesige Opportunitätskosten“ generieren. Dieses Problem dürfte Solvency 2 auch in Europa erzeugen, ist sich Zanella sicher.

Doch die Pensionskassen brauchen Aktien. Schon um die Verpflichtungen des BVG, Beispiel Umwandlungssatz, zu finanzieren, hält Zanella einen Aktienanteil von 10 bis 15 Prozent im Portfolio für absolut notwendig. Und die dafür nötige SST-Zielschwankungsreserve von rund 30 Prozent ergebe nichts anderes als eine massive Verteuerung der Produkte und unnötige Bindung von Unternehmenskapital. Derzeit sei bei den autonomen Pensionskassen die Asset Allocation nicht so aggressiv, dass es eine scharfe Aufsicht wie den SST brauche, aber auch nicht so defensiv, wie das bei Anwendung des SST die Folge wäre. Der SST wird Zanella zufolge Anlagestrategien weniger flexibel machen. Denn wenn eine „vernünftige Zielschwankungsreserve von weniger als 40 bis 60 Prozent angestrebt wird, dann muss man rasch Aktien abbauen und in Fixed Income gehen“, sagt er. Auch die Bewertung der Verpflichtungen auf Basis des risikolosen Zinssatzes würde die Vorsorgeleistungen deutlich verteuern. Und sie hätte Auswirkungen auf die Diskusssion zum technischen Zinssatz: „Der wäre dann indirekt vorgeschrieben“, meint Zanella.

Freiwillige Transparenz statt Vorschriften

Allerdings – nichts tun ist auch für ihn keine Alternative. Die Sicherheit der Vorsorgegelder ist bei autonomen Kassen immer ein Thema. Der Weg sollte aber nicht über den SST führen. Seiner Meinung nach brauchen autonome Kassen eine höhere Finanzierungstransparenz und müssen mehr Aufklärung über Grundlagenwissen wie beispielsweise die Risikosensitivität von Leistungsplan, Finanzierung und Asset Allocation betreiben. Kassenintern gehöre ein sauberes Asset-Liability-Management dazu. Zanella setzt dazu mehr auf Prinzipien und weniger auf rigide anzuwendende Regeln. In den Kassengremien sollte das Bewusstsein für die Märkte geschärft und das Research verbessert werden. Sonst wäre es ehrlicher, die autonomen Kassen ganz zu verbieten und Versicherungsprodukte vorzuschreiben. Die Kassen erstickten schon jetzt in der „Regulierungsflut“, von den entstehenden Kosten ganz zu schweigen.

Damit führt der für Zanella gangbare Weg über die höhere Professionalisierung des Stiftungsrates. Dort sollte man mit Szenarien arbeiten und auch mal Modelle für die Investments der Kasse rechnen. Dann erhalte man besseren Aufschluss, wie es um die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen unter verschiedenen Rahmenbedingungen bestellt sei. Stiftungsräten müsse bewusst sein, dass es in ihrem Amt auch Haftungsfolgen gebe, wenn man beispielsweise trotz bestehender Unterdeckung nicht handle oder sogar noch weiterhin hohe Leistungen verspreche.

Für den goldenen Kompromiss

Für den Berater sind die Pensionskassen ein bewährtes Sozialwerk. Warum, fragt er sich, sollte man durch die Übernahme eines derart rigiden Überwachungssystems das Bewährte gefährden? Für Lebensversicherer mache es Sinn – denn jede Police könne jederzeit gekündet werden und der Policenhalter hat Anspruch auf einen möglichst hohen Kapitalschutz. In einer autonomen Lösung sei das aber nicht üblich und dies erlaube anders zu planen. Allerdings findet Zanella die Diskussion rund um das Thema sehr sinnvoll. Das Risiko rücke ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Stiftungsräte sollten verpflichtet werden, das ALM-Matching aktiver zu betreiben. Man könne durchaus Stresstests gemäss dem SST machen, aber das sollte nicht vorgeschrieben sein. „Es wäre falsch, das formalisiert aufzuzwingen“, meint Zanella. Sein Fazit: Praktische Überlegungen werden einen Graubereich zulassen. Schliesslich sei die Schweiz bekannt für ihre Kompromisse, die letztlich allen Interessen dienten. „Der bewusste und transparente Kompromiss wird der beste sein“, betont er.

An einer Kompromisslösung arbeitet derzeit Raymond Schmutz, Versicherungsexperte und ausserordentlicher Professor an der Universität Lausanne. Er leitet die Arbeitsgruppe SST der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten, die unter ihren acht Mitgliedern auch einen Beobachter des BSV zählt. Konkrete Ergebnisse werden im September 2008 vorgestellt. Schmutz lässt durchblicken, dass er von einer unveränderten Übernahme des SST für die Pensionskassen nichts hält. Pensionskassen und Versicherungen seien schon von ihrer Grundstruktur her nicht vergleichbar. Beispielsweise hätten die Kassen keine Aktionäre. Ausserdem würde die Übernahme des SST jede PK unabhängig von ihrer Grösse zwingen, einen Aktuar einzustellen – mit entsprechenden Folgekosten. Die Arbeitsgruppe um Schmutz will aber die Pensionskassen mit einem Solvabilitätsmodell ausrüsten, das recht einfach anwendbar ist und die Zugangsschwelle zu entsprechenden Tests senkt. Zu den Modifikationen gegenüber dem SST macht Schmutz derzeit keine Angaben. Allerdings, ein zentraler Unterschied wird die fakultative Anwendung durch die Kassen sein. „Ich favorisiere nicht die Verpflichtung“, sagt Schmutz.

Christoph Schenk, Geschäftsführer der Pensionskasse der UBS, sieht durch einen verordneten SST vor allem die Autonomie der Pensionskassen in Gefahr. Seiner Meinung nach wäre ein auf „Best Practice“ statt Verordnung hin abgestimmtes Regulatorium besser. Dieses würde den Verantwortlichen ein einheitliches Risikokontrollsystem an die Hand geben. Sie könnten weiterhin ihre Risikoniveaus selbst definieren, dies mit einem einheitlichen Massstab kontrollieren und die Ansätze und Ergebnisse publizieren.


Dr. Peter Kandl, Schweizerischer
Versicherungsverband (SVV),
Leiter Risiko und Solvabilität

Auch beim SST gibt es noch Baustellen

Kein SST-Skeptiker ist dagegen Peter Kandl, Leiter Risiko und Solvabilität beim SVV und mithin der SST-Spezialist des Verbandes. Zwar stelle der SST einen rechten Paradigmenwechsel in der Versicherungsaufsicht dar, lasse aber für die Sammelstiftungen der zweiten Säule genug Spielraum, um die Charakteristika des Geschäfts richtig abzubilden. „Parameter und Modellierungstechniken lassen genug Flexibilität“, meint Kandl. Immerhin hat er noch einige kleinere Baustellen identifiziert – denn der SST nimmt auf einige Sonderfälle der Pensionsverpflichtungslandschaft offenbar nicht genug Rücksicht, zum Beispiel auf Pensionskassen im Aufbau oder auf solche, die geschlossen wurden und nur noch einen Rentnerbestand haben. Die bei solchen Kassen speziellen Altersstrukturen der Versicherten liessen sich schwierig in den SST-Snapshot einbinden, der am Stichtag eine Momentaufnahme macht. „Da kann es zu Übertreibungen kommen, wenn man nur auf die Daten schaut“, gibt Kandl zu. Allerdings sucht man bereits Auswege, denen auch die staatliche Aufsicht zustimmt: Beispielsweise könnte in solchen Fällen die Zielschwankungsreserve niedriger angesetzt werden. Denkbar ist Kandl zufolge ja auch der Einsatz interner Steuerungsmodelle durch Versicherer, die sich diese genehmigen lassen. „Das ist natürlich nicht ganz fair, weil mit hohen Kosten verbunden“, sagt Kandl er. Und es sei auch nicht ganz klar, welche spezifischen Charakteristika das Bundesamt für

Privatversicherungen für diese vom SST zugelassenen Modelle letztlich genau fordere. „Es wird ein gemeinsames Herantasten geben“, erklärt deswegen Kandl weiter.

Keine Gnade für die autonomen Kassen

Auf einer anderen Ebene sieht Kandl tatsächlich die autonomen Pensionskassen, die derzeit nicht SST-pflichtig sind und nicht jedes Jahr den Nachweis einer vollständigen Deckung künftiger Verpflichtungen erbringen müssen. Das gestatte eine wesentlich höhere

Aktienquote. Wo sich Lebensversicherer mit höchstens 8 bis 10 Prozent begnügen, haben die autonomen Kassen auch mal 30 oder mehr Prozent Dividendenpapiere in den Depots. Für Kandl stellt sich indessen die Frage nach der Gleichbehandlung der Vorsorgeeinrichtungen, auch wenn der SST die regulatorischen Vorgaben sehr hoch ansetzt. Entsprechend tritt der SVV für eine Unterstellung der autonomen Vorsorgeeinrichtungen unter den SST ein. „Es gibt keinen sachlichen Grund, weshalb die Aufsichtsregime für Lebensversicherungen und Pensionskassen unterschiedlich sein sollten“, sagt Kandl. Aktiv ist man mit dieser Forderung noch nicht hervorgetreten, um die mit der Einführung der Finma schon pralle Agenda nicht zu überladen. „Wenn die Finma etabliert ist, möchten wir die Frage aber auf den Tisch bringen“, kündigt Kandl an. Dann gebe es auch erste Erfahrungen mit der neuen Regulierung.

Er erkennt aber an, dass der Aktienmarkt unter Druck geraten könnte, wenn die dem SST unterstellten Pensionskassen ihre Aktienquoten stark herunterfahren würden, um dem Aufbau astronomisch hoher Wertschwankungsreserven zu entgehen. Allerdings verweist er auf die laufende Diskussion zu Solvency 2 beispielsweise in Frankreich. Dort überlegt man demnach, für Aktien auch anlagepolitische Parameter einzuführen. Wenn die Engagements also absehbar langfristigen Charakter haben und nicht spekulativer Natur sind, könnte eine Bevorzugung regulatorisch zementiert werden. Dies würde über die Annahme einer geringeren Volatilität geschehen. Läge diese kurz- und mittelfristig zwischen 15 und 20 Prozent, würde man langfristig geplante Aktienanlagen mit einer Volatilität von beispielsweise 10 Prozent berechnen.

Qualität, sprich Corporate Governance

Auch in Sachen Swiss Quality Assessment sieht Kandl genug Flexibilität, um kleinere Vorsorgeeinrichtungen nicht zu überfordern. Er tritt für ein Proportionalitätsprinzip ein, das die personellen Ressourcen der jeweiligen Institution berücksichtigt. „Die organisatorischen Anforderungen müssen vernünftig ausgestaltet werden und klare Verantwortlichkeiten schaffen“, meint er. Und gestattet sich die kritische Frage, ob das Modell der Pensionskassen mit Stiftungsräten, die unterschiedlich tiefes Fachwissen mitbringen, wirklich zukunfts-trächtig ist. „Das Swiss Quality Assessment würde qualitative Anforderungen stellen“, betont er.

Auf Qualität wird das für Pensionskassen zuständige Aufsichtsamt, das BSV, künftig wohl auch ein Auge haben. „Nach Rücksprache mit der zuständigen Bereichsleiterin im BSV kann ich Ihnen mitteilen, dass es im BSV im Moment keine konkreten Aktivitäten gibt im Zusammenhang mit Solvency in der zweiten Säule“, lässt Behördensprecher Rolf Camenzind wissen. Allerdings versuche der zuständige Fachbereich im BSV, das Kompetenzzentrum Aufsicht Berufliche Vorsorge, im Sinne einer vorausschauenden Verwaltungsführung offene Stellen – wenn möglich – mit Personen zu besetzen, die über Fachwissen und Erfahrung im Bereich Corporate Governance verfügen.


Praxisbeispiel

Erste Erfahrung mit dem SST hat die Helvetia Versicherung gemacht. Sie gewährt beispielsweise der Swisscanto Sammelstiftung die nötige Rückversicherung. Peter Bamert, Leiter Corporate Finance & Risk Management der Helvetia, berichtet von tragbaren Kosten. Der erste Testlauf kostete rund eine Million Franken. Insgesamt wurden bisher weniger als 7 Millionen ausgegeben, und im engeren Kreis sind sechs bis zehn Personen involviert. In der EU schätzten übrigens gemäss einer Accenture-Studie 43 Prozent der befragten Versicherer die Kosten für die Einführung von Solvency 2 auf weniger als 5 Millionen Euro. Ein Drittel der Firmen erwartet Kosten zwischen 5 und 25 Millionen Euro. Laut Bamert könnten die SST-Kosten für kleinere Unternehmen aber diffizil werden. Und sollten die Aufsichtsämter den SST zu rigide handhaben, erwartet der Helvetia-Fachmann eine Konsolidierungsbewegung unter den kleineren Versicherern. Mit einem in den Anforderungen reduzierten Modell, einem „SST light“ sozusagen, könne man aber durchaus Erfolg haben.

Bei der Helvetia führte der SST zu Anpassungen in der Asset-Liability-Management-Strategie. Derzeit wird mit Blick auf das Zinsrisiko die Anleiheduration auf der Aktivseite erhöht. „Wir wollen den Mismatch in ein angemessenes Zielband lenken“, sagt Bamert, ohne dieses zu quantifizieren. Einen gewissen Mismatch wird die Helvetia letztlich mittragen, erläutert er. Und der SST zwingt seiner Beobachtung nach zu einem zyklischen Anlageverhalten. „Man muss verkaufen, wenn die Märkte sinken“, so

Bamert, weil dann die Risikofähigkeit sinkt. So ist man genau dann nicht richtig investiert, wenn die Märkte auf tiefem Niveau angekommen sind.



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