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Rudolf Rechsteiner, SP-Nationalrat |
Die Studie „Schweizer Pensionskassen“ der Swisscanto-Gruppe äusserte sich dieses Jahr zur Senkung des Umwandlungssatzes. Grundsätzlich sind sich alle einig, dass der geltende Mindestumwandlungssatz der längeren Lebenserwartung nicht mehr entspricht.
Doch in welchem Tempo und wie stark der Rentenfaktor gesenkt werden soll, ist umstritten. Heute beträgt der Umwandlungssatz für Frauen 7,15, was bei einem Altersguthaben von 600.000 Franken eine lebenslängliche Altersrente von 42.900 Franken pro Jahr ergibt.
Zuwarten kann für die Pensionskassen und die aktiven Versicherten teuer werden, wie ein Vertreter von Swisscanto konkret vorrechnete: Er ging dabei von einem „versicherungstechnisch korrekteren“ Umwandlungssatz von 6,6 statt 7,1 aus. Bei einem Altersguthaben von 600.000 Franken ergibt sich nach dieser Rechnung ein Verlust von 45.455 Franken für die Vorsorgeeinrichtung. Diese hat nur die Möglichkeit, den Verlust zulasten der aktiven Versicherten zu kompensieren. Altersrenten dürfen heute, einmal festgelegt, nicht gekürzt werden. Es müsse das Ziel sein, einen möglichst korrekten Umwandlungssatz zu definieren, denn Solidaritäten seien bei den Risikoleistungen, aber nicht im Sparbereich erwünscht, hiess es.
Um nicht erneut die Polemik vom „Rentenklau” loszutreten, wurde eine sogenannte Bonusrente vorgeschlagen. Bei einem zu vorsichtigen Umwandlungssatz profitiert nämlich die Pensionskasse. Eine solche ÜberPerformance könnte als 13. Monatsrente oder über eine Teuerungsanpassung an die Rentner ausbezahlt werden.
Wie heikel dies ist, zeigt die Reaktion von Rudolf Rechsteiner, SP-Nationalrat: „Ich halte nichts von einer Bonusrente, weil dann jegliche Sicherheit der Leistungen verloren geht.“ Er verlangt weiterhin einen gesetzlich festgelegten Umwandlungssatz. Komme es zu Überschüssen, müssten diese zuerst zur Bildung von Schwankungsreserven verwendet werden. Was dann noch bleibe, sei an Rentner und Aktive entsprechend ihrer Deckungskapitalien zu verteilen.
BR



