Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Brief aus Bern
Veröffentlicht am:  02. Dezember 2007

Pensionskassen von Kantonen und Ge-meinden weisen teilweise hohe Unterdeckungen auf. Rund die Hälfte aller öffentlich-rechtlichen Kassen sind zu weniger als 100 Prozent gedeckt. Die Gründe: zu hohe Leistungen, zu viele Frühpensionierungen oder auch Arbeitgeber, die bei ihren Beiträgen „gespart“ haben.

Nun will der Bundesrat, dass alle öffentlichen Kassen innerhalb von 30 Jahren voll ausfinanziert werden.

In der Vernehmlassung hält sich die Begeisterung in engen Grenzen. Die Kantone und Gemeinden mit den grössten Löchern in ihren Pensionskassen klagen, nicht unerwartet, am lautesten. Die Ausfinanzierung bedeute eine „unzumutbare Härte“. Sekundiert werden sie von den Gewerkschaften, dem Arbeitgeberverband und dem Seniorenrat, die eine übermässige Belastung für gewisse Kantone und Gemeinden befürchten.

Während die Vorschläge in der Deutschschweiz – hier sind die Deckungsgrade am höchsten – den bundesrätlichen Vorschlägen mehrheitlich zustimmen, lehnen die Kantone in der Romandie das Projekt ab. Allein Genf muss ein 2,5-Milliarden-Franken-Loch stopfen, und im Kanton Waadt würde ein umfassendes Sparpaket nötig. So oder so, die Zeche hätten die Steuerzahler zu bezahlen.

Der Schweizerische Versicherungsverband sowie die Kantone Glarus und Thurgau wollen hingegen mehr Gas geben. Eine Sanierungsfrist von 30 Jahren sei zu lang. Zürich und Aargau unterstützen den Bundesrat, hätten aber für Kassen mit tiefem Deckungsgrad noch länger Zeit. Weiterwurs-teln wie bisher möchte Solothurn und unter Umständen auch eine Deckung von unter 100 Prozent akzeptieren. Diesen Vorschlag zur lässlichen Unterdeckung hatte auch eine vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission eingebracht. Die Landesregierung ent-schied anders.

Der Bundesrat hat verschiedene Änderungen zur AHV-Verordnung verabschiedet. Sie treten auf den 1.1.2008 in Kraft. Konkret: Die beitragsrechtliche Behandlung von Leistungen des Arbeitgebers bei Austritt wird neu geregelt. So bleiben etwa freiwillige Leistungen an die berufliche Vorsorge des Arbeitnehmers unter gewissen Bedingungen sowie Abgangsentschädigungen bei Betriebsschliessungen oder –restrukturierungen von der AHV-Pflicht ausgeklammert.

Für die AHV-Kontrolle beim Arbeitgeber gelten neu einheitliche Kriterien. Der Blick in die Bücher darf nur noch an Ort und Stelle erfolgen und hat sich am Risikoprofil des Arbeitgebers zu orientieren. Damit möchte man präventiv wirken und die hohe Beanstandungsquote senken. Und Selbständige können vom Roheinkommen nur noch Geschäftsverluste abziehen, die im laufenden Jahr und im Vorjahr ausgewiesen sind.

Rentenklau und kein Ende: Laut SP-Schweiz begünstige das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) systematisch die Lebensversicherer und schanze ihnen so illegale Gewinne von jährlich bis zu 700 Millionen Franken zu. Dies, weil im BVG-Geschäft bei den Erträgen statt des Netto- das Bruttoprinzip gelte. Dadurch komme es zu einer „unangemessen hohen Eigenkapitalverzinsung von 13 bis 18 Prozent“. So werde auch die gesetzliche Quote verletzt, wonach 90 Prozent der Überschüsse den Versicherten gutzuschreiben sind.

Der Schweizerische Versicherungsverband widerspricht. Die genannten Zahlen würden ein völlig verzerrtes Bild ergeben. Die tatsächlich erzielten Eigenkapitalrenditen gemäss Swiss Solvency Test liegen nach Schätzungen des Verbandes nur halb so hoch, wie von der SP moniert. Im letzten Jahr habe man zwischen 90 und 92 Prozent der BVG-Erträge an die Versicherten ausgeschüttet. Auch das kritisierte BPV liess den Vorwurf von der Beihilfe zum Rentenklau nicht auf sich sitzen: Die verwendeten Zahlen seien selektiv aus Modellrechnungen herausgegriffen. Die Umsetzung der Regeln zur „Legal Quote“ entspräche exakt dem Wortlaut der bundesrätlichen Verordnung. Den 14 Versicherungsunternehmen wurden demnach im Jahr 2005 nach Ausschüttung an die Versicherten insgesamt 600 Millionen Franken zugewiesen. Dies macht – so das BPV - 0,5 Prozent der in Rückdeckung genommenen Vorsorgegelder von insgesamt 120 Milliarden Franken aus. Fortsetzung folgt.

Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, soll steuerlich profitieren. So können Langzeitarbeitende ihre Leistungen aus der privaten Vorsorge in der sogenannten Säule 3a neu erst dann beziehen, wenn sie ihren Job definitiv an den Nagel hängen. Der Aufschub gilt für maximal fünf Jahre, also bis 70 für Männer und 69 für Frauen. Wer länger arbeitet, kann weiterhin steuerbegünstigt in der Säule 3a vorsorgen. Ebenfalls für maximal fünf Jahre. Der Bundesrat setzt diese Änderungen auf den 1.1. 2008 in Kraft.

Auch der Ständerat will, dass die Eidgenossen möglichst lange arbeiten. Er hat dem Postulat von Trix Heberlein (FDP) zugestimmt (spn Herbst 2007). Damit soll der Bundesrat verpflichtet werden, eine AHV-Zusatzrente zu prüfen. Diese Rente würde allen arbeitswilligen Senioren ausbezahlt, die über das reguläre Rentenalter hinaus berufstätig bleiben, Lohnbeiträge zahlen und während dieser Zeit auf den regulären Rentenanspruch verzichten.

Im ersten Semester 2007 sind im Vergleich zum Vorjahr rund 4 Prozent weniger IV-Neurenten zugesprochen worden. Damit setzt sich der Trend aus dem Vorjahr fort. Wenn auch verlangsamt: In der Vorjahresperiode hatte das Minus noch 18 Prozent betragen. Die IV spricht von einer „Stabilisierung des Rentenbestandes”. Anfangs 2007 betrug das Total der laufend gewichteten Renten 253.200. Die Invalidenversicherung ist aber nach wie vor hochdefizitär. Der Schuldenberg wird sich bis Ende Jahr um weitere 1,7 Milliarden Franken erhöhen.



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