|
Meinrad Pittet, Pensionskassen-Experte und Gründer von Pittet Associés, Genf |
Die Idee des Bundesrates zur Ausfinanzierung von öffentlich-rechtlichen Pensionskassen basiert auf einem Schönwetter-Modell, sagt der renommierte Genfer Aktuar Meinrad Pittet. Er begrüsst aber die erhöhten Anforderungen zur Führung öffentlich-rechtlicher Pensionskassen.
Fragen: Andreas Valda
Antworten: Meinrad Pittet, Pensionskassen-Experte und Gründer von Pittet Associés, Genf
Meinrad Pittet kam 1948 in der Waadt zur Welt. Er absolvierte das mathematisch-naturwissenschaftliche Gymnasium in Fribourg und doktorierte an der Uni Lausanne Versicherungsmathematik. 1971 trat er in den Dienst einer grossen Lebensversicherung ein. Ab 1974 war er Aktuar beim Bundesamt für Privatversicherungen, von 1977 bis 1987 leitender Aktuar bei der Pensionskasse des Kantons Genf (CIA). Seit 1988 ist Pittet selbstständiger Berater und Pensionskassen-Experte in Genf. Gesamtschweizerisch bekannt wurde er 1997 mit seinem Standardwerk „Welche Zukunft den öffentlich-rechtlichen Pensionskassen?“ .
AV
spn: Herr Pittet, wie steht es um die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen?
Meinrad Pittet: In der Deutschschweiz haben die meisten öffentlich-rechtlichen Pensionskassen die Ausfinanzierung gewählt, mit einem Resultat, das nicht immer so vorteilhaft ausfällt wie erwartet. Beispiel: Bernische Lehrerversicherungskasse. Sie wurde per Ende 1999 mit mehr als eine Milliarde Franken ausfinanziert. Zwei Jahre später verlor sie nach dem Platzen der Börsenblase mehrere Hundert Millionen Franken.
spn: Und in der Westschweiz?
Pittet: Hier gibt es viele Kassen, die das gemischte Modell von Kapitaldeckungs- und Umlageverfahren favorisieren. Das hat historische Gründe: Ernest Kaiser, der Vater des versicherungstechnischen Modells der AHV, lehrte an der Uni Genf (so wie an der ETH Zürich). Sein Einfluss in der Westschweiz führte dazu, dass viele öffentlich-rechtliche Pensionskassen das gemischte Modell wählten. Obwohl seine Theorie bis heute klar ist – sie geht von einem statuarisch stabilen Mindest-deckungsgrad aus –, liess ein Teil der Kassen diesen Deckungsgrad kontinuierlich sinken. Beispiele dafür sind die Pensionskassen der Städte Fribourg und Lausanne.
spn: Das heisst, die Kassen gaben mehr aus, als sie einnahmen!
Pittet: Korrekt. Der Deckungsgrad war zu tief. Er sank unter 50 Prozent. Es gab solche, die waren noch tiefer. Jedenfalls ergriffen die Westschweizer Kassen in den letzten fünf Jahren harte Sanierungsmassnahmen. Dennoch haben sie, ausser im Wallis, beschlossen, beim gemischten Finanzierungssystem zu bleiben. In Lausanne wurde der Mindestdeckungsgrad auf 60 Prozent festgelegt, in Fribourg auf 70 Prozent.
spn: Sie waren ab 1977 zehn Jahre lang Aktuar der Genfer Pensionskasse des Staatspersonals. Was war damals anders?
Pittet: Anfang der achtziger Jahre machte sich Ernest Kaiser stark für einen Wechsel vom Kapitaldeckungs- zum gemischten Verfahren bei der Genfer Pensionskasse CIA. Seine Intervention war eine Folge der starken Inflation. Sie führte zu einem raschen Wachstum der Löhne, mit dem die Pensionskasse nicht Schritt halten konnte. Ich erinnere daran, dass in den siebziger Jahren die Inflation jährlich bis zu elf Prozent betrug. Eine Ausfinanzierung wäre unter der Beibehaltung des Leistungsprimats zu teuer gewesen. Rückblickend schätzte er in seinen Prognosen das Versichertenwachstum falsch ein.
spn: 1997 schrieben Sie ein Standardwerk über öffentlich-rechtliche Pensionskassen. Selbst als Befürworter des gemischten Finanzierungssystems gaben Sie sich pessimistisch. Sie konstatierten zu grosszügige Leistungsgarantien, eine Verschlechterung der öffentlichen Finanzsituation und eine rasche Überalterung. Wie sehen Sie das elf Jahre später?
Pittet: Alle Vorsorgeeinrichtungen sollten ihre Leistungen und den Finanzierungsbedarf vorurteilslos überprüfen. Die Voraussetzungen haben sich nämlich geändert. Früher nutzte der Staat die guten Vorsorgeleistungen im Wettbewerb um gute Arbeitskräfte, denn die Löhne waren im Vergleich zur Privatwirtschaft schlecht.
spn: Die Vorsorgeleistungen als Kompensation für schlechte Löhne?
Pittet: Genau. Doch die Situation hat sich verändert. Es wäre gut, wenn Arbeitgeber der öffentlichen Hand darüber nachdenken würden…
spn: Etwa über eine Senkung der Leistungsversprechen und eine Erhöhung der Löhne?
Pittet: Warum nicht? Ich konstatiere nur, dass es extrem schwierig ist, die Arbeitgeber und Versicherten an einen Tisch zu setzen, um ein solches Vorhaben zu starten. Man müsste dennoch den Mut dazu haben. Das Leistungsprimat müsste nicht in Frage gestellt werden, wie in der Deutschschweiz. Dort schritt man unter angelsächsischem Einfluss praktisch flächendeckend zur Einführung des Beitragsprimats. Dabei gibt es prominente Gegenstimmen. So bezeichnen etwa der ehemalige Weltbank-Präsident Joseph Stieglitz und die englisch-konservativen Tories den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat „als grossen Fehler“.
Was ich sagen wollte: Die Senkung der Leistungsniveaus muss nicht notwendigerweise mit dem Wechsel ins Beitragsprimat verbunden sein.
spn: Welches sind die wichtigsten Unterschiede zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Pensionskassen?
Pittet: Die Unterschiede werden immer kleiner. Aber entscheidend ist der ewige Charakter der öffentlichen Hand, genannt Perennität. Zwar wurden gewisse Betriebe privatisiert. Doch die Gemeinde, der Kanton und der Bund existieren dauerhaft. Das soll nicht heissen: Mach, was Du willst! Doch der dauerhafte Charakter hat versicherungsmathematisch einen grossen Vorteil. Und er ist nicht auf die öffentliche Hand beschränkt. Auch Branchen haben einen dauerhaften Charakter. So könnte man das Modell der Gemeinschaftseinrichtungen versicherungsmathematisch genauso behandeln wie öffentlich-rechtliche Pensionskassen.
spn: Mit welchem Vorteil?
Pittet: Die Politiker müssten nicht mehr in die gleiche Panik verfallen, wie etwa nach dem Börsen-Crash von 2000. In einer grossen Kasse dauerhaften Charakters kommt es versicherungsmathematisch nicht drauf an, ob der Deckungsgrad 100 oder 90 Prozent beträgt – solange man den Grund dafür kennt. Wenn zum Beispiel die Börse stark gefallen ist, beunruhigt mich dies als Aktuar nicht. Im Gegenteil, es ist sinnlos, eine Pensionskasse auszufinanzieren, wenn der Deckungsgrad wegen fallender Börsenkurse unter 100 Prozent gefallen ist. Was heisst das?
Um eine Unterdeckung aushalten zu können, sollten Pensionskassen sich zusammenschliessen, damit sie von der Perennität profitieren. Die Arbeitgeber sollten sich klar werden, dass sie eine Zukunft auch ohne den Anschluss an eine Lebensversicherung haben. Nämlich mit der Gründung einer BranchenPensionskasse, vergleichbar den Gemeinschaftseinrichtungen.
spn: Sie schrieben, dass im Stiftungsrat öffentlich-rechtlicher Kassen öfters Arbeitgebervertreter sitzen, die im Vergleich zu Patrons wenig Eigenmotivation haben.
Pittet: Es stimmt, dass einige Vertreter des Staates im Stiftungsrat dem Anliegen der Arbeitnehmer näherstehen als dem der Arbeitgeber. Das ist nicht normal! Ich finde, dass die Interessen des Arbeitgebers – des Staates – deutlicher vertreten werden müssten. Ich unterstütze daher die bundesrätliche Reformvorlage der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen in diesem einen Punkt: in den erhöhten Anforderungen an die Corporate Governance. Die Führung soll sich organisatorisch und juristisch an die der privaten Kassen angleichen. Was aber nicht heissen soll, dass öffentlich-rechtliche Pensionskassen nicht eine ebenso gute Performance oder Effizienz erreichen könnten wie private. Diesen Schluss dürfen Sie nicht ziehen! Die Westschweizer öffentlich-rechtlichen Pensionskassen schnitten zwar, wenn Sie das letzte Jahr nehmen, im langjährigen Mittel schlechter ab. Doch wenn Sie Fragen wie Nachhaltigkeit und Good Governance anschauen, sind beispielsweise Genfer Pensionskassen vorbildlich. Sie gründeten 1997 die Stiftung Ethos, die in diesen Aspekten grosse Erfolge vorweisen kann. Sie ist neuerdings auch ein Vorbild für private Kassen.
spn: Sie schrieben auch von der starken Abhängigkeit von konjunkturellen Zyklen.
Pittet: Zwei grundsätzliche Zustände sind festzuhalten: Es gibt Zeiten starker Inflation und es gibt Zeiten sinkender Börsenwerte. Vor 15 Jahren endete die letzte Hochzinsphase. Das heisst, seitdem ist das Kapitaldeckungsverfahren im Vorteil. Damals galt: Je ärmer Sie sind, umso weniger verlieren Sie. Heute gilt: Je reicher Sie sind, desto reicher werden Sie! Das heisst, private Kassen sind im Vorteil, öffentlich-rechtliche Kassen mit Unterdeckung profitieren nicht im selben Masse von der schwachen Inflation und von den steigenden Börsenwerten.
spn: Im Jahr 2003 schätzte der Basler Finanzmarkt-Professor Zimmermann in einer Studie die Unterdeckung auf 66 Milliarden Franken. Wie gross ist die Unterdeckung heute?
Pittet: Eigene Schätzungen habe ich nicht. Der Bundesrat schätzte sie letztes Jahr auf 16 Milliarden. Nicht zu vergessen ist, dass der Bund direkt oder indirekt rund 40 Milliarden Franken in die Kassen der Publica, SBB, Post und weiterer Bundesbetriebe gesteckt hat. Vergessen wird dabei, dass es mit einer Ausfinanzierung auf 100 Prozent nicht getan ist! Es fehlt das Kapital für die Wertschwankungsreserve.
spn: Wie legt man bei einer Pensionskasse mit gemischter Finanzierung die Risikofähigkeit fest?
Pittet: Indem man einen statuarischen Mindestdeckungsgrad festlegt. Zum Beispiel 80 Prozent. Alles darüber ist die Wertschwankungsreserve. Bei einem Deckungsgrad von zum Beispiel 92 Prozent beträgt die Wertschwankungsreserve also 12 Prozent.
spn: Die öffentlich-rechtliche PK der Stadt Zürich hat einen Deckungsgrad von 137 Prozent. Wie wurde dies möglich?
Pittet: Weil die Stadt Zürich während 30 Jahren die Kasse ausfinanziert hatte. Das kostete den Steuerzahler Millionen.
spn: Der Bundesrat will öffentlich-rechtliche Kassen in 40 Jahren ausfinanziert haben. Wie sehen Sie das Vorhaben?
Pittet: Die Vorlage hat ein grosses Problem! Sie sieht vor, dass man 40 Jahre lang ein gemischtes Finanzierungssystem führt und dann aufs Kapitaldeckungsverfahren wechselt. Das ist aktuarisch ein Unsinn! Der Bundesrat ist falsch beraten worden.
spn: Die Ausfinanzierung soll 30 bis 60 Milliarden Franken kosten. Wer soll das zahlen? Die Steuerzahler?
Pittet: Die Versicherten sind sicher nicht einverstanden damit, denn sie sagen, dass die Öffentlichkeit dafür aufkommen sollte…
- Finanzkrise frisst Deckung weg
- Nebenwerte auf Überholspur
- „Der Kunde soll ein Kostendach verlangen”
- Prof. Dr. iur. Monika Roth: Retrozessionen: Die gr...
- Der Preis des Risikos
- Platz für eine Handvoll
- Bernhard Locher: Risikobasierte Aufsicht bei Pensi...
- Immobilien: Geschlossene Gesellschaft
- Impressum
- Neue Freiheit



