Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Praxisbeispiel: Pensionskasse Credit Suisse Group

Urs Bracher, Credit Suisse Pensionskasse, Geschäftsführer

Veröffentlicht am:  16. Oktober 2006

Das entscheidende Kriterium für die Pension Fund Governance der zehn Milliarden Schweizer Franken schweren Pensionskasse der Credit Suisse Group ist, die Interessen der Versicherten und ihres Anlagekapitals zu vertreten. So orientiert sich beispielsweise die Anlagestrategie – als Folge der Turbulenzen an den Finanzmärkten in den Jahren 2001 und 2002 – seit Anfang 2003 nicht mehr an einem weitgehend starren Referenzindex. Sämtliche Anlageentscheidungen richten sich vielmehr an einer absoluten Zielrendite aus. Hierbei strebt die Pensionskasse eine Performance in Höhe von 5,5 Prozent pro Jahr an.

Zu Absicherungszwecken werden sowohl Derivate als auch ein Währungsoverlay-Management eingesetzt, eine Asset-Liability-Studie wird alle drei bis vier Jahre durchgeführt. Damit die Wahrscheinlichkeit einer Unterdeckung gering gehalten wird, gibt es eine Wertschwankungsreserve, die auftretende Volatilitäten abfedern soll. Dabei verfolgt der Anlageausschuss eine taktische Anlagestrategie, die im Dreimonats-Rhythmus überprüft und neu justiert wird. Bei diesen regelmässigen Treffen hat der Anlageverantwortliche, der zudem im Investment Committee der Credit Suisse sitzt, die Möglichkeit, neue interne sowie externe Mandate zu beantragen. Gleichzeitig obliegt ihm die Aufgabe, diese Mandate zu überprüfen und zu überwachen. Hierbei ist entscheidend, dass die Portfoliomanager ihre vertraglichen Bedingungen und Vorgaben einhalten, beispielsweise stets zu 95 Prozent investiert zu sein. Mittels moderner Überwachungstools werden die Portfoliomanager täglich kontrolliert. Verstösse diesbezüglich werden aufgezeichnet und müssen umgehend berichtigt werden.

Externe Kontrollstelle schaut nochmals drüber

Generell sollen eine klare Trennung von Aufsichtsgremien und den ausführenden Organen der Pensionskasse für Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgen. Als zusätzliche Kontrollmechanismen gibt es beispielsweise die externe Kontrollstelle, die jährlich die Geschäftsführung auf die ordnungsgemässe Geschäftsleitung prüft, ob der Geschäftsführer die Compliance- und Controlling-Aufgaben wahrnimmt und sich der Loyalität in der Vermögensverwaltung widmet. „Hier haben wir uns ein sehr strenges Korsett auferlegt. So unterstehen unsere Portfoliomanager dem Code of Conduct und den Weisungen der Bank, die wesentlich strenger sind als der Verhaltenskodex“, sagt Urs Bracher, Geschäftsführer bei der Pensionskasse Credit Suisse Group. Es ist ihnen zum Beispiel untersagt, etliche Geschäfte zu tätigen, beispielsweise kein Frontrunning und kein Parallelrunning. Sie unterliegen zudem einer minimalen Haltefrist, wenn sie Titel kaufen. Durch diese Massnahmen soll die Spekulation mit dem Privatvermögen ausgeschlossen werden.

Zudem gibt es eine Offenlegungspflicht aller durchgeführten Transaktionen, die ihrerseits ausschliesslich über die Credit Suisse getätigt werden dürfen. Diese Transaktionen zu überprüfen, obliegt wiederum dem Stiftungsrat, der sich auf die Hilfe des bankinternen Inspektorates und der externen Kontrollstelle stützen kann.

Prinzipiell ist Bracher mit dem jetzigen Stand der Pension Fund Governance bei seiner Pensionskasse sehr zufrieden. Auch vor dem Hintergrund, da vor ungefähr zwei Jahren ein umfangreicher Massnahmenkatalog ins Leben gerufen wurde, der gerade das Controlling und die Loyalität in der Vermögensverwaltung explizit regelt.

„Die volle Verantwortung für die Pensionskasse liegt per Gesetz ganz klar beim Stiftungsrat. Der Stiftungsrat muss wissen, dass er die Geschicke der Pensionskassse trägt. Und da er die volle Verantwortung trägt, halte ich es für nicht sinnvoll, dass der Gesetzgeber diesbezüglich kontinuierlich immer wieder neue Regulierungen, Vorgaben und Einschränkungen beschliesst. Diese sind nicht immer zielführend“, sagt Bracher. Dazu kommt: Der Einsatz von gezielter krimineller Energie kann auch durch eine noch so strenge gesetzliche Reglementierung nicht zu 100 Prozent verhindert werden.

Die Pensionskasse der Credit Suisse Group ist eine autonome Kasse, die die Risiken Tod, Invalidität und das Alter von rund

20.000 Aktiven sowie rund 9.000 Rentner versichert. Das Anlagevermögen wird nach dem Leistungsprimat (70 Prozent des letzten Lohnes) entsprechend eines Defined-Benefit-Plans versichert. Die variablen Lohnbestandteile werden nach dem Beitragsprimat gespart und im Alter in eine Kapitalform ausgerichtet. Eine Umstellung des Defined-Benefit- auf einen Defined-Contribution-Plan ist derzeit nicht geplant. ML



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