Der Bundesrat erhielt anfangs Jahr dicke Post: Die Konsumentenzeitschrift K-Tipp deponierte 50.000 Unterschriften für ihre Petition „Faire Zinsen“. Diese verlangt von der Landesregierung, dass alle Vorsorgesparer auf ihr Alterskapital „faire Zinsen“ erhalten.
Der für die Pensionskassen festgelegte Mindestzinssatz von 2,75 Prozent soll künftig für alle Konten der zweiten und dritten Säule gelten. Für Freizügigkeitskonten der zweiten Säule und für Produkte der dritten Säule gibt es keine Auflagen für eine Mindestverzinsung. Laut K-Tipp landen so jedes Jahr „500 Millionen Franken statt auf den Konten der Vorsorgesparer in den Kassen der Banken“. Was diese postwendend bestreiten.
Es sei nicht Aufgabe des Staates, die Zinsen auf die Vorsorgekonten festzulegen. Schliesslich habe jeder Vorsorgenehmer die Wahl, sich für den Anbieter mit den besten Konditionen zu entscheiden.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates stellte anfangs Jahr die Weichen für eine weitere Teilrevision der zweiten Säule. Die Kontrolle der einzelnen Pensionskassen soll durch eine direkte Aufsicht in den Kantonen und durch eine eidgenössische Oberaufsichtskommission verstärkt werden. Ein Art Lex Swissfirst, ausgelöst durch die Turbulenzen rund um die Fusion der Bank am Bellevue mit der Swissfirst-Bank im Jahr 2005. Damals waren auch Pensionskassen involviert.
Eine weitere Konsequenz daraus: Beim sogenannten Publica-Gesetz – dem Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes – geht es gemäss SGK nun darum, die Offenlegungspflichten der mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen festzuschreiben. Es läuft auf strikte Regeln wie im Bankenwesen hinaus.
Aus der Datenflut des Bundesamtes für Statistik werden auch Gleichstellungsindikatoren herausgefiltert. So liegt die Schweiz mit einer Frauenerwerbsquote von 59 Prozent für das Jahr 2005 – aktuellere Daten fehlen – in Europa mit an der Spitze. Nur Däninnen, Norwegerinnen und Isländerinnen haben eine noch höhere Quote. Sechs von zehn berufstätigen Frauen arbeiten hierzulande Teilzeit. Bei Männern sind es nur zwölf Prozent. Was besonders auffällt, ist der vergleichsweise starke Rückgang der Erwerbsquote bei Frauen in der Phase der Familiengründung. Dieser Knick in der Statistikkurve ist in anderen Ländern deutlich weniger stark. Laut Bundesamt für Statistik hängt diese längere „Babypause“ damit zusammen, dass in der Schweiz die Elternurlaube kürzer und die Kinderbetreuungsmöglichkeiten schlechter ausgebaut sind als in anderen europäischen Ländern.
Trotz guter Konjunkturlage und Rückgang der Arbeitslosigkeit hat die Arbeitslosenversicherung ALV in den vergangenen Jahren ein massives Defizit von rund fünf Milliarden Franken angehäuft. Die Einnahmen genügen nämlich nur, um längerfristig die Leistungen bei durchschnittlich 100.000 Arbeitslosen zu finanzieren. Um die Finanzen der ALV wieder ins Lot zu bringen, werden Anpassungen auf der Leistungs- und Beitragsseite vorgeschlagen. Der Bundesrat will den Leistungsbezug stärker von der Beitragszeit abhängig machen und die Wartezeiten für Schulabgänger verlängern. Die erwarteten Einsparungen werden mit 481 Millionen Franken jährlich beziffert. Zugleich möchte man damit Fehlanreize des Systems korrigieren und die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess beschleunigen. Auf der Einnahmeseite soll der Beitragssatz von 2 auf 2,2 Prozent erhöht werden, was hochgerechnet zusätzliche 460 Millionen Franken bringt. Damit aber nicht genug – weitere 0,2 Prozent sowie ein Solidaritätsprozent von Besserverdienern will die Landesregierung befristet erheben, um die klamme ALV-Kasse zu sanieren. Die Vernehmlassung läuft noch bis Ende März.
Der Schweizerische Versicherungsverband, bedeutender Player im Bereich der beruflichen Vorsorge, äussert sich unzufrieden mit der Entwicklung der beruflichen Altersvorsorge.
Der Hauptvorwurf: Unsachliche Vorgaben der politischen Instanzen führten zu einer „erheblichen Umverteilung von der jüngeren auf die ältere Bevölkerung“. Anstelle des für 2008 vorgeschriebenen Umwandlungssatzes von 7,05 Prozent (Neurentner) und 7,1 Prozent (Neurentnerinnen) – für 100.000 Franken Alterskapital gibt es 7.050 Franken beziehungsweise 7.100 Franken Jahresrente – sind gemäss Experten der Versicherer nur sechs Prozent mathematisch gerechtfertigt. Weil der Rentenfaktor zu hoch sei, würde das Kapital schon nach etwa 18 Bezugsjahren aufgezehrt, während die durchschnittliche Lebenserwartung aber zwei Jahre höher liege. Diese Finanzierungslücke müssten die Pensionskassen und damit vor allem die aktiven Versicherten füllen.
In der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrates hat man sich anfangs Januar auf ein Modell für den Rentenvorbezug bei der AHV geeinigt. Dieses sieht vor, dass die Rente bei einer Frühpensionierung nicht mehr nach versicherungsmathematischen Kriterien gekürzt wird, sondern - sozial abgefedert – abhängig vom Einkommen. Die vorbezogene Rente für Leute mit tieferem Einkommen würde demnach weniger stark gekürzt als bei Besserverdienern. Bis zu einem gewissen Betrag soll einheitlich gekürzt werden.
Über diesem sogenannten Knickpunkt steigt der Kürzungssatz kontinuierlich bis zum versicherungstechnischen Wert von 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr. Personen mit Jahreseinkommen von bis zu 93.000 Franken sollen so beim Rentenvorbezug entlastet werden. Bereits ab 60 Jahren will die SGK den Vorbezug einer halben Rente ermöglichen.
Ans Eingemachte geht’s aber erst, wenn die Finanzierung geregelt wird. Dieser politische Hosenlupf steht noch an.
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