Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Tiefere Umwandlungssätze bleiben ein Zankapfel
Veröffentlicht am:  16. Juni 2008

Der Bundesrat will den Umwandlungssatz der zweiten Säule bis 2011 auf 6,4 Prozent senken. Doch das Parlament spielt auf Zeit. Weder Pensionskassen-Experten noch Politiker sind sich über den Rentenfaktor einig. Schaut man sich die aktuelle Swisscanto-Umfrage an, zeigt der Trend beim Umwandlungssatz klar nach unten.

Die Bandbreite ist enorm: Für 500.000 Franken Sparkapital gibt es 2008 für Männer im reglementarischen Rücktrittsalter zwischen 29.200 und 40.000 Franken Rente pro Jahr – ein Unterschied von 10.800 Franken oder 27 Prozent. Der Durchschnitt liegt bei 33.950 Franken, was einem Umwandlungssatz von 6,79 Prozent entspricht. Für Frauen, die früher das reglementarische Rücktrittsalter erreichen, betragen die Vergleichszahlen 27.400 beziehungsweise 39.000 Franken. Im Mittel sind es hier 34.000 Franken.

Diese Renten sind hochgerechnet aus der achten Swisscanto-Umfrage vom Frühjahr 2008 bei schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen und beziehen sich auf 177 sogenannte umhüllende Kassen, die neben dem BVG-Obligatorium auch überobligatorische Leistungen unter demselben Dach versichern. Insgesamt haben 247 Vorsorgeeinrichtungen an der Umfrage teilgenommen, die 386 Milliarden Vermögen ausweisen. Gemäss offizieller Pensionskassenstatistik entspricht dies einer Abdeckung von rund 60 Prozent.

Umwandlungssätze nach unten angepasst

Brisant an den Swisscanto-Zahlen: Mit einem durchschnittlichen Umwandlungssatz von 6,79 Prozent schaffen die Pensionskassen die Fakten, über welche die Politiker erst noch entscheiden wollen. Gegenwärtig gilt offiziell ein Satz von 7,1 Prozent für Frauen und 7,05 Prozent für Männer, allerdings nur für die obligatorisch angesparten Pensionskassengelder. 6,8 Prozent sollten es nach geltendem Recht eigentlich erst ab dem 1.1.2014 sein. Doch um die 40 Prozent des gesamten Guthabens von über 600 Milliarden Franken sind überobligatorisch. Werden die obligatorische und die überobligatorische Vorsorge „umhüllend“ durchgeführt, sind tiefere Umwandlungssätze zugelassen als gesetzlich vorgeschrieben – vorausgesetzt, die Altersrente ist mindestens gleich hoch wie die BVG-Altersrente.

Noch deutlicher wird es bei jenen Kassen, welche getrennte Sätze für den obligatorischen sowie den überobligatorischen Bereich anwenden: Der Durchschnitt für Männer im Überobligatorium liegt bei 6,15 Prozent und für Frauen bei 6,06 Prozent. Die Bandbreite liegt zwischen 5,5 und 7,05 für Männer sowie 5,37 und 7,10 bei Frauen. So wird mehrheitlich der aus Sicht vieler Vorsorgeeinrichtungen überhöhte Satz für das Obligatorium kompensiert.


Grafik 1: Umwandlungssatz für Männer im reglementarischen
Rücktrittsalter, Angaben in Prozent;
Quelle: Swisscanto.


Grafik 2: Umwandlungssatz für Frauen im reglementarischen
Rücktrittsalter,Angaben in Prozent; Quelle: Swisscanto.

Bundesrat und Parlament übers Tempo uneins

Wo die Reise in Sachen Umwandlungssätze hingeht, ist politisch heiss umstritten. Schon anderthalb Jahre nach der Revision der beruflichen Vorsorge von 2005 verschärfte der Bundesrat das Tempo: Der Umwandlungssatz müsse noch stärker und schneller gesenkt werden auf 6,4 Prozent bis 2011. Der Ständerat war ebenfalls dafür, wollte sich aber im Wahljahr auf keinen Zeitplan festlegen. Anfangs April befasste sich dann die Sozialkommission des Nationalrates mit dem Geschäft und fand einen typischen helvetischen Kompromiss. Sie entschied sich für eine Senkung gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag – allerdings soll der Satz von 6,4 Prozent nicht schon für die Neurentner im Jahr 2011 gelten. Der reduzierte Umwandlungssatz würde demnach erst fünf Jahre nach Inkrafttreten der Revision angewendet werden. Das wäre frühestens 2015 der Fall.

Zuerst muss nämlich noch das Problem mit der sogenannten Legal Quote bereinigt werden. Dabei geht es darum, welchen Gewinnbetrag die Lebensversicherer im Geschäft mit der beruflichen Vorsorge abschöpfen dürfen. Über die „richtige“ Quote liegen sich Linke und Gewerkschaften einerseits und die Versicherer andererseits seit Jahren in den Haaren. Es läuft auf ein Gegengeschäft hinaus: Unter der Führung ihres PK-Experten Rudolf Rechsteiner verknüpft die SP den Umwandlungssatz mit der Legal Quote – auf das bereits angedrohte Referendum gegen einen tieferen Umwandlungssatz werde nur dann verzichtet, wenn die Versicherer via Legal Quote ein kleineres Stück vom BVG-Kuchen akzeptierten. Das Seilziehen ist also im Gang. Noch Ende 2006 – nach zwei guten Börsenjahren – hatte die SP-Fraktion im Parlament in einer Motion den Verzicht auf eine Senkung des Umwandlungssatzes unter 6,8 Prozent gefordert.

Die Gegenposition in der Sozialkommission des Nationalrates nahm SVP-Vertreter Toni Bortoluzzi ein. Seine Partei will den gesetzlichen Umwandlungssatz ganz abschaffen und die berufliche Vorsorge stärker den Kräften des Marktes aussetzen. Die Pensionskassen sollen die Rentenhöhe nach ihren Möglichkeiten festlegen. In der Sozialkommission blieb dieser Antrag jedoch chancenlos.

Bereits im letzten Jahr brachte die heutige FDP-Ständerätin Christine Egerszegi gegenüber dem Schweizerischen Versicherungsverband SVV einen weiteren Vorschlag ins Spiel. Der Umwandlungssatz soll ab 2014 auf 6,6 Prozent gesenkt werden: Das sei politisch mehrheitsfähig. Schauen sich die Politiker jedoch die aktuelle Swisscanto-Umfrage an, müssten sie sich eigentlich die Augen reiben. Die Mauern der parlamentarischen Sandburgen sind in der Realität längst vielfach geschleift.

Versicherer wollen noch tieferen Umwandlungssatz

Geht es nach dem Willen der Versicherungsgesellschaften im BVG-Geschäft, müsste der Umwandlungssatz noch viel stärker gesenkt werden. Dazu die Position des SVV: Die steigende Lebenserwartung – sie hat sich für Rentenbezüger zwischen 1925 und 2005 von 11 auf 21 Jahre fast verdoppelt – sowie seit Jahren tiefe Zinsen erforderten auch einen tieferen Umwandlungssatz. Der technisch korrekte Umwandlungssatz liegt laut SSV, ausgehend von den Generationentafeln GRM/F 95 und einem technischen Zinssatz von 3,5 Prozent, bei 5,835 Prozent für Männer mit Alter 65 und 5,574 Prozent für 64-jährige Frauen.

Der aktuelle Umwandlungssatz von 7,05 Prozent führe demnach zu unerwünschten Umverteilungseffekten von den Aktiven auf die Rentner. Dieser Effekt wirke umso stärker, je langsamer und weniger weitgehend der BVG-Mindestumwandlungssatz reduziert werde. Die Konsequenzen daraus mussten viele Destinatäre in Sammeleinrichtungen der Versicherer bereits erfahren. Dort wurden die Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich bereits entsprechend gesenkt. Oder wie es der SVV nüchtern formuliert: „Ein überhöhter BVG-Mindestumwandlungssatz provoziert die unterschiedliche Behandlung obligatorischer und überobligatorischer Altersguthaben, die aus Sicht der Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit für die versicherten Personen nicht erwünscht ist.“

Es müsse eine höhere Altersrente ausbezahlt werden, als durch das vorhandene Altersguthaben finanziert sei, hält der SVV fest. Wie viel das in Franken ausmache, legen die Versicherer an einem konkreten Rechenbeispiel dar: Ausgehend vom aktuellen Umwandlungssatz von 7,05 Prozent für Männer und einem Altersguthaben von einer halben Million Franken, beträgt die statistische Lebenserwartung eines 65-Jährigen noch 20,5 Jahre. Weil das Altersguthaben inklusive Zinsen aber bereits nach 18 Jahren aufgebraucht sei, fehle die Deckung für 2,5 Jahre. Das entspreche einem Betrag von 88.125 Franken.

Aktuelle Umfrage belegt grosse Unterschiede

Doch die Unterschiede zwischen den Vorsorgeeinrichtungen sind riesig, wie die Swisscanto-Umfrage 2008 zeigt. Dort wurde auch nach der Höhe des Leistungsziels gefragt. Um vergleichbare Antworten zu erhalten, nahm man einen repräsentativen Jahreslohn von 80.000 Franken als Messlatte. Das BVG-Leistungsziel von rund 40 Prozent des Endlohnes wurde von rund 16 Prozent der antwortenden Vorsorgeeinrichtungen unterschritten. Etwa ein Viertel der privat– und rund die Hälfte der öffentlich-rechtlichen Kassen liegen im engeren Zielbereich. Die übrigen Kassen übertreffen das BVG-Leistungsziel zum Teil sehr deutlich. Was auch auffällt: Privatrechtliche Kassen weisen eine grosse Bandbreite von relativ tiefen bis zu sehr grosszügigen Leistungen auf, während das Leistungsspektrum bei den öffentlich-rechtlichen Kassen homogener ist und Extreme weitgehend fehlen. Der Medianwert liegt bei den privatrechtlichen Kassen mit 37.400 Schweizer Franken deutlich höher als bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit 34.100 Franken.

Warum ist es möglich, dass Versicherte für das gleiche Sparkapital um bis zu einem Drittel weniger Rente erhalten? Weil sie das Kapital ihrer Versicherten unterschiedlich erfolgreich bewirtschaften, wie auch die Performance-Daten für 2007 belegen. Die Bandbreite im schwierigen letzten Anlagejahr reicht von -2,1 bis +6 Prozent, bei einem Mittelwert von 2,1 Prozent.

Nicht berauschend ist der Blick auf den Zeitraum über die letzten acht Jahre mit einer mageren Durchschnittsrendite von 2,9 Prozent. So gesehen haben die meisten Schweizer Pensionskassen in den letzten Jahren über ihre Verhältnisse gelebt. Der Acht-Jahres-Schnitt liegt unter dem Mass, das für die Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestverzinsung erforderlich war. Die meisten Pensionskassen gehen von Zielrenditen zwischen 4,5 und 5,5 Prozent aus, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Das grösste Risiko ist kein Risiko

Tiefere Erträge und längere Bezugsdauer der Renten sind die Munition für die Befürworter einer rascheren Senkung des Umwandlungssatzes. Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit. Das grösste Risiko für die zweite Säule in der Schweiz ist nämlich die verbreitete Risikoscheu in der Vermögensanlage. Viele Vorsorgeeinrichtungen haben Angst vor dem Auf und Ab der Börsen und fürchten Unterdeckungen wie der Teufel das Weihwasser. So empfiehlt beispielsweise der Schweizerische Versicherungsverband für den gesetzlichen BVG-Mindestzins die „70-7-7-Formel”: 70 Prozent des Zinses einer siebenjährigen Bundesobligation im siebenjährigen rollenden Durchschnitt. Damit käme man derzeit auf ungefähr 2,5 Prozent – also etwa halb so viel wie die nötige Zielrendite der meisten Pensionskassen.

Allerdings operieren die Versicherer in einem engen gesetzlichen Korsett, müssen sie doch für ihre Sammelstiftungen jederzeit eine 100-prozentige Deckung garantieren – aus einer langfristigen Anlageoptik ein Unsinn, wie sich in den Jahren 2001 und 2002 zeigte. Die Versicherer durften die temporären Schwankungen der Aktien gar nicht aushalten und mussten wegen der rigiden Rechnungslegungsvorschriften ihre Wertpapiere verkaufen. Damals wurden riesige Vorsorgevermögen vernichtet und der Abwärtsdruck an den Börsen zusätzlich verstärkt. Als es wieder aufwärts ging, war man häufig zu wenig in Aktien investiert.

Was ist realistisch?

„Es ist höchste Zeit, dass wir im beruflichen Vorsorgewesen von kurzfristigen Denkschemas wegkommen“, forderte der PK-Experte Herbert Brändli kürzlich auf einer Tagung. Er verglich dabei rückblickend die Durchschnittsrenditen von Aktien und Obligationen seit 1925. Aktien rentierten demnach mit durchschnittlich 8,5 Prozent deutlich besser als Obligationen mit 4,4 Prozent. Seit 1985 wurden mit dem BVG-60-Index von Pictet im rollenden Zehn-Jahres-Durchschnitt nie weniger als 6,1 Prozent erzielt. Und selbst der BVG-25-Index brachte es über diesen Zeitraum auf mindestens 5,4 Prozent.

Lassen sich die Zahlen aus der Vergangenheit übertragen? Der Bundesrat ist skeptisch. In seiner Antwort auf die Motion der SP, die einen Verzicht auf die Senkung des Umwandlungssatzes fordert, geht die Landesregierung von tieferen Anlageerträgen aus. Die Schweizerische Nationalbank halte die Zinsen tief, um die Inflation nicht anzuheizen. Zudem könnten viele Kassen wegen fehlender Wertschwankungsreserven keine grossen Risiken eingehen und müssten risikoarm anlegen. Die Katze beisst sich also in den Schwanz.

Brändli beruft sich wiederum auf die EU-Kommission. Diese geht davon aus, dass die Vermögenserträge wegen der globalen Überalterung um bis zu 0,8 Prozentpunkte sinken werden: „Dies lässt aber weiterhin Renditen zwischen 6 und 8 Prozent zu.“ Nimmt man die Partizipation an diesem weltwirtschaftlichen Wachstum als Messgrösse, müssten auch PKs eine entsprechende Rendite erzielen. „Aufgrund ihres übertriebenen Sicherheitsdenkens weisen die Schweizer PKs mit Durchschnittserträgen von 3 bis 4 Prozent eine Unter-Performance von rund 3 Prozent aus”, sagt er. Das gesamte System sei auf vermeintliche Sicherheit getrimmt. Den hohen Preis dafür müssten die Versicherten mit zu tiefen Renten zahlen.


Der grosse Unterschied

Die planmässige Verzinsung der Deckungskapitalien erfolgt mit dem technischen Zins. Dieser ist auf das langfristige Ertragspotenzial einer Pensionskasse abgestimmt. Das Verhältnis zwischen dem bis zur Pensionierung erarbeiteten Kapital und den späteren Altersrenten entspricht dem technischen Umwandlungssatz. Wie gross dabei die Bedeutung des „dritten“ Beitragszahlers ist, zeigt eine Berechnung der Profond Vorsorgeeinrichtung: Angenommen wurde die Kapitalentwicklung für verschiedene technische Zinssätze während einer Verbleibdauer von 60 Jahren – Sparphase 40 Jahre und Rentenlaufzeit 20 Jahre. Im vereinfachten Modell blieben Solidaritäten unberücksichtigt.

Falls kein Zins gutgeschrieben wird, beträgt das Sparkapital mit konstanten Jahresbeiträgen von 18.000 Franken nach 40 Jahren im Beitragsprimat 720.000 Franken. Damit kann über die verbleibenden 20 Jahre eine Altersrente von 36.000 Franken ausgerichtet werden. Der Umwandlungssatz beläuft sich so auf 5 Prozent. Bereits bei einem Zinssatz von 1 Prozent erhöht sich die Altersrente bei gleichbleibenden Beträgen um 35 Prozent auf 48.764 Franken. Der Umwandlungssatz steigt auf 5,5 Prozent. Bei einem technischen Zins von 3 Prozent gibt eine Rente von 91.226 Franken; der Umwandlungssatz liegt bei 6,5 Prozent. Schafft die Vorsorgekasse eine Verzinsung von 5 Prozent, macht die Rente 174.479 Franken aus und der Umwandlungssatz beträgt 7,6 Prozent.

Im Leistungsprimat müssten für ein Rentenziel von 36.000 Franken ebenfalls jährliche Beträge von 18.000 Franken abgezogen werden, falls keine Zinsen anfallen. Schon bei 1 Prozent Verzinsung sinkt der jährliche Beitrag bei gleichbleibender Rente auf 13.289 Franken. Werden 2 Prozent erzielt, sind es 9.746 Franken, und bei 5 Prozent bloss noch 3.714 Franken. Laut Swisscanto-Umfrage bewegen sich die von Schweizerischen Pensionskassen gewährten Umwandlungssätze aktuell zwischen 5,3 und 8 Prozent.


Quelle: Profond Vorsorgeeinrichtung, CH-8800 Thalwil


 



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