Die Invalidenversicherung IV hat im vergangenen Jahr vier Prozent weniger Neurenten zugesprochen als im Vorjahr. Total waren es 18.800 Neurenten. Zum Vergleich: 2003 lag diese Quote noch bei 28.200. Damit hat sich bei der IV der Trend der letzten Jahre fortgesetzt, ist aber schwächer geworden. Das lässt darauf schliessen, dass die 4. IV-Revision ihre Wirkung nun voll entfaltet hat. Gleichzeitig gibt es erste Anzeichen, dass nun die 5. IV-Revision greift. Allein im ersten Monat seit Inkrafttreten waren bereits 200 Meldungen für die Früherfassung zu verzeichnen. Ein grosser Teil stammt von den Versicherten selber.
Die Zusatzfinanzierung der stark defizitären IV ist im Parlament auf guten Wegen: Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat wollen die Mehrwertsteuer während sieben Jahren erhöhen, um so das jährliche Defizit der IV von 1,5 Milliarden Franken auszugleichen. Die IV drückt aktuell eine Schuldenlast von über 11 Milliarden Franken.
Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession die 11. AHV-Revision als erste Kammer gutgeheissen, mehrheitlich mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien SVP und FDP. Die Schlussabstimmung fiel mit 97 Ja zu 89 Nein relativ knapp aus. Die Ratslinke spricht von „knallhartem Sozialabbau“ und einem „Schlag ins Gesicht der Frauen“. Sie winkt bereits mit dem Zaunpfahl der Volksinitiative der Gewerkschaften für ein flexibles AHV- Alter. Diese Initiative verlangt, dass Arbeitnehmer bis zu einem Einkommen von 120.000 Franken ohne finanzielle Einbussen mit 62 Jahren in die Frühpension gehen können. Eine Lösung, welche die AHV rund 1,4 Milliarden Franken kosten würde. Der Nationalrat hat nun vorerst das Frauen-Rentenalter auf 65 erhöht, eine soziale Abfederung der Frühpensionierung jedoch abgelehnt. Damit soll die Rechnung der ersten Säule um jährlich 800 Millionen Franken verbessert werden. Entschieden ist aber noch gar nichts, denn schon die Erstauflage der AHV-Revision – sie unterschied sich kaum von der aktuellen Ausgestaltung – wurde vor vier Jahren von den Stimmbürgern mit fast 70 Prozent abgelehnt. Nun muss der Ständerat ran.
„Rentenklau“ hin oder her, der Bundesrat hält an der heutigen Regelung zur Überschussbeteiligung der Versicherten in Sammeleinrichtungen der zweiten Säule fest. Dies geht aus einer Stellungnahme der Landesregierung zu einem Bericht der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission GPK hervor. Worum geht’s? In den letzten Jahren wurde wiederholt kritisiert, dass die Versicherungsgesellschaften ihre Vorsorgeversicherten um Hunderte Millionen Schweizer Franken prellen würden. Die sogenannte Legal Quote, welche eine Überschussbeteiligung der Versicherten von mindestens 90 Prozent vorsieht, werde gesetzeswidrig ausgelegt. Das beurteilt der Bundesrat anders: Der Ermessensspielraum werde nicht einseitig zugunsten der Versicherer ausgeschöpft. Der Rückgang der Versicherungsanbieter in der zweiten Säule beweise vielmehr, dass dieser Geschäftszweig unter den geltenden Bedingungen wenig attraktiv sei.
Mitte letzten Jahres hatte der Bundesrat die Vernehmlassung zur Ausfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen innerhalb von 30 Jahren eröffnet. Viele öffentlich-rechtliche Kassen weisen derzeit eine massive Unterdeckung aus. Sie sollen nach dem Willen des Bundesrates bis zur Vollkapitalisierung nach dem Finanzierungsmodell des sogenannten „differenzierten Zieldeckungsgrades“ weitergeführt werden, sofern sie über eine Garantie des Gemeinwesens verfügen und ihr Finanzierungsplan von der zuständigen Aufsichtsbehörde abgesegnet wurde. Die öffentlich-rechtlichen Kassen seien rechtlich, organisatorisch und finanziell zu verselbständigen.
Das Ergebnis der Vernehmlassung fiel erwartungsgemäss aus: Die Gegner einer vollständigen Ausfinanzierung lehnen diese wegen befürchteter Mehrkosten grundsätzlich ab, während die Befürworter zum Teil deutlich kürzere Fristen vorschlagen. Sonderregeln für Kassen mit besonders hoher Unterdeckung wurden aber klar abgelehnt. Bei dieser Ausgangslage kommt der Bundesrat zu einem typisch eidgenössischen Kompromiss. Er hält zwar daran fest, dass alle öffentlich-rechtlichen Kassen auszufinanzieren sind. Allerdings wird die Frist dafür von 30 auf 40 Jahre verlängert. Das zuständige Departement des Inneren ist beauftragt, bis Ende September eine entsprechende Botschaft vorzubereiten.
Geht es nach dem Willen des Nationalrates und des Bundesrates, braucht es nicht mehr Transparenz in Sachen Überschussbeteiligung für die Versicherten der zweiten Säule. Die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission GPK wollte die Vorsorgeeinrichtungen dazu verpflichten, den Versicherten jährlich die Überschussbeteiligung auf dem persönlichen Versicherungsausweis anzugeben. Damit solle Missbräuchen vorgebeugt werden, begründete die GPK ihre Motion. Der Bundesrat beantragte in der Folge, die Motion abzulehnen. Sein Argument: Die Vorsorgeeinrichtungen seien zu verschieden, um sie zu vergleichen. Wollte man die Angaben wirklich informativ gestalten, müssten diese in Relation gestellt werden zu den erhobenen Beiträgen, dem Risikoverlauf und allfällig anderen Verwendungsarten der Überschussbeteiligung. Dies sprenge aber den Rahmen des persönlichen Versicherungsausweises. Zudem entstünde der Druck, einen möglichst hohen Betrag gutzuschreiben, um sich ein „versichertenfreundliches Bild“ zu geben.
Das paritätische Organ der Vorsorgeeinrichtung könne ja entscheiden, die entsprechenden Informationen in „anderer geeigneter Form“ abzugeben.
Der Nationalrat sah es in der Frühjahrssession ebenso und lehnte die GPK-Motion mit 106 zu 57 Stimmen deutlich ab.
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