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Dem Regulierungseifer der Politik Einhalt zu gebieten, das ist derzeit die Hauptaufgabe des Schweizerischen Pensionskassenverbands. Was gibt es da Geschickteres, als gleich mit einem Entwurf eines neuen BVGs in Vorleistung zu gehen. Der rote Faden des Vorschlags: Mehr Gestaltungsspielraum für die Stiftungsräte.
Fragen: Michael Lennert
Antworten: Hanspeter Konrad, Direktor Schweizerischer
Pensionskassenverband (Asip)
spn: Herr Konrad, welchen Stellenwert hat die Pension Fund Governance bei Schweizer Pensionskassen?
Konrad: Das Thema Pension Fund Governance gewinnt in der Schweiz zunehmend an Bedeutung und wird aktuell intensiv diskutiert. Ein Schwerpunkt der Diskussion liegt darin, Verantwortlichkeiten und Konzepte zur Strukturierung und Aufgabenteilung der Führungsgremien zu definieren, die das Ziel haben, die Abläufe einer Pensionskasse zu optimieren. Zudem gilt es Controlling-Instrumente zu implementieren, welche die Qualität der Führungsprozesse verbessern.
Als sieben Bausteine wären hierbei zu nennen: Die Notwendigkeit von Compliance-Regeln, unabdingbar erforderliche Fachkenntnisse der Führungsgremien, ein funktionierendes Risikomanagement, eine reibungslos ablaufende Organisationsstruktur, Transparenz und hohe Informationsstandards, eine benötigte Unabhängigkeit des Stiftungsrats sowie die Klärung der Frage, wie man die Aktionärsinteressen wahrnimmt.
spn: Wie beurteilen Sie diesbezüglich das regulatorische Umfeld in der Schweiz. Hat der Gesetzgeber Handlungsbedarf, oder ist alles ausreichend geregelt?
Konrad: Als 1985 das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), eingeführt wurde, war es als Rahmengesetz definiert. Zwischenzeitlich haben jedoch die Regulierungswut und der Regulierungseifer den Gestaltungsspielraum der Stiftungsräte extrem eingeschränkt. Das ist nicht in unserem Sinne.
Wir wollen, dass die Stiftungsräte eigenverantwortlich bestimmen können, wie die Finanzierung und die Leistung ihrer Pensionskasse erfolgen. Deswegen starteten wir beim Pensionskassenverband eine Initiative, die gerade Vorschläge für ein neues BVG erarbeitet, welches diesen Grundüberlegungen wieder vermehrt Rechnung tragen soll.
spn: Können Sie Ihre aktuelle Initiative näher erläutern?
Konrad: Wir arbeiten gerade intern an den Grundlagen des neuen Gesetzes. Daran beteiligt sind Politiker der Bundesratsparteien, Vertreter der Wissenschaft, aber auch Praktiker. Der vorläufige Entwurf wird bis Ende dieses Jahres fertig gestellt sein und im Frühjahr auf der Asip-Mitgliederveranstaltung präsentiert.
spn: Zurück zur Rolle des Stiftungsrats. Die dürfte von entscheidender Bedeutung sein …
Konrad: Genau. Neben den oben genannten Kernpunkten geht es auch darum, dass das Führungsgremium ein Vertrauensklima schafft, bei dem ethisch moralisches Verhalten die höchste Priorität geniesst. Oder beispielsweise zu gewährleisten, dass Massnahmen wie das Vier-Augen-Prinzip eingeführt werden, damit einzelne Personen nicht zuviel Macht bekommen. Gleichzeitig sollten sich mehr Pensionskassen dem Verhaltenskodex unterstellen. Sie müssen dann aber auch die notwendigen internen Konsequenzen daraus zu ziehen. So gilt es, wenn eine Pensionskasse ein externes Mandat vergibt, dies exakt zu formulieren. Wird das Mandat intern vergeben, muss dies arbeitsrechtlich ebenfalls dementsprechend abgesichert sein. Zudem ist es unabdingbar, bei Verfehlungen hart durchzugreifen.
spn: Gibt es für Sie Herausforderungen in der Pension Fund Governance, die noch nicht aktiv angegangen wurden?
Konrad: Noch nicht aktiv angegangen würde ich nicht sagen. Es gibt dennoch Themen, die kontinuierlich angegangen werden müssen. Zu nennen ist hier zum einen das Thema Aus- und Weiterbildung. Durch die im Rahmen der BVG-Revision eingeführten Aus- und Weiterbil-dungspflicht sehe ich hier jedoch eine sehr positive Entwicklung. Aber auch die kontinuierliche Analyse, Massnahmenergreifung und Kontrolle der Vermögensverwaltungs- und der versicherungsmathematischen Risiken ist unabdingbar. Hier gilt es Fragen zu klären wie: Sind die technischen Parameter richtig definiert? Entsprechen sie den versicherungstechnischen Risiken, beispielsweise der Lebenserwartung? Von entscheidender Bedeutung ist zudem die regelmässige Erstellung einer Asset-Liability-Studie, die dem Stiftungsrat als Entscheidungsgrundlage für die Asset Allocation dienen soll. Doch Vorsicht. Hier können schon die ersten Gefahrenpotenziale lauern, indem man die Ergebnisse der Asset-Liability-Studie strategisch falsch interpretiert. Zudem ist ein einwandfreies Reporting und Controlling auf der Versicherungs- und auf der Anlageseite unabdingbar.
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